»Schweizer Richter sind mehrsprachig.«

In der Gerichtsbarkeit hat Katalonien — wie Südtirol — noch immer massive Schwierigkeiten, die tatsächliche Gleichberechtigung der Landessprachen zu erreichen. Während Südtirols Politiker und Medien nur selten über die Grenze in die nahe und mehrsprachige Schweiz blicken, führte das katalanische Tagblatt »Ara« ein Gespräch mit dem soeben in den Ruhestand getretenen Schweizer Bundesrichter Niccolò Raselli. Er sei das lebende Beispiel, dass die Justiz, den nötigen Willen vorausgesetzt, mehrsprachig funktionieren kann. In der viersprachigen Konföderation werde die Verfahrenssprache mit territorialen Kriterien, aber mit einer gewissen Flexibilität und — wenn nötig — positiver Diskriminierung der kleineren Sprachgemeinschaften festgelegt.

Kann Justiz mehrsprachig sein?

Raselli: Selbstverständlich! Der Fall der Schweiz beweist es; es ist eine rein technische und keine identitäre oder politische Angelegenheit.

Wie funktioniert die Schweizer Justiz aus sprachlicher Sicht?

Man muss unterscheiden, zwischen der Bundesebene mit vier gleichberechtigten Sprachen und den Kantonen, die jeweils ihre Amtssprachen festlegen. Davon gibt es ein-, zwei und dreisprachige, doch in jedem Fall gibt es eine gewisse Flexibilität.

Welche Sprache wird für die Verfahren benutzt?

Das ist unterschiedlich. Im Kanton Bern gibt es zwei Amtssprachen, Französisch und Deutsch, und es gibt drei Distrikte, einen deutschsprachigen, einen französischen und einen zweisprachigen. Im deutschen und französischen Distrikt sind das auch die jeweiligen Verfahrenssprachen, und wo zwei Sprachen amtlich sind, können beide Sprachen benutzt werden.

Wie entscheidet man sich in mehrsprachigen Kantonen für eine Verfahrenssprache?

Es gibt einige Grundprinzipien, doch auf Bundesebene gibt es keine einheitliche Norm. Im Kanton Freiburg wird etwa immer die Sprache des Verteidigers gewählt.

Und wenn es keine Einigkeit über die Verfahrenssprache gibt, wer entscheidet dann?

Zuletzt entscheidet das Gericht, doch dagegen kann Widerspruch eingelegt werden, sowohl auf kantonaler wie auf Bundesebene.

Und was hat es mit der Flexibilität auf sich, die Sie erwähnten?

Bei Prozessen vor dem Bundesgericht wird im Prinzip die Verfahrenssprache des angefochtenen Urteils verwendet, doch manchmal werden Ausnahmen gewährt, wenn beide Seiten dieselbe Sprache sprechen. Wenn uns zum Beispiel ein Urteil aus dem Tessin vorliegt, das auf Italienisch verfasst wurde, aber beide Parteien deutscher Sprache sind, können wir den Prozess am Bundesgericht auch auf Deutsch führen. Das bundesgerichtliche Urteil wird dann aber in jedem Fall auf Italienisch verfasst.

Und das Rätoromanische wird bevorzugt behandelt?

Ja. Ein Beispiel: Graubünden hat drei Amtssprachen — Deutsch, Italienisch und Rätoromanisch. Kürzlich wollte eine romanischsprachige Frau einen Prozess in ihrer Muttersprache führen, obschon diese Sprache in ihrer Gemeinde nicht zu den Amtssprachen gehörte. Zwar lehnte das Kantonsgericht diese Bitte zunächst ab, doch das Bundesgericht akzeptierte sie; am Bundesgericht gibt es einen Konsens, die kleineren Sprachen zu bevorzugen.

Heißt das, dass 99% der Schweizer vor Gericht ihre eigene Sprache benutzen dürfen?

Ja, und das bereitet keine großen Schwierigkeiten. Es ist ein Prinzip, das in fast jedem Fall respektiert werden kann.

Und die Schweizer Richter verstehen alle Sprachen?

Das ist wohl der größte Unterschied zu Spanien. In Spanien ist die Richterschaft auf staatlicher Ebene organisiert, während in der Schweiz die Richter von den Kantonsparlamenten gewählt werden. Nur die Bundesrichter werden vom Parlament in Bern designiert. Das garantiert, dass die in den Kantonen arbeitenden Richter sämtliche Sprachen ihres Zuständigkeitsbereichs beherrschen, weil sie auch in all diesen Sprachen ausgebildet wurden. Bei uns könnte sich zwar ein Genfer Richter am Basler Gericht bewerben, doch in der Praxis geschieht das fast nie.

Verstehen Sie, dass es in Katalonien ein Sprachproblem mit der Gerichtsbarkeit gibt?

Ja, da Sie in Katalonien zwar das Recht haben, sich in beiden Sprachen ans Gericht zu wenden, die Leute dort jedoch oft nicht beide Sprachen verstehen. Dass das ein Problem ist, liegt auf der Hand.

Wie glauben Sie, dass man es lösen könnte?

Ein möglicher Weg wäre, dass die Richter — oder wenigstens ein großer Teil der Richter — die in Katalonien ernannt werden, aus Katalonien stammen und ihre Ausbildung in beiden Sprachen absolviert haben. Andernfalls wird das Problem bestehen bleiben.

Quelle: Ara.
Übersetzung: BBD.

Allein der Umgang mit den Sprachen in der Gerichtsbarkeit zeigt, wie grundlegend anders als in einem Nationalstaat dieses Thema in einem konstitutiv mehrsprachigen Land wie der Schweiz gelöst werden kann.

Siehe auch: [1] [2]

Mehrere Kandidaten für Autonomie-Reifeprüfung.

Eine Antwort an Francesco Palermo.

von Thomas Benedikter

EURAC-Experte Francesco Palermo regt in der ff eine neue Diskussion über die Sprachgruppenerklärung an, die nach wie vor einem kleinen Teil der Südtiroler Gesellschaft nicht gerecht wird. Den Proporz selbst stellt Palermo nicht in Frage, vielmehr läuft sein Vorschlag in ultima ratio auf die Schaffung einer vierten Gruppe hinaus, die als solche beim Proporz berücksichtigt werden sollte. Eine vierte Gruppe widerspricht aber dem Konstruktionsprinzip der heutigen Südtirol-Autonomie, die auf dem Ausgleich zwischen den drei konstitutiven Sprachgruppen aufbaut. Wenn schon, wäre an anderen Hebeln anzusetzen.

Technisch ist mit der Abkoppelung der statistischen, völlig anonymen Angabe der Sprachgruppe bei der Volkszählung 2011 von der 2001 oder später abgegebenen rechtlich bindenden Zugehörigkeitserklärung keine schlechte Lösung gefunden worden. Im Herbst 2011 haben 90,8% der ansässigen Personen ihre Zugehörigkeit erklärt oder sich zugeordnet, 46.426 (9,2%) nicht. Dies sind nur zum Teil Menschen, die die Erklärung aus guten Gründen verweigern, sondern auch Abwesende oder Ausländer (vgl. www.provinz.bz.it/astat). Die Zählungsergebnisse 2011 weichen für die beiden großen Gruppen kaum von jenen für 2001 ab. Das belegt zweierlei: Zum einen haben über 90% der Südtiroler Bevölkerung kein Problem mit einer solchen Erklärung, zum andern bleiben die Sprachgruppen numerisch ziemlich stabil. Dabei erfasst das System nur, was es erfassen soll: eine freie Zugehörigkeitserklärung, nicht den konkreten Sprachgebrauch. Die Erforschung der sprachlichen Realität gelingt ohnehin besser mit anderen Methoden, die beim ASTAT z.B. für das Sprachbarometer und auch bei EURAC-Studien eingesetzt werden.

Die Zugehörigkeitserklärung sei nicht gleichzusetzen mit dem Proporz, sagt Palermo, doch sie dient immer noch der Anwendbarkeit des Proporzes auf Ressourcenverteilung und Zusammensetzung von Organen. Der Proporz muss keine tragende Säule der Autonomie sein, wenn andere Säulen den Dienst besser tun. Doch ist kaum zu bestreiten, dass er sich als Schlüssel zur Verteilung einiger öffentlicher Ressourcen bewährt hat. Den früheren Konflikt um öffentliche Stellen und Sozialwohnungen hat er weitestgehend aus der Politik entfernt und ein besseres System für diesen friedensfördernden Ausgleich ist nicht in Sicht. Für unser Land ist diese schwierige Güterabwägung immer wieder angesagt, nämlich zwischen individuellen Freiheitsrechten (also kein Gruppenzwang) und kollektivem Schutz der Sprachgruppen (z.B. durch Anwendung des Proporzes). Konstitutiv für unser spezielles Autonomiesystem sind die drei Sprachgruppen, nicht eine vierte Restkategorie. Sie sind so konstitutiv wie etwa in der Schweiz die kantonale Amtssprache. Neu-Südtirolern, gleich ob aus der übrigen EU oder neue Staatsbürger mit Migrationshintergrund, werden mit dieser “Zuordnung” nicht soziale Rechte als solche verweigert. Vielmehr wird ihnen bei der Bewerbung um eine öffentliche Stelle oder Sozialwohnung eine Erklärung abverlangt, um diesem “Autonomiekonsens” Genüge zu tun, um sozusagen das höhere Gut des interethnischen Ausgleichs zu ermöglichen. Auch ein in Zürich wohnhafter Schweizer aus italienisch-französischer Familie kann das Territorialitätsprinzip nicht aus den Angeln heben, weil in seinem Wohnsitzkanton seine Muttersprachen als Amtssprachen nicht vorgesehen sind.

Freilich könnte die Autonomie, wie viele andere, auch ohne Proporz auskommen. Ein alternatives System, dass in die Südtiroler Autonomielogik passt, könnte nur an zwei Kriterien ansetzen: den Sprachkenntnissen und der Ansässigkeitsdauer. Wenn man Beweglichkeit ins System bringen will, muss man an diesen Hebeln drehen, zumal sie auch schon von staatlichen und EU-Gerichtsinstanzen beanstandet worden sind. Der heute einsprachige Wettbewerb für Stellen im öffentlichen Dienst könnte etwa durch einen zweisprachigen Wettbewerb ersetzt werden, also durch eine Prüfung der fachlichen Eignung in zwei Sprachen, vergleichbar mit dem Aufnahmeverfahren der Beamten der EU. Hat man einen Wettbewerb in zwei Sprachen zu bewältigen, kommt der fachlich geeignete und sprachlich bessere Kandidat zum Zug. Je mehr man in Südtirol die territoriale Dimension der Autonomie einschließlich der Zweisprachigkeit betont, desto eher kommt eine solche Regelung in Frage. Diese Regelung könnte den Deutschsprachigen leichter fallen, aber auch Zuwanderern mit guten Kenntnissen beider Landessprachen. Würde sie die Zustimmung der italienischen Sprachgruppe finden?

Bei den dem Proporz unterworfenen Sozialleistungen werden in Zukunft weit weniger deutsche und italienische Südtiroler um knapper werdende öffentliche Ressourcen konkurrieren, als die “Einheimischen” mit neu Zugewanderten. Bei Freizügigkeit in Italien und der EU kommt damit  immer mehr die Ansässigkeit als Kriterium ins Spiel. So wie ein Ausländer 10 Jahre legal in Italien gelebt haben muss, um Staatsbürger zu werden, muss heute ein Nicht-EU-Ausländer 5 Jahre in Südtirol seinen Wohnsitz gehabt haben, um z.B. Wohngeld oder eine WOBI-Wohnung zu beantragen. Ein Albaner hat diese Regelung mit einem Rechtsverfahren beim EUGH in Frage gestellt, doch genau hier liegt der springende Punkt. Südtirol hat einen hohen Standard sozialer Sicherheit und Versorgung aufgebaut, der in Zusammenhang mit besseren Arbeitschancen zwangsläufig auch Zuwanderungsmotiv ist. Schon heute spricht man von Migranten aus dem Norden, die sich zwecks Altersabsicherung in Südtirol niederlassen. Man könnte die Forderung nach längerer Ansässigkeitsdauer als Voraussetzung für Sozialleistungen als Versuch der Abschottung einer privilegierten Region abtun, doch zu starke Zuwanderung würde ohne Zweifel die Finanzierbarkeit dieses Standards in Frage stellen. Ein auf der Ansässigkeitsdauer gründender Filter ist jedoch mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit in der EU nicht beliebig vereinbar. Ist man in der EU bereit auf die besonderen Bedürfnisse einiger autonomer Regionen einzugehen und Ausnahmen zuzulassen, die es im Übrigen in anderen EU-Mitgliedsländern schon gibt? Diese Frage steht zudem in engem Zusammenhang mit der gesamten finanziellen Ausstattung Südtirols, die die Regierung in Rom derzeit unter Bruch von geltenden Abkommen kürzt und in Frage stellt.

Fazit: Eine bloß technische Anpassung des Volkszählungsmodus, wie von Palermo angemahnt, ist etwas wenig Stoff für eine Reifeprüfung der Südtiroler Gesellschaft und Politik. Eine vollständigere Territorialautonomie könnte durchaus auch ohne diese Art der Zählung auskommen. Aber nur sofern Südtirol bei anderen Kriterien wie z.B. bei der Gestaltung der öffentlichen Stellenwettbewerbe und der Ansässigkeitsdauer mehr Spielraum erhält. Dafür haben jedoch der Staat und die EU eine Reifeprüfung abzulegen, im Fach “Stärkung und Respekt der Territorialautonomie”.

Mautrabatt für LKWs.

Nach tagelangen Streiks, Protesten und Blockaden durch die Frächter hat Entwicklungsminister Passera heute angekündigt, dass den LKWs allein 2012 Mautrabatte in Höhe von 170 Millionen gewährt werden, um etwa die höheren Treibstoffpreise auszugleichen. Damit werden die positiven Auswirkungen der Steuererhöhungen, der Wettbewerbsvorteil ökologischerer Transportmittel wie Schiff und Bahn, zunichte gemacht. Für Südtirol — und allgemein die Verkehrssituation entlang der Brenner- und Inntalachse — bedeutet dies voraussichtlich weitere Belastungen durch Lärm- und Luftverschmutzung. Durch die römischen Maßnahmen rückt die (nie mit Nachdruck verfolgte) Absicht der Landesregierung, die Mautgebühren für den Schwerverkehr deutlich anzuheben, in weite Ferne. Darüberhinaus muss die Sinnhaftigkeit des Brennerbasistunnels bei einer deratigen Verkehrspolitik angezweifelt werden: Während es die unabhängige Schweiz geschafft hat, durch eine konsequente Mautpolitik einen großen Teil des Güterverkehrs auf die Schiene zu verlegen, wird dies hierzulande nicht gelingen, solange sich an den politischen Weichenstellungen nichts ändert.

Kein faires Angebot.

Der SVP-Gesetzentwurf zur direkten Demokratie.

von Thomas Benedikter*

Kann man von einer Partei, die ihren Mitgliedern nur sehr begrenzte Mitbestimmung erlaubt, einen brauchbaren Vorschlag zur Regelung der Mitbestimmungsrechte erwarten? Kann man von der SVP, deren Mitglieder laut ihrem Statut nie per Urabstimmung zu irgendeinem wichtigen Thema befragt werden können, eine bürgerfreundliche Regelung der Volksabstimmung erwarten? Heiner Geißler scheint bei der letzten SVP-Landesversammlung umsonst für echte Bürgerbeteiligung geworben zu haben. Der von Schuler, Pichler-Rolle und Kuenzer jetzt vorgelegte Entwurf bringt zwar einen neuen Ansatz mit einigen positiven Neuerungen, wie etwa die Einführung des Informationsheftes und die Möglichkeit der Abstimmung über Beschlüsse der Landesregierung. Auf der anderen Seite würde eine Regelung nach diesem Muster die Bürgerbeteiligung an der Landespolitik wieder erschweren. Fünf emblematische Beispiele:

1. Die für eine Volksinitiative nötige Unterschriftenzahl wird als Gegenleistung zur Abschaffung des Beteiligungsquorums mehr als verdoppelt, nämlich auf 27.500. Nicht umsonst hat man sich die in Bayern bestehende Hürde zum Vorbild genommen, wo auf Landesebene bei 10% Unterschriften alle 10 Jahre ein Volksentscheid zustandekommt. 2007 hat die Plattform der Vereine für ein besseres Gesetz zur direkten Demokratie 26.000 Unterschriften gesammelt, eine Oppositionspartei 15.000. Südtirol ist ein Land der Vereine. Wenn direkte Beteiligung vor allem den einfachen Bürgern und Vereinen zugänglich sein soll, sind 27.500 Unterschriften eher abschreckend. In der Schweiz liegt die durchschnittliche Unterschriftenhürde in den Kantonen bei 2,3%, was für Südtirol 9.000 Unterschriften entspräche. Bürgerfreundlich bedeutet einen zumutbaren Aufwand für die Einleitung einer Volksabstimmung, nicht der offenkundige Versuch, den Bürgern die Schneid auszutreiben.

2. Das zweistufige Verfahren bei einer Volksinitiative ist der zweite große Rückschritt. Wiederum ausgehend vom Modell Bayern will die SVP, dass die Bürger zunächst eine Art Volksbegehren an den Landtag richten. Damit sollen Bürgerinitiativen daran gehindert werden, ihre Lösungsvorschläge der Allgemeinheit zur Debatte und Entscheidung vorzulegen. Sie sollen sich zunächst mit der Landtagsmehrheit herumschlagen und vermutlich mit halben Zugeständnissen abgespeist werden, die in der politischen Praxis dann völlig verwässert werden: „Nimmt der Landtag oder die Landesregierung die Bürgerinitiative in veränderter Form an, die jedoch dem Grundanliegen der Bürgerinitiative entspricht, so stellt die Richterkommission fest, dass die Bürgerinitiative angenommen wurde. Es kann kein Volksentscheid herbeigeführt werden.“ (Art. 13, p.3 der SVP-Vorlage). Mit diesem Gummiparagrafen könnte die Landtagsmehrheit die Sache immer in ihrem Sinne zurecht biegen: die Flughafen-Mediation lässt grüßen. Laut SVP-Vorlage ist die in der Schweiz bewährte Methode auch vorgesehen, nämlich die Möglichkeit des Landtags, einen Gegenvorschlag zur Volksabstimmung zu bringen. Aus Sicht der Bürger wäre damit ein zweistufiges Verfahren überflüssig, weil vor der aufwändigen Sammlung von Unterschriften Mediationsversuche mit der politischen Vertretung gemacht werden.

3. Die SVP will Projekte der Landesregierung nur dann einem Volksentscheid zugänglich machen, wenn sie mehr als 1% des Landeshaushalts (also mindestens 50 Mio. Euro) kosten: eine Grenze, die jenseits der heutigen Realität bei Großprojekten liegt. Die allermeisten in jüngster Zeit kritisierten Vorhaben lagen unter diesem Ausgabenvolumen, denn auch wenn 5 oder 10 Millionen Euro für ein unsinniges Projekt eingespart werden, ist dies eingespartes Geld der Steuerzahler, das in sinnvollere Ausgaben fließen kann.

4. Aufgrund von Ausschlussklauseln vor und nach Landtagswahlen verringert sich die für Volksentscheide nutzbare Zeit auf weniger als die Hälfte der Legislatur. So darf etwa ein Antrag auf Volksabstimmung nicht mehr 12 Monate vor Ablauf der Legislatur beim Landtag eingereicht werden, Wäre der neue SVP-Entwurf schon in Kraft, könnte z.B. in der laufenden Legislatur 2008-2013 kein Volksentscheid zu einem aktuellen Problem mehr abgehalten werden, sondern erst wieder ab 2014. Damit wird die Bürgerbeteiligung unvertretbar lang hinausgezögert. Man tut so, als könnten die Bürger ein Jahr vor den Landtagswahlen an nichts anderes vernünftig denken als ans Kreuzchen zu Partei und Kandidatennamen.

5. Der SVP-Entwurf birgt auch hinsichtlich der Volksabstimmungen, die irgendwie mit Fragen des Verhältnisses der Sprachgruppen berühren, einen gravierenden Stolperstein. Art. 13, Punkt 9, des SVP-Gesetzentwurfs lautet: „Über eine Bürgerinitiative, über die im Landtag gemäß Art. 56 des Statuts nach Sprachgruppen getrennt abgestimmt wurde, kann kein Volksentscheid abgehalten werden.“ Im Klartext: es genügt, dass über einen Bürgerantrag die Mehrheit der italienischen Rechtsopposition die getrennte Abstimmung verlangt, und die Volksabstimmung wäre vom Tisch. Schon klar, dass die SVP sich mit einem solchen Passus der italienischen Rechten anbiedern will, doch aus der Sicht der an Mitsprache interessierten Bürger aller Sprachgruppen wird damit Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Die Initiative für mehr Demokratie hat in ihrem mit Volksbegehren vorgelegten Entwurf für solche Fälle besondere Schutzklauseln bei der Volksabstimmung selbst eingebaut.

Ein weiterer Mangel macht die SVP-Vorlage vollends unakzeptabel: es fehlt das in der Schweiz am häufigsten genutzte Instrument der direkten Demokratie gänzlich: das bestätigende Referendum! Damit können die Bürger nach Verabschiedung eines Beschlusses durch Landtag oder Landesregierung vor dessen Inkrafttreten ein Veto einlegen und einen Volksentscheid verlangen. Diese “Notbremse” will die SVP den SüdtirolerWahlberechtigten gänzlich vorenthalten.

Zur Ausgangsfrage, ob man sich von der SVP eine gute Regelung der direkten Demokratie überhaupt erwarten kann. Natürlich ja: eine moderne Volkspartei muss eine halbwegs bürgerfreundliche Regelung des Volksentscheids zuwege bringen. Mit etwas Druck von unten hat auch die CSU die Bürgerbeteiligung in Bayern zumindest auf Gemeindeebene gut geregelt. Die SVP hat sich mit diesem Vorschlag zwar bewegt und einige Verbesserungen gegenüber dem Status quo aufgenommen. Doch wäre von Arnold Schuler, der sich mit Noggler für mehr Eigenständigkeit und Beteiligung von Bürgern und Gemeinden schlägt, mehr zu erwarten gewesen. Wenn dieser Entwurf nun etwa mit Hilfe der italienischen Rechtsopposition im Landtag durchgewunken wird, können die Bürger nur mit dem sog. “bestätigenden Referendum für die Satzungsgesetze” reagieren. Dies bedeutet, dass nach wahrscheinlicher Verabschiedung des SVP-Entwurfs im Landtag 1/50 der Wählerschaft darüber einen Volksentscheid ohne Quorum verlangen und auf einem faireren Angebot seitens der Gesetzgeber beharren kann.

*) Der Autor ist Verfasser von mehreren Publikationen über direkte Demokratie, zuletzt “Più democrazia per l’Europa” (im Internet) und “Democrazia diretta – Più potere ai cittadini” (SONDA 2008).

Todesstreifen.


Schweizerische Sensibilisierungskampagne. (bfu · upi)

Raserei, verwegene Überholmanöver und teilweise auch Trunkenheit am Steuer gelten hierzulande nach wie vor als Kavaliersdelikte. Trotz rekordverdächtiger Polizeidichte sind Verkehrskontrollen rar und beschränken sich meist auf die routinemäßige Überprüfung von Führerschein, KfZ-Zulassung und Versicherung, weltweit etablierte Abschreckungsinstrumente wie unangekündigte Radarkontrollen sind in Italien nicht zulässig [1] [2]. Sogar Medien [3] oder die Verbraucherzentrale stehen im Zweifelsfall auf der Seite der Raser, anstatt auf jener der Fußgänger. Das alles trägt zu einem subjektiven Unsicherheitsgefühl auf Südtirols Straßen bei, welches sich bei näherem Hinsehen erschreckend bestätigt. Im Rahmen der jüngsten Sensibilisierungskampagne des Landes — LH Durnwalder selbst hat sich jedoch mehrmals gegen Radarkontrollen zu Wort gemeldet [4] — wurden Zahlen genannt, die es in sich haben: Im Bereich von Fußgängerquerungen (Zebrastreifen) haben sich laut LR Mussner 2010 allein in den vier größten Städten des Landes (Bozen, Meran, Brixen und Leifers) 136 Unfälle mit Fußgängern ereignet, dabei gab es 122 Verletzte und zwei Tote.

Ich habe versucht, diese Zahlen in den internationalen Kontext zu stellen:

Der blaue Balken stellt die Hochrechnung der von Mussner genannten Zahlen auf die vier größten Städte (Einwohner insgesamt: 176.000) dar. Demnach wären die Fußgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer in Südtirol rund fünfmal so gefährdet, in einen Unfall mit einem Fahrzeug verwickelt zu werden, wie in Österreich oder in der Schweiz. Selbst wenn wir — grüner Balken — die Zahlen auf die gesamte Einwohnerzahl Südtirols hochrechnen (nehmen wir an, außerhalb dieser vier Städte haben sich keine Unfälle an Zebrastreifen ereignet, was aber leider nicht stimmt), ist es in Südtirol noch doppelt so wahrscheinlich, angefahren zu werden, wie in den benachbarten Alpenländern. Ein ähnliches Verhältnis gilt für die Wahrscheinlichkeit, einen tödlichen Unfall zu erleiden (Diagramm rechts).

Für Italien konnte ich leider keine Vergleichsdaten finden. Zwar führt das staatliche Statistikinstitut (Istat) zusammen mit dem Automobilclub ACI eine Unfallstatistik, Unfälle am Zebrastreifen werden darin anscheinend nicht gesondert registriert.

  • Wäre es angesichts dieser horrenden Zahlen nicht höchst an der Zeit, eine ernste politische Debatte zu führen?
  • Können Sensibilisierungskampagnen, wenn sie nicht durch strenge Überwachung und gesellschaftliche Ächtung von schlechtem Fahrverhalten begleitet sind, wirklich noch den Spieß umdrehen?
  • Was bringen drakonische Strafen [5] bei laschen Kontrollen [6] [7]?
  • Beinhaltet Theiners Strategiepapier auch die Zuständigkeit für die Straßenverkehrsordnung und die damit einhergehende Kontrolltätigkeit?
  • Wie sollte sich eine Landespolizei verhalten, um das Problem einzudämmen?
  • Und schließlich: Wollen wir uns Populismus und Stammtischgeschwafel (freiheitlicher Slogan: »Polizeistaat Südtirol«) geschlagen geben?

Ladiner bestraft?

In einer Landtagsanfrage haben die grünen Landtagsabgeordneten Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba darauf hingewiesen, dass das Land der ladinischen Wochenzeitung Usc di Ladins und der Ladinervereinigung Union Generela die finanzielle Unterstützung im letzten Jahr radikal (um über 20 respektive 80%) zusammengestrichen habe. Sie wollten von der Landesregierung den Grund für diese ungewöhnlichen Kürzungen erfahren.

Gerade die Usc (welche der Generela gehört) wurde von Durnwalder schon mehrmals angegriffen und zurechtgewiesen, weil sie Politik betreibe, obwohl sie mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Gestört hat den Landeshauptmann freilich, dass Entscheidungen seiner Regierung (bezüglich ladinischer Dachsprache etwa) kritisiert wurden oder die Ladins in der Berichterstattung oft besser wegkommen, als die SVP Ladina. Wenn ein Medium aber ebenfalls vom öffentlichen Geldtopf abhängt, aber — wie das Tagblatt der Südtiroler — eine der Landesregierung genehmere politische Meinungsmache betreibt, stößt sich offensichtlich niemand daran.

Im Auftrag der Landesregierung wies der zuständige Landesrat Mussner darauf hin, dass die Förderung des Landes zurückgeschraubt wurde, weil zeitgleich beschlossen wurde, jene der Region hochzufahren. Insgesamt sei damit die Unterstützung für Usc und Generela lediglich um 9% gefallen, was dem allgemeinen Spartrend entspreche.

Selbst wenn diese Zahlen stimmen sollten, bleiben jedoch zwei Einwände aufrecht:

Erstens: Warum wird die Minderheitenförderung vom Land an die Region verschoben, wo doch mittlerweile Konsens ist, dass die Region abzuschaffen wäre? Sollen neue Zuständigkeiten verhindern, dass es dazu kommt?

Zweitens und viel wichtiger: Selbst wenn man bei 9% nicht mehr von einer Strafmaßnahme gegen unliebsame Medien sprechen könnte, ist es völlig unverständlich, dass eine so kleine Minderheit wie die ladinische anteilsmäßig gleich stark am Sparzwang beteiligt wird, wie die größeren Sprachgemeinschaften. Das widerspricht dem Prinzip der positiven Diskriminierung. Grundsätzlich wären die Förderungen für die Ladiner im zweifelsfall sogar anzuheben: Dass es — anders als in Graubünden — in Südtirol keine ladinische Tageszeitung gibt, zeugt davon, dass die derzeitigen finanziellen Mittel keine Gleichberechtigung der Sprachen gewährleisten.

Direkte Demokratie: SVP setzt auf Verhinderung.

von Thomas Benedikter

Bei der direkten Demokratie ist die SVP anscheinend von ihrer bisherigen Linie nicht abzubringen: sie will den Bürgern die Mitbestimmung madig machen. Das jetzt angepriesene bayrische Modell wird nämlich auch zur bayrischen Häufigkeit der Nutzung dieses Rechts auf Volksabstimmungen auf Landesebene führen, nämlich alle zehn Jahre eine. Als Gegenleistung für die überfällige Senkung des Beteiligungsquorums will die SVP nämlich ein zweistufiges Verfahren (Volksbegehren an den Landtag mit 9.000 Unterschriften zuerst, dann erst eigentliche Volksinitiative mit 39.000 Unterschriften. Dies bei unveränderten Modalitäten der Unterschriftensammlung wohlgemerkt. Eine 10%-Hürde dieser Art wird viele wichtige Anliegen der Bürger abwürgen, woran der SVP gelegen zu sein scheint.

Jetzt nimmt das Volk Platz: Aber leider nur zum Zuschauen.

In der Schweiz können 2,2% der Wahlberechtigten eine Volksabstimmung erwirken. Die Schweizer konnten von 1848 bis 2006 über 188 obligatorische, bestätigende Referenden (Verfassungsänderungen) über 156 fakultative bestätigende Referenden und 192 Volksinitiativen auf Bundesesebene abstimmen. Knapp die Hälfte davon gingen durch bei einer durchschnittlichen Beteiligung von rund 40% Das ist der normale Bedarf an Abstimmungen bei einer bürgerfreundlichen Regelung der direkten Demokratie. Jedes Jahr werden die Schweizer mindestens einmal zu einer Abstimmung zu den Urnen gerufen (was auch per Brief oder ab 2011 elektronisch erfolgen kann). Auf kantonaler Ebene müssen im Schnitt für eine Volksinitiative 2,3% der Wahlberechtigten unterschreiben, und zwar frei und ohne bürokratische Hürden. Beispielsweise im Kanton Vaud mit einer mit Südtirol vergleichbaren Zahl von Wahlberechtigen (364.000) müssen 33% (12.000) frei unterschreiben. Die meisten Kantone fordern eine Unterschriftenleistung zwischen 2 und 3% der Wahlberechtigten und dies hat sich bewährt. Es gibt keine ernsthaften Bestrebungen diese Regelungen wegen „Demokratiemüdigkeit“ einzuschränken, es gibt bei durchschnittlichen Kosten von 1,5 Euro pro Abstimmung und Wahlberechtigen auch keine Diskussion über zu hohe Kosten der direkten Demokratie.

Vor 5 Jahren hat die SVP die direkte Demokratie mit dem Gesetz Nr.11/2005 schlecht geregelt. Nachdem am 25. Oktober 2009 114.000 Wähler und Wählerinnen für eine echt bürgerfreundliche Regelung der direkten Demokratie im Sinne der INITIATIVE bzw. der UfS gestimmt haben, hat die SVP halbherzig eine Nachbesserung versprochen. Nachdem dann im Mai 2010 die zunächst erwartete Wahlschlappe ausblieb, merkten die SVP-Strategen einmal mehr, dass die Wähler recht vergesslich sind. Dann haben zwei weitere Ereignisse den der Mitbestimmung feindlichen Kreisen dieser Partei neuen Auftrieb verliehen: drei Bozner Richter sprachen im Sommer 2010 den Normalbürgern das Recht ab, Volksinitiativen zu den Satzungsgesetzen (Wahlgesetz und direkte Demokratie) zur Abstimmung zu bringen und entsprachen damit der engstirnigen Auffassung der SVP. Bei der Volksabstimmung zur weiteren Erschließung des Kronplatzes stimmten letzten Sonntag zu wenig Wahlberechtigte ab – die Kombination 40%-Quorum und Verwirrstrategie hat wieder gegriffen. „Wir verstehen die direkte Mitbestimmung der Bürger als sinnvolle Ergänzung. Jedoch soll auf diesem Wege nicht der Landtag oder die Landesregierung ersetzt werden, so wie es die Initiative für mehr Demokratie wünscht“, erklärt SVP-Landessekretär Philipp Achammer diese Woche. Diese flapsige Unterstellung zeigt einmal mehr, dass die SVP die direkte Demokratie „aushungern“ will. Niemand spricht etwa in der Schweiz davon, dass die Politiker und Repräsentativorgane durch eine faire Regelung der Bürgerrechte ersetzt worden seien. Es sieht also ganz danach aus, als ob die Südtiroler Wähler zunächst für andere Mehrheitsverhältnisse im Landtag sorgen müssen, bevor eine bürgerfreundliche Regelung der direkten Demokratie eine Chance bekommt.

Gesundheitsreform und Kleinkrankenhäuser.

Im heutigen Morgentelefon des Rai Sender Bozen lieferte Joachim Koppenberg, Direktor des Krankenhauses Scuol (Graubünden/Schweiz), interessante und schlüssige Argumente für die Beibehaltung peripherer Krankenhäuser, die im Falle Südtirols sogar wesentlich größer sind, als so manches Spital in der effizienten Eidgenossenschaft:

Im Originalton: Morgentelefon 29.10.2010

Die Zentralisierungsansprüche größerer Spitäler (wie in unserem Fall jenes in Bozen) »entlarvt« er als eigennützigen Reflex, der weniger von qualitativen und wirtschaftlichen, als von opportunistischen Überlegungen geleitet ist.

Derweil regt sich in Teilen der Südtiroler Ärzteschaft offener Widerstand gegen die eigene Gewerkschaft ANAAO, welche in PDL-Nähe anzusiedeln ist und offen für eine drastische Beschneidung der peripheren Krankenhäuser bis hin zur Schließung eintritt. Die ANAAO ist bislang auch in Südtirol die führende Fachgewerkschaft. Vor allem Ärzte der Kleinspitäler fühlen sich von der Gewerkschaft jetzt nicht mehr vertreten und rufen die Kollegenschaft zum Austritt auf. Vielleicht ist das der Startschuss zu einer eigenen Südtiroler Fachgewerkschaft, die das Wohl des einheimischen Gesundheitswesens und nicht die Eigeninteressen der Zentralisten im Auge hat.

Siehe auch: [1]

Durchstich am Gotthard.

von Wolfgang Niederhofer

Wenn am 15. Oktober 2010 der Durchstich am Gotthard-Basistunnel erfolgt, entsteht mit 57 km der längste Tunnel der Erde und ein Bauwerk, das von der Größenordnung laut Spiegel Online mit dem Suezkanal oder dem Panamakanal vergleichbar ist. Der alpenquerende Eisenbahnverkehr wird dann voraussichtlich ab 2017 in eine neue Dimension eintauchen. Schon heute scheint sich die inneralpine Teilung der Verkehrsströme so zu entwickeln, dass die Schweiz vor allem funktionierende Infrastrukturen für den Bahnverkehr schafft und über den Brenner und die restlichen Transitrouten vorwiegend LKW-Verkehr abgewickelt wird.

Dabei hatte die Brennerachse im Eisenbahnverkehr schon mal die Nase vorne. Der erste Zug rollte 1867 durch das damals noch vollständig österreichische Tirol über den Brenner. Erst 15 Jahre später, im Jahre 1882 folgte die Schweiz mit der Gotthard-Bahnlinie. Nun setzen die Schweizer die Maßstäbe, die auf der Brennerachse, wenn überhaupt, frühestens in 20 Jahren erreicht werden.

Wird die Region des alten Tirol, zwischen Kufstein und Ala, aufgrund ungünstigerer politischer Rahmenbedingungen abgehängt?
Werner Bätzing, eine der Koryphäen der Alpenforschung, beschreibt in seinem höchst lesenswerten Buch „Die Alpen“ (C.H. Beck Verlag) die Herausbildung von überregionalen Freiheitsstrukturen, nämlich den sogenannten Pass-Staaten ab dem hohen Mittelalter. Solche Pass-Staaten entwickelten sich um einen wichtigen Pass herum und umfassen zudem als Kerngebiet jeweils die beiden Pass-Fußorte (Märkte oder Städte an der Stelle, wo die Waren umgeladen wurden, z.B. Innsbruck und Bozen).

Beispiele für Pass-Staaten:
• Brenner: Grafschaft Tirol
• Bündner Alpenpässe: Graubünden (Alt Fry Rätien)
• Gotthard: Schweizer Eidgenossenschaft

Die Entwicklungen am Gotthardpass sind eng mit der Entstehung der Schweiz verbunden. Seit 1516 dominieren die Schweizer die Region des Gotthardpasses und somit auch das Tessin, seit 1803 ist dieses als gleichberechtigter Kanton Mitglied der Eidgenossenschaft. Während die Schweiz ihre politische Unabhängigkeit wahren konnte, hat das alte Tirol seine Unabhängigkeit vollständig eingebüßt — die Region des Brennerpasses, wurde durch die Zerreißung des alten „Pass-Staates“ Tirol sogar auf zwei Staaten aufgeteilt.

Während die Schweiz schon seit geraumer Zeit effiziente Maßnahmen gegen den ausufernden LKW-Transitverkehr setzt und eine „alpenverträgliche“ Verkehrspolitik verfolgt, scheint man im alten Pass-Staat Tirol von einer einheitlichen Transitpolitik weit entfernt zu sein.
Nordtirol hat ein LKW Nachtfahrverbot, effiziente Geschwindigkeitsbegrenzungen, LKW-Kontrollstellen und erhöhte Mautgebühren. Südtirol konnte sich nicht einmal zu diesen im Vergleich zur Schweiz bescheidenen Maßnahmen konsequent durchringen. Vielfach hat es hierfür nicht mal die entsprechenden Kompetenzen und müsste in Rom betteln gehen.

Während die Schweiz über den Gotthard-Basistunnel selbst entscheiden kann — die definitive Zustimmung basiert auf einer Volksbefragung — und die Planungen und Bauausführungen nach gewohnten Schweizer Qualitätskriterien erfolgen, verzahnen sich auf der Brennerachse verschiedenste Entscheidungsebenen:
Einmal die EU, für die der freie Waren- und Personenverkehr eine der vier Grundfreiheiten darstellt und wo die Verlagerung von der Straße auf die Schiene vor allem in Konzeptpapieren, aber nicht in der Realität erfolgt.
Am Brenner treffen sich neben dem Bundesland (Nord-)Tirol und der autonomen Region Südtirol weiters die Alpenrepublik Österreich und Italien.
Österreich betreibt als klassischer Alpenstaat zwar eine alpenfreundliche Politik, hat sich aber im Gegensatz zur Schweiz nie zu einer konsequenten Bevorzugung der Bahn durchringen können.
Für Italien sind die Alpen eine Randregion, der nie Sensibilität entgegengebracht wurde.
Abgesehen von den autonomen Regionen Südtirol und Trentino, die aufgrund einer in Teilbereichen funktionierenden Autonomie eine alpenfreundliche Entwicklung forcieren konnten, ist in den meisten restlichen italienischen Alpenregionen die wirtschaftliche, soziale und vor allem demografische Entwicklung als katastrophal zu bezeichnen. Keine Alpenregion hat einen derartigen demografischen Niedergang erfahren wie die piemontesischen Alpentäler oder das alpine Hinterland von Udine. „Viele Entwicklungen, wie etwa die touristische Entwicklung der italienischen Alpen, wurde von Kapital aus den großen italienischen Städten getragen, also exogen bestimmt. Die großen Touristenzentren sind ökonomische und kulturelle Fremdkörper im Alpenraum, die die Abwanderung der Einheimischen nicht verhindern können bzw. wollen.“ (Bätzing, Werner: Die Alpen: C.H. Beck Verlag, München 2003, S 154). Im Zweifelsfalle werden die Interessen der großen, alpenfernen Zentren durchgedrückt. Dieser Gegensatz manifestiert sich sogar in Südtirol, wenn bestimmte Kreise in Bozen abseits jeglicher wissenschaftlicher Grundlagen, Bozen als modern hinstellen und die ländlichen Gebiete Südtirols als rückständig und hinterwäldlerisch.

In diesem politischen Kontext ist es schwer vorstellbar, dass auf der Brennerachse eine der Gotthard-Route vergleichbare Transit- und Verkehrspolitik umgesetzt wird. Ebenso ist es unwahrscheinlich, dass der Brennerbasistunnel in einer dem Gotthard-Tunnel vergleichbaren professionellen Art und Weise, rasch gebaut wird und die regionalen Interessen zentral berücksichtigt.

C’è La1.

La1.Da ieri in Sudtirolo sono attivi i nuovi programmi televisivi della RAS: Oltre alle tv tedesca (ZDF) ed austriaca (ORF1/ORF2) ad alta definizione, ed alle ottime collaborazioni internazionali Arte (Francia/Germania) e 3sat (Germania, Austria, Svizzera con partecipazione del Belgio), la Rundfunkanstalt Südtirol importa ora in Sudtirolo per la prima volta anche un canale estero in lingua italiana, la rete pubblica La1 della Svizzera italiana.

Si tratta di un’inversione di tendenza per un’azienda nata per garantire programmi «in madrelingua» ai sudtirolesi di lingua tedesca e ladina — un passo importante deciso dal Governo sudtirolese. La1 consentirà anche agli utenti italiani di usufruire di uno sguardo alternativo sia sull’attualità internazionale che su quella italiana. Inoltre, ci aiuterà a comprendere meglio un contesto per molti versi simile — e diverso per molti altri — a quello sudtirolese, quello della Svizzera plurilingue, alpina e fulcro della democrazia diretta.

Il palinsesto de La1 è ovviamente imperniato sulla realtà locale, ma con una grande attenzione per il contesto elvetico, lombardo ed italiano nel quale gli svizzeri italiani si muovono molto disinvoltamente. Con altre parole, i contenuti dimostrano come non sia necessario far parte dell’Italia per essere «italiani» e che, anzi, in molti casi l’indipendenza (o l’autonomia) possono favorire un ruolo privilegiato e di arricchimento che la comunità italiana in Sudtirolo, oggi, non svolge, ma cosciente della propria marginalità nel contesto nazionale, sembra iniziare a ricercare.

Ovviamente nel giudicare i programmi della RSI va considerato che il pubblico, quantitativamente, corrisponde in grandi linee a quello sudtirolese, e che dunque (oltre ai canali nazionali italiani) il confronto più adeguato sarebbe quello con RAI Sender Bozen. Un confronto invero non proprio lusinghiero per la nostra autonomia ed il nostro sistema audiovisivo locale.

Oltre ai programmi di stampo regionale, sono presenti alcune trasmissioni di maggiore qualità ed «impegno», come il Ponte (trasmissione sull’integrazione degli stranieri), Paganini (settimanale musicale), Tesori del mondo (che domani alle 15.35 ci farà conoscere l’eccellente architetto messicano Luis Barragán), il Filo della Storia, MicroMacro ed i programmi in lingua romancia (il ladino dei Grigioni).

Sono convinto che in ogni caso, anche per chi ha appena risintonizzato il proprio televisore con l’avvento del digitale, valga la pena mettersi alla ricerca dei nuovi programmi.