Terna, avviso di pericolo di morte sui tralicci dell’alta tensione (foto: Natz-Schabs).
Come spesso avviene, l’obbligo di bilinguismo termina laddove iniziano le competenze statali.
von Wolfgang Niederhofer
In der Info – Informationsschrift für Kindergarten und Schule in Südtirol, April 2013, herausgegeben vom Deutschen Bildungsressort, findet sich auf Seite 9 folgende Mitteilung:
Italienischtest für Ausländer – Schulämter bieten Hilfestellung.
Ausländerinnen und Ausländer, die in Italien um eine längere Aufenthaltsgenehmigung ansuchen, müssen Kenntnisse der italienischen Sprache nachweisen. Um Hilfestellung zu leisten, ist nun auch das Land Südtirol tätig geworden und bietet am Italienischen und am Deutschen Schulamt einen Informationsdienst an. Der verpflichtende Italienischtest für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, die um längere Aufenthaltsgenehmigungen ansuchen, wurde italienweit mit dem Einheitstext 286/98 eingeführt. Die Bestimmung wurde mit Ministerialverordnung umgesetzt und trat am 4. Juni 2010 in Kraft. Bei dem Test müssen die Anwärterinnen und Anwärter nachweisen, dass sie kurze italienische Texte – sowohl gesprochene als auch geschriebene – verstehen können, und dass sie fähig sind, auf Italienisch zu schreiben. Nur wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen, kann ihnen auch die Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird ein weiterer Meilenstein gesetzt um Italienisch, die Sprache des Nationalstaates, in Südtirol als die lingua franca zu etablieren. Besonders die Fähigkeit zur erfolgreichen Integration von Immigrantinnen wird zu einem der Schlüsselbereiche einer jeden Gesellschaft werden. Wie bekannt, hat sich der Nationalstaat geweigert die Sprachen Deutsch und Italienisch in diesem Bereich gleichzustellen, entweder dadurch, dass für Südtirol sowohl Deutsch als auch Italienischkenntnisse erforderlich sind bzw. nur Kenntnisse einer der beiden Sprachen ausreichen. Ob sich unsere Mehrheitspartei hier auch mit entsprechendem Einsatz für eine Lösung in diesem Sinne stark gemacht hat, mag bezweifelt werden. Im anscheinend so bahnbrechenden Abkommen zwischen SVP und PD sucht man eine Lösung für diesem wichtigen Bereich vergeblich. Auch ist nicht bekannt, dass sich Parteien, die sich sonst verbal immer für die Mehrsprachigkeit stark machen, etwas zur Beseitigung dieser für Südtirol diskriminierenden Sprachregelung unternommen hätten.
Der Zentralstaat hat seine ablehnende Haltung zur Gleichstellung der Sprachen dadurch begründet, dass es bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen gleicher Bedingungen für das gesamte Staatsgebiet bedürfe. Mit dem Art. 6 der italienischen Verfassung (“Die Republik schützt mit besonderen Bestimmungen die sprachlichen Minderheiten”) ließen sich Ausnahmebestimmungen für Südtirol, auch in diesem Bereich, durchaus begründen. Nicht nur Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit scheinen hier weit auseinanderzuklaffen, sondern selbst die Glaubwürdigkeit des Nationalstaates insgesamt, aktiv etwas zum wirklichen Schutz von Minderheiten zu unternehmen, kann zum wiederholten Male in Frage gestellt werden.
Die Mehrheitspartei SVP auf der anderen Seite scheint sich schon längst weit vom Selbstverständnis und Verhandlungsprinzip einen Silvius Magnago entfernt zu haben von dem folgendes Zitat überliefert wird: “Sollte es sich herausstellen, dass die Südtiroler zum Überleben in ihrem angestammten Kulturraum einen Hubschrauber brauchen“, so Alt-Landeshauptmann Silvius Magnago, der „Vater“ der Südtirol- Autonomie, „dann hat der italienische Staat jedem Südtiroler einen Hubschrauber zur Verfügung zu stellen“. Für diese Forderung, die Magnago vor gut 30 Jahren stellte und die er immer wieder mit der ihm eigenen Hartnäckigkeit vortrug, stieß er einerseits auf Unverständnis, andererseits machte er aber mit dem übertriebenen Gleichnis deutlich, dass Sprachminderheiten mit ganz eigenen und gezielten Maßnahmen zu schützen sind und dass für diesen Schutz keine Grenzen „nach oben“ gesetzt sind. Zudem wollte Magnago damit bildlich darlegen, dass man von vornherein nie wissen könne, was Sprachminderheiten im Laufe der Zeit zum Überleben brauchen.
Drei Jahre nach dem Tode des Vaters der Südtirol-Autonomie zeigt sich die SVP im Zukunftsbereich Integration nicht nur zahnlos gegenüber Rom, sondern scheint auch sonst über kein Konzept zu verfügen, diesen Bereich im Rahmen der Zuständigkeiten im Sinne eines modernen Minderheitenschutzes auszugestalten.
Die Südtiroler Bürgerkarte sollte Synonym für Bürgernähe sein… doch bei der Installation des Gerätes darf man nur zwischen den Sprachen Italienisch und Englisch wählen. Natürlich ist das kein schwerwiegendes Manko, da es sich nur um drei Installationsschritte handelt, aber es ist symptomatisch für die mangelnde Sprachsensibilität, die auch beim Land Südtirol immer häufiger anzutreffen ist.
Immerhin gibt es eine Installationsanweisung (sämtliche Programme beenden) und man muss einem Lizenzvertrag zustimmen, also ein Rechtsgeschäft abschließen. Aber schon allein die Tatsache, dass in Südtirol die deutsche Sprache häufiger gar nicht zur Auswahl steht, senkt deren Würde als gleichberechtigte Amtssprache: Mit welcher Glaubwürdigkeit verlangen wir, insbesondere das Land, von anderen, die Minderheitensprachen angemessen zu berücksichtigen, wenn wir es nicht einmal selbst tun?



Den Freiheitlichen wirft Zeller Oberflächlichkeit vor. Laut Zeller muss man sich der Konsequenz bewusst sein, dass der Freistaat einen Austritt Südtirols aus der EU bedeute. [...] Zeller: »Südtirol wäre dann sicherlich nicht mehr bei der EU. Das steht sogar im Text für den Verfassungsentwurf für die Freiheitlichen, das geben sie ja selbst zu.«
Rai Sender Bozen, Radionachrichten vom 16.05.2013
Wenige Minuten später sagt Prof. Peter Hilpold (Völkerrechtler, Europarechtler und Experte in vergleichendem Recht an der Universität Innsbruck) im Morgentelefon des Rai Senders Bozen zu demselben Thema:
Barroso hat sich zwar sehr kritisch geäußert, in bezug auf eine allfällige Loslösung Kataloniens von Spanien und hat gemeint, das würde den sofortigen Ausschluss aus der EU nach sich ziehen und eine Wiederaufnahme würde sich dann vielleicht schwierig gestalten. Also das glaube ich wiederum nicht, denn die EU müsste ja selbst interessiert sein, zentrale Regionen in Europa weiterhin zu integrieren. Man muss ja bedenken, dass nicht nur die einzelnen Regionen Interesse haben an einem Verbleib in der EU, sondern die EU selbst auch Interesse hat, dass keine neuen weißen Flecken auf der EU-Landkarte entstehen.
Beide Rechtsexperten sehen die Abtrennung Südtirols aus rechtlicher Sicht kritisch — aber eben mit sich widersprechenden Argumenten.
Siehe auch: [1]
Laut Tageszeitung Online hat Karl Zeller (SVP) auf den mit seiner Hilfe verschlimmbesserten freiheitlichen Verfassungsentwurf reagiert. Er sei zwar erfreut, dass einige der »eklatanten Fehler« der ersten Fassung behoben wurden. Allerdings hätten die Blauen das wichtigste Problem noch nicht gelöst: Obwohl er, Zeller, einen eigenen Staat befürworte, könne er dem Projekt nicht zustimmen, da Südtirol bei einer Loslösung von Italien aus der EU ausscheiden würde. Dies hätte laut Zeller jahrelange Beitrittsverhandlungen zur Folge, an deren Ende Südtirol möglicherweise finanziell ruiniert wäre.
Ob Zeller nur angibt, die Unabhängigkeit zu befürworten, um seinen Argumenten (nach dem Motto: »Es wäre ja wirklich schön, aber es geht leider wirklich nicht!«) besonderen Nachdruck zu verleihen oder ob er es wirklich ernst meint, sei dem Urteil des einzelnen überlassen. Hier sind jedenfalls einige Gegenargumente zu seinen Thesen:
Die Freiheitlichen haben ihren Verfassungsvorschlag für ein unabhängiges Südtirol überarbeitet und dabei — unter anderem — den Kritikpunkten von Karl Zeller (SVP) Rechnung getragen. Da in einigen Fora bereits zu lesen war, dass die Blauen mit Verfassungsänderungen viel zu schnell seien, will ich hinzufügen, dass der Wille, qualifizierte Anregungen zu berücksichtigen, grundsätzlich zu begrüßen ist. Es handelt sich nicht um ein fertig verpacktes (oder gar bereits in geltendes Recht verwandeltes) Modell, sondern um einen (sehr konkreten) Vorschlag zur Veranschaulichung der blauen Absichten. Und der darf selbstverständlich adaptiert werden. Zudem muss darauf verwiesen werden, dass die Hauptkritiker des Entwurfes aus der SVP ein ähnlich detailliert ausformuliertes Konzept für ihre sogenannte »Vollautonomie« nach wie vor vermissen lassen.
Betrachtet man die Änderungen, die auf Vorschlag Zellers vorgenommen wurden, kommt man allerdings zum Schluss, dass es nicht nur Verbesserungen, sondern (zumindest aus BBD-Sicht) auch deutliche Verschlechterungen gegeben hat, die den Text kritischer erscheinen lassen:
Anders als von Roland Tinkhauser (F) bei der Podiumsdiskussion in der Cusanus Akademie versprochen, wurde beim Thema Sprachgruppen und Proporz nicht nachgebessert. Er hatte damals versichert, diese Regelungen der Autonomie hätten im »Freistaat« selbstverständlich nur provisorischen Charakter. Insgesamt muss also aus BBD-Sicht das Fazit bestätigt werden, dass die Freiheitlichen offenbar alles ändern wollen, damit alles gleich bleibt.
Die spanische Zentralregierung unter Mariano Rajoy (PP) hat die Souveränitätserklärung des katalanischen Parlaments vor dem Verfassungsgericht angefochten. Eine erste Richtungsentscheidung ist jetzt bereits gefallen, indem die Richter die Verfassungsbeschwerde zuließen und die Erklärung vorläufig — für den Zeitraum von fünf Monaten — außer Kraft setzten. Binnen dieser Frist muss das Gericht ein endgültiges Urteil fällen.
Zuvor hatten sich die Madrider Richter beim Parlamentspräsidium in Barcelona erkundigt, ob die Souveränitätserklärung oder der zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedete sozialistische Antrag Gültigkeit habe — eine einmalige Vorgehensweise. Die Antwort des katalanischen Parlaments war, dass »selbstverständlich« beide Beschlüsse gültig seien, da sie sich nicht widersprächen.
Ebenso einmalig in der Geschichte der spanischen Demokratie wäre die Außerkraftsetzung einer Erklärung ohne direkte Rechtsfolgen durch das Verfassungsgericht. Damit ginge aber der Konflikt zwischen Katalonien und der zentralistischen Rechtssprechung in Madrid in eine weitere Runde.
Allgemein wird die Beschneidung des katalanischen Autonomiestatuts durch das Verfassungsgericht im Jahr 2010 als Ausgangspunkt für den drastischen pro-sezessionistischen Sinneswandel in Katalonien betrachtet.
Non possiamo pensare che ora, di colpo, con Letta cambierà tutto. […] non contiamo sulla possibilità che ora improvvisamente ritorni l’Eldorado, con soldi e competenze in più.
Sen. Francesco Palermo (SVP-PD), in un’intervista all’A. Adige di oggi.
Dovrebbe dirlo soprattutto all’SVP che continua a promettere che con Letta torneranno, se non i soldi, almeno le competenze.
Am 22. April hat Senator Francesco Palermo (SVP-PD) einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Italien endlich die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ratifizieren soll. Am 5. November 1992, also vor über 20 Jahren, wurde dieses Regelwerk vom Europarat vorgelegt, rund acht Jahre später auch von Italien unterzeichnet. Seitdem harrt die Charta einer Ratifikation, die zur Umsetzung erforderlich ist. Ein diesbezüglicher Vorstoß der Zentralregierung im März 2012 verlief im Sande. Für mehrere Sprachgemeinschaften in Italien käme die Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinlich schon zu spät.
Als einen der Gründe für die bisherige Säumigkeit Italiens nannte Palermo die Weigerung, die Sprache der Roma (Romanes) anzuerkennen.
Angeblich mangels Zuständigkeit hatte die Europäische Kommission im Jänner eine Bürgerinitiative (EBI) zurückgewiesen, die die automatische Anerkennung von Loslösungsprozessen innerhalb der Union (»interne Erweiterung«) zum Ziel hatte. Die von der »European Partnership for Independence« (EPI) ins Leben gerufene »International Commission of European Citizens« (ICEC) machte es sich daraufhin zur Aufgabe, rund eine Million Unterschriften europäischer Bürger für dieses Ansinnen zu sammeln.
Herbert Dorfmann (MEP, EVP/SVP) bezeichnete diese Unterschriftensammlung vor wenigen Tagen als Augenauswischerei — womit er nicht ganz unrecht hat, jedenfalls, wenn man berücksichtigt, wie diese informelle Petition etwa von der Tagesschau im Rai Sender Bozen dargestellt wurde. Um die Bürger nicht hinters Licht zu führen, muss die Initiative unmissverständlich erklären, dass es sich um eine selbstverwaltete Unterschriftensammlung handelt, die keine automatische Wirkung entfacht, sondern als politische Willensbekundung zu werten ist.
Andererseits stellt sich natürlich auch die Frage, aus welchem Grund Dorfmann seine Kritik nicht konstruktiv als Empfehlung an die ICEC anbringt und diese anschließend unterstützt. Schließlich handelt es sich nicht um eine parteipolitische, sondern um eine zivilgesellschaftliche Initiative. Die Volkspartei hat stets behauptet, man sei nicht grundsätzlich gegen die Selbstbestimmung (die nach wie vor in den Parteistatuten steht), sondern nur zum jetzigen Zeitpunkt und unter den gegebenen (rechtlichen) Voraussetzungen. Eine friedliche und demokratische Änderung dieser Voraussetzungen — im Rahmen der EU und im Sinne des Bürgerwillens — müsste also auch im Interesse der Volkspartei sein.
Eine Kritik an die Adresse der ICEC muss übrigens auch von dieser Stelle geübt werden: Internetpetitionen haben einen geringeren Wert, als »reale« Unterschriftensammlungen und müssen schon aus diesem Grunde ganz besonders seriös durchgeführt werden. In der katalanischen und in der spanischen Sprachversion der Petition werden folgerichtig auch die Ausweis- oder Reisepassnummer des Unterzeichners abgefragt, um den Missbrauch einzuschränken. Es ist jedoch völlig unverständlich, aus welchem Grund das entsprechende Feld in allen anderen Sprachversionen fehlt. Nichtsdestoweniger ruft BBD nach dem Motto »nützt’s nichts, schadet’s auch nichts« zum Mitmachen auf.