Fällt Raumordnung in Stücke?

Mit Urteil 114 vom 7. Mai 2012 hatte das Verfassungsgericht die abweichende Festlegung von Gebäudeabständen durch ein Landesgesetz gekippt. Bis heute herrscht vor allem eines: große Rechtsunsicherheit. Auch eine diesbezügliche Informationsveranstaltung von Land, Gemeindenverband und Berufskammern am 22. November änderte daran wenig, wie die Südtiroler Wirtschaftszeitung (SWZ) in ihrer dieswöchigen Ausgabe bestätigt. Der auf Baurecht spezialisierte Rechtsanwalt Manfred Schullian, der während der Veranstaltung einen Überblick über die derzeitige Rechtslage gab, wird vom Blatt wie folgt zitiert:

Er schloss mit einem Hinweis, den man salopp mit dem Hinweis “nix ist fix” zusammenfassen könnte [...]

In einem aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht bedeutenden Sektor herrscht also seit nunmehr einem halben Jahr völlige Verunsicherung — und das inmitten der Wirtschaftskrise.

Noch besorgniserregender ist aber folgende Aussage der SWZ:

Was nicht gesagt wurde: Die Bestimmungen zur Landesraumordnung kommen immer öfter auch in Konflikt mit einem anderen staatlichen Gesetzgebungsmonopol, nämlich mit dem Wettbewerbsrecht. Auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichts steht dabei derzeit die einschränkende Landesregelung für den Einzelhandel in Gewerbegebieten — und Fachleute gehen davon aus, dass auch die Konventionierung und darüber hinaus jedwede Bindung ins Visier der römischen Regierung kommen könnten.

Wahrlich, es ist nicht mehr weit bis zur Vollautonomie.

Siehe auch: [1] [2]

Brixner Seilbahn-Alternative.

Brixen soll eine Seilbahn bekommen, die vom Bahnhof aus den Hausberg Plose erschließt. Doch dieses Ansinnen erhitzt schon seit Monaten die Gemüter — vor allem deshalb, weil die Anlage einen Teil der Stadt überfliegen soll. Nun ist eine Volksabstimmung geplant.

Ich habe mir schon vor mehreren Monaten – in der Überzeugung, dass Brixen diese Seilbahn guttun würde und dass der Bahnanschluss die beste Lösung darstellt — eine Alternative überlegt, die ich über das Blog auch der Öffentlichkeit bekannt machen möchte. Ich bin der Meinung, dass ihr sowohl Gegner, als auch Befürworter der derzeit geplanten Lösung einiges abgewinnen könnten.

Wie angedeutet sollte die Talstation auch meiner Meinung nach am Bahnhof liegen, um einen attraktiven Knoten im öffentlichen Nahverkehr (Eisenbahn, Bus, Seilbahn) zu schaffen, der auch von der Brixner Altstadt aus bequem zu Fuß erreicht werden kann. Andererseits finde ich jedoch, dass der Überflug der Stadt zu einer Verschlechterung der Lebensqualität in den betroffenen Gebieten und zu einer ästhetischen Beeinträchtigung für die gesamte Stadt führen würde. Es widerspricht nicht zuletzt der Logik der neuen Umfahrungsstraße, wenn Plosebesucher (speziell Skifahrer), die mit dem eigenen Fahrzeug anreisen, wiederum in die Stadt geleitet werden, wo sie zur Verschlechterung der Luft- und Verkehrssituation beitragen. Realisiert man am Bahnhof tatsächlich ein großes Parkhaus (oder eine Tiefgarage), verbaut man sich über Jahrzehnte die Möglichkeit, die gesamte Zone der Verkehrsberuhigung zuzuführen.

Aus diesem Grund sollte die Seilbahn einige hundert Meter parallel zur Eisenbahnlinie nach Süden und dann über die Staatsstraße in das Industriegebiet geführt werden, wo im Bereich der bereits geplanten Brücke (welche das Industriegebiet Süd mit Milland verbinden wird) eine Mittelstation realisiert werden könnte. Dort könnte man (dies- oder jenseits des Eisacks) die nötigen Parkplätze errichten, womit der Individualverkehr außerhalb des eigentlichen Stadtgebiets abgefangen wird. Während die vom Süden kommenden Fahrzeuge direkt in das Industriegebiet einfahren könnten, würden die vom Norden kommenden Fahrzeuge über die Umfahrung dorthin geleitet. Statt mit einer Zunahme wäre demnach mit einer deutlichen Abnahme des innerstädtischen Verkehrs (einschließlich der zu befürchtenden Überlastung des neuen Mittelanschlusses) zu rechnen.

Die Mittelstation würde zwar Mehrkosten verursachen, aber vielleicht könnte die Gemeinde dafür den eingesparten bahnhofsnahen Grund einer lukrativeren — oder jedenfalls sinnvolleren — Nutzung zuführen. Darüberhinaus zuletzt könnte man sich die auf rund zwei Millionen bezifferten Entschädigungen für den Überflug der Stadt großteils sparen.

Die Fahrzeit vom Bahnhof bis zur Plose sowie die nötige Kurvenführung müsste man von Seilbahnexperten prüfen lassen, ich gehe jedoch davon aus, dass der Zeitverlust durch die Mittelstation vernachlässigbar ist. Die Zunahme der Lebensqualität im Stadtgebiet wäre meines Erachtens jedoch beträchtlich.

Übrigens könnte der Parkplatz an der Mittelstation (der von der Staatsstraße, von der Autobahnausfahrt Brixen/Industrie und mittels Brücke auch von Milland aus leicht erreichbar wäre) auch den Zugpendlern dienen, die mit der Umlaufbahn in kürzester Zeit den Bahnhof erreichen könnten — und umgekehrt jenen, die mit dem Zug anreisen und im Industriegebiet arbeiten.

Die neuen Schutzhütten.

Rund um die drei geplanten neuen Schutzhütten in Südtirol hat sich — ob ihrer Architektur — eine breite Diskussion zwischen Befürwortern und Gegnern entwickelt. Zivilgesellschaftliches Engagement ist stets erfreulich und die öffentliche Auseinandersetzung kann, solange sie fair geführt wird (und nicht etwa in Beleidigungen oder Zensurwünsche ausartet), für beide Seiten nur gewinnbringend sein.

Vom Reflex, auf die langjährige Ausbildung der Architekten zu verweisen — weshalb sie schon wüssten, was sie da machen — halte ich wenig. Einerseits ist das Vertrauen in die Ausbildung verständlicherweise angeschlagen, da bei weitem nicht jeder Architekt so baut, wie es sein Fachwissen und das Berufsethos von ihm erwarten ließen. Und andererseits ist ein derartiger Verweis undemokratisch: Schließlich wird die Ausbildung vorausgesetzt, entbindet aber nicht von der besonderen Verantwortung, welche durch die Bebauung öffentlichen Raums — noch dazu in einer so außerordentlichen Lage — gegenüber der Öffentlichkeit entsteht. Ich glaube an die Vermittlerrolle des Architekten, die jedoch durch den Rückzug auf das Argument der eigenen fachlichen Überlegenheit umgangen wird.

In ihrer Stellungnahme zur gegenwärtigen Diskussion hat die Südtiroler Architektenkammer richtigerweise auf die Entwicklung hingewiesen, die zum Beispiel die Ausstattung von Bergsteigern während der letzten Jahrzehnte durchlaufen hat. Genauso wie niemandem einfallen würde, im Sinne der Tradition zu fordern, wir sollten die Dolomiten mit Schuhwerk aus dem 19. Jahrhundert erklimmen, wäre es unverständlich, so zu bauen, wie damals. Die Erfordernisse an eine Berghütte haben sich seit damals ebenfalls verändert.

Gleichzeitig erfordert das Bauen am Berg jedoch auch eine hohe Sensibilität und viel Zurückhaltung. Vor Moden sollten wir uns in Acht nehmen. Eine Hütte soll nicht einen Wanderer in greller Bergbekleidung mimen, der am Ende seiner Anstrengungen wieder nach Hause zurückkehrt: Die Hütte bleibt.
Es besteht aber kein Zweifel, dass wir zeitgemäß bauen müssen. Zeitgemäß ist nicht gleichbedeutend mit gut, denn auch zeitgemäße Architektur kann, wie alles andere, gut oder schlecht, schön oder unschön sein. Sicher falsch wäre aber unzeitgemäßes Bauen: Wir könnten dem historischen Bestand keine größere Respektlosigkeit erweisen, als ihn nachzuäffen, mit anderen Worten ausgedrückt, mit den uns zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten so zu tun, als habe es keinen Fortschritt gegeben. Die »Wahrheit« des Bauens liegt darin, dass zu jeder Zeit so gebaut wurde, wie es am Effektivsten und Effizientesten war, was freilich nicht bedeutet, Bewährtes zu verwerfen, sondern behutsam abzuwägen, was auch heute noch gut ist und was hingegen sinnvollerweise verändert, ergänzt und verbessert werden kann. Mit Ästhetik hat das nur am Rande was zu tun.

Deshalb ist es völlig irreführend, in der derzeitigen Debatte zwischen Bewahrern (den Gegnern der neuen Hütten) und Erneuerern (ihren Befürwortern) zu unterscheiden. Wer zeitgemäß baut und auf die Überheblichkeit verzichtet, auch Gutes aus missverstandener Fortschrittlichkeit zu verwerfen, ist nämlich der eigentliche Bewahrer einer bewährten Bautradition.

Die konkreten Projekte kenne ich — wie vermutlich fast alle, die sich an der Diskussion beteiligen — nur aus der Presse und kann deshalb kein endgültiges Urteil fällen. Doch den veröffentlichten Bildern lässt sich meiner Einschätzung nach nichts entnehmen, das den Schluss zuließe, Planer und Juroren hätten ihre Aufgabe nicht ernstgenommen, eine möglichst gute Antwort auf die Problematik öffentlichen Bauens in einer so besonderen Lage zu suchen.

Auch Raumordnung Staatssache.

Eigentlich gehört die Raumordnung zu den Kernbereichen, in denen das Land Südtirol über primäre Gesetzgebungsbefugnisse verfügt. Eigentlich. Denn nun hat das italienische Verfassungsgericht erstmals eine Bestimmung des Landesraumordnungsgesetzes außer Kraft gesetzt und den Vorrang der staatlichen Bestimmung verfügt. Konkret geht es um die Einhaltung des Mindestgebäudeabstands von 10 Metern, für welchen das Land — genauso wie zahlreiche andere europäische Staaten und Regionen — einige Ausnahmen festgelegt hatte. Durch das Urteil wird nun vor allem den unerlässlichen Bestrebungen, die energetische Sanierung alter Bausubstanz zu ermöglichen, ein Riegel vorgeschoben: Da bestehende Gebäude in den meisten Fällen schon an der Grenze der Baurechtsflächen stehen, um sie optimal auszunutzen, muss für die Anbringung eines zusätzlichen Vollwärmeschutzes (Dämmung) die Unterschreitung der Mindestabstände um einige Zentimeter gewährt werden. Nach dem soeben verkündeten Urteil ist das aber nicht mehr möglich.

Nachtrag: Spannend wird auch, wie jetzt Gerichte entscheiden, wenn Bürger ihre Nachbarn anzeigen, weil sie in Anwendung der Landesgesetze zu nah an ihr Haus gebaut haben. Wird es Freisprüche geben, weil das Verfassungsgericht die Norm erst später außer Kraft gesetzt hat? Oder werden wir erleben, dass in Einzelfällen sogar die Dämmung wieder abgetragen werden muss? In jedem Fall lässt die Rechtssicherheit grüßen.

Ziviler Widerstand gegen Mussolini.

Foto: Südtirol News.

Unbekannte haben zwischen Mittwoch und Donnerstag mehrere mit Farbe gefüllte Ballons auf das monumentale faschistische Relief geworfen, welches sich auf den Finanzämtern am Bozner Gerichtsplatz befindet. Mit mindestens einem Geschoss wurde das Abbild von Diktator Benito Mussolini getroffen, welches seitdem mit gelber Farbe verunreinigt ist. Seit Jahren wird über die Entfernung, Verdeckung oder Historisierung des Werkes diskutiert, ein Ideenwettbewerb für die künstlerische Aufarbeitung wurde von den Entscheidungsträgern de facto ignoriert. Am laufenden Wochenende wird die Landeshauptstadt von Zehntausenden Alpini und Veteranen in Besitz genommen, die Ehrentribüne der Veranstaltung befindet sich — wie hier schon kritisiert — unterhalb des Reliefs.

Occasione persa.

Indipendentemente da come ci poniamo nei confronti dell’adunata degli alpini in programma i giorni 11, 12 e 13 maggio prossimi, ecco un’altra occasione persa: quella di presentare la capitale sudtirolese — anche e soprattutto dinnanzi a decine di migliaia di militari — col rilievo del duce «contestualizzato» (o depotenziato, che dir si voglia). Dopo oltre un anno dalla famosa lettera del ministro Bondi, non è successo ancora nulla.

Ma che cosa c’entra il depotenziamento con l’adunata degli alpini? Sono ben tre le riflessioni che si possono fare a riguardo.

Primo: La tribuna d’onore della manifestazione si troverà proprio in piazza del Tribunale, per cui le immagini della festa militare davanti a uno sfondo poco edificante che verranno inviate in giro per «il mondo» saranno numerosissime. Poca la sensibilità degli organizzatori ad aver piazzato proprio lì il cuore dell’adunata, d’altronde però una città come Bolzano non dovrebbe proprio più disporre di spazi pubblici talmente connotati.
Su quella tribuna, probabilmente, ci sarà anche il nostro Landeshauptmann. Forse avrà occasione di riflettere.

Secondo: Un duce depotenziato e storicizzato sarebbe stato un messaggio di convivenza e un’esperienza formativa, mentre così com’è contribuirà a creare malintesi — e irritazione. Un brutto invito ai più estremisti fra gli alpini.

Terzo: L’ultima adunata degli alpini che si è tenuta a Bolzano risale all’immediato dopoguerra (1949). Paradossalmente a quell’epoca l’opera d’arte fascista non c’era ancora, fu collocata negli anni ’50. Dare un’immagine di se peggiore di 60 anni fa è inaccettabile.

Presa in giro… di rilievo.

Tante parole sono state spese per il bassorilievo di Piffrader in piazza Tribunale a Bolzano, e anche un bel po’ di denaro pubblico. Pochi mesi fa Durnwalder e la SVP avevano festeggiato, garantendo che una lettera del ministro Bondi avrebbe permesso perfino la rimozione del duce a cavallo, si è organizzato un concorso di idee per trovare una soluzione meno invasiva. Alcuni avevano criticato il partito di maggioranza per essere sceso a patti col governo Berlusconi, mentre altri — come me — avevano messo al centro della loro attenzione l’importanza del risultato. Al di là dei mezzi, si era però convenuto che non bisognava perdere l’occasione per proiettare la città verso il futuro.

Ora scopriamo che  si è trattata dell’ennesima bufala di Durnwalder, che per mettere mano al bassorilievo c’è bisogno del «permesso» del ministero delle finanze e che quel nullaosta, probabilmente, non arriverà mai. La popolazione è stata tratta in inganno e il governo centrale ha potuto contare su un’importante (seppur non fondamentale) astensione da parte dei rappresentanti del Sudtirolo — senza concedere praticamente nulla in cambio.

Ma d’altronde, cosa dovremmo aspettarci da chi da anni ci inganna circa la vera entità dell’autonomia?

Eine neue Erinnerungskultur.

Vor fast genau vier Jahren hatte ich hier die Schaffung eines »positiven« Denkmals für Südtirol angeregt, wo alle Bürger gemeinsam an die Opfer der totalitären Regimes gedenken könnten. Durch das jüngste Abkommen zwischen römischer Zentralregierung und SVP ist jetzt jedoch der Umgang mit den bestehenden, »negativen« Denkmälern wieder mit voller Wucht in den Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit gerückt.

Während das Mussolinirelief von Hans Piffrader möglicherweise von den Finanzämtern abgehängt wird, ist im Falle des Siegesdenkmals eine sogenannte »Historisierung« wahrscheinlich. Paradoxerweise könnte so mit etwas Mut und Phantasie gerade das Siegesdenkmal Teil eines »positiven« Denkmals werden. Eine Erklärungstafel ist zur Erreichung dieses Ziels jedoch völlig ungeeignet, denn wie groß sie auch sein mag, sie vermöchte es nie, die Monumentalität des Bauwerks von Marcello Piacentini anzufechten oder auch nur zu kommentieren. Sie verkäme unweigerlich zur entbehrlichen Fußnote. Die Erläuterung des Denkmals und der Voraussetzungen für sein Zustandekommen wäre in der Krypta besser aufgehoben, wo — wie vorgeschlagen — auch eine Ausstellung über die Greueltaten jener Zeit untergebracht werden könnte.

Für die Historisierung des Denkmals wäre jedoch erforderlich, ihm in einer ebenbürtigen Sprache zu antworten: Nur so könnte man ihm einen Ausdruck unserer heutigen, demokratischen Sichtweise als Kommentar entgegensetzen. Eine architektonische und künstlerische Umgestaltung seines Umfelds etwa würde das Bauwerk in einen völlig neuen Kontext einbetten und könnte es in einen für Südtirol einmaligen Ort der Erinnerung und des Gedenkens verwandeln. Dadurch wäre der Erhalt des Siegesdenkmals sichergestellt, ohne es als Ort der Huldigung fortbestehen zu lassen. Eine künstlerische Verarbeitung wäre (anders als eine Tafel) auch aus dem urbanen Kontext sofort lesbar — selbst im Vorbeifahren oder mit einem flüchtigen Blick verstünde jeder, dass hier nicht (mehr) der Totalitarismus geehrt wird.

Freilich würde dem Platz durch eine solche Umwandlung auch eine neue Zentralität zuteil. Dies ist jedoch durchaus wünschenswert, wenn er vom Siegesplatz zum Platz der gemeinsamen Erinnerung wird.

Rechtsunsicherheit durch BBM.

Die Landesregierung hat angekündigt, im Zuge der anstehenden Überarbeitung des Raumordnungsgesetzes die sogenannte Baubeginnmeldung (BBM) drastisch aufzuwerten; demnach soll in vielen Fällen die heute erforderliche Baugenehmigung entfallen, wie dies in Italien bereits der Fall ist. Es handle sich um eine Vereinfachungs- und Entbürokratisierungsmaßnahme.

Nach dem Ausscheiden von Alfons Benedikter als ihr oberster Hüter wurde die Südtiroler Raumordnung happenweise aufgeweicht und immer unübersichtlicher, sodass sie heute einem Flickenteppich gleicht — und vor oft widersprüchlichen Sonderregelungen strotzt. Die Materie wird zudem nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern ist in verschiedene, oft unübersichtliche und widersprüchliche Gesetze und Dekrete zersplittert.

In vielen Fällen sind sich heute nicht einmal mehr Fachleute — Planer, Juristen und Gemeindebauämter — einig, wie die einzelnen Vorschriften auszulegen sind. In diesem Kontext schafft die Baugenehmigung ein Mindestmaß an Rechtssicherheit: Wird ein Bauvorhaben von der Gemeinde genehmigt, erhält der Bauherr eine schriftliche Bestätigung darüber und darf erst dann bauen.
Mit der BBM wird dieses Prinzip umgekehrt: Die Gemeinde erhält nur noch eine Meldung über den baldigen Baubeginn. Legt sie binnen 30 Tagen nicht Widerspruch ein, darf automatisch mit den Arbeiten begonnen werden. Das Schweigen der Gemeinde garantiert jedoch nicht, dass die Planung als gesetzeskonform eingestuft wurde bzw. dass sich Planer, Bauherrschaft und Behörden darüber einig sind, was erlaubt ist. Kontrollen erfolgen dann nämlich erst nachträglich, Planer und Bauherr müssen dann geradestehen. Dies eröffnet — auch, aber nicht nur dank unscharfen Raumordnungsgesetzes — Rechtsunsicherheit und Behördenwillkür Tür und Tor. Kann man wirklich von einer Vereinfachung sprechen, wenn zwar das Verfahren verkürzt, gleichzeitig jedoch die Unsicherheit und die Risiken deutlich erhöht werden? Und welche Auswirkungen hat diese Regelung auf das (vorgebliche) Ziel, eine geordnete Raumplanung und -nutzung zu gewährleisten?

Es steht zu befürchten, dass nichts anderes als das Recht des Stärkeren (Recht des Reicheren) obsiegen wird. Wer es sich finanziell leisten kann, hohe Strafen zu entrichten, wird in Hinkunft bauen können, «wie und was er will». Abbrüche werden wohl nur dann verfügt, wenn krasse Vergehen begangen wurden; alles andere lässt sich dann sanieren — ein dauerhafter Bausündenerlass für Wohlhabende.

Mit den nötigen Geldmitteln lässt sich außerdem ein Rechtsbeistand finanzieren, der die eigene Auslegung der schwammigen Gesetze eher durchboxen kann, als der kleine Häuslebauer mit eingeschränkten Mitteln. Dieser wird also aus Angst vor fetten Strafen mitunter nicht einmal seine Rechte voll ausschöpfen können — weil er so bauen wird, dass er bei Mitbürgern und Gemeinde möglichst nicht aneckt und keine Strafe riskiert.

Eher als der Abschaffung der Baugenehmigung hätte es einer tiefgreifenden Reform derselben und der Baukommissionen bedurft, die heute großteils mit Laien besetzt sind, welche sehr oft außerstande sind, fachspezifische Einschätzungen und Anregungen abzugeben. Eine Reglementierung, Koordinierung und beratende Unterstützung der Bautätigkeit durch die öffentliche Hand ist aber nach wie vor vonnöten, da sie den Umgang mit den kostbaren Ressourcen Raum und Kulturlandschaft betrifft.