Basken, Katalanen, Galicier gemeinsam für eigene Mannschaften.

Auch die Grünen unterstützen das Anliegen.

Die Plataforma ProSeleccions Esportives Catalanes (Plattform für katalanische Nationalmannschaften) und ihre baskischen und galicischen Pendants (ESAIT und Siareir@s Galeg@s) haben am 20. Mai im spanischen Kongress eine Pressekonferenz abgehalten, um ihrem gemeinsamen Anliegen Nachdruck zu verleihen. Mit der Anwesenheit und Unterstützung galicischer, baskischer und katalanischer Abgeordneter haben die drei Plattformen ein gemeinsames Manifest vorgelesen, in dem das Recht auf unabhängige Beteiligung an internationalen Sportveranstaltungen eingefordert wird. In Hinblick auf das bevorstehende Endspiel der Copa del Rey (königlicher Spaniencup) zwischen dem katalanischen Fußballclub Barcelona und dem baskischen Kontrahenten Athletic Club de Bilbao wurden außerdem die Fans dazu aufgefordert, die Veranstaltung zu nutzen, um die Forderung nach unabhängigen Nationalteams zu unterstützen. Hierfür sollen die Anhänger der beiden Mannschaften die baskische und die katalanische Flagge zeigen. Es wurde unterstrichen, dass es sich hierbei um eine »positive« Haltung handelt, die nicht gegen jemanden oder etwas gerichtet ist, sondern eine Unterstützung für die sportliche Unabhängigkeit darstellen soll. Im Namen der Vereinigung Catalunya Acció hat Santiago Espot jedoch auch Unterstützung für das mittlerweile zur Tradition gewordene Pfeifkonzert angekündigt, welches die Fans von Mannschaften aus Galicien, Katalonien und Baskenland der zu Beginn des Endspiels abgespielten spanischen Nationalhymne zukommen lassen. Er unterstrich, dass es sich dabei nicht um eine Provokation, sondern um den symbolischen Ausdruck des Unabhängigkeitswillens handelt.

Was das Manifest für unabhängige Nationalmannschaften anlangt, haben sich aktiv und unterstützend an der Pressekonferenz beteiligt: Sergi Blázquez und Francesc Serra, Vizepräsident und Koordinator der Plataforma ProSeleccions Esportives Catalanes; Iñigo Santxo und Martxel Toledo für ESAIT; David Rodeiro und Alexandre Sanmartín (Siareir@s Galeg@s); die politischen Parteien Amaiur (Rafael Lareina und Xavier Mikel Errekondo, Baskenland), Unió Democratica de Catalunya (Marta Surroca und Eva Parera, katalanische Regierungspartei), Convergència Democratica de Catalunya (Josep Maldonado und Jordi Jané, katalanische Regierungspartei), Republikanische Linke Kataloniens ERC (Joan Tardà, Alfred Bosch und Teresa Jordà, katalanische Oppositionspartei), Iniciativa per Catalunya-Verds (katalanische Grüne, Joan Coscubiela und Laia Ortiz, Opposition) sowie Bloque Nacionalista Galego (Olaia Fernández Davila, galicische Opposition). Zum Abschluss der Pressekonfernz posierten die Mitglieder der Plattformen zusammen mit den Politikern mit einem Spruchband vor dem Kongress, auf dem die Forderung nach eigenen Mannschaften in katalanischer, baskischer und galicischer Sprache zu lesen war.

Das Manifest:

Wir sind uns der schwierigen wirtschaftlichen Lage, in der wir uns befinden, bewusst. Trotz der Schwierigkeiten, die sich daraus für viele Menschen ergeben, dürfen wir darüber nicht vergessen, dass es Werte wie die Würde, die Ethik, das Recht und die Freiheit gibt, die es stets zu verteidigen gilt, genauso wie das von uns eingeforderte Recht auf unabhängiges sportliches Auftreten. Die Rechte der Territorien gehören den Personen, die sie bewohnen, mit oder ohne Wirtschaftskrise.

Der spanische Fußballverband und die spanische Regierung erwägen schließlich auch nicht, aufgrund der ökonomischen Schwierigkeiten des Landes auf die Teilnahme an der Fußball-Europameisterschaft oder an den Olympischen Spielen zu verzichten.

Aus diesem Grund manifestieren wir, Galicier, Basken und Katalanen, durch die Plattformen, welche unsere sportlichen Anliegen vertreten, gemeinsam Folgendes:

1. Katalonien, Galicien und Euskal Herria sind historische Länder, die sich untereinander und von Spanien differenzieren, deren Bevölkerung das Recht besitzt, unabhängig mit Mannschaften, die sie repräsentieren, an internationalen Bewerben teilzunehmen. Wir erinnern daran, dass in unseren Ländern eine anerkannte sportliche Tradition existiert.

2. Sportler und Verbände unserer Länder müssen sich die Teilnahme an internationalen Bewerben direkt vor den internationalen Verbände erkämpfen dürfen. Das sind die einzigen Institutionen, die über die Zulässigkeit der Anerkennung entscheiden sollen. Vetos und Hindernisse durch spanische Regierung und spanische Vertreter sind inakzeptabel.

3. Für die UNO besteht kein Zweifel, dass auch Sportmannschaften zulässig sind, die keinem anerkannten Staat zuzuordnen sind. Die katalanischen Bowling- und Darts-Nationalmannschaften, der Fußballverband Gibraltars sowie das Urteil des Obersten Gerichtshofs zum baskischen Sportgesetz sind eindeutige Beispiele aus der jüngsten Geschichte. Das höchste internationale Sportgericht (CAS) hat diesbezüglich ebenfalls positiv entschieden.

4. Wir fordern die spanische Regierung zu Respekt und Freiheit sowie zur Zurückhaltung (legislativ und de facto) auf, um den Willen von Sportlern und Anhängern aus Katalonien, Baskenland und Galicien nicht zu behindern, ihre eigenen Mannschaften zu internationalen Bewerben zu entsenden, und zwar in jeder beliebigen Sportart, zu europäischen und weltweiten Bewerben und in völliger Normalität.

5. Wir rufen die spanischen Regierung auf, eine Anstrengung zu unternehmen, um diese unterschiedlichen Realitäten zu verstehen, und wir fragen uns gleichzeitig, wie es einen Konsens über die historischen Länder innerhalb des Staates geben kann, ohne, dass die spanische Regierung gegenüber den Bürgern dieser Länder Loyalität und Respekt aufbringt. Wir verlangen demokratische Qualität und Reife, Respekt und Handlungsfreiheit für die baskischen, katalanischen und galicischen Sportverbände. Wir verurteilen die bisherige restriktive, zwanghafte und sanktionierende Vorgehensweise, welche in der Drohung gipfelte, Sportlern die Befähigung zu entziehen, wenn sie sich weigern sollten, im spanischen Nationalteam anzutreten.

6. Wir danken den politischen Parteien, die uns unterstützen und für die internationale Anerkennung unserer katalanischen, baskischen und galicischen Mannschaften eintreten und wir rufen die spanische Regierung dazu auf, sich dieser Unterstützung anzuschließen.

7. Abschließend nutzen wir die Gelegenheit, dass diese Woche zahlreiche baskische und katalanische Fans in Madrid sein werden, um dem Finalspiel der Copa del Rey beizuwohnen, um sie dazu aufzurufen, das Spiel in ein sportliches Fest zu verwandeln, welches die Unterstützung unserer Anliegen in den Vordergrund stellt. Wir fordern sie auf, das Stadion ohne weitergehende Provokationen mit katalanischen und baskischen Flaggen zu füllen.

Quelle: Racó Català.
Übersetzung: BBD.

Siehe auch: [1] [2] [3] [4] [5]

Toponomastikkommission (II): Name ≠ Sprache.

In einem rechtlich zweisprachigen Gebiet, wo also zwei Sprachen mit gleicher Rechtsstellung nebeneinander stehen, ist es eigentlich klar, dass jede der beiden Sprachen Örtlichkeiten in ihrem Sprachsystem benennt — welcher Herkunft diese beiden Namen sind, ob sie einander ähnlich oder unähnlich sind, ob sie eine weit zurückreichende Geschichte auf ihrer Seite haben oder rezente Prägungen sind, ist demgegenüber zweitrangig.

[...]

In der Diskussion wird oft darauf verwiesen, dass es in Europa ja auch Regionen gibt, wo nur die Namenformen der Regionalsprache amtlich sind, nicht jedoch die Formen der jeweiligen Nationalsprache. Konkret: In Spanien sind in Katalonien nur die katalanischen, in Galizien [Galicien, Anm.] nur die galizischen [galicischen] Namenformen amtlich, und man strebt das teilweise auch im Baskenland an. Die Situation ist aber anders als in Südtirol: In Südtirol ist gerade auf der Landesebene deutsch [sic] und italie­nisch [sic] gleichberechtigt und gleich offiziell, während in Katalonien und Galizien [sic] auf Regionalebene die Regionalsprache, also Katalanisch und Galizisch [sic], ein Alleinstellungsmerkmal beansprucht – das Spani­sche ist offiziell nur als Sprache des Gesamtstaates anerkannt. So sind alle katalanischen Regionalgesetze nur katalanisch, nicht spanisch, veröffentlicht, und der staatliche Schulunterricht ist inzwischen ein­sprachig katalanisch, mit Spanisch als Fach wie Englisch oder Deutsch. Das ist mit der Situation in Südtirol ja nicht zu vergleichen, wo beide Landessprachen gleichberechtigt nebeneinander stehen.

Univ. Prof. Dr. Johannes Kramer (Leiter der Fächergruppe Romanistik an der Universität Trier, hat bereits desöfteren mit dem von E. Tolomei gegründeten und von C. A. Mastrelli geleiteten Istituto di Studi per l’Alto Adige in Florenz zusammengearbeitet). Aus den Protokollen des Sonderausschusses Ortsnamensgebung im Südtiroler Landtag, wo Kramer als Experte eingeladen war.

1. Die sogenannten Regionalsprachen sind in Katalonien und noch deutlicher in Galicien und dem Baskenland kein Alleinstellungsmerkmal. Kastilisch (Spanisch) ist neben Katalanisch, Galicisch oder Baskisch sehr wohl auch laut jeweiligem Autonomiestatut (und nicht »nur« aufgrund staatlicher Gesetze) Amtssprache.

2. In Katalonien ist Kastilisch (Spanisch) nicht ein Fach wie Englisch oder Deutsch, sondern Teil der asymmetrischen katalanischen Immersion, die hier bereits beschrieben wurde.

3. Im Baskenland sind die Amtssprachen Baskisch und Kastilisch (Spanisch) völlig gleichberechtigt, auch das Schulsystem gleicht mit nach Sprachen getrennten Modellen jenem in Südtirol. Trotzdem sind nur sehr wenige Ortsnamen zweinamig (die Städtenamen Gasteiz-Vitoria, Donostia-San Sebastian und Bilbo-Bilbao). Das meiste andere wurde zugunsten der baskischen Versionen abgeschafft.

4. Das Argument, in zweisprachigen Gebieten seien Ortsnamen grundsätzlich zu übersetzen, entkräftet auch Egon Kühebacher (ehem. Lehrbeauftragter der Universität Innsbruck und ehem. Experte des Südtiroler Landesarchivs) — ebenfalls als Experte eingeladen — in seiner folgenden Stellungnahme:

Noch etwas zum Schluss, wodurch ich mich nun von meinen Vorrednern stark unterscheide. Es wurde gesagt, wo zwei amtliche Sprachen sind, braucht es auch zwei gleichberechtigte verschiedene Namen. Ich habe es immer so gelernt und es von anderen Kollegen auch mitbekommen, dass die geographischen Namen mit der gesprochenen Sprache ihres Gebietes überhaupt nichts zu tun haben müssen, [außer] zum Beispiel in der ehemaligen deutschen Sprachinsel Zarz in Oberkrain, im heutigen Slowenien, wo das deutsche Sprachleben schon um 1920 total ausgestorben ist. Es wird schon längst seit zwei Generationen nur slowenisch gesprochen, aber die gesamte geographische Nomenklatur ist noch deutsch. Die Berge, die Höfe, die Hofgruppen, die Felder haben deutsche Namen und nichts anderes, ebenso etwa in den 7 Gemeinden, in denen das deutsche Sprachleben längst erloschen ist und die Namen der Felder, der Häuser usw. deutsch geblieben sind. Im Aostatal gibt es genauso wie in Südtirol amtliche Zweisprachigkeit, aber amtliche französische Einnamigkeit, obwohl heute das Patuá [falsche Transkription, müsste Patois heißen, Anm.] nur mehr von wenigen, vielleicht von 10 Prozent der Bevölkerung gesprochen wird.

Jeder Name hat nicht eine Wortbedeutung. Wörter kann man übersetzen, Wörter und ihre Bedeutung können mit gleichbedeutenden Wörtern einer anderen Sprache [–] oft  nicht genau [–] wiedergegeben werden, aber Namen bezeichnen, identifizieren, sie sind mit dem Bezeichneten unlösbar verbunden und sind grundsätzlich nicht übersetzbar. Ich kann das Wort “Mühlbach” mit einem Bach, der Mühlen treibt, übersetzen, aber ich kann nicht den Name[n] “Mühlbach” übersetzen, denn dieser bedeutet etwas ganz anderes. Er bedeutet nicht mehr einen Bach, der Mühlen treibt, sondern eine Ortschaft am Eingang des Pustertales mit einem gewissen Kirchturm usw. Das bedeutet er. Es ist genau gleich wie bei den Personennamen, wenn ich den Herrn Müller grüße, dann denke ich nicht an einen Müller, der aus Getreide Mehl macht, obwohl ein Vorfahre von diesem Herrn Müller wirklich ein Müller war, aber heute bedeutet für mich Müller nur mehr der Angehörige der Familie Müller. Der Name hat keine Wortbedeutung.

Toponomastica «palermitana».

L’intervento di Francesco Palermo, professore di diritto pubblico comparato, in seno alla commissione sulla toponomastica evidenzia bene le ragioni per cui aderisco alla richiesta di Paul Feyerabend (vengo accusato di citarlo troppo, forse anche a sproposito) di separare la scienza dalla politica: basta calibrare bene un discorso, scegliendo cosa dire e cosa sottacere, bastano alcune sfumature nella formulazione dei concetti per trasportare una visione politica, più che una pretesa «verità» oggettiva (spesso inesistente).

A onor del vero bisogna riconoscere che la commissione speciale non delega nessuna decisione direttamente agli esperti, ma cerca di ricavare informazioni da punti di vista differenti, prima di fare uso di una competenza che lo statuto di autonomia conferisce al parlamento sudtirolese, ovvero la

toponomastica, fermo restando l’obbligo della bilinguità nel territorio della provincia di Bolzano.

Ascoltando la relazione di Francesco Palermo si evince però che anche questa competenza (come tutte le altre in quanto sottomesse all’«interesse nazionale») è limitata, e anzi, aggiungo, è difficile definirla una vera e propria competenza politica, visto che — sempre secondo Palermo — si ridurrebbe al mero incarico di ufficializzazione della cosiddetta «toponomastica tedesca» già esistente. Per giungere a questa conclusione il professore parte da sentenze emesse dalla corte costituzionale, in cui afferma che in Friuli Venezia Giulia non è ammissibile abolire toponimi «italiani», rendendo ufficiali solo quelli «friulani». Ma pare perlomeno curioso che Palermo trasporti direttamente una sentenza (anche se formulata in maniera generale) dalla realtà friulana a quella sudtirolese, visto che gli statuti sono diversi, contengono riferimenti e si basano su fondamenti giuridici differenti.

Palermo mette le mani avanti, avvertendo di non scaricare sui giudici responsabilità di scelte politiche, ma sottacendo che in caso di dubbio — e qui di dubbi ce ne possono essere molti — è invece usuale impostare una soluzione politica, per poi consultare la corte costituzionale: non per delegarle compiti politici, ma per far verificare quali siano i limiti effettivi posti all’azione politica. Autoridursi le competenze prima di avere certezze giuridiche mi sembra invece poco saggio.

A far pensare che l’abolizione dei toponimi cosiddetti «italiani» sia possibile è la vicina provincia autonoma di Trento (che condivide il nostro statuto, che si estende su tutta la regione*) dove da anni ne sono stati aboliti molti, soprattutto a vantaggio di quelli «ladini». Giova ricordare inoltre, come qui è stato affermato spesso, che un toponimo (come i nomi in generale) non ha propriamente una «lingua», ma se vogliamo possiamo parlare più correttamente di endonimi ed esonimi usati (prevalentemente) dai parlanti una o l’altra lingua. In riferimento ai toponimi, soprattutto a quelli più sconosciuti, pare quindi difficile applicare concetti prettamente linguistici, come quello (paurosamente centralista) citato da Palermo della «lingua ufficiale della repubblica». Non solo andrebbe verificato l’uso effettivo, ma va considerato che un toponimo come Rifair non è né più né meno «italiano» della corrispondente invenzione tolomeica, Rivaira.

Fatte queste considerazioni, anche gli accenni di Palermo alla «diverse normative internazionali [che] tendono alla promozione del bilinguismo nella segnaletica, anche per dimostrare a livello simbolico la presenza sul territorio di più gruppi» diventano insiginificanti, almeno ai nostri fini. Infatti, il bilinguismo generale (funzionale) va senz’altro distinto dalla toponomastica, ed è fuori dubbio che la segnaletica da quel punto di vista rimarrebbe comunque bilingue. Per quanto riguarda la situazione concreta a livello internazionale, la toponomastica è solitamente bilingue laddove esista, sia storicamente fondata ed effettivamente usata. Come descritto, in Catalogna, in Galicia e sulle Isole Baleari, dove è esistita una toponomastica vagamente paragonabile a quella di Tolomei, è stata abolita in blocco. Nei Paesi Baschi (Euskadi) è stata drasticamente limitata, praticamente solo alle grandi città; ma a differenza delle realtà precedenti è storicamente fondata. In Francia sostanzialmente esistono «solo» o soprattutto traslitterazioni dalle lingue minoritarie (o meglio: adeguamenti ortografici), come Perpignan per Perpinyà, Strasbourg per Straßburg, Ajaccio per Aiacciu. La doppia versione ha quindi ragioni completamente diverse da quella in Sudtirolo, trattandosi dello stesso nome scritto in maniera diversa.

Per quanto riguarda la normativa sudtirolese, Palermo rifiuta che l’uso effettivo di un toponimo venga verificato a livello comunale, ma su questo punto si guarda bene dal citare l’usus internazionale. Infatti, se guardassimo alla Finlandia (dove vige un sistema «percentuale»), alla Svizzera, alla Carinzia, ad alcune autonomie spagnole, vediamo che normalmente si prende a riferimento proprio l’ambito comunale — come per definire la denominazione ufficiale di uno stato non si parte dal livello internazionale (da come gli altri chiamano quello stato), ma dalla situazione nazionale.


* pur riconoscendo 1) che lo statuto parla di bilinguismo nella provincia di Bolzano, e che 2) forse le scelte a livello di toponomastica della provincia di Trento verrebbero censurate dalla consulta, se impugnate — ma anche questo rimane appunto da verificare.

Kein Engagement für .stl

Als die Katalanen vor nunmehr sechs Jahren ihr eigenes Internet-Suffix bekamen, war das eine bahnbrechende Errungenschaft. Die Regeln der internationalen Vergabestelle ICANN sahen keine territorialen Endungen vor, die nicht etablierten Staaten entsprachen. Doch die findigen Katalanen gaben nicht auf und erreichten die Zuweisung eines eigenen Suffixes — dann eben nicht als Territorium, sondern als kulturelle Gemeinschaft. Dies brachte die positive Nebenwirkung mit sich, dass Erwerber einer .cat-Adresse einen inhaltlichen und/oder sprachlichen Bezug zu Katalonien nachweisen müssen, wodurch verhindert werden konnte, dass die Endung vor allem an Seiten mit Katzenbezug (.cat) vergeben würde.

Im Jahr 2011 ist eingetreten, was 2005 noch niemand ahnen konnte: Die ICANN hat beschlossen, die Vergabe von Suffixen weitgehend zu liberalisieren. Obwohl die Zuweisung erst 2012 starten wird, haben bereits zahlreiche Konzerne und Organisationen ihre neuen Endungen vorgemerkt. Regionen mit erhöhtem Eigenregierungsanspruch, welche dadurch (wie die Katalanen) ihren Wiedererkennungswert steigern wollen, haben die Möglichkeit genutzt, um den Registrierungsprozess für eigene GeoTLDs (Toplevel-Domains mit geographischem Bezug) in Gang zu setzen. So werden ab 2012/2013 unter anderem galicische (.gal), bretonische (.bzh), walisische (.cym), schottische (.scot) und baskische (.eus) Adressen erwartet. Auch einige Großstädte wie Berlin (.berlin), Barcelona (.bcn), New York (.nyc) und Neapel (.naples) haben ihre Kandidatur bereits eingereicht.

Südtirol scheint diese Entwicklung bisher einmal mehr verschlafen zu haben: Obwohl zahlreiche Firmen, Organisationen und Private schon jetzt auf alternative Endungen (vor allem .st und .bz) ausweichen, um einen territorialen Bezug herzustellen, hat weder das Land, noch eine private Interessensgemeinschaft bis dato einen Antrag bei der ICANN eingereicht, um Südtirol eine eigene Endung (.stl, .str oder .trl zum Beispiel) zu sichern — welche auch einen kulturellen und wirtschaftlichen Mehrwert bedeuten könnte.

Siehe auch: [1] [2]

Zum Wohl!

Die vom Europaabgeordneten der SVP gepriesene Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung wurde von der Verbraucherzentrale Südtirol gescholten, unter anderem, weil sie den Bedürfnissen der Minderheiten nicht Rechnung trägt. Genau diese Bedürfnisse hatte sich die Volkspartei vor sehr langer Zeit eigentlich auf die Fahnen geschrieben. Die katalanischen Europaabgeordneten hatten — anstatt sie wie Dorfmann zu loben — versucht, die Verordnung mittels eines Abänderungsantrags zu verbessern, womit sie scheiterten. In ihrer endgültigen Fassung schreibt die Verordnung die Etikettierung in mindestens einer Amtssprache der EU vor. Dies würde in Spanien das Minderheitenschutzniveau deutlich senken, da in Galicien und Katalonien die jeweiligen Landessprachen tatsächlich mit der Staatssprache gleichgestellt sind: So wie Produkte ausschließlich auf Spanisch etikettiert sein dürfen, ist es auch gestattet, Produkte ausschließlich auf Galicisch oder Katalanisch zu beschriften. Zum Vergleich: In Südtirol müssen Produkte nach wie vor auf Italienisch beschriftet sein, eine Gleichstellung der deutschen und ladinischen Sprachen gibt es nicht. Besonders katalanische Firmen machen ausgiebig Gebrauch von ihrem Recht, welches die Umsetzung der jüngsten Richtlinie kippen könnte; die »Regionalsprachen« Galicisch, Baskisch und Katalanisch sind nämlich (noch) keine Amtssprachen der EU.

Die katalanische Brauerei Moritz hat sich jetzt eine kreative Form des Protests und der Sensibilisierung einfallen lassen: Sie hat 736 Flaschen mit Sonderetikettierung angefertigt, genausoviele, wie Abgeordnete im Europaparlament sitzen. Neben der üblichen Inhaltsangabe auf Katalanisch wurde der zweisprachige Slogan »beure una cervesa catalana, és beure una cervesa europea – drinking a catalan beer is drinking a european beer« auf die Etiketten gedruckt. Die drei katalanischen EU-Abgeordneten (CiU, Grüne und ERC) haben zugesagt, die Flaschen während der kommenden Tage an ihre Kollegen zu verteilen.

Prost, Herr Dorfmann! Lassen Sie es sich schmecken.

Siehe auch: [1] [2]

Ortsnamen · Toponomastica: Galicia.

[DE] In Galicien wurden seit dem Ende der Franco-Diktatur (1977) und dem Beginn der Autonomie (1980) die kastilisierten und kastilischen Ortsnamen abgeschafft, wofür die Xunta (Regierung von Galicien) die alleinige Zuständigkeit hat. Es wurden verschiedene Gesetze und Normen erlassen, welche die Toponomastik der Region regeln. Die folgenden Abschnitte sind Zitate und Übersetzungen aus dem übersichtlichen Internetportal, welches die Xunta der Ortsnamengebung widmet.
Es erscheint mir nicht unwichtig darauf hinzuweisen, dass Galicien von 1981 bis 1987 von Xerardo Fernández Albor (Alianza Popular/AP) sowie von 1990 bis 2005 von Manuel Fraga Ibarne (Partido Popular/PP) regiert wurde, unter welchen wichtige Entscheidungen im Bereich der Ortsnamen gefällt wurden. AP und PP (erstere ging später in letzterem auf) sind gesamtspanische konservative Parteien, Manuel Fraga Ibarne war sogar Tourismusminister des Franco-Regimes.

[IT] In Galicia dalla fine della dittatura di Franco (1977) e l’inizio dell’autonomia (1980) sono stati aboliti i toponimi castiglianizzati e castigliani. La Xunta (Governo di Galicia) ha competenza primaria in materia ed ha emanato diverse leggi e norme che regolano l’uso della toponomastica della regione. I seguenti capoversi sono citazioni e traduzioni dell’ottimo portale internet che la Xunta dedica al tema della toponomastica.
Mi sembra di una certa importanza accennare al fatto che dal 1981 al 1987 la Galicia fu governata da Xerardo Fernández Albor (Alianza Popular/AP) e dal 1990 al 2005 da Manuel Fraga Ibarne (Partido Popular/PP) e che proprio durante tali periodi furono prese decisioni importanti nel campo della toponomastica. AP e PP (nel quale poi confluì anche AP) sono partiti conservatori a livello statale spagnolo, Manuel Fraga Ibarne fu perfino ministro per il turismo di Franco.

•••

[GA] A toponimia, parte importante do sistema lingüístico, presentaba nos comezos da Autonomía un alarmante estado de deturpación, como se pode comprobar nos nomenclátores oficiais, na rotulación e no emprego por parte dos poderes públicos.

[DE] Die Ortsnamen als wichtiger Teil des Sprachsystems wiesen am Beginn der Autonomie, wie aus offiziellen Verzeichnissen, der Beschilderung und der Verwendung durch die öffentliche Hand hervorgeht, eine alarmierende Verunstaltung auf.

[IT] La toponomastica, parte importante del sistema linguistico, agli inizi dell’Autonomia presentava un allarmante stato di deturpazione, verificabile sui nomenclatori ufficiali, nella segnaletica e nell’impiego da parte dell’amministrazione pubblica.

[GA] A Lei 3/1983, do 15 de xuño, de normalización lingüística, que fixa o marco para o uso oficial do galego en diversos ámbitos, contén tamén a base legal para a recuperación e fixación da toponimia galega. No seu artigo 10 establece que “os topónimos de Galicia terán como única forma oficial a galega” e que “corresponde á Xunta de Galicia a determinación dos nomes oficiais dos municipios, dos territorios, dos núcleos de poboación, das vías de comunicación interurbanas e dos topónimos de Galicia. O nome das vías urbanas será determinado polo concello correspondente.”

[DE] Das Gesetz 3/1983, vom 15 Juni über die sprachliche Normierung, welches den Rahmen für den offiziellen Gebrauch der galicischen Sprache in unterschiedlichen Bereichen festlegt, beinhaltet auch die gesetzliche Grundlage für die Wiederherstellung und Festlegung der galicischen Ortsnamen. Im zehnten Artikel wird festgelegt, dass “die Ortsnamen Galiciens als einzige offizielle Form die galicische besitzen” und dass es “der Xunta de Galicia zusteht, die amtlichen Namen von Gemeinden, Territorien, Ortschaften, überörtlichen Straßen und der [übrigen] Toponyme zu bestimmen. Die Namen der innerörtlichen Straßen werden von den zuständigen Gemeinden festgelegt.”

[IT] La legge 3/1983, del 15 giugno, di normalizzazione linguistica, che fissa la cornice per l’uso ufficiale del galiciano in diversi ambiti, contiene anche la base legale per il recupero e la fissazione della toponomastica galiciana. Nel suo articolo 10 stabilisce che “i toponimi della Galicia avranno come unica forma ufficiale quella galiciana” e che “è compito della Xunta de Galicia determinare i nomi ufficiali dei municipi, dei territori, dei nuclei abitati, delle strade interurbane e dei [restanti] toponimi della Galicia. I nomi delle strade urbane saranno determinati dal comune competente”.

[GA] Nos anos seguintes á creación da Comisión de Toponimia e ao establecemento do procedemento para fixar ou recuperar a toponimia, a Xunta de Galicia abordou o estudo e ditame das formas oficiais dos topónimos de entidades de poboación. Primeiro en distintos decretos fixou o nome oficial dos concellos. Posteriormente, para cada concello ditou un decreto en que fixa o nome das parroquias e unha orde para fixar o nome dos lugares ou aldeas. Nun momento posterior, recompilou a toponimia oficial por provincias, que pode consultarse nos seguintes decretos:

Decreto 332/1996, do 26 de xullo, polo que se aproba o nomenclátor correspondente ás entidades de poboación da provincia de Ourense (DOG do 29.08.1996; BOE do 18.11.1998)
Decreto 219/1998, do 2 de xullo, polo que se aproba o nomenclátor correspondente ás entidades de poboación da provincia de Pontevedra (DOG do 28.07.1998; BOE do 17.11.1998, corr. erros no BOE 4.03.1999)
Decreto 6/2000, do 7 de xaneiro, polo que se aproba o nomenclátor correspondente ás entidades de poboación da provincia de Lugo (DOG do 25.01.2000; BOE do 24.02.2000)
Decreto 189/2003, do 6 de febreiro, polo que se aproba o nomenclátor correspondente á entidades de poboación da provincia da Coruña (DOG do 25.03.2003; BOE do 6.11.2003)

[DE] In den auf die Ernennung der Toponomastikkommission und die Definition der Prozeduren zur Bestimmung oder Wiederherstellung der Ortsnamen folgenden Jahren, ging die Xunta de Galicia die Erforschung und Festlegung der offiziellen Bezeichnungen der bewohnten Ortschaften an. Zunächst wurden in gesonderten Dekreten die Namen aller Gemeinden definiert. Anschließend wurde für jede Gemeinde ein Dekret erlassen, welches die Namen der Pfarreien und eine Anweisung zur Bestimmung der Namen von Orten und Weilern enthielt. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden die offiziellen Ortsnamen nach Provinzen zusammengefasst; sie können in folgenden Dekreten nachgelesen werden:

• Dekret 332/1996, vom 26. Juli, mit dem Ortsnamensverzeichnis der Provinz Ourense.
• Dekret 219/1998, vom 2 Juli, mit dem Ortsnamensverzeichnis der Provinz Pontevedra.
• Dekret 6/2000, vom 7. Jänner, mit dem Ortsnamensverzeichnis der Provinz Lugo.
• Dekret 189/2003, vom 6. Februar, mit dem Ortsnamensverzeichnis der Provinz A Coruña.

[IT] Negli anni seguenti la creazione della Commissione Toponomastica e la definizione delle procedure per la fissazione o il recupero della toponomastica, la Xunta de Galicia iniziò lo studio e la definizione delle forme ufficiali dei toponomi delle località abitate. Per primo, attraverso decreti distinti fissò i nomi ufficiali dei comuni. Posteriormente, per ogni comune emanò un decreto per fissare il nome delle parrocchie ed emise un ordine per fissare il nome delle località e dei villaggi. In un secondo momento, venne ricompilata la toponomastica ufficiale per province, consultabile nei seguenti decreti:

• Decreto 332/1996, del 26 luglio, di approvazione del nomenclatore della provincia di Ourense.
• Decreto 219/1998, del 2 luglio, di approvazione del nomenclatore della provincia di Pontevedra.
• Decreto 6/2000, del 7 gennaio, di approvazione del nomenclatore della provincia di Lugo.
• Decreto 189/2003, del 6 febbraio, di approvazione del nomenclatore della provincia della Coruña.

[GA] Por outra banda, cómpre non esquecer que determinadas recomendacións internacionais, como por exemplo, as das Conferencias das Nacións Unidas sobre a Normalización de Nomes Xeográficos e Grupos de Expertos das Nacións Unidas sobre Nomes Xeográficos (GENUNX) e algunhas normas de ámbito estatal inciden directamente nas actuacións da Xunta de Galicia en materia de toponimia.

[DE] Andererseits ist nicht zu vergessen, dass einige internationale Empfehlungen, wie zum Beispiel jene der UNO-Konferenzen zur Festlegung von geographischen Namen und einige staatliche Normen direkten Einfluss auf die Arbeit der Xunta de Galicia auf diesem Gebiet haben.

[IT] D’altro canto, non va dimenticato che determinate raccomandazioni internazionali, come ad esempio quelle delle conferenze ONU sulla normalizzazione dei nomi geografici, ed alcune norme statali incidono direttamente sul lavoro della Xunta de Galicia in materia toponomastica.

[GA] Directiva 2007/2/CE do Parlamento Europeo e do Consello, do 14 de marzo de 2007 (DOUE do 25.04.2007), pola que se establece unha Infraestrutura de Información Espacial na Comunidade Europea (INSPIRE). Pode obterse máis información sobre esta directiva e a iniciativa INSPIRE na seguinte páxina: http://inspire.jrc.ec.europa.eu/.

[DE] Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rats, vom 14. März 2007, mit welcher eine raumbezogene Infrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) errichtet wird. Auf der folgenden Seite sind weitere Informationen über diese Richtlinie und die INSPIRE-Initiative erhältlich: http://inspire.jrc.ec.europa.eu/

[IT] Direttiva 2007/2/CE del Parlamento Europeo e del Consiglio, del 14 marzo 2007, con la quale viene stabilita un’infrastruttuta di Informazione Spaziale nella Comunità Europea (INSPIRE). Ulteriori informazioni su questa direttiva e l’iniziativa INSPIRE sulla seguente pagina: http://inspire.jrc.ec.europa.eu/

Quelle/Fonte: [toponimia.xunta.es]

Monarchien im Vorsprung?

Nachdem sie im Laufe der vergangenen Jahrhunderte zu großen Anpassungen gezwungen waren, um ihren Fortbestand zu sichern, scheinen Monarchien heute wesentlich besser mit Minderheiten und Selbstverwaltungsansprüchen ihrer Territorien umgehen zu können, als Republiken — insbesondere jene Republiken, die sich als Nationalstaaten definieren.

So hätte Großbritannien heute wohl keine Schwierigkeiten, Schottland, Nordirland oder Wales in die Unabhängigkeit zu entlassen, wenn das die Mehrheit der dortigen Bevölkerung wünschen würde. Norwegen hat sich im 20. Jahrhundert demokratisch von Schweden gelöst, Dänemark hat zuerst Island in die Freiheit entlassen und dann Grönland und die Färöer zu gleichberechtigten Nationen im Königreich gemacht. Nun wird Grönland in die Selbständigkeit begleitet. Trotz der jetzigen Konflikte mit Katalonien hat auch Spanien seinen historischen Sprachgemeinschaften (Katalanen, Basken, Galicier) von sich aus ungleich weiter reichende Selbstverwaltung zugesichert, als republikanisch organisierte Nationalstaaten den ihren.

Erstaunlich ist das deshalb, weil paradoxerweise eine überholt erscheinende Staatsform für eine der gegenwärtig wichtigsten Herausforderungen (Minderheiten, Zuwanderung, Heterogenisierung der Gesellschaft etc.) wesentlich besser gerüstet ist, als eine jüngere und modernere Staatsform. Das ist meiner Einschätzung nach darauf zurückzuführen, dass Republiken — dem Geist ihrer Entstehungszeit folgend — Götzen wie einheitliche Sprache und Kultur und Werte wie Unteilbarkeit zum identitätsstiftenden Ersatz für die Integrationsfigur des Monarchen gemacht haben.

Eigentliche Vielvölkerstaaten wie Frankreich (Normannen, Bretonen, Basken, Katalanen, Korsen, Elsässer, Flamen, Okzitanen, Provenzalen…) und Italien (Frankoprovenzalen, Walser, Griechen, Sarden, Okzitanen, Friauler, Albaner, Deutsche, Ladiner, Slowenen…) erfanden eine gleichmacherische Identität, die es eigentlich nicht gibt — weshalb es heute teils unüberhörbar im Gebälk knarzt. Trotz Demokratie schaffen es die jeweiligen Völker und Territorien (mit wenigen Ausnahmen) nicht, den zu ihrer freien Entwicklung nötigen Raum zu erhalten, weil andernfalls die Rechtfertigung ihres unteilbaren Zusammenseins abhanden käme. Zuwanderung und Globalisierung lassen das Selbstverständnis dieser Staaten zusätzlich wanken, Widersprüche werden eklatant. Wenn, wie kürzlich, in einer deutschen National-Mannschaft Spieler wie Boateng, Cacau oder Özil spielen, dann hat nicht die Mannschaft ein Problem — sie spiegelt die tatsächliche Zusammensetzung der Gesellschaft wider — sondern die Nation mit ihrer vorgetäuschten Einheitlichkeit.

Monarchien haben über Jahrhunderte immer wieder territoriale Veränderungen erfahren — auch durch friedliche Abspaltungen, obwohl meist nicht auf demokratische Weise, sondern etwa durch Heirat oder Gebietsansprüche der Nachkommenschaft. Als oberste Integrationsfigur blieb der Monarch jedoch häufig auch über die staatliche Eigenständigkeit hinweg erhalten, was wohl mit der Zeit ebenfalls einen entspannteren Umgang mit territorialen Anpassungen bewirkt hat. Das heutige Commonwealth, dessen Mitgliedsstaaten die britische Krone als Staatsoberhaupt oder Repräsentantin anerkennen, ist ein gutes Beispiel für ein modernes Überbleibsel dieser Jahrhunderte währenden Entwicklung.

Als überzeugter Republikaner will ich mit diesem Denkanstoß keineswegs den Monarchien das Wort reden, sondern vielmehr auf die enormen Widersprüche in heutigen Nationalstaaten hinweisen, die sich wohl kaum durch systemimmanente Reformen überwinden lassen. Der Nationalstaat wird seinem Anspruch in dem Maße gerecht, wie er imstande ist, Zuwanderer und Minderheiten unterzuordnen und höchstens als Ausnahmen zu dulden. Wenn wir uns von Prinzipien wie der Unteilbarkeit der Nation leiten lassen, sitzen wir definitiv einem überholten Modell auf. Es wäre vonnöten, etwa EU-intern ein Alternativmodell ausfindig zu machen, bevor die Nationalstaaten noch größeren Schaden anrichten, um ihre Widersprüche zu vertuschen.

Forum für Kollektivrechte.

Forum Mundial.

Heute hat in Girona/Katalonien das World Forum for the Collective Rights of Peoples begonnen, das vom ciemen im Rahmen des diesjährigen World Social Forum organisiert und ausgetragen wird. Ziel des Forums ist es, Vertreter sozialer, kultureller, politischer und gewerkschaftlicher Vereine und Organisationen aus Minderheitenregionen und »staatenlosen« Nationen zusammenzubringen, um gemeinsam ein Netzwerk der kollektiven Völkerrechte aufzubauen.

Unterstützt wird dieses Forum von der katalanischen Agentur für Entwicklungszusammenarbeit und der Generalitat der Catalunya. Während der viertägigen Veranstaltung werden die Beteiligten an Konferenzen, Debatten und anderen öffentlichen Ereignissen teilnehmen. Darüberhinaus werden sie sich mit Intellektuellen, Forschungseinrichtungen und Organisationen treffen, die sich der Stärkung von Minderheitenrechten widmen.

Hier geht es zu einer detaillierten Beschreibung der Veranstaltungsziele.

Es nehmen unter anderem Vertreter aus Québec, Kurdistan, Baskenland, Bretagne und südamerikanische Mapuches teil. Aus Italien reisen Vertreter des Syndicat Autonome de la Vallée d’Aoste und des friaulischen Conseu an. Südtirol ist nicht vertreten. Auf dieser interaktiven Karte sind alle teilnehmenden Organisationen verzeichnet:
Fòrum pels Drets dels Pobles in Google Maps anzeigen.

Tribunal Supremo stärkt Regionalsprachen.

Das spanische Kassationsgericht hat die Forderung abgelehnt, dass Eltern die Unterrichtssprache ihrer Kinder wählen dürfen. Das Oberste Gericht hat die Klage eines Vaters zurückgewiesen, der für seinen Sohn in Galicien den Unterricht auf Spanisch (Kastilisch) erwirken wollte, obwohl dies vom dortigen öffentlichen Schulsystem nicht vorgesehen ist. Die Richter erklärten, dass die freie Wahl der Unterrichtssprache zur absurden Situation führen könnte, dass jeder Bürger im gesamten Staatsgebiet die Bildung in der eigenen offiziellen Regionalsprache einfordern könnte. Diese Begründung offenbart die grundsätzliche Gleichberechtigung des Spanischen (Kastilischen) mit den regionalen Amtssprachen Galicisch, Baskisch und Katalanisch. Konkret wird im Urteil festgestellt »dass das galicische Schulsystem keine Diskriminierung beinhaltet«. Das Kassationsgericht hat außerdem klargestellt, dass zusätzlich zur Verfassung die jeweiligen Autonomiestatute zu beachten sind, und dass demnach die Sprach- und Schulpolitik Zuständigkeiten der galicischen Regierung (»Xunta«) seien.

Zum Vergleich: Das italienische Verfassungsgericht hat kürzlich das friaulische Sprachgesetz zurückgewiesen, das eine einzige Wochenstunde in friaulischer Sprache vorgesehen hätte [siehe].

Selbstbestimmung in der EU?

European Stateless Nations.

Obschon in mehreren Mitgliedsländern Unabhängigkeitsbestrebungen vorhanden sind, haben sich die europäischen Institutionen noch nie zu diesem heiklen und demokratiepolitisch relevanten Thema geäußert. Fünf independentistische Parteien, die an der Regierung ihres jeweiligen Herkunftsgebietes beteiligt sind, wollen nun eine gemeinsame Aufforderung an die EU richten, das Selbstbestimmungsrecht auf dem Kontinent zu garantieren und eventuelle Entscheide zu respektieren.

Esquerra Republicana de Catalunya (Katalonien), Bloque Nacionalista Galego (Galicien), Eusko Alkartasuna (Baskenland), Plaid Cymru (Wales) sowie Scottish National Party (Schottland) werden zu diesem Zwecke am kommenden 19. Jänner in Edimburgh zusammenkommen. Sie werden die Europäische Union dazu auffordern, ihre diesbezügliche Haltung öffentlich zu machen und außerdem dafür werben, dass eine »interne Erweiterung« der Union ausdrücklich ermöglicht wird, falls ein Land um Aufnahme bittet, das durch Inanspruchnahme des Selbstbestimmungsrechtes neu entstanden ist.