Terna, avviso di pericolo di morte sui tralicci dell’alta tensione (foto: Natz-Schabs).
Come spesso avviene, l’obbligo di bilinguismo termina laddove iniziano le competenze statali.
The question we have to answer is: what should we do? The wrong response, often reflected in the rhetoric of Gordon Brown, is to try to cow or bully Scotland into remaining part of the UK through fear of the economic consequences of going it alone.
This will not work. First, supporters of independence will always be able to cite examples of small, independent and thriving economies across Europe such as Finland, Switzerland and Norway. It would be wrong to suggest that Scotland could not be another such successful, independent country.
Second, this aggressive, negative tactic is one reason why people north of the border feel so disaffected with British politics. Instead, we need to continue to make the positive case for a united Britain by ensuring that the Union remains relevant to all English and Scottish people.
David Cameron, The Telegraph, april 2007
Auf Einladung der Fünfsternbewegung (5SB) haben Wolfgang und ich am Freitag, den 17. Mai, für BBD an einer Diskussion zum Thema Selbstbestimmung/Unabhängigkeit teilgenommen. Mit uns am Podium saß der Historiker Giorgio Delle Donne.
Ziel des Abends war für die Bewegung, sich dem Thema anzunähern und einige kontroverse Aspekte zu vertiefen. Während ihrer einleitenden Worte bestätigte Maria Teresa Fortini (5SB), dass die Ermöglichung eines Referendums zum Gencode der Fünfsternbewegung gehöre.
Insgesamt brillierte die Moderatorin durch eine weit ausgereiftere, fachkundigere Herangehensweise an das Thema, als von den meisten anderen Südtiroler Parteien gewohnt. Dies äußerte sich nicht nur durch den bereits konstatierten Willen, zwischen Selbstbestimmung (Prozess) und Unabhängigkeit (Ziel) zu unterscheiden, was inzwischen auch auf andere Parteien durchschlägt — sondern beispielsweise auch durch
Aus BBD-Sicht war interessant, sich einer völlig ergebnisoffenen Diskussion* mit einem weitgehend italienischsprachigen Publikum stellen zu dürfen, dessen Rückmeldungen nicht etwa durch grundsätzliche Ablehnung, sondern durch Interesse und berechtigte Zweifel gekennzeichnet waren. Einige davon haben inzwischen zu einer Erweiterung der FAQ-Seite um die Fragen 27-29 geführt.
Delle Donnes historische Betrachtungen, die die Unabhängigkeit als eine Art Apokalypse erscheinen ließen, weil er sie in eine Reihe mit nationalistischen Bewegungen des 19. Jahrhunderts, Irredentismus und einer möglichen Balkanisierungsgefahr stellte, konnte die Diskussion um das BBD-Modell nur geringfügig beeinflussen. Dafür ist unser Positivmodell wohl zu weit entfernt von nationalistischen und revanchistischen Tendenzen, die unserer Auffassung nach vielmehr entkräftet und in einen Willensbildungsprozess umgepolt werden sollen.
So drehte sich die Diskussion zu unserem Vorschlag denn auch vordergründig um andere, insbesondere ökonomische Aspekte, was ich übrigens als den größten Unterschied zu anderen Veranstaltungen bezeichnen würde: Während Unabhängigkeit sonst oftmals mit Egoismus gleichgestellt wird, orteten hier manche ein mögliches Verarmungspotenzial, das es im Vorfeld auszuschließen gelte.
*) Ergebnisoffen im wahrsten Sinne, da die Diskussion keine Entscheidung herbeiführen sollte.
Laut Tageszeitung Online hat Karl Zeller (SVP) auf den mit seiner Hilfe verschlimmbesserten freiheitlichen Verfassungsentwurf reagiert. Er sei zwar erfreut, dass einige der »eklatanten Fehler« der ersten Fassung behoben wurden. Allerdings hätten die Blauen das wichtigste Problem noch nicht gelöst: Obwohl er, Zeller, einen eigenen Staat befürworte, könne er dem Projekt nicht zustimmen, da Südtirol bei einer Loslösung von Italien aus der EU ausscheiden würde. Dies hätte laut Zeller jahrelange Beitrittsverhandlungen zur Folge, an deren Ende Südtirol möglicherweise finanziell ruiniert wäre.
Ob Zeller nur angibt, die Unabhängigkeit zu befürworten, um seinen Argumenten (nach dem Motto: »Es wäre ja wirklich schön, aber es geht leider wirklich nicht!«) besonderen Nachdruck zu verleihen oder ob er es wirklich ernst meint, sei dem Urteil des einzelnen überlassen. Hier sind jedenfalls einige Gegenargumente zu seinen Thesen:
Während der Regierungszeit von Mario Monti hatte BBD (zusammen mit anderen) mehrfach davor gewarnt, dass die drastischen Kürzungen am Landeshaushalt, im Zusammenspiel mit den massiven Steuererhöhungen, nicht mehr nur ein »Beitrag« zur Sanierung des Staatshaushaltes sind. Vielmehr würde sehenden Auges eine kerngesunde Wirtschaft kaputtgespart und somit das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
Wenige Monate später stehen wir vor dem ersten Scherbenhaufen, der noch weiter anzuwachsen droht. Die Arbeitslosigkeit nähert sich dem für Südtiroler Verhältnisse erschreckend hohen Wert von 5% — fast eine Verdoppelung im Vergleich zum Durchschnitt vergangener Jahre. Gleichzeitig brach die Bauwirtschaft drastisch ein. Landesrat Thomas Widmann führt dies im heutigen TAZ-Interview im Wesentlichen darauf zurück, dass wir »im falschen Staat« sind. Lösungsvorschläge bleibt er indes schuldig. Dafür kündigte der Regionenminister in der neuen Letta-Regierung bereits an, Südtirol auch in Hinkunft verstärkt zur Kasse bitten zu wollen.
Regionenminister Graziano Delrio (PD) teilt den Sonderautonomien kurz nach seiner Einsetzung durch Premier Enrico Letta mit, er habe nicht vor, sie zu schonen. Dies geht aus einem Interview hervor, das er dem Tagblatt A. Adige gewährte.
Er versprach, die Einschnitte legal — also nach Maßgabe des Autonomiestatuts — vorzunehmen, eine Präzisierung die spätestens seit der Erfahrung mit Montis Technikerregierung erforderlich ist. Diese hatte sich im Verlauf ihrer kurzen Amtszeit durch zahlreiche Vertragsbrüche und Autonomiebeschränkungen hervorgetan.
Delrio teilte weiters mit, wer mehr habe, müsse auch einen größeren Beitrag leisten. Es wird sich zeigen, ob dies wie schon unter Monti die Bestrafung gesunder Wirtschaftspolitik bedeuten wird: Verwaltungen die, wie das Land Südtirol, vernünftig gewirtschaftet und dementsprechend geringe Schulden angehäuft hatten, wurden überdurchschnittlich stark zur Kasse gebeten. Andere, wie die Region Sizilien, die ihr Vermögen leichtfertig verprasst hatten, wurden mit Sonderbeiträgen »belohnt«.
von Wolfgang Niederhofer
Die Südtiroler Wirtschaftszeitung (SWZ) schreibt in ihrer Ausgabe vom 12.04.2013 in »Die unterschätzte Krise / Südtirol — Vorwürfe nach Konjunktureinbruch« über die Auswirkungen der schweren Wirtschaftskrise in Italien auf Südtirol.
Der Artikel, geschrieben von SWZ-Chefredakteur Robert Weißensteiner, prognostiziert, dass die eigentlichen Rückwirkungen der Krise in Italien erst in den nächsten ein, zwei Jahren voll auf Südtirol durchschlagen werden. Bisher konnte das Schlimmste noch einigermaßen abgefedert werden.
Das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) der Handelskammer stellt eine düstere Prognose. »Im Mittelpunkt müssten Maßnahmen stehen, mit denen die steigenden Produktionskosten abgefedert werden können (Reduzierung der Energiekosten, der Kosten für die kommunalen Dienste, Abfederung des Steuerdrucks) und die ausufernde Bürokratie endlich eingebremst wird. Es gelte auch, starke Maßnahmen zur Förderung von Innovation und Exporten zu setzen«, so der Tenor im Artikel.
Die beiden Landesräte Thomas Widmann und Roberto Bizzo erläutern im Artikel Maßnahmen zur Linderung der Krise. Die Handelskammer und die Wirtschaftsverbände sind allerdings der Meinung, dass das Land völlig ungenügend auf die Krise und auf seinen schrumpfenden Haushalt reagiert und dass die Verantwortlichen die Probleme unterschätzen und notwendige Strukturreformen versäumen.
Der Präsident des Südtiroler Wirtschaftsringes (SWR) wird in derselben Ausgabe folgenderweise zitiert: »Wir brauchen in Südtirol umgehend einen Notfallplan, um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe zu sichern und zu verbessern. Vor allen Dingen gilt es auch, die Bemühungen zum Ausbau der Autonomie zu verstärken.«
Die jüngste Ausgabe der SWZ (vom 19.04.2013), lässt vermuten, dass sich die Redakteure der SWZ sehr wohl bewusst sind, dass die primäre Ursache der schweren Krise in Italien liegt. Deshalb ist es einigermaßen erstaunlich, dass vor allem vom Land Südtirol Maßnahmen erwartet werden, die dieses aufgrund von fehlenden Zuständigkeiten gar nicht setzen kann. Dieser Ansatz zieht sich übrigens wie ein roter Faden durch die offizielle Rhetorik der Wirtschaftsverbände.
Beleuchten wir einige Forderungen, die von den Wirtschaftsverbänden erhoben werden. Stichwort Bürokratieabbau: Die Situation eines durchaus repräsentativen Südtiroler Kleinbetriebes mit 4 Vollzeitäquivalenten stellt sich so dar, dass mehr als eine Halbtageskraft für Verwaltung und Buchhaltung benötigt wird. Die Aufgaben sind vielfältig. Neben Durc-Bescheinigungen, Black-List-Formularen, Intrastat-Erklärungen, ausufernden Arbeitssicherheitskursen und Datenschutzbestimmungen fallen noch die Wirtschaftsberatungskosten und die Kosten eines Arbeitsberaters ins Gewicht.
In keinem der angeführten Bereiche verfügt das Land Südtirol über irgendwelche Zuständigkeiten. All diese Bereiche werden in Rom entschieden. Kollektivverträge, die Arbeitsgesetzgebung und sämtliche Rahmenbedingungen zur Wirtschaftordnung sind sowieso alleinige Zuständigkeit des Zentralstaates.
Stichwort Steuergesetzgebung: Das Land und die Gemeinden verfügen über einige wenige bescheidene Möglichkeiten Akzente zu setzen. Im Wesentlichen liegt die Zuständigkeit beim Zentralstaat.
Über den Landeshaushalt kann das Land Südtirol sehr wohl in das Wirtschaftsleben eingreifen. Über ein Subventionssystem nach dem Gießkannenprinzip wurde dies beispielsweise über Jahrzehnte getan. Trotzdem können diese Maßnahmen immer nur einen korrigierenden Charakter einnehmen. Alle wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie Kollektivverträge, Arbeitsgesetzgebung, Familienrecht, Steuergesetze, Datenschutzbestimmungen usw. werden vom Zentralstaat entschieden.
Warum verlangen die Wirtschaftsverbände deshalb vor allem Maßnahmen vom Land Südtirol? Eine Erklärung liegt darin, dass nur das Land Südtirol auf die Klagen der Wirtschaftsverbände reagiert. Rom sind die Wünsche der Südtiroler Wirtschaftsverbände gleichgültig. Dieses Bewusstsein scheint auch in Südtirols Wirtschaft vorhanden zu sein. Wohl auch deshalb fordert Hansi Pichler (Präsident des SWR) einen verstärkten Einsatz zum Ausbau der Autonomie. Ob ein solcher Ausbau in der derzeitigen politischen Melange, die in Rom herrscht, überhaupt realistisch ist, bleibt mehr als fraglich.
Gerade deshalb ist es verwunderlich, dass Südtirols Wirtschaftsverbände nicht verstärkt die Karte der Sezession spielen. So, wie viele der uns benachbarten Alpenregionen (Nordtirol, Graubünden, Trentino, Salzburg, Oberbayern usw.) verfügt auch Südtirol über eine an und für sich recht gesunde Wirtschaftsstruktur. Nicht einige durchaus kritikwürdigen Fehlentscheidungen der Landesverwaltung sind für die düsteren Prognosen verantwortlich, sondern die mickrigen Gestaltungsmöglichkeiten über die das Land Südtirol effektiv verfügt.
Südtirols Wirtschaftsverbände sollten deshalb Mut zur Utopiefähigkeit beweisen, das Thema Unabhängigkeit aus ökonomischer Sicht durchspielen und in ihren Szenarien als zukunftsweisende Perspektive etablieren. Der Status Quo bietet kaum Spielraum für eine eigenverantwortliche Entwicklung.
Gestern wurde von der katalanischen Regierung jener Rat gegründet, der laut Abkommen zwischen CiU und ERC den Unabhängigkeitsprozess begleiten soll. Er wurde bereits beim Gründungsakt damit beauftragt, rund 15 Gutachten auszuarbeiten, die es Regierungschef Artur Mas und seinen Ministern (Consellers) gestatten sollen, die Einleitung eines Referendums und die etwaige Vorbereitung der katalanischen Institutionen auf die Unabhängigkeit möglichst fachkundig anzugehen.
Die vier Themenbereiche, denen die Arbeit — und somit auch die Ausarbeitung der Gutachten — zugeordnet wird, sind:
Regierungssprecher Francesc Homs (CiU) wies auf die »enorme« Arbeit hin, die auf den hochkarätig besetzten Rat zukommen wird. Noch vor dem Sommer soll in jedem Fall das Gutachten über das Unabhängigkeitsreferendum vorliegen. Homs wies darauf hin, dass der Rat nicht Befindlichkeiten berücksichtigen werde, sondern Informationen über Fakten und Möglichkeiten auszuarbeiten habe, wie die Ziele der Regierung erreicht werden könnten.
Die derzeitigen Mitglieder des Rates sind:
Der Rat kann weitere Mitglieder ernennen. Er wird unter anderem sämtliche juridischen Alternativen für jeden Bereich des Übergangsprozesses analysieren, die Regierung beraten, Verfahrensoptimierungen vorschlagen, die internationale Wahrnehmung des Prozesses fördern sowie Synergien und Unterstützungsmöglichkeiten suchen.
Quelle der Informationen: Vilaweb.cat, Ara.cat.
von Harald Knoflach
An die kleinen Unterschiede zwischen Nord und Süd gewöhnt man sich recht schnell. Und vieles funktioniert ohnehin ähnlich bis gleich. Es gibt jedoch zwei Dinge in Südtirol, an die ich mich wohl niemals gewöhnen werde und die mir in beharrlicher Regelmäßigkeit die Zornesröte ins Gesicht treiben. Zum einem passiert dies, wenn ich wieder einmal mitten unterm Kochen zwei Stockwerke runter in den Keller muss, weil ich zum x-ten Mal vergessen habe, dass zwei Herdplatten und der Backofen zu viel für die Sicherung in einem Industrieland (!!!) sind und die vertrottelte Regulierungsbehörde den Stromversorgern überhaupt erlaubt und letztere auch noch in Anspruch nehmen, in einem hochtechnisierten Flecken Erde wie dem unseren, einen 3 KW-Anschluss anzubieten, der noch dazu teurer ist als der Minimalanschluss mit 6 KW in Nordtirol und das obwohl die Produktionsbedingungen ähnlich sind (Energiegesellschaft in Landeseigentum produziert Strom aus Wasserkraft). Grrrrrr.
Zum anderen reizt es mich gewaltig, wenn ich mit dem fahrlässigen Umgang mit Persönlichkeitsrechten hierzulande konfrontiert werde.
Der Mordfall am Virgl und die versuchte Vergewaltigung in einem Altersheim in Bozen haben meine Aufmerksamkeit kürzlich wieder auf dieses sensible Thema gelenkt. Sensibel, da hier zwei Grundrechte aufeinanderprallen, die sich zum Teil widersprechen. Einerseits haben wir Meinungs- und Pressefreiheit und somit das Recht auf Informationen im öffentlichen Interesse. Auf der anderen Seite stehen der Schutz der Person und das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung.
Sowohl beim Mordfall am Virgl als auch bei der versuchten Vergewaltigung im Altersheim haben die Behörden und in weiterer Folge die hiesigen Medien die Identität der Verdächtigen und im ersten Falle sogar jene einer Zeugin preisgegeben; mit Vor- und Nachnamen bzw. Bild.
Bevor jetzt jemand kommt und meint: „Typisch, sollen natürlich wieder nur die Täter geschützt werden. Was ist mit den Opfern?“ müssen wir eines klarstellen: Verdächtige/Verhaftete/Beschuldigte/Angeklagte sind keine Täter. Zu diesen werden sie erst, wenn ein Gericht ihre Schuld festgestellt hat. Nicht einmal ein vor der Verurteilung getätigtes Geständnis würde daran etwas ändern. Das ist eines der essentiellsten Prinzipien unseres Rechtsstaates und hat nichts mit „Täterschutz“ oder „Milde“ zu tun.
Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet:
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Und auch die Europäischen Menschenrechtskonvention besagt in Art. 6 Abs. 2:
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Ohne die italienische Rechtslage genau zu kennen, halte ich den hiesigen Umgang mit obigen Prinzipien für äußerst bedenklich. Ob die Handhabe der Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit Straftaten in Italien genau geregelt ist oder wie in anderen Ländern Europas eine Grauzone darstellt, in der jeder Fall einzeln bewertet werden muss, ist einerlei. Denn entweder ist hier die Rechtslage oder aber die Auslegung bzw. Exekution dieser für einen Rechtsstaat beschämend.
Jeder Mensch hat das Recht, dass seine Persönlichkeit geschützt wird. Und in den meisten Fällen (wie auch in den beiden von mir zitierten) liefert die Nennung der Namen bzw. die Veröffentlichung des Bildes der Verdächtigen keinen Mehrwert zur Information. Die Pressefreiheit und das Recht auf Information der Bevölkerung sind auch in einem anonymisierten Artikel gewährleistet.
Ein Urteil des Landgerichts Hamburg zu einem Fall, in dem ein der sexuellen Nötigung Angeklagter eine Zeitung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte verklagte, bringt dieses Rechtsverständnis schön auf den Punkt:
Die angegriffene Berichterstattung verletzt den Kläger wegen dessen namentlicher Nennung […] und bildhafter Darstellung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie in seinem Recht am eigenen Bild. […] Die Berichterstattung an sich stellt zwar eine zulässige Verdachtsberichterstattung dar. Das Recht der Presse, über ein Strafverfahren zu berichten, beinhaltet jedoch nicht notwendig das Recht, über den strafrechtlichen Vorwurf auch unter Nennung des Namens und der Abbildung des Angeklagten oder in einer sonstigen den Angeklagten identifizierenden Weise zu berichten. Vielmehr gilt, dass der Presse bei einer die Identifizierung des Beschuldigten enthaltenden oder ermöglichenden Berichterstattung über das Vorliegen des Verdachts einer Straftat wegen der damit verbundenen Prangerwirkung und des Risikos einer unbegründeten Verdächtigung besondere Zurückhaltung auferlegt ist. […] So hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont, dass nicht zuletzt aufgrund der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Unschuldsvermutung bis zu einem erstinstanzlichen Schuldspruch oftmals das Gewicht des Persönlichkeitsrechts gegenüber der Freiheit der Berichterstattung überwiegt. […] Eine individualisierende Berichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens soll danach lediglich dann gerechtfertigt sein, wenn sich der Betroffene nicht bzw. nicht mehr mit Gewicht auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann, etwa weil er sich den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen in der medialen Öffentlichkeit gestellt hat, aber auch dann, wenn der Betroffene kraft seines Amtes oder wegen seiner gesellschaftlich hervorgehobenen Verantwortung bzw. Prominenz auch sonst in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit steht und die Medienöffentlichkeit mit Rücksicht hierauf hinzunehmen hat.
Generell ist es in österreichischen und deutschen Medien üblich, im Zweifelsfall immer zu anonymisieren. Nicht individualisierte Berichterstattung ist dort nicht nur bei Verbrechen sondern – wiederum im Gegensatz zu Südtirol – auch bei Unfällen und dergleichen gängig und im Sinne des Schutzes der Person zu begrüßen. In Italien scheinen hingegen sogar die Behörden und Einsatzkräfte recht locker im Umgang mit diesen Rechten, denn Namen und Bilder werden auf Pressekonferenzen meist freimütig veröffentlicht.
Ein Höhepunkt dieser unsäglichen und internationalen Standards fernen Praxis war die Herausgabe des Namens einer Zeugin im Mordfall am Virgl.
Abgesehen davon, dass es in Sachen Persönlichkeitsrechten ein Wahnsinn ist, dass die Polizei den vollen Namen einer Zeugin rausrückt und die Medien diesen auch noch veröffentlichen, gibt es hierbei sogar noch einen weiteren bedenklichen Aspekt: Es handelt sich um einen ungeklärten Mordfall. Den Namen der Zeugin publik zu machen, bringt diese in Gefahr, da man nicht wissen kann, ob nicht auch noch andere Personen in das Verbrechen involviert sind. Und sollte es tatsächlich weitere Mitwisser oder -täter geben, könnten diese ein Interesse daran haben, dass die Zeugin durch Beeinflussung oder Bedrohung ihre Aussage – sagen wir mal – überdenkt. Stümperhafter und dümmer geht’s eigentlich kaum.
In risposta a una missiva alquanto delirante, il cui autore paragona la parificazione del tedesco nell’etichettatura dei prodotti alla traduzione dei cognomi (!) durante il fascismo, il direttore dell’A.Adige, Alberto Faustini, scrive nell’edizione di ieri:
Le dico due cose. La prima è che capisco la sua rabbia. La seconda è che però non è questo (parlo del conflitto, della generalizzazione di ogni ragionamento che ormai sa di vecchio, di stantio) il modo per cambiare le cose. La strada non può che essere quella del dialogo, benché il dialogo non preveda, comunque, che si accettino etichette in una sola lingua.
Faustini avrebbe dovuto aggiungere «eccettuate quelle monolingui italiane», dato che ad oggi l’unica lingua tassativamente prevista dal legislatore è appunto quella «dello stato». Non mi risulta però che questo monolinguismo italiano, che riempie gli scaffali dei supermercati, abbia mai disturabato chi — come Faustini — oggi si riempie la bocca di plurilinguismo e parità di diritti. Certo, loro risponderanno che al monolinguismo odierno non va affiancato il monolinguismo tedesco (perché no? il cliente sarebbe confrontato con prodotti etichettati in lingue diverse e sarebbe libero di scegliere), bensì il bilinguismo… ma allora, oltre a chiedermi perché questa necessità venga riconosciuta solo oggi (quando è il monolinguismo italiano a rischiare di venir scalfito), mi permetterò di giudicarli sui fatti: lancino una campagna giornalistica sul rispetto del bilinguismo in tutti gli ambiti, e non solo in quelli (pochi) in cui a essere svantaggiata è la lingua italiana. Per cominciare consiglierei i foglietti illustrativi dei medicinali, a tutt’oggi illegalmente (!) monolingui, nonostante si tratti di uno degli ambiti più sensibili per la salute dei cittadini.
Mi sono rivolto a Faustini per dirglielo — vedremo cosa risponde, se risponde.