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Geldinstitute.

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Wie bereits beschrieben, sind Geldinstitute in Katalonien — anders als in Südtirol — verpflichtet, im Sinne des Konsumentinnenschutzes mindestens die dortige Landessprache zu gebrauchen. Verträge und andere Dokumente müssen darüber hinaus in getrennten Exemplaren auf Kastilisch und Katalanisch aufliegen. Über diese Pflicht gehen die Bankhäuser weit hinaus, wenn sie beispielsweise auch außerhalb der Minderheitenregionen zahlreiche Dienste in der Sprache der Kundinnen anbieten, so etwa am Bankomaten:

Geldautomat.

Geldautomat von la Caixa in Madrid

Diese leider etwas unscharfe Aufnahme wurde in Madrid gemacht. Angezeigt wird vor Durchführung eines Vorgangs standardmäßig eine Sprachwahl, die Katalanisch, Galicisch und Baskisch (Euskera) — samt Landesflaggen — mit berücksichtigt. Dies gilt für so gut wie alle Geldinstitute, sogar für typische spanische Regionalbanken wie die »Caja de Madrid«.

Zum Vergleich: In Südtirol bieten in der Regel nur heimische Banken auch Kundinnen mit inländischer Bankomatkarte die Sprachauswahl überhaupt an. Ladinisch ist nicht dabei. Und selbst die Volksbank bietet am Automaten nur gebrochenes Deutsch. Banken, die nicht in Südtirol sässig sind, hier jedoch Filialen betreiben, bieten eine andere Sprache als Italienisch normalerweise nur bei Benützung ausländischer Karten an. Geschweige denn eine deutsche Sprachoption für Südtirolerinnen in Rom (analog zu Katalanisch, Galicisch und Euskera in Madrid).

Ähnlich wie in Spanien funktioniert das System übrigens auch in der nahen Eidgenossenschaft. In beiden Ländern nutzen manche Banken auch die Möglichkeit, die bevorzugte Sprache der Kundin in einer Datenbank oder direkt auf der Karte abzuspeichern, sodass bei Nutzung der bankeigenen Automaten die gewünschte Sprache priorisiert wird.

Siehe auch: 01 02 03



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