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Unabhängigkeitsresolution verfassungswidrig.

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Wie erwartet hat das spanische Verfassungsgericht die vom katalanischen Parlament verabschiedete Unabhängigkeitsresolution für verfassungswidrig und somit null und nichtig erklärt. Doch damit ist die Konfrontation mit dem Zentralstaat nicht beendet, sondern erst recht eröffnet, da dieselbe Resolution dem Verfassungsgericht jegliche Legitimation abspricht, sich weiterhin in katalanische Belange einzumischen.

Die Sprecherin der geschäftsführenden katalanischen Regierung, Neus Munté, hat denn auch umgehend mitgeteilt, dass das Urteil an der Wirksamkeit der Resolution nichts ändert.

David Fernandez, scheidender Abgeordneter der CUP, hat heute gar in einem Zeitungsartikel angeregt, die Wiederwahl von Artur Mas zu beschleunigen. Die Verhandlungen von »Junts pel Sí­« und CUP waren bislang aufgrund der zahlreichen programmatischen Unterschiede eher schleppend verlaufen. Nun könnte gerade das Madrider Urteil zu einer rascheren Einigung führen.

Ein erster Punkt der Unabhängigkeitsresolution wird übrigens bereits vorangetrieben: Ramon Tremosa (CDC) hat direkt bei der Europäischen Kommission die Zuweisung weiterer Flüchtlingskontingente an Katalonien über die restriktive spanische Quote hinaus beantragt.



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