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Pistendienst.

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Der wunderbare Tag hat mich heute mal wieder auf die Skipisten gelockt. Selbst am Kronplatz werden einem da kleine Ärgernisse nicht erspart, doch insgesamt war es ein richtiges Vergnügen, in Begleitung netter Freunde über den Pulverschnee zu segeln.

Trotzdem hat mich ein Schild der Carabinieri, das an jeder Ecke des Skigebiets montiert wurde derart verärgert, dass ich wieder ein paar Protestschreiben verfasst habe, die ich wie gewohnt anhänge. Auf dem Schild wird auf die Pistenrettung der Ordnungshüter und des Weißen Kreuzes hingewiesen, und zwar ausschließlich in italienischer Sprache. Was amtliche Mitteilungen betrifft, so habe ich in Südtirol den Eindruck, dass es nur zwei Optionen gibt: Zweisprachigkeit. Oder italienische Einsprachigkeit. Ich frage mich ohnehin, warum wir den Pistendienst einer staatlich-militärischen Institution anvertrauen müssen, die sich noch nie besonders um die Rechte der Südtiroler Minderheit bemüht hat. Da werden Gesetze gebrochen, über deren Einhaltung man eigentlich selbst wachen müsste. Wenn das auch noch eine derart wichtige, im Notfall lebensrettende Information betrifft, so ist das schon haarsträubend!
Hier die betreffenden Emails:

1. An das Weiße Kreuz und zur Kenntnisnahme an die Verbraucherzentrale:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Südtirols Skipisten sind neuerdings Schilder zu finden, die auf die Pistenrettung aufmerksam machen. Außer jenem der Carabinieri, prangt darauf auch das Logo des Weißen Kreuzes. Und: Diese Schilder sind ausschließlich in italienischer Sprache verfasst. Mal ganz vom Minderheitenschutz und dem Respekt vor der einheimischen Bevölkerung abgesehen, sollten doch gerade derart wichtige Informationen auch in deutscher Sprache geliefert werden. Wie kommt es dazu, dass einem deutschen Gast oder im Prinzip auch einem Einheimischen ein Hinweis vorenthalten wird, der im Notfall Leben retten könnte?

Ich freue mich auf eine diesbezügliche Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Simon Constantini, Brixen

2. An die Carabinieri:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit kurzem wurden an Südtirols Skipisten Schilder angebracht, die auf den Pistendienst der Carabinieri aufmerksam machen und die nötigen Telefonnummern der Bereitschaftsdienste mitteilen. Leider ist diese Information nur einsprachig auf Italienisch verfasst, obschon laut Autonomiestatut der autonomen Provinz Bozen-Südtirol sämtliche Mitteilungen grundsätzlich in beiden Landessprachen, also Deutsch und Italienisch zu erfolgen haben. Mich wundert zum einen, dass die Ordnungshüter selbst die Gesetze nicht einhalten, über die sie zu wachen hätten. Außerdem sollte man sich wie ich finde gerade bei derart wichtigen – im Notfall lebensrettenden! – Informationen keine Ausnahme erlauben.

Ich bitte Sie höflichst um eine diesbezügliche Stellungnahme.
Es würde mich freuen, wenn dieser Misstand bald behoben würde.

Mit freundlichen Grüßen

Simon Constantini, Brixen (BZ)

Die ersten Stellungnahmen sind bereits eingetroffen. Ich veröffentliche sie in den Kommentaren zu diesem Eintrag, um den Blog nicht unnötig zu dehnen.



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Comentârs

One response to “Pistendienst.”

  1. pérvasion avatar

    Vielleicht tut sich in der Sache bereits was. Allem Anschein nach wurden die Schilder mit dem WK-Logo ohne Wissen des Landesrettungsvereins angebracht:

    Sehr geehrter Herr,

    ich habe Ihr hier unten angeführtes Mail erhalten und teile Ihnen mit, dass uns die von Ihnen angeführten Beschilderungen mit Logo des Weißen Kreuzes nicht bekannt sind. Bitte geben Sie uns genauere Angaben wo diese Schilder aufzufinden sind.
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Ivo BONAMICO Direktor – Direttore

    Landesrettungsverein Weißes Kreuz Onlus
    Ass. Prov.le di Soccorso Croce Bianca Onlus
    Lorenz-Böhler-Str. 3 – Via Lorenz Boehler, 3
    I-39100 Bozen – Bolzano

    Auch die Carabinieri haben mein auf Deutsch verfasstes Mail verstanden und – auf Italienisch – rasch und freundlich geantwortet, vielleicht etwas ausweichend:

    [Gentile] Signore,
    la segnaletica che deve essere apposta nelle aree sciabili attrezzate è stata stabilita dal D.M. 20 dicembre 2005 pubblicato sulla G.U. n. 299 del 24 dicembre 2005. Tale Decreto stabilisce l’onere di apporre la segnaletica in questione ”a cura dei gestori delle aree stesse” e fa salve le ”competenze delle regioni a statuto speciale e delle province autonome di Trento e Bolzano in materia”. Premesso quanto sopra e condividendo le Sue considerazioni ed anche i Suoi auspici, Le suggeriamo di inviare la Sua segnalazione agli U.R.P. della Regione T.A.A. e dei Comuni aventi giurisdizione sul territorio in questione.
    A titolo di collaborazione e qualora possa esserLe utile, Le segnaliamo che:
    1. il D.M. citato è disponibile anche sul nostro sito http://www.carabinieri.it all’indirizzo http://www.carabinieri.it/NR/rdonlyres/64924E3A-CEFD-491C-A8AF-59F40A97F694/2170/DM.pdf;
    2. i recapiti dell’U.R.P. della Sua regione sono disponibili in rete all’indirizzo http://www.regione.taa.it/urp1/index.htm.
    Nel salutarLa cordialmente, Le chiediamo di aiutarci a migliorare il nostro servizio compilando il questionario disponibile all’indirizzo http://cerca.carabinieri.it/Feedback/Customer01.aspx.

    Ufficio Relazioni con il Pubblico dell’Arma dei Carabinieri
    Comando Generale dell’Arma dei Carabinieri
    Piazza Bligny, 2 – 00197 ROMA
    Tel. 06.8098.2935

    Da wenigstens alle interessiert scheinen, den Missstand zu beheben und sogar die Carabinieri meinen Einwand teilen, bleibe ich selbstverständlich weiter am Ball. Herrn Bonamico vom WK habe ich bereits geantwortet, damit er die Schilder orten kann.

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