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Sonderstatus für Bozen?

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Wie nach jeder Sitzung des K33 im Südtirolkonvent hat auch der grüne Landtagsabgeordnete Riccardo Dello Sbarba wieder eine Zusammenfassung veröffentlicht. Er bemängelt darin unter anderem, dass seine zahlreichen Vorschläge zu Demokratisierung, Gemeindeautonomie und Subsidiarität zwar kritisiert, aber keine Gegenvorschläge eingebracht worden seien.

Dass das nicht ganz stimmt, entnimmt man demselben Bericht: Dello Sbarba selbst beschreibt dort nämlich den Vorstoß von Wolfgang Niederhofer in Richtung mehr Dezentralisierung. Anstatt, wie vom grünen Landtagsabgeordneten angeregt, der Landeshauptstadt einen Sonderstatus zuzuteilen, sollte man überlegen, Dienste — wie etwa das Astat — in die Bezirke verlegt werden.

Föderale Systeme tun das:

  • So hat das deutsche Verfassungsgericht seinen Sitz in Karlsruhe, während die Bundesnetzagentur in Bonn und die Zentralbank in Frankfurt sitzt.
  • Die Schweiz hat nicht einmal eine Hauptstadt (Bern ist »Bundesstadt«); das Bundesgericht befindet sich in Lausanne, das Bundesstrafgericht in Bellinzona, das Bundesamt für Statistik in Neuchà¢tel.
  • Auch die EU verteilt viele Institutionen bewusst auf dem Kontinent: So ist der EuGH in Luxemburg, die Behörde für Lebensmittelsicherheit in Parma und die EZB in Frankfurt.
Das Schweizer Bundesstrafgericht (seit 2004 in Bellinzona).
Das Schweizer Bundesstrafgericht befindet sich seit 2004 in Bellinzona. (Foto: Wikipedia)

Ein Sonderstatus für die Hauptstadt, der ihre politische Rolle stärkt, ist eher typisch für zentralistische Systeme.

Drei Landtagsabgeordnete der SVP hatten übrigens erst kürzlich einen Dezentralisierungsvorschlag vorgelegt.



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