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Autonomie bei Gerichtsverwaltung noch unvollständig.
Gerichtsverwaltung zum Land

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Die gestern verabschiedete Durchführungsbestimmung zum Übergang der Verwaltung des Landesgerichts einschließlich des Personals ist ein wichtiger Schritt der Vervollständigung der Autonomie. Zum ersten Mal wird im traditionell sehr zentralistischen aufgebauten Justizsystem Italiens ein wichtiger Teilbereich zwei autonomen Provinzen übertragen. Zwar bleiben die Richter und Staatsanwälte ausschließlich dem Justizministerium zugeordnet, doch das Personal wird künftig von Bozen und Trient verwaltet. Wie einst beim Schulpersonal musste auch dieser Übergang gegen den heftigen Widerstand der Gewerkschaftsvertretung der Gerichtsbediensteten durchgesetzt werden. Dabei muss die Beamtenschaft gar nicht befürchten versetzt zu werden, im Gegenteil: das Land kann das Personal jetzt aufstocken und rationeller organisieren.

Nun bietet sich die Chance, die Verwaltung der Gerichtsbarkeit in Südtirol zu modernisieren. Wie in ganz Italien sind auch hierzulande die Gerichte personell unterbesetzt. Seit über 13 Jahren ist die Hälfte der Planstellen unbesetzt, weil aus Spargründen keine Sonderwettbewerbe ausgeschrieben werden. Wenn es an qualifiziertem Personal fehlt, wird auch die weit höher bezahlte Richterarbeit ineffizient. Mit mehr Personal können sich auch die Richter stärker spezialisieren, die Verfahren können schneller ablaufen, der ganz Betrieb kann bürgerfreundlicher gestaltet werden, nicht zuletzt durch eine verbesserte Zweisprachigkeit.

Was allerdings in Südtirols Autonomiesystem noch fehlt, ist ein eigenes Oberlandesgericht, mit anderen Worten die Eigenständigkeit unserer Justizverwaltung. Dabei geht es nicht darum, die gesamte Gerichtsbarkeit zur autonomen Zuständigkeit zu erklären. Vielmehr geht es darum, dem Land Südtirol aufgrund seiner Besonderheiten ein eigenes Oberlandesgericht (OLG) zuzuerkennen. Derzeit gibt es in Bozen nur eine Sektion des Oberlandesgerichts Trient, das derzeit sogar massiv ausgebaut wird. Deshalb sind alle anderen Gerichte auf dem Gebiet der Region bisher verwaltungsmäßig an dieses OLG Trient angekoppelt. Sowohl die Provinz Trient wie das dortige Oberlandesgericht selbst, verwehren sich strikt gegen das Ansinnen, Südtirol ein eigenes OLG zu verleihen. Hier konnte sich Trient wie so oft durchsetzen. Somit ist die Autonomie in der Gerichtsverwaltung trotz diesem wichtigen Erfolg Südtirols noch unvollständig.

Siehe auch: 01 02 03


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Comentârs

2 responses to “Autonomie bei Gerichtsverwaltung noch unvollständig.
Gerichtsverwaltung zum Land

  1. pérvasion avatar

    Interessant, dass sich das Trentino gegen ein Südtiroler OLG wehrt. Wie schon zu Zeiten des ersten Autonomiestatuts ist der Minderheitenschutz wohl zweitrangig.

  2. pérvasion avatar

    Dabei geht es nicht darum, die gesamte Gerichtsbarkeit zur autonomen Zuständigkeit zu erklären.

    Wenn wir jedoch von »Vollautonomie« (oder gar von innerer Selbstbestimmung) sprechen wollen, müssen wir das andenken.

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