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Bürgerbeteiligung als Risiko?

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Unter den Stichwörtern “Risikoanalyse” und “Marketingtauglichkeit” begutachtet man derzeit in der SVP den Gesetzentwurf zur direkten Demokratie der Landtagsabgeordneten Foppa, Amhof und Noggler. Man will herausfinden, ob es ein Gewinner oder Verliererthema sei, so Amhof im O-Ton in den Dolomiten (31. Jänner 2017). Während eine Volkspartei also das Risiko einzuschätzen versucht, dem Volk mehr Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen, behaupten andere (LH Kompatscher):

Wenn man will, dass nichts weitergeht, braucht man nur dieses Gesetz zu verabschieden.

Hat ihm wegen dieser Haltung die Initiative für mehr Demokratie kürzlich die “Rose der Demokratie” zuerkannt oder war es eine ernst gemeinte captatio benevolentiae?

Wie dem auch sei, in einer Demokratie wäre das Risiko von Machtmissbrauch, Willkür, Verschwendung, Fehlentscheidungen eher aus der Sicht des Souveräns kritisch zu betrachten: Wie hoch ist das Risiko für die Bürgerschaft, ihre auf Zeit gewählten Vertreter mit so viel Macht mit viel zu wenig Kontrolle auszustatten? Ist es nicht fahrlässig, den Vertretern so viel freie Entscheidungsmacht zu überlassen? Wie können sich die Bürger gegen Schäden absichern?

Seit 2001 hat Südtirol die Zuständigkeit, die direkte Bürgerbeteiligung an der Politik selbst zu regeln, hat dies 2005 mit einem mangelhaften Gesetz getan und zweimal durften die Bürger über dieses Thema abstimmen: 2009 wurde eine echte Reform nur wegen dem 40%-Quorum nicht angenommen, 2014 wurde ein misslungenes Reformgesetz der SVP vom Volk verworfen. Nun steht demnächst im Landtag der neue, mit Bürgerbeteiligung erstellte Reformvorschlag zur Diskussion. Obwohl er der SVP zu weit geht, ist er aus der Sicht gut entwickelter direkter Demokratie noch unzureichend. Hier zehn Beispiele für Mängel am Foppa-Amhof-Entwurf:

  1. Es fehlt das bestätigende Referendum auf wichtige Beschlüsse der Landesregierung, also das Vetorecht der Bürger gegenüber der mächtigsten Entscheidungsinstanz im Land.
  2. Es bleibt beim 20-25%-Beteiligungsquorum, obwohl das Vorgängergesetz vom Juni 2013 schon darauf verzichtet hatte.
  3. Es fehlt das elektronische Petitionsrecht (funktioniert beim Tiroler Landtag ziemlich gut).
  4. Das Recht auf bestätigendes Referendum ist auf Landesgesetze nicht anwendbar, wenn zwei Drittel des Landtags dafür gestimmt haben. eine Beeinträchtigung der direkten Demokratie
  5. Andererseits können ein Drittel der Abgeordneten eine Volksabstimmung einleiten. Demokratische Mitbestimmung muss von den Bürgern ausgehen, nicht von den Vertretern.
  6. Immer noch fehlt das Volksbegehren zu Autonomiestatutsabänderungen. Genauso fehlt das bestätigende Referendum bei Statutsänderungen durch das Parlament. Letzteres müsste allerdings im Statut selbst verankert werden.
  7. Das Volksbegehren ohne Volksabstimmung — eine zweitrangige Form der Bürgerbeteiligung — wird im Gesetz übertrieben detailliert geregelt, während die echte Volksinitiative kaum vorkommt. Dieses bloße Volksbegehren kann nur von 8.000 Wahlberechtigten beantragt werden, was es uninteressant werden lässt.
  8. Die Fristen zum Ausschluss von Volksabstimmungen (6 Monate vor einer Landtagswahl) sind viel zu lang.
  9. Als einziges Instrument der deliberativen Bürgerbeteiligung wird der Bürgerrat eingeführt, eines der schwächsten Instrumente. Auch auf andere, wirksamere Verfahren wie die öffentliche Anhörung oder die Vernehmlassung bei neuen Gesetzen wird verzichtet.
  10. Es wird nicht explizit die Volksinitiative (einführende Volksabstimmung) für die Regierungsformgesetze (Wahlrecht und direkte Demokratie) eingeführt. Ein Mangel, der auch im Statut selbst noch behoben werden muss.

Eine Reihe weiterer Pferdefüße verstecken sich noch im Text des Gesetzentwurfs. Es ist sehr fraglich, ob sich diese Mängel in der Behandlung des Entwurfs im Plenum des Landtags beheben lassen, weil die Mehrheit eher dazu tendiert, diesen noch stärker zu verwässern. Die SVP wird nun in ihrem Machtapparat sondieren, wieviel sie konzedieren will, d.h. die starken Verbände und Lobbys werden mit ihren Bedenken die ohnehin skeptische Haltung der SVP-Führung bestärken und dann den Amhof-Foppa-Entwurf weiter stutzen. Zu weit darf es die SVP mit ihrer Bremsstrategie bei der direkten Demokratie nicht treiben, weil die Opposition wie 2013 wiederum das Referendum gegen ein schlechtes Reformgesetz ergreifen kann. Dieses Spiel könnte sich Legislatur für Legislatur wiederholen. Die SVP könnte den schwarzen Peter immer wieder der Opposition zuschieben. Nur eine breite Bürgerbewegung könnte diese Partei zum Einlenken bringen. Doch wo ist diese?

Zur Vertiefung: Thomas Benedikter (2015), Gaspedal und Bremse – Direkte Demokratie in Südtirol, ARCA-POLITiS, im Buchhandel.


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