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Bürokratiemonster gewerblicher Auslandseinkauf.
Voll grenzenlos (und zweisprachig)

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Ich habe in einer Münchner Filiale einer bekannten deutschen Elektronikkette etwas gekauft, was ich aus beruflichen Gründen benötige und mir die dafür vorgesehene mehrwertsteuerfreie Rechnung ausstellen lassen.

Als Nachweis, dass ich die Ware auch tatsächlich in ein anderes EU-Land gebracht habe, muss ich eine sogenannte Gelangensbestätigung ausfüllen und zurück an das Geschäft schicken. Das geht auch via E-Mail und ist reine Bürokratie, da ich den Wisch theoretisch auch in München ausfüllen und verschicken könnte — doch immerhin, ich habe das »Gelangen« bestätigt und damit ist die Elektronikkette vermutlich aus dem Schneider.

Zudem wollen die Münchnerinnen aber auch noch einen Unternehmensnachweis von mir. Ich erkundige mich bei meinem Steuerberater, der mir sagt, dass ich dafür das Formular AA9/11 der Einnahmenagentur ausfüllen und bei dieser abgeben muss. Das mache ich also.

Einschub: Ich begebe mich zum Brixner Standort der Agentur, doch leider scheint dieser nicht mehr zu existieren. Ein Hinweis für die Bürgerinnen? Fehlanzeige. Erkundige ich mich also im Internet nach dem neuen Standort und bin eh schon dankbar, dass ich nicht ungeplant nach Bozen fahren muss. Denn online kann man den Wisch nicht beantragen.

Im neuen Büro am Domplatz verlange ich das Formular AA9/11, das es leiderleider nur auf Italienisch gibt. Ist ja auch kein Wunder, wir haben die beste Autonomie der Welt. Nach wenigen Augenblicken halte ich mein »Zertifikat über die Zuweisung der Mehrwertsteuernummer« in der Hand.

Doch das ist freilich gelogen: Es heißt »Certificato di attribuzione del numero di partita IVA« und kann auch in Südtirol nur auf Italienisch ausgedruckt werden (eh schon wissen: beste Autonomie und so). Auf meine Frage, ob es das nicht auf Deutsch gibt, antwortet die Beamtin — die nebenbei auch zwei Pakistaner mit unerträglicher Unfreundlichkeit »bedient« hat — gereizt, das sei eine italienische Mehrwertsteuernummer, weshalb es das auch nur auf Italienisch gebe. Früher hieß das noch: »Siamo in Italia.«

Immerhin gibt sie mir Recht, als ich sie darauf hinweise, dass das Dokument geltenden Vorschriften zufolge zweisprachig sein müsste.

Nun geht das Ganze nach Deutschland. Hoffentlich fällt dort niemandem auf, dass meine Adresse auf der Gelangensbestätigung (deutscher Straßen- und Ortsname) nicht mit der auf dem Wisch der Einnahmenagentur (italienischer Straßenname) übereinstimmt. Sonst geht das Theater von vorne los.

Ob dann auch noch eine Intrastatmeldung fällig wird, für die mein Steuerberater einen Aufschlag verlangt, weiß ich jetzt gar nicht. Aber soviel steht fest: Wenn es nicht unbedingt sein muss, kaufe ich gewerblich nichts mehr im EU-Ausland.

Siehe auch: 01 02 03 04



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