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Kulturerbe Zusammenleben in Vielfalt.

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Auf Empfehlung der deutschen UNESCO-Kommission wurde die kulturelle Vielfalt im deutsch-dänischen Grenzgebiet von der Kultusministerkonferenz und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als immaterielles Kulturerbe (»gutes Praxisbeispiel«) anerkannt. Den entsprechenden Vorschlag von Sydslesvigsk Forening und Bund Deutscher Nordschleswiger — den Vertretungen der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein und der deutschen Minderheit im zu Dänemark gehörenden Nordschleswig — würdigte das UNESCO-Expertinnenkomitee als

beispielhaft für ein friedliches Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen in Grenzgebieten.

Aus einem früheren Gegeneinander sei ein Füreinander entstanden.

Dänemark hatte die Region bereits zuvor auf die staatliche Liste des immateriellen Kulturerbes gesetzt.

Die beiden Verbände versprechen sich von der am 11. Dezember erfolgten Anerkennung noch mehr Rückenwind für die Pflege der kulturellen Vielfalt und wollen nun die Regierungen in Kopenhagen und Berlin dazu drängen, die Einstufung als Weltkulturerbe zu erreichen.

Siehe auch: 01 02 03 04



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