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Elektronische Packungsbeilage: Bitte warten!

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Vor über zwei Jahren, im Februar 2017, war im Südtiroler Landtag einstimmig ein Beschlussantrag (724/16) angenommen worden, mit dem die Einrichtung einer Internetseite gefordert wurde, über die man Medikamentinformationen — Packungsbeilagen kann man sie ja dann nicht mehr nennen — in deutscher Sprache abrufen und ggf. ausdrucken könnte. Außerdem sollte eine Smartphone-App entwickelt werden, mit deren Hilfe durch Einscannen des Strichcodes ebenfalls die passende Information abgerufen werden könnte.

All dies hätte die Lage für Patientinnen wenigstens erleichtern können, nachdem die gesetzliche Pflicht zweisprachiger Packungsbeilagen bekanntlich nicht zur Einhaltung gebracht wird.

Am 9. April 2019 antwortete die Landesregierung der Süd-Tiroler Freiheit, die bezüglich der Umsetzung des genannten Antrags nachgehakt hatte, dass sich Unifarm zur Einrichtung der beiden Hilfsmittel bereit erklärt habe. Sobald alle Medikamentenhersteller ihr Einverständnis erklärt hätten, würden die Daten verfügbar gemacht. Kann sich ja nur noch um Jahre handeln.

Beispiel Belgien: Dort gibt es nicht nur — wie in Finnland, Kanada und in der Schweiz — bereits mehrsprachige Packungsbeilagen (also auch wirklich der Packung beiliegende bzw. in ihr enthaltene Zettel), sondern unter www.e-packungsbeilage.be auch bereits ein mehrsprachiges Portal auf Niederländisch, Französisch und Deutsch, wo es möglich ist, die einschlägigen Informationen schnell und zuverlässig abzurufen.

Wenn die Pharmafirmen, die die Zweisprachigkeitsbestimmungen systematisch missachten, irgendwann ihr Einverständnis geben, wird es sowas vielleicht auch in Südtirol geben. Natürlich nur freiwillig.

Info: Die Deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien zählt rund 77.000 Einwohnerinnen. Das sind etwa 0,7% der belgischen Gesamtbevölkerung.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 || 01 02 03



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