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Diskriminierung: ASGB schreibt OPI BZ.
»Offener Brief an die Südtiroler Kammer der Krankenpflegeberufe OPI BZ im Hinblick auf offensichtliche Diskriminierung der deutschsprachigen Bewerber«

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Sehr geehrter Verwaltungsrat der OPI BZ,

die Verpflichtung ausländischer Krankenpfleger, sich auf Anordnung Ihrer Kammer einer italienischen Sprachprüfung zu unterziehen, um die Voraussetzungen um Aufnahme in die Südtiroler Kammer der Krankenpflegeberufe OPI BZ zu erwirken, verstößt, wie von Universitätsprofessor für Europarecht Walter Obwexer dargelegt, nicht nur gegen geltendes Recht, sondern ist als Anschlag auf die dem Italienischen gleichgestellte deutsche Sprache zu werten und damit als Anschlag auf das Autonomiestatut.

Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) verurteilt nicht nur jegliche Maßnahmen, die die deutsche Sprache zu einer Sprache zweiter Klasse degradieren und das Sonderstatut für Südtirol konterkarieren, sondern gibt im Hinblick eines offensichtlichen Mangels an Krankenpflegern und Pflegekräften zu bedenken, dass Ihre kurzfristige, für europäische Staatsbürger obsolete Anwendung nationaler Rundschreiben einen Schaden für das Südtiroler Sanitätswesen herbeigeführt hat. Es ist evident, dass mangels Italienischkenntnisse viele Bewerber durch die Prüfung gefallen sind und dem Pflegesektor fehlen.

Eine gewisse Distanz der deutschen Sprache gegenüber spannt sich bei Ihnen wie ein roter Faden durch Ihre gesamte Tätigkeit. Auf Ihrer Website erscheinen Informationen ausschließlich in Italienisch, obwohl sie von Pflichtbeiträgen Deutschsprachiger mitfinanziert wurde. Dasselbe gilt für Informationsschreiben und Ihre laufende Tätigkeit. Auch der Verwaltungsrat ist mehrheitlich italienisch besetzt.

Der ASGB ersucht Sie, zukünftig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Wahrung der autonomen Rechte, die verpflichtende Italienischprüfung als Voraussetzung zur Aufnahme in die Kammer abzuschaffen und sich vermehrt um Ihre Aufgabe als Berufskammer zu kümmern: nämlich nach objektiven Kriterien die Voraussetzungen der Bewerber zu prüfen, um den Patienten eine bestmögliche Behandlung zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen,

Tony Tschenett
Vorsitzender des ASGB

Der offene Brief ist vom 7. Juni 2019.

Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 || 01


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