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Zahnloses Recht für ladinische Gemeinden.

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Die italienische Rechtsordnung sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Bürgerinnen einer Gemeinde zu befragen, ob sie einen Regionenwechsel wünschen. Von diesem Recht haben die ladinischen Ortschaften in der Region Venetien — Anpezo, Fodom und Col — am 28. und 29. Oktober gemeinsam Gebrauch gemacht. Zumal die Vorlage von über 78% der Abstimmungsteilnehmer (und rund 56% der Stimmberechtigten) angenommen wurde, hätte das Innenministerium — laut Gesetz — binnen 60 Tagen darauf reagieren müssen. Weil dies nicht geschehen ist, hatten die Gemeinden Col und Fodom gesondert vor dem Verfassungsgericht geklagt — und Unrecht bekommen. Gemeinden hätten nicht das Recht, ihr Recht einzuklagen. Wenn das Innenministerium, das per definition über die Einhaltung von Gesetzen zu wachen hätte (weshalb ihm zum Beispiel die Polizei untersteht), sich nicht an dieses Gesetz hält, muss man eben abwarten und Däumchen drehen. Das nennt man dann — ja, richtig: Rechtssicherheit.

Siehe auch: 01 02



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