Autorinnen und Gastbeiträge →

  • Antifaschistische Gesetze verschärfen.
    Bürgerinneninitiative

    Von Stazzema, in dessen Fraktion Sant’Anna die Waffen-SS am 12. August 1944 ein Massaker verübt hatte, geht eine Bürgerinitiative zur Verschärfung der laxen antifaschistischen Gesetzgebung in Italien aus. Punktuelle Eingriffe ins Strafgesetzbuch und ins sogenannte Mancino-Gesetz sollen die Verfolgung von Wiederbetätigungsversuchen verschärfen, wobei ein rassistischer Zusammenhang oder die Verbreitung von Botschaften im Internet zu erschwerenden Umständen erhoben werden sollen.

    Das Strafgesetzbuch soll insbesondere um folgenden Artikel 293-bis (Propaganda des faschistischen und nationalsozialistischen Regimes) ergänzt werden:

    Sofern keine schwerere Straftat vorliegt wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zwei Jahren belegt, wer die Inhalte der faschistischen Partei oder der deutschen nationalsozialistischen Partei, respektive die jeweiligen Methoden zum Umsturz des demokratischen Systems, verbreitet, auch wenn dies durch die Herstellung, Inverkehrbringung oder Verbreitung von Gegenständen geschieht, die Personen, Abbildungen oder Symbole wiedergeben, die damit eindeutig in Verbindung stehen, oder wer jedenfalls durch öffentliches Zeigen der damit zusammenhängenden Symbolik oder Gesten dafür Propaganda macht.
    Das im ersten Absatz erwähnte Strafmaß wird um ein Drittel angehoben, wenn die Straftat auf telematischem bzw. informatischem Wege verübt wurde.
    Das im ersten Absatz erwähnte Strafmaß wird ebenfalls um ein Drittel angehoben, wenn die Straftat unter den Bedingungen und Ausdrucksformen verübt wurde, die mit dem ethnischen oder Rassenhass in Verbindung stehen.

    Übersetzung von mir.

    Viele zivilgesellschaftliche Vereinigungen des antifaschistischen Widerstands sowie der Bürgermeister von Stazzema tragen die Bürgerinitiative mit. Bis zum 31. März sollen die gesetzlich vorgesehenen 50.000 Unterschriften gesammelt werden.

    Nähere Informationen gibt es hier.

    Leider muss aber auch angemerkt werden, dass italienische Gerichte im Laufe der Jahrzehnte große Kreativität an den Tag gelegt haben, um die Verfolgbarkeit von Straftaten mit faschistischem und nationalsozialistischem Hintergrund sehr eng einzugrenzen. Ob die angedachte Verschärfung — wie zu hoffen ist — ihr Ziel erreichen würde, müsste sich in der Praxis erst zeigen.

    Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07 || 01



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  • Friesland rügt die EU-Kommission.
    MSPI

    Autor:a

    ai

    |

    1 Comentâr → on Friesland rügt die EU-Kommission.
    MSPI

    Das Parlament der zu den Niederlanden gehörenden Region Fryslân (Friesland) hat gestern einstimmig einen Antrag genehmigt, mit dem es die Entscheidung der Europäischen Kommission (EU-K) verurteilt, die Minority-Safepack-Initiative (MSPI) vom Tisch zu fegen.

    Vor wenigen Tagen erst hatte die EU-K um Präsidentin von der Leyen bekanntgegeben, keine der mittels Bürgerinitiative (EBI) vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigen zu wollen, obschon sich das EU-Parlament großmehrheitlich dafür ausgesprochen hatte.

    Auch das friesische Parlament hatte die EU im Vorfeld dazu aufgefordert, die Anliegen der MSPI voranzutreiben. Nun hoffen die Initiatorinnen des Antrags, dass sich möglichst viele Landesparlamente ihrem Vorbild anschließen und die Ignoranz der EU-K anprangern.

    Ob sich die Kommission dadurch zu einer Kurskorrektur überreden ließe oder nicht — ein starkes Signal wäre es in jedem Fall.

    Siehe auch: 01 || 01 02



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  • Zweite allgemeine Verunordnung.

    Autor:a

    ai

    |

    6 Comentârs → on Zweite allgemeine Verunordnung.

    Der Landeshauptmann hat am 15. Jänner schon die zweite Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr im Verzug) des neuen Jahres zur »Vorbeugung und Bewältigung des epidemiologischen Notstandes« veröffentlicht.

    Wohl selten zuvor dürften sich Laien — volens nolens — so sehr für Rechtsnormen interessiert haben wie derzeit. Und selten zuvor haben sich Vorschriften, die zudem äußerst einschneidend sind, so häufig geändert wie in den letzten Monaten. Dies würde gebieten, der Klarheit, Verständlichkeit und Leserlichkeit der Normen besondere Beachtung zu schenken.

    Das Gegenteil ist offenbar der Fall.

    Bei den Tabellen mit den Infektionszahlen ist die Leserlichkeit angeblich so wichtig, dass man dafür — das Kind mit dem Bade ausschüttend — sogar auf die Zweisprachigkeit verzichtet. Wohingegen bei Dringlichkeitsmaßnahme 2/2021 wohl niemand auch nur einen Gedanken an die Verständlichkeit verschwendet hat:

    • War man sich in Dringlichkeitsmaßnahme 1/2021 teils noch im selben Satz unsicher, ob der laufende Monat österreichisch-südtirolerisch Jänner oder bundesdeutsch Januar heißen sollte, hat man sich nun konsequent für die deutschländische Variante entschieden. Dafür wird nun zwischen Ausschreibung (15. Januar 2021) oder Nummerierung (15.01.2021) der Monate abgewechselt. Für beide Schreibweisen gibt es in der drei Seiten umfassenden Verordnung je mindestens ein halbes Dutzend Beispiele.
    • Covid-19 wird ungenau als Virus bezeichnet, obschon es sich dabei um eine Infektionskrankheit handelt, die von dem Virus SARS-CoV-2 ausgelöst werden kann.
    • An einer Stelle ist von der Provinz Bozen die Rede, während parallel im italienischen Text Provincia autonoma di Bolzano steht. Dafür scheint man sich im Italienischen nicht für eine einheitliche Schreibweise (mit großem oder kleinem »A«) entscheiden zu können.
    • Formulierungen wie »die Tätigkeit der Anlagen in den Skigebieten bleibt ausgesetzt« (statt »die Aufstiegsanlagen in den Skigebieten bleiben geschlossen«) sind ein wahrer Hochgenuss. Das gilt auch für die Feststellung, »dass man es weiters für notwendig erachtet, an den zurzeit geltenden Maßnahmen […] Ergänzungen zu übernehmen«.
    • Flüchtigkeits- und Tippfehler (schon einmal etwas vom Vier-Augen-Prinzip gehört?) wie Dringlchkeitsmaßnahme, Diensleistungen und definirt tragen ihres zur Unlesbarkeit bei.
    • In ein und demselben Satz kann — konzentrationsfördernd — auch mehrmals darauf hingewiesen werden, dass sich die Dringlichkeitsmaßnahme an die Allgemeinheit richtet. An die Allgemeinheit richtet. An die Allgemeinheit richtet.
    • Wobei der erwähnte Satz keinen Abschluss findet, als darin festgestellt wird, dass die Maßnahme dem Ministerratspräsidenten und dem Regierungskommissär [zur Kenntnis gebracht wird?].
    • Mindestens ein Satz bedeutet zudem das genaue Gegenteil von dem, was beabsichtigt wird. Demzufolge soll die Verabreichung von sogenannten »superalkoholischen« Getränken »auch nicht als Zusatz zu anderen Getränken« untersagt sein.
    • Doch zum Glück ist am Ende wenigstens der Stempel der digitalen Unterschrift einsprachig italienisch. Das erhöht die Leserlichkeit ungemein.

    Demnächst kommen sicher noch mehrere Dringlichkeitsmaßnahmen auf uns zu. Mit etwas Glück und Übung wird irgendwann eine davon fehlerfrei sein und — womöglich — nicht mehr so klingen, als handelte es sich um eine fast wörtliche Übersetzung aus dem Italienischen. Wer weiß…

    Siehe auch: 01 02 03 04 05



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  • EU schützt Minderheiten nicht.
    MSPI erfolglos

    Autor:a

    ai

    |

    1 Comentâr → on EU schützt Minderheiten nicht.
    MSPI erfolglos

    Gestern hat die EU-Kommission (EU-K) am letztmöglichen Tag zur Minority-Safepack-Initiative (MSPI) Stellung genommen. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI), für die EU-weit 1.123.422 Unterschriften gesammelt worden waren (mehrere 10.000 allein in Südtirol), bleibt letztendlich erfolglos. Die EU-K lehnt es nämlich ab, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wozu sie das Europaparlament erst kürzlich — eindringlich und großmehrheitlich — aufgefordert hatte. Auch der Deutsche Bundestag hatte sich für die Umsetzung der EBI ausgesprochen.

    Lediglich »beobachten« will die Kommission die Lage der Minderheiten angeblich. Das ist herzlich wenig.

    Verbindliche Mindeststandards für den Umgang mit Minderheiten wird es folglich auch in Zukunft nicht geben. Zig Millionen EU-Bürgerinnen, die einer Minderheit angehören, werden von der EU-K im Stich gelassen.

    Die EU bleibt ein Club von Nationalstaaten, der in erster Linie die Interessen der jeweiligen nationalen Mehrheiten vertritt. Von der vielbeschworenen Vielfalt (ihrem Motto zufolge will die EU in Vielfalt geeint sein) ist wenig zu spüren.

    Die Aktualität und Attraktivität von Staatsgründungen bleibt so jedenfalls ungebrochen.

    Siehe auch: 01 || 01 02 03 04



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