Autorinnen und Gastbeiträge →

  • Einbürgerungen: Vergleich Südtirol-Bayern.

    Autor:a

    ai

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    3 Comentârs → on Einbürgerungen: Vergleich Südtirol-Bayern.

    Liebe Neubürgerin,

    mit der heutigen Aushändigung der Einbürgerungsurkunde haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Ich gratuliere Ihnen dazu sehr herzlich!

    Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind Sie Inhaberin aller staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in der Bundesrepublik Deutschland. Gerne übergebe ich Ihnen anbei die Texte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Bayerischen Verfassung.

    Ihre Einbürgerung stellt den Schlusspunkt eines langen Integrationsprozesses dar, den Sie erfolgreich gemeistert haben. Ich heiße Sie als neue deutsche Staatsbürgerin in der Mitte der Gesellschaft recht herzlich willkommen.

    Ich bitte Sie um Ihre engagierte Mitarbeit in unserer Gesellschaft, unsere Demokratie braucht aktive Bürger.

    Auf Ihrem weiteren Lebensweg wünsche ich Ihnen viel Glück und Erfolg!

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Herrmann

    Die Einbürgerungsurkunde, der dieses Schreiben des Bayerischen Innenministers beiliegt, ist vom Landratsamt bzw. von der kreisfreien Gemeinde unterschrieben und wird auch von diesen ausgehändigt.

    Auch die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag fällt in Bayern nicht etwa der Bund, sondern die Regierung des eigenen Bezirks.

    In Südtirol sind für Einbürgerungen die zentralstaatlichen Institutionen Präfektur, Quästur und Innenministerium zuständig. Land und Gemeinden spielen dabei so gut wie keine Rolle. Bei der Übergabezeremonie ist mitunter sogar das italienische Heer anwesend.

    Wird den »Neubürgerinnen« auch hierzulande der Text der Landesverfassung (Autonomiestatut) ausgehändigt? Wohl nicht — obwohl dies hier aufgrund der sprachlich-kulturellen Besonderheiten eine noch wichtigere Rolle spielen würde als etwa in Bayern.

    Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 || 01 02



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  • Was wird aus den Durchführungsbestimmungen?

    Autor:a

    ai

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    1 Comentâr → on Was wird aus den Durchführungsbestimmungen?

    Die Gremien des Südtirolkonvents arbeiten gerade an einer Anpassung unserer Landesverfassung, die auch in eine Neufassung münden könnte.

    Artikel 107 des geltenden Autonomiestatuts sieht ausdrücklich sogenannte Durchführungsbestimmungen (DFB) vor, die nach Einholung einer Stellungnahme der zuständigen paritätischen Kommission und Beschluss des Ministerrats vom Staatspräsidenten als Dekret erlassen werden.

    Im Laufe der Jahre wurden mehrere Dutzend DFB beschlossen, die nun festen Bestandteil der Autonomiebestimmungen bilden.

    Für die Zukunft wäre es erstrebenswert, von diesem Modell abzukommen, sodass nicht mehr der Zentralstaat, sondern das Land dafür zuständig wäre, die Umsetzung der im Statut enthaltenen Bestimmungen zu gestalten. Zur Überwachung dieser Tätigkeit könnte ein Garantierat oder — noch besser — ein Landesverfassungsgericht nach Vorbild der deutschen Bundesländer errichtet werden.

    Doch unabhängig davon, ob man vom alten Modell der Umsetzung durch den Zentralstaat abkommt oder nicht, stellt sich die Frage, was aus den bereits bestehenden DFB wird. Diese beziehen sich nämlich auf das bestehende Autonomiestatut und wären wohl hinfällig, wenn dieses durch ein neues ersetzt wird.

    Wie man die per DFB neu erteilten oder erweiterten Zuständigkeiten und Rechte sichert, ist wohl vor allem ein Thema für die Juristen im Konvent der 33 — aber eben keines, das man vernachlässigen (und ihnen allein überlassen) sollte.



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  • Tastadöra ladina.

    Autor:a

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    21 Comentârs → on Tastadöra ladina.

    Tastadöra ladina.

    Bild: Uniun Ladins Val Badia

    Nachtrag: Antivirenprogramme erkennen im Tastaturprofil für Windows eine Gefahr. Aus diesem Grund raten wir Nutzern von Windows-Systemen vorerst davon ab, die ladinische Tastenbelegung zu installieren.

    Da es weder eine eigene ladinische Tastatur gibt, noch eine Südtiroler Tastatur, die alle für die drei offiziellen und autochthonen Sprachen relevanten Zeichen umfasst, hat die Uniun Ladins Val Badia gemeinsam mit dem Kulturinstitut Micurà de Rü ein ladinisches Tastaturprofil entwickelt.

    Die entsprechenden Dateien können hier (oder hier) heruntergeladen werden.

    Um die ladinische Tastenbelegung zu installieren, ist folgendermaßen vorzugehen:

    Apple OS-X:

    • Datei Ladin-DE.dmg (oder im Fall einer italienischen Tastatur: Ladin-IT.dmg) öffnen.
    • Die Datei in den danebenliegenden Ordner Keyboard Layouts (Alias) ziehen. Möglicherweise wird das Administratorkennwort verlangt.
    • Im Apfelmenü > Systemeinstellungen > Tastatur > Eingabequellen das neue Profil aktivieren.
    • Folgende Zeichen lassen sich nun generieren:
      • ć und Ć: Akzent gefolgt von c oder C
      • ś und Ś: Akzent gefolgt von s oder S
      • ë und Ë: alt-u gefolgt von e oder E

    Windows:

    • Installer-DE-LAD.exe (oder im Fall einer italienischen Tastatur: Installer-IT-LAD.exe) starten.
    • Allfälligen Sicherheitshinweis mit »Ja« bestätigen.
    • Im darauffolgenden Fenster die Schaltfläche »Installieren« anklicken.
    • Am Ende der Installation erscheint ein Fenster für die Tastaturauswahl.
    • Folgende Zeichen lassen sich nun generieren:
      • ć und Ć: Akzent gefolgt von c oder C
      • ś und Ś: Akzent gefolgt von s oder S
      • ë und Ë: Tastenkombination AltGR-p oder AltGR-P

    Siehe auch: 01 02 03 04



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  • Eine Glaubensfrage.

    Autor:a

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    73 Comentârs → on Eine Glaubensfrage.

    In diesem Sommer wurde der Stoff bzw. wieviel davon eine Frau tragen kann/darf/soll/muss, im wahrsten Sinne des Wortes zur Glaubensfrage. Burka und Burkini respektive deren eventuelles Verbot spalten die Geister.

    Einmal mehr ist eine öffentlich – meist über soziale Netzwerke – geführte Diskussion geprägt von der Abwesenheit der Mitte, von unsachlichen Vermengungen und Unschärfen sowie von eigenartigen Allianzen.

    Daher zunächst einmal ein paar Fakten, damit wir auch wissen, wovon wir sprechen: Die Tradition der Verschleierung ist viel älter als der Islam und reicht wahrscheinlich bis zu den Sumerern und Assyrern 3000 v. Chr. zurück. Im Islam ist die Verschleierung fast von Beginn an belegt. Es gibt zwar im Koran keine explizite Bekleidungsvorschrift, aber die Pflicht zum Tragen von Kopftüchern lässt sich aus einigen Stellen ableiten und ist unter den Religionsgelehrten weitgehend Konsens. In vielen islamisch dominierten Ländern war die verschleierte Frau jedoch aufgrund der Säkularisierungs- und Nationalismustendenz hauptsächlich ab dem Ersten Weltkrieg auf dem Rückzug. Republiksgründer Mustafa Kemal Atatürk beispielsweise verbot in der Türkei das Kopftuch unter Androhung der Todesstrafe. Ein Verbot, das erst 2008 durch Recep Tayyip Erdoğans islamistische AKP aufgehoben wurde. Ähnliches passierte 2012 nach dem Sturz Hosni Mubaraks in Ägypten. Auch dort waren Kopftücher – zumindest im öffentlich-rechtlichen Fernsehen – verboten. Im Iran kehrte die Verschleierung mit Ajatollah Chomeinis Islamischer Revolution 1979 zurück, nachdem sie dort unter Reza Schah Pahlavi untersagt war. Bis vor kurzem war sie im Iran – wie auch nach wie vor in Saudi Arabien – sogar verpflichtend für jede Frau. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte andererseits sah in einem Spruch aus dem Jahr 2005 ein Kopftuchverbot als für vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention an.

    http://barringtonstageco.org/types-of-islamic-veils/
    http://barringtonstageco.org/types-of-islamic-veils/

    Im Laufe der Jahrhunderte haben sich in der islamischen Tradition je nach Region und Konfession verschiedene Stufen der Verhüllung der Frau etabliert. Während Shayla, Hidschab, Al-Amira und Khimar das ganze Gesicht zeigen, wird der im Iran übliche Tschador oft von der Trägerin mit den Händen vor dem Gesicht zusammengefaltet. Die beiden extremsten Verschleierungen sind der hauptsächlich auf der arabischen Halbinsel und im Herrschaftsgebiet von Daesh (vulgo “Islamischer Staat”) getragene Niqab, bei dem nur ein Augenschlitz freibleibt und die von den Taliban in Afghanistan favorisierte Burka, bei der die Frauen lediglich durch ein Stoffgitter blicken können.

    Der Burkini (orig. Burqini) hingegen ist eine Art Badeanzug aus Elastan, der erst 2003 von der im Libanon geborenen Australierin Aheda Zanetti erfunden wurde. Anders als der Name suggeriert, kann das Kopfteil bzw. der Verhüllungsgrad am ehesten mit einem Hidschab und nicht mit einer Burka verglichen werden.

    http://www.burqini.com/
    http://www.burqini.com

    Derzeit gibt es in Europa nur in Frankreich und Belgien ein Burka- bzw. Niqabverbot – also ein Verbot der Vollverschleierung. Zudem herrscht in Frankreich ein generelles Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen. In Italien gilt seit 1975 als Reaktion auf terroristische Gruppierungen ein Vermummungsverbot, das wohl auch den Niqab und die Burka betreffen würde. Demnach ist eine derartige Diskussion im Stiefelstaat ohnehin überflüssig. Verschleierungsverbote gibt es als Anti-Terrormaßnahme aber auch in islamisch dominierten Ländern wie dem Tschad (53 % Muslime) und im Niger (94 % Muslime). Und auch andere Länder mit zumindest lokal großen muslimischen Bevölkerungsanteilen kennen “Burkaverbote” oder wenigstens lokal gültige Einschränkungen für das Tragen dieses Stoffes: Gabun, Republik Kongo, Kamerun, Malaysia, Türkei, Syrien, Tunesien, Russland, China, Schweiz und Senegal. Einen Schritt weiter gingen einige Kommunen in Frankreich, die nun auch das Tragen des Burkinis unter Strafe stellen.

    Wollen wir mit diesem Vorwissen nun den Argumenten, denen wir in der Diskussion um Burkini- und Burkaverbote begegnen, auf den Zahn fühlen.

    Eine liberale Demokratie kann keine Bekleidungsvorschriften aufstellen. Damit würden wir uns auf das Niveau von Staaten wie Saudi Arabien begeben, die das auch tun. Eine Burka (Anm.: fortan als Synonym für Vollverschleierung) schränkt die Freiheit eines anderen ja nicht ein.
    Vorschriften, die die individuelle Ausdrucksfreiheit, was die Kleidung betrifft, einschränken, sind in Europa nichts Ungewöhnliches. Wir haben uns entschieden, unserer Ansicht nach extreme Ausdrucksformen zu sanktionieren, auch wenn diese die Freiheit des anderen gar nicht berühren. Ein demokratisches “Wir wollen das nicht!” sozusagen. Man kann zum Beispiel in den meisten europäischen Städten nicht jahraus jahrein nackt herumlaufen, ohne eine Anzeige wegen “Erregung öffentlichen Ärgernisses” am Hals zu haben. Auch würde man Probleme bekommen, wenn man mit einem Hakenkreuz-T-Shirt durch die Straßen paradiert. Wir haben uns auf demokratische Weise geeinigt, dass derartiges Verhalten – obwohl es die Freiheit Dritter nicht einschränkt – nach unseren Moral- und Ethikvorstellungen nicht in unser Gemeinwesen passt. Ein in unseren Breitengraden öffentlich getragenes Hakenkreuz beleidigt die Grundfesten einer demokratischen, gleichberechtigten und freisinnigen Gesellschaft. In Indien tut es das nicht, da die Konnotation eine andere ist. Bei einem möglichen Burkaverbot geht es also um die Frage, wie tolerant eine liberale Gesellschaft gegenüber dem Ausdruck von Intoleranz, Extremismus und Fundamentalismus sein muss. Abhängig davon, wo ich diese Grenze ziehe, kann ich für oder gegen ein Burkaverbot sein.

    Die Christen können doch den Muslimen nicht vorschreiben, wie sie sich zu kleiden haben. Das ist Diskriminierung und grenzt an Rassismus.
    Diesem Argument liegt ein gravierender Denk- bzw. Demokratieverständnisfehler zugrunde, denn er negiert die Trennung von Kirche und Staat. Sollte ein Burka- oder auch Burkiniverbot erlassen werden, entscheiden nicht “die Christen” über “die Muslime”, sondern ein laizistischer Staat stellt eine Regel für alle auf. Für ein Burka- oder Burkiniverbot sind überdies ja nicht nur Christen, sondern auch viele Atheisten und auch einige liberale Muslime (wobei das aber eigentlich nichts zur Sache tut).

    Hätten wir beispielsweise massive Zuwanderung aus Papua Neu-Guinea, müssten wir dann auch Penisfuterale in der Öffentlichkeit nicht mehr als “Erregung öffentlichen Ärgernisses” auslegen, weil sonst “die Christen” über die “Anhänger einer Naturreligion” entscheiden würden oder wollten wir doch lieber unseren heute gültigen demokratischen Standard – der sich freilich auch ändern kann – anlegen? Ist das Verbot der Polygamie und Kinderehe nicht ganz ähnlich einem potenziellen Burkaverbot? Sind diese Verbote auch rassistisch, weil sie hauptsächlich Zuwanderer aus dem islamischen Raum betreffen? Einige Muslime lehnen zum Beispiel das Schächten unter Betäubung ab. Wenn ein Staat nun verfügt, dass Schächten nur unter Betäubung erlaubt ist, haben dann “die Christen” über “die Muslime” entschieden und sie in ihrer Freiheit eingeschränkt? Was wiegt mehr: das Verbot von Tierquälerei oder die Religionsfreiheit? Freiheit heißt nicht, dass man tun und lassen kann, was man will.

    Es ist also – wie bereits gesagt – immer ein Abwägen. Ein Recht gegen das andere. Eine Motivation gegen die andere. Es gibt daher Gründe, die für ein Burka- oder Burkiniverbot sprechen und Gründe, die dagegen sprechen. Die Frage ist, welche für uns schwerwiegender sind.

    In Mitteleuropa gibt es so wenige bis gar keine Burkaträgerinnen. Eine Diskussion über ein Verbot ist also sinnlos.
    Wie hoch die Zahl der Vollverschleierten ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Sie ist ohnehin völlig irrelevant. Unsere Gesetzgebung richtet sich nämlich nicht danach, wieviele Menschen sie potenziell betreffen könnte, sondern ob wir etwas als richtig oder falsch erachten. Zoophilie mag auch nicht sehr weit verbreitet sein. Dennoch ist sie in den meisten europäischen Ländern auf Basis der Tierschutzgesetze untersagt.

    Die Politik sollte sich lieber um die vielen Rechtsextremen statt die wenigen Burkaträgerinnen kümmern (vulgo: Haben wir denn keine wichtigeren Probleme?).
    siehe FAQ C1

    Diejenigen, die nach einem Burka- oder Burkiniverbot schreien, kommen meist aus dem rechten Eck. Denen geht es doch nicht um die Rechte der Frauen. Das ist nur ein Vorwand, dass sie ihre Ausländerfeindlichkeit ausleben können.
    Es stimmt, dass sich vor allem Rechte und Rechtspopulisten in der Vergangenheit nicht gerade hervorgetan haben, wenn es um Frauenrechte ging und dass deren Forderung nach einem Burka- oder Burkiniverbot daher nicht besonders glaubwürdig und nicht selten xeno- oder islamophob motiviert ist. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Forderung an sich – aus anderen Gründen – nicht legitim sein kann. Das ist ein Fehler, der in derartigen Diskussionen sehr oft begangen wird: Nur weil jemand aus der falschen Ecke etwas aus falschen Motiven fordert, bedeutet das nicht, dass die Forderung an sich notwendigerweise falsch sein muss. Wenn sich jemand aus umweltschutztechnischen Gründen gegen Atomkraft ausspricht, bleibt seine Forderung doch auch legitim, wenn jemand anderer sagt: “Wir müssen Atomkraft verbieten, weil sie nicht zu unserer Tradition gehört und gegen die göttliche Ordnung verstößt.”

    Unsere Großeltern und Urgroßeltern sind auch nicht im Bikini oder im Badeanzug schwimmen gegangen. Die hatten vielfach Ganzkörperanzüge ähnlich einem Burkini an.
    Nur weil unsere Vorgängergenerationen etwas getan haben, heißt das doch nicht, dass deren Verhalten auch heute noch angebracht wäre. Vor hundert Jahren durften Frauen in vielen Ländern nicht wählen, gab es in Europa die Todesstrafe und Kinder wurden in den Schulen geschlagen. Nur weil Zuwanderer aus Regionen zu uns kommen, in denen es wenig bis keine Emazipation und keine 68er-Revolution gegeben hat, müssen wir doch nicht unsere Standards und Errungenschaften um 100 Jahre zurückdrehen.

    Ein Verbot von Burka und Burkini erhöht das Terrorrisiko, weil es die Dschihadisten verärgern würde.
    Ist jetzt die Erwartungshaltung von Massenmördern der Maßstab, nach dem wir uns richten müssen?

    Ein Verbot von Burka und Burkini könnte die zahlungskräftige Kundschaft aus dem arabischen Raum vergraulen.
    Detto. Ist das der Standard, an dem wir unser Gemeinwesen ausrichten?

    Die Frauen sollen selbst entscheiden, wie sie sich kleiden. Niemand kann ihnen das vorschreiben.
    Prinzipiell ist gegen diese, nicht nur von Frauenrechtlern vorgebrachte Forderung freilich nichts einzuwenden. Das sollte Normalität sein. Doch der Aspekt des Zwanges macht die Sache etwas komplizierter. Meines Erachtens verhält sich diese Frage ähnlich wie jene der Prostitution und Pornographie. Es ist schwierig festzustellen, in welchem Ausmaß Frauen gezwungen werden und wie hoch der “freiwillige” Anpassungsdruck ist, patriarchal-chauvinistischen Vorstellungen zu entsprechen. Paradoxerweise funktioniert dieser Zwang also auch in die umgekehrte Richtung, was Frauen in dieser Hinsicht irgendwie in eine Lose-lose-Situation bringt. So waren bis vor kurzem die Beachvolleyballerinnen verpflichtet, Bikini zu tragen, während die Männer Shirts ihrer Wahl anziehen durften. Sowohl dieser “westliche” Zwang, sich ausziehen zu müssen, als auch die islamische Verschleierung sind nach meinem Dafürhalten ein erbärmlicher Ausdruck von männlicher Sexzentriertheit und Objektifizierung der Frau.

    Erstaunlich finde ich daher, mit welcher Vehemenz vermeintlich liberale Zeitgenossinnen in sozialen Netzwerken gegen ein Burkaverbot auftreten. Auch scheinen Witze über die Vollverschleierung in diesen Kreisen irgendwie tabu. Man wäre sofort verdächtig, islamophob zu sein. Die Burka ist jedoch Ausdruck eines Grades von Konservatismus und Rückwärtsgewandtheit, wie man ihn in Europa sonst kaum findet. Menschen, die jetzt die Burka verteidigen, haben für gewöhnlich keine Hemmungen, sich über “hiesige” Stockkonservative lustig zu machen. Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, dass eben diese Leute sich derart massiv hinter die Schützen stellen würden, sollte jemand zum Beispiel deren Entwaffnung fordern. Diese selektive Sichtweise befremdet mich irgendwie.

    Ein Verbot hilft den Frauen nicht aus der Unterdrückung, denn wenn sie keinen Burkini bzw. keine Burka tragen, können sie überhaupt nicht schwimmen oder auf die Straße gehen. Ein Verbot läuft der Integration zuwider.
    Was den Burkini betrifft, ist da etwas Wahres dran. Wobei es einer moslemischen Frau nicht unmöglich wäre, ohne Burkini schwimmen zu gehen. Es ist ihr nur deshalb nicht möglich, weil sie religiöse Konvention als höherwertig gegenüber ihrem Willen, schwimmen zu gehen, einstuft. Der Burkini ermöglicht solchen Frauen ein gewisses Maß an Integration, wenngleich sie das Kleidungsstück auch ein wenig als Außenseiterin brandmarkt. Auf die Burka trifft dies meines Erachtens nicht zu, da sie im Unterschied zum hidschab-ähnlichen Burkini gar keine Interaktion erlaubt. Sie ist – ob freiwillig oder unfreiwillig – Manifest der Kommunikationsverweigerung und die Trägerin somit auch nicht integrationswillig oder -fähig. Die Burka ist diskriminierend Männern gegenüber, da die Trägerin ihr Verhalten aufgrund des Geschlechts des Gegenübers differenziert. Gleichzeitig müsste massiv gegen jene Männer vorgegangen werden, die Frauen zum Burkatragen zwingen – obwohl das natürlich in der Praxis schwierig ist.

    Ein Burkaverbot ist Ausdruck von Islamophobie.
    Die Vollverschleierung ist nicht repräsentativ für den Islam. Sie ist Ausdruck einer Extremform, wie es sie in vielen Religionen gibt. Daher haben auch Länder mit islamischer Bevölkerungsmehrheit ohne großes Aufheben bisweilen Burkaverbote verhängt. Wenn ich sage, die Westboro Baptist Church gehört verboten und David Koresh und Jim Jones waren hirnverbrannte Idioten, bin ich deshalb nicht anti-christlich, sondern eher das Gegenteil. Die Burka steht für eine allumfassende, fundamentalistische und politische Auslegungen des Korans. Sie kennzeichnet die Welt der Taliban, des IS und wahabitisch-salafistischer Bewegungen. Sie ist die offen zur Schau getragene Ablehnung eines demokratisch-liberalen Gesellschaftsmodells. Man könnte daher argumentieren, dass sie ein Symbol verfassungsfeindlicher Organisationen ist und als solches verboten gehört.

    Daneben gibt es noch ganz praktische Gründe, die für ein Verbot sprechen und ebenfalls nichts mit Islamophobie zu tun haben. Viele Situationen in unserem Leben erfordern die Identifikation des Gegenübers und das Lesen der non-verbalen Kommunikation des Gesichtes. So muss ein Betreuer im Kindergarten die Person, die das Kind abholen kommt, eindeutig als Berechtigte identifizieren. Vor Gericht und bei gewissen Behörden ist es auch meist von Nöten, dass man das Gesicht des Gegenübers erkennt. Eine Vollverschleierung verhindert zudem die Identifikation von Täterinnen oder auch Zeuginnen mittels Überwachungskameras.

    Verbieten oder nicht verbieten?
    In einem Burkaverbot sehe ich auf Basis obiger Argumentation weder etwas Islamfeindliches noch Anti-liberales. Im Gegenteil, es würde einer konsequent laizistischen und anti-totalitären Linie folgen.

    Anders verhält es sich mit einem eventuellen Verbot des Burkinis. Dieser ist als äquivalent zum Kopftuch, bei dem das Gesicht erkennbar ist, kein Symbol einer extremistischen Randerscheinung des Islams, wenngleich er – wie in Frankreich erklärt wurde – Bezug auf eine Zugehörigkeit zu terroristischen Bewegungen nehme, die Frankreich den Krieg erklärt hätten und obwohl er sogar auch schon in einigen Hotels in Marokko verboten wurde. Aus hygienischen Gründen, wie es heißt. Diesen Umstand kann ich nicht beurteilen. Über die Badeordnung sollte aber ohnedies jeder Betreiber selbst entscheiden dürfen.

    Der Burkini ist Ausdruck eines sogar im Zunehmen begriffenen, religiösen Konservatismus, den eine Demokratie wohl aushalten muss. Überdies wäre es praktisch gesehen sehr schwierig, die Motivlage der Verhüllung zu sanktionieren. Man könnte sich beim Schwimmen im Meer ja auch aus Sonnenschutzgründen mit einem Ganzkörper-Wetsuit bekleiden, wie ich das an Stränden in Australien mehrfach beobachtet habe.

    Siehe auch: 01 02



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  • Homophobie: Zanvit gegen Gennaccaro.

    Autor:a

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    16 Comentârs → on Homophobie: Zanvit gegen Gennaccaro.

    Der junge Gemeinderatskandidat der Liste Neue Welle Bozen, Danilo Zanvit Stecher, ruft den neuen Bozner Stadtrat Angelo Gennaccaro (Für Bozen) auf, seine Unterschrift unter dem homophoben Manifest von Generazione Famiglia LMPT zurückzuziehen — oder sein Amt zurückzulegen. Gennaccaro ist in der neuen Stadtregierung von Renzo Caramaschi für Jugend, Sport und Bürgerbeteiligung zuständig.

    Zanvit Stecher, der seine Homosexualität nicht verleugnet, weist darauf hin, dass homophobe Ansichten nicht mit der Mitgliedschaft in einer Mittelinkskoalition vereinbar seien. Sollte Gennaccaro seine Unterschrift zurückziehen, sei allerdings auch klar, dass ihm ein Stadtratsessel mehr wert sei als die eigene Wählerinnenschaft.

    Siehe auch: 01 02 03 04 05 || 01



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  • Gemeinden wollen abkassieren.
    Quotation

    Ich kann verstehen, dass Speedcheck-Boxen aufgestellt werden um mehr Sicherheit zu gewährleisten. Aber wenn man derzeit durch Südtirol fährt, dann stehen überall nur noch orange Säulen herum. Diese Häufung erscheint mir zu viel. Viele Gemeinden nehmen den Sicherheitsaspekt nur noch als Alibi, in Wirklichkeit geht es um etwas ganz anderes.

    Nämlich?

    Ums Abkassieren. Wenn in kleinen Gemeinden gleich vier oder fünf Speedcheck-Boxen stehen, dann ist das in meinen Augen total übertrieben.

    Richard Theiner, Umweltlandesrat. Interview in der Tageszeitung am 19.08.16

    Soweit ich es beobachten kann, führen die Speedboxen sehr wohl zu einem Sicherheitsgewinn, vor allem aber auch zu mehr Lebensqualität, da der Lärm massiv zurückgeht. Das Argument des »Abkassierens« zieht nicht, ein Großteil der Boxen, die ich kenne, haben nicht einmal ein Gerät drinnen; stattdessen wird periodisch das Radargerät zwischen den Boxen gewechselt. Wollten die Gemeinden abkassieren, wäre überall eines eingebaut, es wäre wahrscheinlich in kürzester Zeit abbezahlt.

    Für einen Umweltlandesrat sind diese Aussagen einfach nur peinlich, auch weil er im Interview auf die vermeintliche Lösung E-Mobilität hinweist. Wir sind wahrlich von Experten umgeben. LH Kompatscher kann einem fast Leid tun.

    Nachtrag: Außerdem müssen in Italien Radarkontrollen mit einem Schild angekündigt werden und es muss (wenn auch nicht unbedingt sichtbar) innerorts stets ein Beamter dabeistehen. Die Hürden für ein eventuelles »Abkassieren« sind also so hoch wie nirgendwo sonst.

    Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07 08 || 01



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  • Von einer kleinen, aufschlussreichen Geste.

    Autor:a

    ai

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    2 Comentârs → on Von einer kleinen, aufschlussreichen Geste.

    Der italienische Staatspräsident Mattarella urlaubt derzeit in Südtirol — genauer gesagt in Gröden. Natürlich auf Staatskosten, doch das soll hier gar nicht Thema sein.

    Wie man verschiedenen Medienberichten sowie den sozialen Netzwerken entnehmen kann, hat er nun an seinem Urlaubsort eine Tafel enthüllt, mit der an seinen Vorgänger Sandro Pertini erinnert wird, der ebenfalls in Gröden zu urlauben pflegte. Der Text auf der Tafel ist einsprachig italienisch.

    Neben Mattarella stand während der kleinen Zeremonie übrigens Präfektin Margiacchi. Das ist die, die mit ziemlich viel Engagement Zwei- und Dreisprachigkeitsverstöße ahndet. Letztes Jahr immerhin dreimal.

    Nein, natürlich gibt es kein Gesetz, das vorschreibt, eine solche Gedenktafel dreisprachig zu verfassen — außer vielleicht eines: das Gesetz des Respekts, der Wertschätzung und der Bürgerinnennähe.

    Vom Präsidenten eines Landes, das sich (im Unterschied zu anderen) auch nach einem Jahrhundert nicht für die gewaltsame Annexion entschuldigt hat — und das selbst dann noch von den Nachfahren der Eroberten fordert, den Kriegseintritt zu feiern — hätte man sich aber nur mit sehr viel Idealismus etwas anderes erwarten können, als die Beibehaltung der imperialistischen Grundhaltung.

    Siehe auch: 01 02 03 04 05 06



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  • Die Ausreden der »Stiftung Dolomites Unesco«.

    Autor:a

    ai

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    2 Comentârs → on Die Ausreden der »Stiftung Dolomites Unesco«.

    Unter dem Titel L lingaz ladin zenza lerch (etwa »Kein Platz für die ladinische Sprache«) kommt die Usc di Ladins diese Woche auf den Umgang der Stiftung Dolomites Unesco mit den Minderheitensprachen, insbesondere Ladinisch und Friaulisch, zurück.

    Zwar umfasst das Logo der Stiftung die Bezeichnung Dolomiten auf Italienisch, Deutsch, Englisch/Ladinisch und Friaulisch, doch die übrige Kommunikation läuft größtenteils auf Italienisch, Englisch und Deutsch ab — in dieser Reihenfolge. So ist zum Beispiel die Webseite des Weltnaturerbes nicht auf Ladinisch und Friaulisch verfügbar.

    Die Usc di Ladins thematisiert nun ein weiteres Mal die Informationstafeln, die an Schutzhütten im Dolomitengebiet angebracht werden sollen und deren Inhalt ebenfalls nur auf Italienisch, Englisch und Deutsch verfasst ist.

    Laut dem ladinischen Wochenblatt habe die Union Generela di Ladins dla Dolomites die Stiftung um eine Erklärung für die fehlende Berücksichtigung der autochthonen Sprachen Ladinisch und Friaulisch gebeten, woraufhin diese mit Verweisen auf die Grafik, den Platz und das internationale Zielpublikum geantwortet habe. Eine ähnliche Erklärung gab es — via Landespresseamt — auch für uns schon.

    Wie heuchlerisch all diese Ausreden sind, ist leicht feststellbar. Zum Beispiel hierdurch:

    • Ginge es um den Platz und um die Grafik, müsste wenigstens die Webpräsenz alle Sprachen berücksichtigen. Denn im Internet gibt es Platz, soviel man will und braucht.
    • Hätte man wirklich vor allem das internationale Publikum im Blick — was ohnehin eine Respektlosigkeit wäre — würde man auf Twitter nicht (fast) ausschließlich auf Italienisch kommunizieren, sondern wenigstens auf Englisch.

    In der Stellungnahme der Stiftung an die Union Generela ist außerdem davon die Rede, dass auf dem Gebiet des Weltnaturerbes gleich mehrere Varianten des Ladinischen beheimatet seien. Dies entlarvt die Usc di Ladins ebenfalls als fadenscheiniges Argument, da die Union Generela bereits einen Vorschlag in dolomitenladinischer Einheitssprache (»Uties da mont dl Patrimone Mondial Dolomites UNESCO«) unterbreitet hatte. In Bezug auf das internationale Zielpublikum weist das Wochenblatt außerdem darauf hin, dass sich Minderheitenexperten einig seien, dass der Gebrauch einer international nicht verbreiteten Sprache mehr Interesse wecken und die Gäste auf die Besonderheiten des Gebiets, in dem sie sich aufhalten, hinweisen kann. Nicht zuletzt verweist die Usc darauf, dass Ladinisch und Friaulisch im Dolomitengebiet die meistgesprochenen Sprachen seien, weshalb deren Berücksichtigung schlicht und ergreifend ein Recht der einheimischen Bevölkerung sei.

    Doch wie heißt es so zutreffend: Wo ein Wille, da ein Weg. Wo kein Wille, da Ausreden.



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