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  • Höhere Strafen zur Abschreckung?
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    0 Comentârs → on Höhere Strafen zur Abschreckung?
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    Aber das ist eine sehr populäre Forderung: höhere Strafen zur Abschreckung.
    Ich finde es lustig, dass das immer wieder gesagt wird. Dabei steht in jedem Kriminologielehrbuch: Weder die Art noch die Höhe der Strafe haben eine signifikante Wirkung auf die Rückfallwahrscheinlichkeit.

    Was ist eher massgeblich?
    Die Wahrscheinlichkeit, entdeckt und bestraft zu werden. Obwohl die Busse nicht sehr hoch ist, werden Sie auf der Autobahn nicht rasen, wenn Sie wissen, dass da mit grosser Wahrscheinlichkeit Blitzkästen stehen. Aber wenn Sie wissen, dass eh niemand die Geschwindigkeit kontrolliert, kann man die Strafe noch so hoch ansetzen – es ist Ihnen egal. Es geht immer um die Entdeckungswahrscheinlichkeit.

    Marcel Niggli, Kriminologe, Rechtsphilosoph, Strafrechtsprofessor, im WOZ-Interview (Ausgabe 31/2016).

    Ist das nicht gerade eines der Probleme des (auch in Südtirol geltenden) italienischen Rechtssystems? Einerseits wird — insbesondere auch im Straßenverkehr — auf drakonische Strafen gesetzt, welche ganze Familien in den Ruin treiben können, während andererseits jedoch die Kontrollen so eingeschränkt werden, dass die Entdeckungswahrscheinlichkeit gering ist.

    In Südtirol wird seit Jahren vergeblich die Installation eines Tutors (oder Section Control) auf der Brennerautobahn gefordert.

    Siehe auch: 01 02 03 04 || 01



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  • Staatsgeheimnis Außenstände.

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    1 Comentâr → on Staatsgeheimnis Außenstände.

    Auf Anfrage des STF-Gemeinderates Christoph Mitterhofer bestätigte die Meraner Stadtverwaltung laut SüdtirolNews, dass einige staatliche Behörden mit der Zahlung von Trink-, Abwasser- und Müllgebühren stark im Verzug sind. Manche der Außenstände reichten bis ins Jahr 2013 zurück. Mitterhofer sei offenbar jedoch untersagt worden, Details zu Schuldnern und Beträgen zu veröffentlichen, da diese unter Datenschutz fielen.

    Eine solche Auflage – sollte sie tatsächlich in dieser Art gegeben worden sein – ist unbegreiflich. Das absolutistische “Der Staat bin ich”-Verständnis haben wir doch hoffentlich abgelegt. Der Staat sind wir. Und somit haben wir auch ein Recht zu erfahren, was wir tun und wie es uns geht. Das Ganze mutet gerade so an, wie wenn ich zur Bank ginge, um meinen Kontostand zu erfahren und der Schalterbeamte meint: “Tut mir leid. Das kann ich Ihnen nicht sagen. Fällt unter Datenschutz.” Oder beim Arzt: “Sie sind schwer krank. Was Ihnen genau fehlt, darf ich Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen aber nicht mitteilen.”

    Umso unverständlicher ist die Geheimnistuerei in einem Bereich, wo eigentlich Transparenz angesagt wäre, angesichts dessen, wie in Italien sonst mit Datenschutz – insbesondere Persönlichkeitsrechten – umgegangen wird. Mitunter gibt sogar die staatliche Exekutive die vollen Namen von Verdächtigen, Unfallopfern, ja sogar Zeugen eines unaufgeklärten Mordes an die Medien weiter, die diese dann nicht selten mit dazugehörigem Foto veröffentlichen. Anscheinend kein Problem. Aber bei Informationen über die Finanzgebarung öffentlicher (!) Körperschaften hört sich der Spaß auf.



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  • Sammelgesetz vor Verfassungsgericht angefochten.

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    3 Comentârs → on Sammelgesetz vor Verfassungsgericht angefochten.

    Die römische Zentralregierung hat wieder einmal ein Landesgesetz — bzw. Teile davon — angefochten. Diesmal handelt es sich um zwei Artikel eines sogenannten Sammelgesetzes ( LG 71/2016), die angeblich gegen die »Grundsätze der Rechtsordnung der Republik« verstoßen. Es handelt sich um Vorschriften bezüglich der Hausärzte (Dauer der Vertragsbindung) und der Betriebskontrollen.

    Der Corriere berichtet in seiner Südtirolbeilage von letztem Sonntag, dass Karl Zeller (SVP) diese Anfechtung als ein unschönes Signal bezeichnet, da der Staat die Differenzen auf dem Verhandlungsweg hätte ausräumen können, anstatt den konfliktreichen Weg über das Verfassungsgericht zu wählen. Für die Landesregierung handle es sich dabei um eine »kalte Dusche«. Landeshauptmann Arno Kompatscher habe bereits Kontakt zur Zentralregierung aufgenommen, um den Weg vor das Verfassungsgericht zu vermeiden.

    Wahrscheinlich läuft es auf einen erneuten Kniefall hinaus. Postfaschist Alessandro Urzì hatte ja schon Ende 2013 einen Vorschlag gemacht, wie man zentralstaatskonform — faktisch — auf die Autonomie verzichten könnte: Ungeachtet der eigenen Zuständigkeiten alle Landesgesetze präventiv mit der Zentralregierung verhandeln.

    Hier (ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit) eine kleine Chronologie der Anfechtungen, Konflikte und Angriffe auf die Autonomie:



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  • Ortstaxe: Staat sticht Land.

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    2 Comentârs → on Ortstaxe: Staat sticht Land.

    Mehrfach wurde im Laufe der letzten Jahre thematisiert, dass Einrichtungen des italienischen Heeres de facto als günstige Urlaubsdomizile für Staatsbedienstete — bis hin zu (ehemaligen) Staatspräsidenten — missbraucht werden. Dabei verfügen die mitunter luxuriösen Ansitze und Villen, die Privatbetrieben mit Steuergeldern unlautere Konkurrenz machen, noch nicht einmal über die vorgeschriebenen Lizenzen. Meist entrichten sie auch keine Ortstaxe.

    Das ist zum Beispiel bei der Villa Ausserer auf dem Gemeindegebiet von Kastelruth der Fall, die immer wieder den ehemaligen italienischen Nationalbankchef und Staatspräsidenten Carlo Azeglio Ciampi beherbergt, ohne dass dieser seiner Urlaubsdestination von seinem nicht unbescheidenen Reichtum einen fairen Beitrag abgäbe.

    Seit einigen Jahren versucht der Bürgermeister von Kastelruth, Andeas Colli (SVP), das italienische Militär dazu zu bewegen, sich an die Regeln zu halten. Vergeblich. Der Staat ist nicht davon abzubringen, seine feudale Machtauffassung bis ins kleinste Detail durchzusetzen.

    Doch während Colli bislang wenigstens das Land hinter sich wusste, vollzog dieses nun eine Kehrtwende: Landesrecht sei auf Staatsgüter nicht anwendbar. Trotz Zuständigkeiten, trotz Autonomie. Der Ober sticht den Unter.

    Vorerst will sich der wackere Bürgermeister nicht geschlagen geben und die laxe Haltung des Landes, das wie so oft den Weg des geringsten Widerstandes beschreitet, nicht nachvollziehen.



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  • Leitner und die religiösen Ärztinnen.

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    25 Comentârs → on Leitner und die religiösen Ärztinnen.

    Will der freiheitliche Landtagsabgeordnete Pius Leitner einen (religionsbezogenen) Konflikt generieren, wo es keinen gibt?

    Im Vorspann zu einer Landtagsanfrage gibt er an, muslimische Frauen (welche? wieviele?) lehnten es in Südtirol ab, sich von männlichen Ärzten behandeln zu lassen. Gegenüber der Tageszeitung erweitert er diesen Aspekt um die Religion: Muslimische Frauen ließen sich nur von muslimischen »Ärzten« (jetzt also doch auch von Männern?) versorgen.

    Polemisch fragt Leitner dann die zuständige Landesrätin, ob auch »unsere Frauen« (gemeint sind wohl jene, die freiheitlichen Männern gehören) ablehnen könnten, sich von »einem muslimischen Arzt« behandeln zu lassen.

    In ihrer Antwort lässt LRin Martha Stocker (SVP) wissen, dass der Gesundheitsbetrieb — im Einklang mit einem einschlägigen Beschluss der Landesregierung — »nur im Rahmen des Möglichen« die Wahl einer bestimmten Ärztin oder eines bestimmten Arztes gewährleisten müsse.

    Das gilt dann wohl für alle. Im Einzelnen wird es natürlich schwer nachzuvollziehen sein, ob jemand einen Arzt oder eine Ärztin aus kulturellen, sprachlichen, religiösen Gründen oder solchen des Geschlechts, der Hautfarbe oder des persönlichen Vertrauens wählt bzw. ablehnt.

    Nach meinem Dafürhalten darf es aber im öffentlichen Gesundheitswesen weder einen verbindlichen Anspruch auf eine bestimmte Ärztin, noch eine Auskunftspflicht über den Glauben, die sexuelle Orientierung und andere nicht offensichtliche, der Privatsphäre der Ärztin zuzurechnenden Merkmale geben.

    Siehe auch: 01 02 03 04



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  • Sprachförderung auf den Balearen.

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    7 Comentârs → on Sprachförderung auf den Balearen.

    Kürzlich hat die Linksregierung der Balearen (Illes Balears) ein Dokument gutgeheißen, mit dem der Consell Social de la Llengua Catalana, die öffentliche Organisation für Sprachangelegenheiten der Mittelmeerinseln, auf 159 Seiten 136 Maßnahmen zur Förderung der katalanischen Sprache vorgeschlagen hatte. Sie sollen nun im Laufe der kommenden Jahre (2016-2021) umgesetzt werden.

    Ich greife hier drei Vorschläge exemplarisch heraus, die in ähnlicher Form eventuell auch für Südtirol interessant sein könnten (und gleichzeitig einen Eindruck über die balearische Sprachpolitik vermitteln):

    1. Im öffentlichen Beschaffungswesen soll beim Ankauf von Produkten eine gewisse Punktezahl für die Beschriftung/Etikettierung/Ausstattung in katalanischer Sprache vorgesehen werden. Alternativ dazu kann die Beschriftung/Etikettierung/Ausstattung in katalanischer Sprache in der Ausschreibung auch zwingend vorgeschrieben werden.
      Einerseits wird dadurch erreicht, dass Produkte, die im öffentlichen Dienst benützt oder durch öffentliche Dienste an die Bevölkerung ausgegeben werden, zweisprachig (beschriftet/etikettiert/verfügbar) sind; andererseits wird damit das Gewicht der öffentlichen Hand als Großeinkäuferin ausgenutzt, um Privatunternehmen zur Benützung der katalanischen Sprache zu bewegen.
    2. Evaluierung der sprachlichen Qualität bei öffentlich geförderten katalanischsprachigen Medien: Die Subventionierung privater minderheitensprachlicher Zeitungen, Rundfunksender und Onlineportale aus öffentlichen Mitteln ist dann gerechtfertigt, wenn diese Medien die Kenntnis der Minderheitensprache unterstützen und nicht durch fehlerhaftes Katalanisch das Gegenteil bewirken.
    3. Privatunternehmen, die zweisprachiges Personal (zum Beispiel mit entsprechendem Sprachnachweis) einstellen, sollen in den Genuss von Steuervergünstigungen kommen. Dies steigert die Attraktivität zweisprachigen Personals auch in Unternehmen und in Positionen, wo Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit sonst nicht die nötige Wertschätzung erfahren würde; gleichzeitig ist dies für Arbeitssuchende ein weiterer Ansporn, die (zweite) Landessprache zu erlernen.

    Diese und die übrigen 133 Maßnahmen sind in der vollständigen Datei enthalten.

    Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07 08



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