Autorinnen und Gastbeiträge →

  • Euregio: RAS für das Trentino.

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    1 Comentâr → on Euregio: RAS für das Trentino.

    Am 23. Mai genehmigte der Landtag des Trentino einen Antrag des Abgeordneten Luigi Chiocchetti (Union Autonomista Ladina – UAL), mit dem die Ausweitung der RAS-Programme in deutscher und ladinischer Sprache auf die gesamte Region gefordert wird. Damit wären, so dem keine rechtlichen Hürden im Wege stehen, im Nachbarland sowohl die Sendungen des Rai Sender Bozen und der Rai Ladina, als auch die Programme aus dem deutschsprachigen und rätoromanischen Ausland flächendeckend zu empfangen.

    Chiocchetti begründete seinen Antrag als konkreten Beitrag zur Überwindung sprachlicher Barrieren im Rahmen der Euregio. Demnach sei das Deutsche nicht eine von mehreren Fremdsprachen, sondern eine [heimische] Regionalsprache. Zudem könnten von der Umsetzung seines Ansinnens sowohl die ladinischen und die zimbrischen Minderheiten (Lusern, Bersntol/Fersental), als auch das Gastgewerbe profitieren.

    Die technischen Grundvoraussetzungen für die Ausweitung des Dienstes seien mit der Einführung des digital-terrestrischen Fernsehens gegeben, nun gelte es, entsprechende Verhandlungen mit dem Land Südtirol und mit dem zuständigen Ministerium in Rom zu führen, womit die Trentiner Landesregierung im beschließenden Teil des Antrags beauftragt wurde.

    Der Vorschlag wurde mit 24 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung (Lega Nord) fast einstimmig gutgeheißen.



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  • Comun General — lingua nazionale.

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    0 Comentârs → on Comun General — lingua nazionale.

    Der Comun General de Fascia wurde im Februar 2010 mit einem Landesgesetz der Provinz Trient eingeführt und sollte zum wichtigen Werkzeug der ladinischen Selbstverwaltung werden. Dementsprechend hohe Erwartungen wurden in ihn gesetzt.

    Im Unterschied zu den alten Talgemeinschaften verfügt der Comun General, der die sieben Gemeinden des Tales umfasst, über eigene administrative Zuständigkeiten und nicht nur über Aufgabenbereiche, die ihm von den Gemeinden übertragen werden. Seine Mitglieder sowie der/die Procurador/a (Präsidentin), der/die das Fassatal im Minderheitenrat des Landes vertritt, werden direkt vom Volk gewählt.

    Homepage Comun General.

    Sieht man sich auf der Homepage des Comun General um, muss man zum Schluss gelangen, dass die Institution — zumindest in der Kommunikation und in der Außendarstellung — bislang versagt hat, wenn es um die Stärkung der eigenen Sprache geht. Selbst in der ladinischen Sprachversion des Webauftritts (s. Abb.) scheinen nur manche Themenüberschriften auf Ladinisch auf, der jeweilige Inhalt bleibt jedoch vorwiegend in der Staatssprache.

    Eine Institution wie den Comun General gibt es in Südtirol nicht. Die beiden ladinischen Talschaften (Gherdëina und Badia) sind auf die Bezirksgemeinschaften Pustertal und Salten-Schlern aufgesplittert — ein Zustand, der nach Auffassung von zu beheben und durch eine ladinische Bezirksgemeinschaft (Ladinia) zu ersetzen wäre, um die Energien der kleinsten Sprachgemeinschaft bündeln und besser nutzen zu können.

    Siehe auch: 01 02



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  • Gefürchtete Freiheit.
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    0 Comentârs → on Gefürchtete Freiheit.
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    Freiheit heißt Verantwortung, deshalb wird sie von den meisten Menschen gefürchtet.

    — George Bernard Shaw, irischer Schriftsteller

    Siehe auch: 01 02 03


    Feuilleton/ · Quotation/ · · · · · Deutsch/

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  • Netz: Regionalisierung ohne uns.

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    5 Comentârs → on Netz: Regionalisierung ohne uns.

    .eus und .gal

    Die Regionalisierung des Internets schreitet rasch voran: Kurz nachdem der Bretagne die Endung .bzh zugesprochen wurde, hat das ICANN als zuständige Organisation jetzt auch die Internetsuffixe .eus (Euskadi/Baskenland) und .gal (Galicien) freigegeben. Es sind also vor allem — aber nicht ausschließlich —jene Regionen, die schon bisher nur schwer in das enge Korsett der Nationalstaaten passten, die den Schritt zu mehr Vielfalt im Netz anführen. Dabei gilt zu unterstreichen, dass das Internet (auch aufgrund seiner »Immaterialität«) die Koexistenz meherer Suffixe auf ein und demselben Territorium gestattet. Anders gesagt: Die Einführung von .eus und .gal bedeutet selbstverständlich nicht das Ende von .es (Spanien) — es handelt sich also um eine Pluralisierung und Bereicherung, an der sich niemand stoßen kann.

    Südtirol hat sich nach wie vor nicht um ein eigenes Internetsuffix beworben, das nicht nur den Abbau der nationalstaatlichen Vorherrschaft und den Aufbau einer territorialen Identifikation im Netz unterstützen könnte, sondern mit Sicherheit auch ein wirtschaftlicher Faktor wäre. Damit hinken wir den anderen »Autonomen« unseres Kontinents — mal wieder — hinterher.

    Siehe auch: 01 02 03



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  • Nationale Marktlogik.

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    0 Comentârs → on Nationale Marktlogik.

    Exemplarisch für die Entwicklung beim Marketing Südtiroler Produkte: Im Jahr 2008 war Sanct Zacharias von noch positiv erwähnt worden, weil sich der Hersteller im Italienischen für die einschließende Bezeichnung Sudtirolo entschieden hatte.

    Sanct Zacharias / Etiketten.

    Inzwischen wurde Sudtirolo durch A. AdigeItalia ersetzt und (unglaublich, aber wahr) sogar die Markenbezeichnung übersetzt, obwohl sie eigentlich eine Hommage an Zacharias Geizkofler darstellt. Nivellierung nach nationalen Kriterien, für Vielfalt ist offenbar kein Platz.

    Siehe auch: 01 02 03 04



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  • Ein Männerproblem?

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    12 Comentârs → on Ein Männerproblem?

    In den vergangenen Tagen wurde sehr viel Porzellan zerschlagen und noch mehr Unfug gesagt und geschrieben. Mittlerweile stehen sich vielerorts zwei einbetonierte Fronten gegenüber, die Zahlen und Fakten – sofern sie überhaupt über solche verfügen – zu ihren Gunsten verdrehen oder aus Unwissen missinterpretieren, die für sachliche Einwände blind geworden sind und die jede Äußerung sofort in eine Kategorie zu pressen versuchen. Persönliche Erlebnisse oder auch Erzählungen von Bekannten von Bekannten von Bekannten werden zu repräsentativen Aussagen hochstilisiert und dienen als “Beweis” für die vorgebrachte These. Sokrates’sche Induktion ist die Methode der Stunde (Josef ist gewalttätig. Josef ist ein Mann. Männer sind gewalttätig). Die “Verharmloser” und “Beschöniger” wetteifern mit den “Schwarzmalern” und “Hetzern” um die Deutungshoheit. Ob die Intention für die “Stopp der Gewalt”-Kampagne eine gutgemeinte war, kann und will ich nicht beurteilen. Fest steht, dass sie gar manche dunklen Geister ans Licht rief und dass jegliche Besonnenheit in dieser Diskussion inzwischen völlig verloren gegangen ist.

    Es ist daher höchst an der Zeit, das Thema “Gewalt” sachlich und auf Fakten basierend zu analysieren und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.

    Den vom Quästor veröffentlichten Zahlen folgend begehen Ausländer verhältnismäßig mehr Gewaltdelikte als Inländer. Wenngleich die Zahl von 42 Gewaltdelikten zu klein und der Beobachtungszeitraum von einem Monat zu kurz ist, um statistisch repräsentative Aussagen treffen zu können, so lassen sich doch Trends herauslesen. Es wurde betont, dass “nur” vier dieser 42 Delikte von Albanern begangen wurden. Albaner machen rund ein Prozent der Südtiroler Bevölkerung aus. Sie waren im vergangenen Monat aber für zehn Prozent der Gewaltverbrechen verantwortlich. Und wenn sich laut Quästor italienische Staatsbürger und Ausländer bei der Anzahl der Gewaltdelikte die Waage halten, heißt das, dass Ausländer neun Mal häufiger in Gewaltverbrechen involviert sind als Inländer, denn nicht einmal zehn Prozent der Südtiroler Bevölkerung sind ausländische Staatsbürger.

    Die Anzahl der Gewaltdelikte ist jedoch nur bedingt aussagekräftig, da einige maßgebliche Faktoren in einer rein quantitativen Aufzählung nicht berücksichtigt sind.

    Die Qualität der Gewalt geht aus der Statistik nicht hervor. Eine vergleichsweise harmlose Handgreiflichkeit ist darin ebenso enthalten wie ein versuchter Totschlag.

    Obwohl Gewalt – mit Ausnahme von Notwehr – durch nichts zu rechtfertigen ist, geht auch das Motiv der Gewaltanwendung nicht aus den Zahlen hervor. Es besteht ein “moralischer” Unterschied zwischen einem Gewaltakt, der sich willkürlich und unprovoziert gegen jemanden richtet und einer aus einer besonderen emotionalen Situation heraus begangenen Tat (Reaktion auf eine Beleidigung, Handgemenge nach einem Verkehrsunfall usw.).

    Für die öffentliche Wahrnehmung und das Sicherheitsgefühl sind diese beiden Aspekte (Qualität und Motiv) jedoch nicht unwesentlich.

    Die Hauptdelinquenten bei Gewalt sind Männer und innerhalb dieser wiederum die Altersgruppe zwischen 15 und 30 Jahren. In einigen Zuwanderergruppen ist diese Schicht überrepräsentiert, was zu einer höheren Gewaltverbrechensrate innerhalb besagter Gruppen führt.

    (Ob es Unterschiede zwischen der “Anzeigedisziplin” bei In- und Ausländern gibt und ob die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung eine unterschiedliche ist, kann ich nicht beurteilen, da ich dazu keine belastbaren Daten gefunden habe.)

    Bei einer Aufschlüsselung der Gewalttaten nach Staatszugehörigkeit werden jedenfalls gewaltfördernde oder gar -bedingende Faktoren nicht berücksichtigt (Missbrauch in der Kindheit, Gewalterfahrung in Kriegsgebieten, sozialer Status und soziale Isolation, Alkoholeinfluss usw.). Dadurch wird jedoch ein Kausalzusammenhang suggeriert, der so nicht existiert.

    Gewaltverbrechen notwendigerweise mit Ethnie und Herkunft in Verbindung zu bringen, ist kontraproduktiv. Eine derartige Praxis stigmatisiert die überwältigende Mehrheit jener, die nicht gewalttätig sind. Diese Stigmata führen zu sozialer Isolation, was wiederum einer der Mitgründe für Gewalt ist. Ethnische Verknüpfungen sind aber nicht nur deshalb falsch, weil sie verallgemeinernd und dadurch tendenziell rassistisch sind, sondern weil sie eben in der Analyse für die Ursachen der Gewalt viel zu kurz greifen. Freilich lassen sich bestimmte Aspekte im Umgang mit Gewalt auch kulturalisieren. Ein Vergleich der Rechtssysteme in unterschiedlichen Kulturkreisen zeigt dies. Während in einigen Ländern des Nahen Ostens, Afrikas und Südostasiens Körperstrafen bis hin zur Verstümmelung sowie Ungleichbehandlung von Mann und Frau fixer Bestandteil der Rechtsordnung sind und in Ländern wie den USA, China, Saudi Arabien, Japan, Indien usw. die Todesstrafe nach wie vor existiert, sind derartige Praktiken aus europäischen Gesetzen (mit Ausnahme Weißrusslands) längst verschwunden.

    Dennoch lässt die Herkunft keine zwingenden Rückschlüsse auf das Gewaltverhalten zu. Dasselbe gilt für Geschlecht, Alter oder sozialen Status. Die Wahrscheinlichkeit, dass Männer Gewalttaten begehen, ist eine höhere als bei Frauen. Auch bei Ausländern und Jugendlichen ist diese Wahrscheinlichkeit aufgrund unterschiedlichster Faktoren höher. Diese Tatsache lässt aber keine Rückschlüsse auf Personen zu, die dieselben Merkmale aufweisen (männlich, ausländisch, jugendlich). Anders gesagt: Männer werden nicht nur aus dem Grund zu Gewalttätern weil sie Männer sind. Wir haben ebenso wenig ein “Männerproblem” wie wir ein “Ausländerproblem” haben. Oder umgekehrt: Wenn wir ein “Ausländerproblem” haben, haben wir noch viel mehr ein “Männerproblem”.

    Ein weiterer besorgniserregender Aspekt der Diskussion ist die Forderung nach mehr Videoüberwachung und einer Ausweitung der Kompetenzen privater Sicherheitsdienste. Diese Forderungen reduzieren das Gewaltphänomen auf den sicherheitspolitischen Aspekt. Die viel wichtigere – weil ursächliche – Komponente Sozialpolitik kommt in der Diskussion beinahe nicht mehr vor. Videoüberwachung verhindert Gewalt nicht bzw. nur scheinbar. Sie verschiebt (zeitlich) oder verlagert (örtlich) sie vor allem. Ebenso ist die Aufwertung privater Securities mehr Symptom- als Ursachenbekämpfung. Die Verwässerung des rechtsstaatlichen Gewaltmonopols ist ein bedenklicher Trend. Sich im gesetzlichen Rahmen bewegender Ausdruck von Zivilcourage fällt freilich nicht darunter. Es ist vielmehr die institutionell sanktionierte Auslagerung von Sicherheitsaufgaben, die eigentlich dem Staat vorbehalten sein sollten.

    Zwei wesentliche Stützen des Rechtsstaates sind die Verhältnismäßigkeit und die konsequente und nichtdiskriminierende Exekution der Gesetze. In beiden Bereichen ist die derzeitige Situation – soweit ich das beurteilen kann – nicht zufriedenstellend. Es ist meines Erachtens skandalös, dass das Gesetz den Einsatzkräften nicht ermöglicht, die Beschuldigten in dem Fall, der Auslöser der ganzen Diskussion war, festzunehmen. Die Verdächtigen haben sich bereits ähnlicher Verbrechen schuldig gemacht, sind also Wiederholungstäter und auf freiem Fuß somit eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Das Betretungsverbot für Bozen, eine “schriftliche Ermahnung” (!!!) und die teilweise Rücknahme der Aufenthaltsbewilligung durch den Quästor sind eine absurde bis lächerliche Reaktion auf derartige Delikte.

    Ob die gefühlte – weil nicht erwiesene – Untätigkeit der Exekutive allein der oben beschriebenen Gesetzeslage geschuldet ist, weiß ich nicht. Jedenfalls tragen diese Umstände nicht zu einer Deeskalation der Stimmung bei, sondern verschärfen diese zusehends.



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  • Naturerbe grenzenlos.

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    0 Comentârs → on Naturerbe grenzenlos.

    Heute macht das UNESCO-Weltnaturerbe der Dolomiten an der Staatsgrenze halt und schließt somit die Lienzer Dolomiten aus. Dass sich Natur und Landschaft nicht um politische Grenzen scheren — eine Binsenweisheit. Umso unverständlicher ist die heutige Eingrenzung des Naturerbes jedoch im Kontext der europäischen Einigung im Allgemeinen und der Euregio im Besonderen.

    Wie nun der zuständige Landesrat, Elmar Pichler-Rolle (SVP), gegenüber schriftlich bestätigte, will er den Südtiroler Vorsitz in der Welterbe-Stiftung unter anderem nutzen, um die Erweiterung nach Osttirol ins Rollen zu bringen. Mit erbittertem Widerstand kurzfristig denkender einheimischer Touristiker wird er wohl rechnen müssen.

    jedenfalls wünscht dem Landesrat viel Erfolg bei der Umsetzung seines Vorhabens!

    Siehe auch: 01 02 03



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  • »Wille der Bürger ist anzuerkennen.«

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    0 Comentârs → on »Wille der Bürger ist anzuerkennen.«

    Erst kürzlich hatte sich Amnesty International über ihre örtliche Präsidentin positiv zu einer Volksbefragung über den institutionellen Status Kataloniens geäußert. Das Recht, den Bürgerwillen auf demokratischem Weg zu ermitteln, werde vom Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

    Bei einer von Diplocat in der französischen Hauptstadt organisierten Tagung äußerte sich Guillaume Tusseau, Professor für öffentliches Recht am Pariser Eliteinstitut für politische Studien Sciences Po, am letzten Freitag noch weitergehend: Der unter anderem auf Québec spezialisierte Verfassungswissenschaftler wies darauf hin, dass Madrid den Mehrheitswillen der Katalanen respektieren müsse. Geschehe dies nicht, verletzte Spanien internationales Recht, was den Katalanen den völkerrechtlichen Umweg zur Unabhängigkeit eröffne. Dies berichten das Madrider Tagblatt El País und die katalanische Nachrichtenagentur (ACN) übereinstimmend.

    Tusseau machte außerdem darauf aufmerksam, dass die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit von Kleinstaaten gesichert und der Preis für die Unabhängigkeit im Laufe der letzten 50 Jahre deutlich gesunken sei — unter anderem weil EU und WHO die Handelsschranken niedrig halten.

    Siehe auch: 01



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