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UNO verurteilt Absetzung von Puigdemont.

Spanien hat die politischen Rechte des vorzeitig abgesetzten katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont (JxC) verletzt. Dies entschied der UN-Menschenrechtsausschuss auf der Grundlage des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt).

Insbesondere sei gegen den zentralen Artikel 25 des Zivilpakts verstoßen worden, als Puigdemont im Juli 2018 nach seiner Wiederwahl ins katalanische Parlament seines Amtes als Abgeordneter enthoben wurde, als gegen ihn Anklage wegen Rebellion erhoben worden war.

Jeder Staatsbürger hat das Recht und die Möglichkeit, ohne Unterschied nach den in Artikel 2 genannten Merkmalen und ohne unangemessene Einschränkungen

  1. an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen;
  2. bei echten, wiederkehrenden, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen, bei denen die freie Äußerung des Wählerwillens gewährleistet ist, zu wählen und gewählt zu werden
  3. unter allgemeinen Gesichtspunkten der Gleichheit zu öffentlichen Ämtern seines Landes Zugang zu haben.

– Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt)

In seiner Beurteilung weist der Ausschuss darauf hin, dass es in Artikel 25 um das Wesen der Demokratie geht, da er das Recht eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin anerkenne und schütze, sich an der Ausrichtung der öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen, zu wählen und gewählt zu werden sowie Zugang zu öffentlichen Ämtern zu erhalten. Jede diesbezügliche Einschränkung müsse strenge Bedingungen erfüllen.

Im vorliegenden Fall sei der spanische Staat jedoch nicht in der Lage gewesen, vor dem Menschenrechtsausschuss die Konformität der Absetzung mit dem Zivilpakt nachzuweisen. Der ehemalige katalanische Präsident sei im Zuge der Anklageerhebung abgesetzt worden, also zu einem Zeitpunkt, als die Justiz seine etwaige Schuld noch gar nicht festgestellt gestellt haben konnte. Während eine derartige vorzeitige Amtsenthebung zwar grundsätzlich möglich sei, müssten in einem solchen Fall noch strengere Maßstäbe angelegt werden.

Doch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sei von der spanischen Justiz erst gar nicht überprüft worden, da die Absetzung als eine Art Automatismus mit dem Rebellionsvorwurf einherging.

Der Vollständigkeit halber sei hier zudem erwähnt, dass Puigdemont letztendlich wegen Aufruhrs verurteilt wurde und nicht wegen Rebellion. Hätte die Anklage von Anfang an auf Aufruhr gelautet, wäre es nicht zur Absetzung gekommen.

Vom Menschenrechtsausschuss, den die Vertragsstaaten als Instanz zur Überwachung des Zivilpakts und seiner Anwendung ausdrücklich anerkennen, wurde Spanien für die Verletzung der politischen Rechte von Puigdemont nun gerügt. Das Land muss jedoch ferner binnen 180 Tagen Maßnahmen ergreifen, um zu sicherzustellen, dass sich ein solcher Fall in Zukunft nicht wiederholen kann — und das Urteil der breiten Öffentlichkeit bekanntgeben.

Dass ein EU-Mitgliedsstaat so weit geht, wesentliche demokratische Grundrechte zu verletzen, um die Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung zu verhindern, ist eine rechtsstaatliche Sauerei.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6

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Antrag von Ponsatí an Nazi übergeben.
EU-Parlament

Nach ihrer jüngsten illegalen Festnahme (und sofortigen Freilassung) in Katalonien, hat die von der spanischen Justiz wegen ihrer Rolle beim Referendum vom 1. Oktober 2017 verfolgte EU-Abgeordnete Clara Ponsatí (JxC)  beim Europäischen Parlament einen Schutzantrag gestellt.

In der Zwischenzeit war Ponsatí mindestens ein weiteres Mal in Barcelona und blieb unbehelligt.

Der für die Behandlung des Schutzantrags zuständige parlamentarische Rechtsausschuss hat nun den bulgarischen Rechtsextremisten und bekennenden Fan eines Europa der Nationalstaaten Angel Dzhambazki zum Berichterstatter in dieser Frage ernannt. Diese Rolle hatte das Mitglied der EKR-Fraktion, deren Co-Vorsitzender damals Raffaele Fitto (FdI) war, bereits beim Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín (alle JxC) inne. Das entsprechende Verfahren war von mehreren Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet und endete im März 2021 zu ungunsten der drei Katalaninnen — deren Immunität nach der Verhaftung von Puigdemont auf Sardinien allerdings vom EuGH vorläufig wiederhergestellt wurde.

Dzhambazki im EU-Parlament (Quelle: TwitterVideo)

Im Februar 2022 sorgte Dzhambazki im EU-Parlament für einen Eklat, als er am Ende einer Rede, in der er unter anderem Orbán und die Fidesz vehement verteidigt hatte, demonstrativ den Hitlergruß machte.

Diesen Freund der spanischen Vox (und der italienischen FdI) hält der Rechtsausschuss also für geeignet, federführend den Antrag von Clara Ponsatí zu betreuen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Clara Ponsatí zurück in Barcelona.
Verhaftet und wieder freigelassen

Die ehemalige katalanische Bildungministerin Clara Ponsatí (Junts) ist heute nach fünf Jahren im Exil erstmals wieder in den südlichen, zum spanischen Staat gehörenden Teil Kataloniens gereist. In der Hauptstadt Barcelona gab die EU-Parlamentarierin, die die Staatsgrenze ohne Probleme überquert hatte, am Sitz der Journalistenvereinigung eine Pressekonferenz. Anschließend wurde sie im Auftrag des spanischen Tribunal Supremo auf offener Straße von den Mossos d’Esquadra verhaftet, obwohl sie als Abgeordnete parlamentarische Immunität genießt — übrigens ausdrücklich vom EuGH wiederhergestellt. Ponsatí soll in Kürze einer Haftrichterin vorgeführt werden.

Sie wird von den spanischen Behörden wegen des Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober 2017 seit Jahren politisch verfolgt. Solange sich Ponsatí im europäischen Ausland aufhielt, waren jedoch alle Auslieferungsanträge gescheitert.

Gegen die Verhaftung haben bereits mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen zu Protestkundgebungen vor dem Justizpalast in Barcelona aufgerufen.

Nachtrag vom 29. März 2023: Ponsatí wurde aufgrund eines von ihrem Anwalt Gonzalo Boye geforderten Habeas Corpus noch gestern auf freien Fuß gesetzt. Ihr wurde eine Vorladung des Tribunal Supremo für den 24. April übergeben. Medienberichten zufolge soll sie aber bereits wieder auf dem Weg nach Brüssel sein, um an den Sitzungen des EU-Parlaments teilzunehmen.

Siehe auch ‹1 ‹2 | 1›

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Immunität von Puigdemont, Ponsatí und Comín wiederhergestellt.

Im März 2021 hatte das EU-Parlament die Immunität der katalanischen Abgeordneten Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín (alle JxC) aufgehoben. Den Antrag hatte die spanische Justiz gestellt, die die drei Mitglieder der katalanischen Regierung wegen des Referendums vom 1. Oktober 2017 verfolgt und vor Gericht stellen will.

Im Zusammenhang mit einem Rekurs der Betroffenen stellte der EuGH die Immunität zunächst vorläufig wieder her, um sie am 30. Juli 2021 abermals aufzuheben — mit der Begründung, dass bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache keine Festnahme der drei Katalaninnen zu befürchten sei.

Dennoch wurde Carles Puigdemont am darauffolgenden 23. September auf Sardinien kurzzeitig verhaftet, da Italien sich — im Gegensatz zu anderen Staaten — den Repressionswünschen der spanischen Behörden nicht von vornherein entzogen hatte. Erst am 4. Oktober entschied ein Gericht in Sassari, dem Auslieferungsantrag nicht Folge zu leisten.

Einem wenige Tage später, am 11. Oktober, vorgebrachten Antrag der drei katalanischen EU-Abgeordneten gab der EuGH nun statt — und stellte ihre parlamentarische Immunität bis zur finalen Entscheidung über ihren Status doch wieder her. Es ist ein Hin und Her, das vor allem dem unlauteren Vorgehen der spanischen Justiz geschuldet ist, die die Auslieferung von Puigdemont, Ponsatí und Comín weiter verfolgt, ohne den Ausgang des Verfahrens beim Gericht in Luxemburg abzuwarten.

Jenseits der Rückgabe der Immunität befinden sich im aktuellen Entscheid jedoch auch einige argumentative Bomben, die erahnen lassen, wie der EuGH letztendlich in der Sache entscheiden könnte. Unter den Punkten 200 bis 205 wird dort nämlich festgestellt, dass das Verhalten des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Adrián Vázquez von den rechten Ciudadanos, sowie des Berichterstatters im Immunitätsverfahren, dem Neonazi Angel Dzhambazki, auf Parteilichkeit und Voreingenommenheit schließen lassen könnten. Ferner wird auf die Tatsache verwiesen, dass die rechtsradikale spanische Vox, die eine aktive Rolle in der Verfolgung der katalanischen Unabhängigkeitsbefürworterinnen spielt, derselben politischen Gruppe wie Dzhambazki angehört.

Auf ein endgültiges Urteil müssen Puigdemont, Ponsatí und Comín zwar weiter warten, vor willkürlichen Verhaftungen sind sie bis dahin jedoch wieder geschützt.

Siehe auch ‹1

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Ein Südtiroler Weg für Katalonien?

Anlässlich seines Aufenthalts in Innsbruck wurde Carles Puigdemont, EU-Parlamentarier und 130. Präsident von Katalonien, von Sabina Drescher für die SWZ interviewt. Dabei wurde er auch mit folgender Frage konfrontiert:

Wäre eine weitreichende Autonomie, wie sie etwa Südtirol innehat, eine Alternative für Katalonien?

– Sabina Drescher

Gemeint ist eine Alternative zur Ausübung des Selbstbestimmungsrechts für die Erlangung der staatlichen Unabhängigkeit. Ich weiß ja nicht, ob es andere so von sich selbst eingenommene Minderheiten gibt, die sich immerfort als Vorbild für Katalonien (‹1 ‹2) aufdrängen, anstatt die Katalaninnen in ihren Bestrebungen zu unterstützen. Bekannt sind mir keine.

Ich möchte hier aber auf eine vergleichende Aufstellung hinweisen, die in der Publikation »Mehr Eigenständigkeit wagen – Südtirols Autonomie heute und morgen« (POLITiS) von 2016 enthalten ist. Sie zeigt unmissverständlich, wie mangelhaft die Südtiroler Autonomie im Vergleich zur katalanischen (und auch zur åländischen) in vielen wichtigen Bereichen ist.

Demnach beantwortet sich Frau Dreschers Frage quasi von selbst — eine Autonomie wie die unsere kann für Katalonien keine Alternative sein.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Puigdemont in Innsbruck.
Veranstaltungshinweis

Am kommenden Freitag, den 29. April wird der katalanische Präsident (2016-16) und nunmehrige EU-Abgeordnete Carles Puigdemont (JxC) in Innsbruck sein. Dort wird er ab 14.00 Uhr auf Einladung von Management Center Innsbruck (MCI) und MCI alumni im Congress einen Vortrag zum Thema Freedom & Democracy in Europe halten.

Der 130. Präsident von Katalonien wird wegen der Durchführung des Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober 2017 juristisch von Spanien verfolgt. Mehrere Auslieferungsanträge waren jedoch erfolglos.

He is firm defender of participative democracy and the use of digital tools and technologies to incentive citizens’ participation in politics.

MCI (Auszug)

Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.

Siehe auch ‹1

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Dzhambazki, Garant der nationalen Einheit.

Der Abgeordnete der rechtsradikalen bulgarischen VMRO, Angel Dzhambazki, hat gestern im EU-Parlament für einen Eklat gesorgt. Nachdem er in einer Rede unter anderem Bulgarien, Ungarn, Orbán, Fidesz und »das Europa der Nationalstaaten« verteidigt hatte, begab er sich auf die Treppen zwischen den Bänken und erhob seinen Arm demonstrativ zum Hitlergruß:

Dzhambazki im EU-Parlament (Quelle: TwitterVideo)

Wie es der Zufall will, war gerade dieser völlig unverdächtige Herr Berichterstatter des parlamentarischen Rechtsausschusses zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín (alle JxC), die wegen des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober 2017 von der spanischen Justiz verfolgt werden. Angeblich »geheime« Unterlagen von Dzhambazki waren im Vorfeld der Entscheidung an die Öffentlichkeit gesickert. In der Folge kam es zu weiteren Unregelmäßigkeiten und dann zur Aufhebung der Immunität.

Über all dies könnte man sich nun wundern — oder auch nicht. Was ist schon eine nationalsozialistische Gesinnung im Vergleich zum »terroristischen« Ansinnen, einen Staat zu gründen?

Ähnlich wie Dzhambazki tickt ja mit Antonio Tajani (FI) auch ein ehemaliger Präsident des EU-Parlaments.


Nachtrag vom 17. Februar 2022: Dzhambazki ist genauso wie FdI Mitglied der EKR-Fraktion, deren Co-Vorsitzender Raffaele Fitto heißt.

Siehe auch ‹1 | 1› 2›

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Katalonien: EU wollte offenbar vermitteln.

Am 21. Juni dieses Jahres, als die Freilassung der politischen Häftlinge Kataloniens kurz bevorstand, warnte die rechte spanische Tageszeitung La Razón, dass dies in Europa als Eingeständnis gewertet werden könnte, dass es in Katalonien einen politischen Konflikt gibt. Dies wiederum könne die EU erneut dazu verleiten, ein Vermittlungsangebot zu machen.

Erneut?

Ja, wie La Razón im Juni behauptete, habe der damalige Sprecher der PP in Brüssel, Esteban González Pons, am 2. Oktober 2017 — also am Tag nach dem katalanischen Referendum — eine Debatte beantragt, um über die befürchtete Unabhängigkeitserklärung aus Barcelona zu sprechen.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker soll vorgehabt haben, in seiner Ansprache von einer ausgestreckten Hand in Richtung Spanien und Katalonien zu reden und die Vermittlung der EU anzubieten.

Da Juncker jedoch unerwartet nach Indien verreisen musste, wurde der zuständige Kommissär, Frans Timmermans, damit beauftragt, die Rede zu verlesen.

Von González Pons über dieses Vorhaben informiert, soll der damalige spanische Staatssekretär für Beziehungen zur EU, Jorge Toledo (PP), dringend nach Brüssel geflogen sein, um Timmermans in letzter Sekunde dazu zu überreden, die Ansprache nicht zu halten. Tatsächlich wurde das Vermittlungsangebot nie gemacht.

Antwort der Kommission

Carles Puigdemont und Clara Ponsatí (beide JxC), damals Präsident und Bildungsministerin von Katalonien, heute Abgeordnete zum EU-Parlament, haben die EU-Kommission zu den Enthüllungen von La Razón befragt.

In der Antwort vom 16. November 2021 bestätigt Frans Timmermans, seit 2019 Kommissär für Klimaschutz und geschäftsführender Vizepräsident der Kommission von der Leyen, dass das Treffen zwischen ihm und Jorge Toledo tatsächlich stattgefunden hat. Was dabei genau vereinbart wurde, gibt er allerdings nicht bekannt.

Nur so viel: Katalonien sei eine innere Angelegenheit von Spanien. Das Mantra kennen wir bereits.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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