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Die SVP und die Fassadensprache.

Autor:a

ai

Deutsch und Italienisch seien in Südtirol gleichgestellte Sprachen, steht im Autonomiestatut (Art. 99), welches im Fall zweinamiger Wanderschilder penibel eingehalten wird. Über die Wanderschilder hinaus wird das Ganze freilich »etwas weniger ernst« genommen. Vor einigen Jahren hatte ich Deutsch in Südtirol eine Fassadensprache genannt, eine Sandkastensprache für ein paar autoctoni del nord, die aber keinen »Tiefgang« habe. Seitdem hat sich dies nicht nur auf eklatante Weise bestätigt, interessant ist auch der Umgang der SVP mit diesem für sie wohl sekundären Merkmal unserer (Achtung, keine Ironie!) Vorzeigeautonomie:

  • Als ich im Jahr 2009 den LH anschrieb, um mich zu erkundigen, warum etwa die Staatspolizei und die Finanzwache auf ihren Uniformen — und zweitere auch auf ihren Fahrzeugen — keine zweisprachigen Aufschriften führten, bekam ich prompt die Antwort, dass dadurch mein Recht auf Muttersprache nicht verletzt werde.
    Wäre spannend, zu sehen, was passiert, wenn die Gemeindepolizeien ihre Fahrzeuge nur auf Deutsch beschriften würden.
  • Auch im Konsumentenschutz ist die deutsche Sprache nicht gleichgestellt. Im Grunde ist es in Südtirol völlig wurscht, ob etwa Produkte auch auf Deutsch etikettiert sind. Hauptsache, die italienische Etikettierung ist da. Fehlt sie, muss manuell nachetikettiert werden, anderenfalls drohen saftige Strafen. Das nennt das Autonomiestatut »Gleichstellung«.
    Seit es gibt, versuche ich, mich für eine Änderung dieser Situation einzusetzen. Die zuständige Landesrätin Kasslatter Mur sieht aber wohl keinen Handlungsbedarf. Europaparlamentarier Herbert Dorfmann nannte die Forderung nach Zweisprachigkeit auf diesem Gebiet (wie es sie in vielen EU-Ländern bereits gibt) sogar im Widerspruch zum europäischen Geist. Ist der Verzicht auf die eigene Sprache europäischer Geist?
  • Neulich geht die geballte Staatsmacht sogar gegen Gesellschaftsspiele (Monopoly!) in deutscher Sprache vor, die keine italienische Spielanleitung haben. In einem mehrheitlich deutschsprachigen Land, wo Deutsch gleichgestellt ist, ist das eine sehr sinnvolle Vorgehensweise. Gemeldet hat diese Hexenjagd nicht irgendwer, sondern die Handelskammer in Bozen — mit der Bitte an den Landtag, gesetzgeberisch tätig zu werden. Die SVP sah sich dadurch bislang veranlasst… nichts zu tun und sich weiterhin vor allem um Parteiinterna zu kümmern.
  • Auf dem Gebiet der Medikamente gäbe es sogar einschlägige Gesetze, die den Pharmakonzernen zweisprachige Packungsbeilagen vorschreiben. Sie wurden jedoch nie zur Einhaltung gebracht. Stattdessen preist auch die SVP die großartige Errungenschaft, dass Apotheken Übersetzungen der Gebrauchsinformationen auf Nachfrage ausdrucken. Auch das ist keine Gleichberechtigung, wie es sie etwa in Finnland und der Schweiz gibt. Ausdrucken kann ein Apotheker in Berlin vielleicht sogar eine türkische Packungsbeilage.
  • Im Bereich der Gesetzgebung ist Deutsch ebenfalls eine reine Fassadensprache. Anders als in der Schweiz, wo jede der drei Sprachfassungen eines Bundesgesetzes zur Interpretation herangezogen werden kann, sind in Südtirol sogar auf Deutsch ersonnene, geschriebene und verabschiedete Landesgesetze nur in ihrem italienischen Wortlaut bindend. Damit kann mitunter einer Übersetzerin im Landtag — die die Vorlagen vom Deutschen ins Italienische überträgt — mehr interpretatorischer Spielraum zukommen, als der Gesetzgeberin selbst. Ein internationaler Sonderfall. Die SVP hat dem Vernehmen nach nie etwas an dieser Ungleichbehandlung der Sprachen auszusetzen gehabt.
  • Bei der Integration von Zugewanderten, einem der sensibelsten Bereiche für die künftige Entwicklung und Ausrichtung unserer Gesellschaft, hat der Staat die ausschließliche Durchführung von Italienischtests — auch in Südtirol — durchgesetzt. Deutsch existiert in dieser Hinsicht gar nicht. Schlussendlich musste das die SVP schlucken, doch sie rühmt den völlig unzureichenden Umstand, dass die neuen Südtirolerinnen (vielleicht besser: die neuen Italienerinnen?) durch freiwillige Deutschkurse ein paar Zusatzpunkte auf ihrem Integrationskonto ergattern können. Wie sehr die SVP dieses Thema unterschätzt, zeigt die Tatsache, dass es im »bahnbrechenden« Abkommen mit dem PD nicht einmal enthalten ist.
  • Jüngst hat das Kassationsgericht sogar entschieden, dass Prozesse in deutscher Sprache nur Autochthonen zustehen. Die Gerichtsbarkeit ist in Südtirol für Ausländerinnen, selbst wenn aus der EU kommend, ausschließlich italienisch. Es ist kein Unterschied, ob eine Österreicherin in Palermo oder in Bozen klagt. Zwar bellte Karl Zeller dagegen — doch auch dieses Thema ist nicht im Koalitionsabkommen mit dem PD enthalten.
  • All dies vorausgeschickt, scheint es nur konsequent, wie LH Durnwalder jetzt auf eine Anfrage von Sven Knoll geantwortet hat: Dieser erkundigte sich im Landtag, wie es sein könne, dass die Polizei den Bürgern ganz offen empfehle, ihre Anzeigen auf Italienisch zu machen, da sonst nur in Südtirol nach dem gestohlenen Gegenstand oder dem vermissten Angehörigen gesucht werde, und nicht auf Staatsebene (bzw. international). Durnwalders Reaktion: Ist doch normal, Südtirol sei schließlich an Italien angegliedert worden und nicht umgekehrt. Ein Gedicht. Das dürfen wir uns also unter der im Statut verkündeten Gleichstellung vorstellen.

Wer hier keinen Handlungsbedarf sieht, darf sich nicht wundern, dass die Mehrsprachigkeit unserer Gesellschaft von vielen nicht als Nutzen, sondern als stetige Entwicklung in Richtung vorherrschender lingua franca, der Nationalsprache, empfunden wird. Das ist auch der Grund, warum wir eine Abschaffung der letzten, wenngleich anachronistischen Schutzmechanismen innerhalb des heutigen, nationalstaatlichen Rahmens — wie sie etwa manche Grüne fordern, aber wie sie eben auch die SVP tatenlos duldet — als kulturellen Selbstmord einstufen müssen.

Wer gesellschaftlichen Zusammenhalt mittelfristig nicht im Einklang mit, sondern auf Kosten der Mehrsprachigkeit verfolgt, vertritt eine durchaus legitime Position. Er/sie soll den Wählerinnen jedoch reinen Wein einschenken und nicht Engagement für kulturelle Vielfalt vortäuschen.

Siehe auch: 01



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Comentârs

26 responses to “Die SVP und die Fassadensprache.”

  1. Hermann avatar
    Hermann

    Ein Bericht über die Freiheitsbewegung in Süd-Tirol aus der taz

    1. tom avatar
      tom

      Die Höhe der Frechheit ist, dass beim Anbringen der italienischsprachigen Etikette gerne die deutsche Schrift überklebt wird. Passiert recht häufig bei der Nordtiroler Kette MPreis

      1. pérvasion avatar

        Du meinst in etwa so? ;)

  2. succus avatar
    succus

    Danke pérvasion für diese Analyse. In ihrer Gesamtheit ist die Situation wirklich beklemmend, auch wenn ein Großteil der Bevölkerung es als übertrieben abtut. Genau in den vermeintlichen “unwichtigen” Details erkennt man die Güte einer Minderheitenregelung.

  3. marber avatar
    marber

    Ausgezeichneter Beitrag. Sehr treffend und umfassend. Nur schade, dass solche Analysen nicht eine größere Leserschaft, auch außerhalb dieses Blogs, erreicht.

  4. m.gruber avatar
    m.gruber

    Ich halte es für erwähnenswert, dass alle Punkte die du aufzählst NICHT vom Autonomiestatut gedeckt sind. Auch bei den Medikamenten möchte ich gerne wissen, wo dieses Gesetz ist, das mehrsprachige Packungsbeilagen in Südtirol vorschreibt.

    Es besteht sicherlich Handlungsbedarf, doch sollte man sich bewusst sein, dass man nicht die Einhaltung eines Rechtes fordert, sondern, dass dieses Recht erst eingeräumt werden muss. Das Autonomiestatut gibt das nämlich nicht her. Unsere Mehrsprachigkeit wird -in oben genannten Punkten und rechtlich betrachtet- nicht beschnitten. Es fehlt schlichtweg die rechtliche Grundlage um Mehrsprachigkeit in diesem Umfang einzufordern.

    XI. ABSCHNITT GEBRAUCH DER DEUTSCHEN SPRACHE UND DES LADINISCHEN

    Art. 99
    (1) Die deutsche Sprache ist in der Region der italienischen Sprache, die die amtliche Staatssprache ist, gleichgestellt. In den Akten mit Gesetzeskraft und immer dann, wenn dieses Statut eine zweisprachige Fassung vorsieht, ist der
    italienische Wortlaut maßgebend.

    Art. 100
    (1) Die deutschsprachigen Bürger der Provinz Bozen haben das Recht, im Verkehr mit den Gerichtsämtern und mit den Organen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung, die ihren Sitz in der Provinz haben oder regionale Zuständigkeit
    besitzen, sowie mit den Konzessionsunternehmen, die in der Provinz öffentliche Dienste versehen, ihre Sprache zu gebrauchen.
    (2) In den Sitzungen der Kollegialorgane der Region, der Provinz Bozen und der örtlichen Körperschaften dieser Provinz kann die italienische oder die deutsche Sprache gebraucht werden.
    (3) Die Ämter, die Organe und Konzessionsunternehmen gemäß Absatz 1 verwenden im schriftlichen und im mündlichen Verkehr die Sprache dessen, der sich an sie wendet, und antworten in der Sprache, in der der Vorgang von
    einem anderen Organ oder Amt eingeleitet worden ist; wird der Schriftverkehr von Amts wegen eröffnet, so wird er in der mutmaßlichen Sprache des Bürgers geführt, an den er gerichtet ist.
    (4) Unbeschadet der ausdrücklich vorgesehenen Fälle – und unbeschadet der Regelung mit Durchführungsbestimmungen der Fälle des gemeinsamen Gebrauchs der beiden Sprachen in Akten, die an die Allgemeinheit der Bürger gerichtet sind sowie in zum öffentlichen Gebrauch bestimmten Einzelakten und in Akten, die an mehrere Ämter gerichtet sind – , wird in den anderen Fällen der getrennte Gebrauch der italienischen oder der deutschen Sprache anerkannt. Unberührt bleibt der alleinige Gebrauch der italienischen Sprache innerhalb der Einrichtungen des Militärs.

    Art. 101
    (1) In der Provinz Bozen müssen die öffentlichen Verwaltungen gegenüber den deutschsprachigen Bürgern auch die deutschen Ortsnamen verwenden, wenn ein Landesgesetz ihr Vorhandensein festgestellt und die Bezeichnung genehmigt
    hat.

    Art. 102
    (1) Die ladinische Bevölkerung sowie die Fersentaler und Zimbern der Gemeinden Fierozzo-Florutz, Frassilongo-Gereut, Palù del Fersina-Palai im Fersental und Luserna-Lusern haben das Recht auf Förderung ihrer Initiativen und
    ihrer Tätigkeit auf dem Gebiete der Kultur, der Presse und der Freizeitgestaltung sowie das Recht auf Wahrung ihrer Ortsnamen und Traditionen.
    (2) In den Schulen jener Gemeinden der Provinz Trient, in denen das Ladinische, das Fersentalerische oder das Zimbrische gesprochen wird, wird der Unterricht der ladinischen bzw. der deutschen Sprache und Kultur gewährleistet.

    1. pérvasion avatar

      Ich halte es für erwähnenswert, dass alle Punkte die du aufzählst NICHT vom Autonomiestatut gedeckt sind.

      Nur mein fünfter Punkt (Maßgeblichkeit deutscher Gesetzesfassungen) ist nicht vom Statut gedeckt. Für manche andere Punkte müsste man die gegenwärtige Rechtslage anpassen, weil sie im Widerspruch zum Gleichstellungsgrundsatz des Autonomiestatuts steht, welches Verfassungsrang hat. Genau deshalb spreche ich von Handlungsbedarf und von Untätigkeit der SVP.

      Vergleiche diesbezüglich aber auch diese Diskussion.

    2. hunter avatar
      hunter

      @ m.gruber

      ich bin kein jurist, aber der erste satz gibt das schon her, oder nicht?

      Die deutsche Sprache ist in der Region der italienischen Sprache, die die amtliche Staatssprache ist, gleichgestellt.

      wie äußert sich denn sonst die “gleichstellung der sprachen”, wenn nicht vorschriften, die für eine sprache gelten auch für die andere zwingend sind. d.h. wenn das gesetz vorschreibt, dass produktinformationen bzw. beipackzettel auf italienisch vorliegen müssen, dann heißt das bei einer “gleichstellung der sprachen” doch, dass das in südtirol auch für deutsch zu gelten hat.

      1. m.gruber avatar
        m.gruber

        ich bin kein jurist, aber der erste satz gibt das schon her, oder nicht?

        Ja, in meinem Verständnis ist das auch so, aber juristisch gesehen anscheinend nicht, sonst hätt’s ja nur diesen einen Satz gebraucht.

    3. pérvasion avatar

      Auch bei den Medikamenten möchte ich gerne wissen, wo dieses Gesetz ist, das mehrsprachige Packungsbeilagen in Südtirol vorschreibt.

      DPR 754/88 (letzte Änderung 2001):

      (1) Die Etiketten und die Beipackzettel der vom gesamtstaatlichen Gesundheitsdienst zu erbringenden Arzneimittel und Galenika, die in der Provinz Bozen verkauft werden sollen bzw. im Verkauf sind, müssen zugleich in italienischer und in deutscher Sprache verfasst werden. Zu diesem Zweck ist für den Erhalt der Genehmigung für das Inverkehrbringen genannter Arzneimittel die zweisprachige Abfassung der Etiketten und der Beipackzettel notwendig.

      (2) Sollten die Pharmaka gemäß Absatz 1 in der Provinz Bozen mit einer Etikettierung bzw. einem Beipackzettel verkauft werden bzw. im Verkauf sein, die nicht mit den vom Ministerium für das Gesundheitswesen im Sinne desselben Absatzes genehmigten übereinstimmen, so fordert der Minister für das Gesundheitswesen mit begründeter Maßnahme den Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen auf, die Etikettierung bzw. den Beipackzettel anzupassen, wobei er eine Frist von höchstens sechs Monaten festsetzt. Bei Nichterfüllung innerhalb der angegebenen Frist widerruft der Minister für das Gesundheitswesen die Genehmigung für das Inverkehrbringen bis dieser Verpflichtung nachgekommen wird. Die im Artikel 8 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 30. Dezember 1992, Nr. 540 vorgesehenen Strafen bleiben aufrecht.

      1. m.gruber avatar
        m.gruber

        Danke für die Info.

      2. m.gruber avatar
        m.gruber

        Es ist das DPR 574/88.

      3. pérvasion avatar

        Danke, du hast natürlich Recht!

    4. hunter avatar
      hunter

      Ich halte es für erwähnenswert, dass alle Punkte die du aufzählst NICHT vom Autonomiestatut gedeckt sind.

      ich würde mal sagen 1:0 für pérvasion :-)

      1. m.gruber avatar
        m.gruber

        ich würde mal sagen 1:0 für pérvasion

        Ja, wenn wir bei einem Fussballspiel wären würde das zutreffen. Du kannst also in diesem Sinne auch den Fan-Schal hochhalten, dreimal in die Vuvuzela tröten, dein bengalisches Feuer abfackeln und dich anschließend wieder hinsetzen, um auf’s nächste Tor zu warten.

      2. hunter avatar
        hunter

        ist schon gut. war ja nur spass.

  5. Markus avatar
    Markus

    Eine solche Analyse wäre die Aufgabe einer seriös arbeitenden Volksvertretung.
    Die Abkanzelungen wie “nicht machbar” “illusionär” “populistisch” lassen allenfalls auf eine machtgeile Verwalterpartei schließen.

  6. succus avatar
    succus

    Die Etiketten und die Beipackzettel der vom gesamtstaatlichen Gesundheitsdienst zu erbringenden Arzneimittel und Galenika, die in der Provinz Bozen verkauft werden sollen bzw. im Verkauf sind, müssen zugleich in italienischer und in deutscher Sprache verfasst werden.

    Das Wort “zugleich” finde ich interessant. Müsste es dann nicht so ausgelegt werden, dass der Apotheker ohne Rückfrage die deutsche Version des Beipackzettels aushändigt? Die heutige Praxis, dass nur auf Nachfrage dies geschieht, finde ich nicht gerade als Gleichstellung.

  7. Robert avatar
    Robert

    1. Zu “Monopoly” und “Etikettierung”
    Dazu habe ich mich auf dieser Seite bereits ausführlich geäußert. Artikel 99 des Autonomiestatutes bestimmt: “Die deutsche Sprache ist in der Region der italienischen Sprache, die die amtliche Staatssprache ist, gleichgestellt”. Deutsch ist somit regionale Staatssprache Italiens und im Gebiet der Region Trentino-Südtirol der italienischen Sprache gleichgestellt. Es gibt keine Einschränkung dieser Gleichstellung auf den amtlichen Sprachgebrauch, wie manche meinen, sondern die Gleichstellung ist – der Text ist klar – absolut.

    Das Autonomiestatut ist ein Verfassungsgesetz und steht in der Hierarchie der Rechtsquellen höher als einfachgesetzliche Bestimmungen wie etwa das staatliche Verbraucherschutzgesetz, das den Gebrauch der italienischen Sprache zwingend vorschreibt. Im Sinne des höherrangigen Artikels 99 muss das deshalb so ausgelegt werden, dass in Südtirol Etikettierungen oder Packungsbeilagen in italienischer ODER in deutscher Sprache verfasst werden können.

    Wenn es in diesem Lichte Versuche der Polizei gibt, dieses Recht einzuschränken, dann ist das also ein klarer Rechtsbruch, gegen den man sich wehren muss. Deshalb: Anwalt anrufen! Es ist ein Problem der RechtsDURCHSETZUNG.

    Es besteht ein Unterschied zwischen dem geltenden Recht und dem, was in der Praxis dafür gehalten wird. Das ist ähnlich wie bei dem Gebrauch von Fahnen. Dort glaubt das Volk aufgrund von früheren Vorfällen, Einschüchterungsversuchen und Sanktionen auch, dass man da vorsichtig sein muss. In Wirklichkeit hat der italienische Verfassungsgerichtshof schon 1984 in einem Erkenntnis festgestellt, dass es legitimer Ausdruck der Meinungsfreiheit ist, wenn jemand eine Fahne aushängt (wurde in Südtirol nicht bemerkt, weil es um das Hissen der slowenischen Fahne durch Slowenen im Triester Gebiet ging). In Südtirol darf deshalb jeder, der es will, z.B. die rot-weiß-rote oder die schwarz-rot-goldene Fahne an einem Fahnenmast auf seinem Grund aushängen (ohne die grün-weiß-rote daneben zu hängen). Einschränkende Vorschriften gibt es nur für den Fahnengebrauch durch Behörden.

    2. Ein Ausnahme zu diesem Grundsatz der italienischen oder deutschen Einsprachigkeit gibt es nur für die Packungsbeilagen von Medikamenten, für welche deutsch-italiensiche Zweisprachigkeit vorgeschrieben ist. Dort wird er seit Jahren ungestraft missachtet. Bis heute wurde dagegen kein Musterprozess angestrengt.

    3. Bei Gesetzen bzw. Rechtsnormen ist es tatsächlich so, dass aufgrund der Bestimmungen des Autonomiestatutes der italienische Wortlaut bei der Auslegung maßgeblich ist. Diese Diskriminierung gehört beim Dritten Autonomiestatut deshalb beseitigt.

    4. Es gibt keine Südtiroler, sondern nur eine italienische Staatsbürgerschaft. Deshalb ist es schwierig, bei Einbürgerungsverfahren in Bozen andere Kriterien festzuschreiben, als sie auf staatlicher Ebene gelten.

    5. Prozesse in deutscher Sprache nur für Autochtone? So steht’s im Autonomiestatut. Aufgrund des bekannten EuGH-Urteiles C-274/96 vom 24.11.1998, Bickel und Franz, wurde das aber ausgeweitet. Deshalb hat heute auch jeder EU-Bürger (z.B. auch ein Spanier) das Recht, vor Südtiroler Behörden und Gerichten die deutsche Amtssprache zu verwenden.

    Dass das italienische Höchstgericht sich in dem unlängst bekannt gewordenen Fall “Netzbandt” nicht daran gehalten hat, ist eine eklatante Verletzung des Europarechts durch Italien. Man sollte das der EU-Kommission melden, damit diese ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einleitet.

    1. pérvasion avatar

      4. Es gibt keine Südtiroler, sondern nur eine italienische Staatsbürgerschaft. Deshalb ist es schwierig, bei Einbürgerungsverfahren in Bozen andere Kriterien festzuschreiben, als sie auf staatlicher Ebene gelten.

      Zumindest eine Entweder-Oder-Regelung (Sprachtest entweder auf Italienisch oder auf Deutsch) sollte doch problemlos umsetzbar sein. In der Schweiz funktioniert das meines Wissens so, und auch dort gilt die Staatsbürgerschaft nicht etwa auf Kantonsebene, sondern in der gesamten Eidgenossenschaft.

      1. Robert avatar
        Robert

        @pérvasion: es ist denkbar und juristisch möglich, aber es dürfte schwierig sein.

        Die Schweiz hat im Übrigen ein anderes Staatsverständnis (das mir persönlich sehr zusagt) als Italien. Dort leitet sich die Staatsbüregrschaft meines Wissens vom Heimatrecht / Bürgerrecht in einer bestimmten Gemeinde ab.

      2. pérvasion avatar

        Dort leitet sich die Staatsbüregrschaft meines Wissens vom Heimatrecht / Bürgerrecht in einer bestimmten Gemeinde ab.

        Das stimmt. Nichtsdestotrotz kann sich ein Bürger, der die schweizerische Staatsbürgerschaft erlangt hat, auf dem gesamten Bundesgebiet niederlassen. Aber die Integration findet jeweils in der/den Sprache/n des Kantons und der Gemeinde statt.

  8. proEUREGIO avatar
    proEUREGIO

    … danke pervasion, danke Robert für das klare und nachvollziehbare Aufzeigen von Theorie und Praxis in der Handhabung der Sprachenanwendung!
    Da haben die Medien und die Politik einigen Aufholbedarf, um Euer Niveau zu erreichen, was das Vermitteln und Verständlich-machen von Fakten betrifft!

  9. niwo avatar
    niwo

    Exzellente Auflistung pervasion und ausgezeichneter Kommentar Robert.

    Es ist einfach erschreckend auf welchem Niveau unsere Mehrheitspartei die Autonomie verwaltet. Weder konzeptionell auf Parteiebene, noch in Form von Musterprozessen, noch durch einen entsprechend qualifizierten in Autonomiebelangen sensibilisierten Beamtenapparat wird hier etwas gemacht. Als Vorzeigeautonomie vielleicht noch als Treppenwitz geeignet.

    1. Wolfgang avatar
      Wolfgang

      Wirklich lesenswert …

  10. pérvasion avatar

    Da veröffentlicht heute die wohl deutscheste aller Parteien in Südtirol ihre Bilanz in einer deutschsprachigen Zeitung (TAZ) — auf Italienisch! Was kommuniziert diese Tatsache anderes, als dass Deutsch in Südtirol zwar als Umgangssprache taugt, bei »harten« (gesetzlich geregelten) Themen jedoch besser die Staatssprache — als lingua franca — benutzt wird?

    Wäre vorstellbar, dass Unitalia (oder selbst der PD) seine Bilanz im A. Adige auf Deutsch abdrucken lässt? (Denn genau darum geht es, nämlich um ein gewisses Gleichgewicht; wenn solche Entwicklungen in »beiden Richtungen« stattfinden könnten/würden, wäre das in einem mehrsprachigen Land völlig unbedenklich, ja normal. Doch leider ist dem nicht so.)

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