Autorinnen und Gastbeiträge →

SVP verteidigt nationale Einheit.

Autor:a

ai

Einer Pressemitteilung des Südtiroler Landtages über die Landtagssitzung am 5.11.2014 entnehmen wir in Zusammenhang mit dem Vorschlag, eine schottische Delegation nach Südtirol zu laden, die über ihre Erfahrungen zum erfolgreich durchgeführten Selbstbestimmungsprozess in Schottland berichten soll, folgendes:

Für die SVP sei das Selbstbestimmungsrecht unverzichtbar, erklärte Dieter Steger. Er glaube aber, dass die Autonomie verbesserbar sei. Die italienische Verfassung sehe die Unteilbarkeit des Staates vor. Die Zukunft liege in einem Europa der Regionen und mit überwundenen Grenzen. Man dürfe den Menschen nicht suggerieren, dass sie dasselbe haben könnten wie Schottland. Schottland und England seien durch einen bilateralen Vertrag aneinander gebunden, über den man auch abstimmen könne, in Spanien sei die Situation wieder anders. Einen weiteren Südtirol-Konvent halte er nicht für zielführend.

Der Reihe nach:

Für die SVP sei das Selbstbestimmungsrecht unverzichtbar erklärte Dieter Steger.

Klingt nach einem Treppenwitz. Gibt es die Bedingungen überhaupt, unter denen die SVP einen Selbstbestimmungsprozess einleiten möchte?
a) Vielleicht als Trittbrettfahrer, unter günstigeren rechtlichen Rahmenbedingungen in Italien bzw. in Europa? Aufgrund der Entwicklungen in Schottland, Katalonien, Venetien oder anderen Regionen, die die Unabhängigkeit anstreben, könnte ja irgendwann auch den SüdtirolerInnen, ohne eigenes Zutun, die Selbstbestimmung in den Schoß fallen. Die SVP würde dann sofort auf den Paragraphen im Parteistatut verweisen und auf den Zug aufspringen. Es wird dann heißen, man sei eh immer schon dafür gewesen.
b) Bei einer äußeren Bedrohung? Warum sollten Akteure, die ohne äußere oder innere Bedrohung kaum Zivilcourage zeigen, plötzlich unter wesentlich unangenehmeren Bedingungen aktiv werden?
c) Bei grober Vertragsverletzung durch Italien? Abgesehen davon, dass Vertragsverletzungen an der Tagesordnung stehen, stellt sich die Frage, warum dann die Einforderung des Selbstbestimmungsrechtes einfacher sein sollte. Gäbe es dann plötzlich keinen Art. 5 der Verfassung mehr?

Es bleibt anzunehmen, dass das Selbstbestimmungsrecht für die SVP nicht viel mehr ist, als ein abstrakter Begriff.

Zudem scheint auch die SVP nicht ganz verstanden zu haben, dass Selbstbestimmung ein Prozess ist, der die gesamte Gesellschaft umfasst. Das ist nicht etwas, das man von heute auf morgen vom Zaun brechen kann. Wer sich heute weigert, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf diesen Prozess vorzubereiten, ist mit seinen (abstrakten) Selbstbestimmungsbekundungen nicht nur unglaubwürdig, sondern im konkreten Fall auch unvorbereitet — und damit unfähig, einen solchen Prozess zu initieren und durchzuführen. In diesem Sinne könnte uns eine schottische Delegation sehr wohl einige interessante Dinge erzählen.

Er glaube aber, dass die Autonomie verbesserbar sei.

Das klang vor den Landtagswahlen 2013 schon einmal ambitionierter. Von der sogenannten Vollautonomie war damals die Rede. Jetzt spricht man nur noch von Verbesserungen der Autonomie.

Es gilt die Frage: Wer gaukelt der Bevölkerung etwas vor? Die Unabhängigkeitsbefürworter, die im übrigen nicht gegen einen Ausbau der Autonomie sind, oder die SVP? Um ein klares Konzept und Fristen, wann und wie welche Verbesserungen zu erwarten sind, wird gebeten. Ein funktionierender Plan A sieht anders aus.

Die italienische Verfassung sehe die Unteilbarkeit des Staates vor.

Anstatt sich parteiintern Gedanken über einen Plan B zu machen, verteidigt die SVP bei jeder sich bietenden Gelegenheit die nationale Einheit. Die italienische Verfassung sehe die Unteilbarkeit des Staates vor. Worauf wartet die SVP? Auf den Tag, an dem ohne eigenes Zutun Weihnachten und Ostern am selben Tag stattfinden und das Christkind und der Osterhase in Personalunion den Artikel 5 der italienischen Verfassung abändern?

Rechte sind politisch erfolgreiche Forderungen. Wer nie etwas fordert wird auch nie wissen, wie die Gegenseite auf die Forderungen reagiert.

Die Zukunft liege in einem Europa der Regionen und mit überwundenen Grenzen.

Über das Europa der Regionen wird schon seit meiner Oberschulzeit diskutiert. Nach dem Schottland-Referendum haben selbst viele SVP-Vertreter bekundet, dass dies ein Signal in Richtung EU für mehr Regionismus sei.

Im Südtiroler Landtag schmettert man Initiativen wie in Schottland jedoch regelmäßig ab. Wie gedenkt die SVP, ein Europa der Regionen zu erreichen? Viele politische Beobachter konstatieren, dass es in den letzten Jahren eher eine Aufwertung der bestehenden Nationalstaaten, denn eine Entwicklung in Richtung Regionalisierung gibt.

Glaubt die SVP, dass man mit ein wenig euroregionaler Sonntagsrhetorik ein Europa der Regionen baut und die nationalstaatlichen Grenzen überwindet? Der Nordtiroler Grünen-Abgeordnete Gebi Mair stellt sich auf seinem Blog in einem Artikel über den Dreierlandtag die Frage, ob dort mehr passiert, außer ein bisschen Sonntagsrhetorik.

Auch hier gilt die Frage: Wer gaukelt wem etwas vor? Die SVP wirft den Unabhängigkeitsbefürwortern vor, dass der Bevölkerung etwas vorgegaukelt wird. Bitte liebe SVP, liefert der Bevölkerung ein klares Konzept über die Vorgehensweise und Fristen, wie wir zum Europa der Regionen mit überwundenen Grenzen kommen, ohne an der nationalen Einheit zu rütteln.

Im übrigen werden derzeit die konkretesten Schritte zum Europa der Regionen von Schotten und Katalanen gesetzt.

Man dürfe den Menschen nicht suggerieren, dass sie dasselbe haben könnten wie Schottland. Schottland und England seien durch einen bilateralen Vertrag aneinander gebunden, über den man auch abstimmen könne

Diesbezüglich wird auch LH Kompatscher in der Pressemitteilung über die gestrige Landtagssitzung zitiert:

LH Arno Kompatscher fand es bemerkenswert, dass man immer wieder versuche, im Landtag dasselbe Thema zu spielen. Das Referendum in Schottland sei möglich gewesen, da Großbritannien keine geschriebene Verfassung habe und die Einheit des Königreiches auf einem Vertrag zwischen den Ländern beruhe.

Die SVP macht sich die Dinge wieder einmal sehr einfach. Es mag sein, dass Großbritannien eine andere Rechtstradition hat, als die Länder des europäischen Kontinents. Trotzdem ist es falsch davon zu sprechen, dass Großbritannien über keine geschriebene Verfassung verfüge.

Hier ein Auschnitt aus “Das politische System Großbritanniens” von Günther Doeker und Malcolm Wirth, S. 63 ff.:

In der wissenschaftlichen Literatur zum britischen Regierungssystem wird vielfach festgestellt, dass es eine geschriebene britische Verfassung nicht gebe. Wenn man davon ausgeht, dass eine Verfassung ein zusammenhängendes und kompaktes Dokument im Sinne kontinentaleuropäischer Verfassungstheorie und -praxis ist – wie etwa das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika – dann ist diese Feststellung zutreffend. Geht man hingegen davon aus, dass eine Verfassung ein System fundamentaler Prinzipien und Regeln darstellt, aufgrund dessen politisch-autoritative Entscheidungen und Werturteile getroffen werden, so kann man sehr wohl von einer britischen Verfassung sprechen, welche darüber hinaus in Gesetzen und anderen verfassungsrechtlichen Dokumenten festgeschrieben wurde. Insoweit existiert auch eine geschriebene britische Verfassung, selbst wenn ein zusammenhängendes und alles erfassendes Dokument nicht vorhanden ist.

Rechtlich scheint es gar nicht so klar zu sein, ob der Unionsvertrag von 1707 nicht doch den Rang eines Verfassungsgesetzes hat oder lediglich den Rang eines Vertrages zwischen zwei Parlamenten.

Diesbezüglich einige interessante Passagen aus einer Abhandlung von Reiner Grote in “Regionalautonomie in Schottland und Wales – das Vereinigte Königreich auf dem Weg zu einem föderalen Staat?”

Grote geht zurück bis zur Zeit der Entstehung dieses Vertrages.

Die schottische Delegation war bei den Verhandlungen über den Unionsvertrag darauf bedacht, den Fortbestand der bestehenden schottischen Institutionen im kirchlichen Bereich und im Bildungswesen zu sichern und legte großen Wert auf die Bewahrung des eigenen Rechtssystems, das im Unterschied zum englischen common law durch einen starken Einfluß kontinentaleuropäischer Rechtsvorstellungen und die Rezeption des römischen Rechts geprägt war. […]

Die von der schottischen Verhandlungsdelegation intendierte Schutzwirkung des Unionsvertrages kollidiert allerdings mit der herrschenden Lehre von der unbeschränkten Souveränität des Westminster-Parlaments.

Konkret würde dieses Prinzip dem Parlament von Westminster die Möglichkeit gewähren, die Bestimmungen des Union Acts zu ändern.

Aus diesem Grund setzte sich nach dem zweiten Weltkrieg in der Literatur die Auffassung durch, dass es sich beim union act und der seiner Umsetzung dienenden Gesetzgebung des schottischen und englischen Parlamentes um den Charakter von Verfassungsgesetzen handelt. Zumindest die Kernbestimmungen wären dadurch der einfachen Gesetzgebung des Parlamentes von Westminster entzogen.

Diese Auffassung wird laut Grote dem Schutzzweck des Vertrages sicher besser gerecht, als eine mechanische Anwendung der Theorie von der Parlamentssouveränität, obwohl sich diese Annahme dem schwer zu widerlegenden Einwand ausgesetzt sieht, dass es sich beim Unionsvertrag und den Gesetzen zum Vollzug nicht um Verfassungsurkunden im modernen Sinne handelt.

Was ist nun die Substanz dieser Materie?

1) Es ist umstritten, ob es sich beim Union Act von 1707 um ein Dokument mit Verfassungsrang handelt oder nicht.
2) Sollte dies nicht der Fall sein, unterläge dieser Akt der Parlamentssouveränität von Westminster.
3) Eine Änderung des Union Acts und somit auch die Auflösung der Union läge in jedem Falle außerhalb der Eintscheidungsbefugnis Schottlands. Somit wäre auch ein Referendum über die Auflösung des Union Acts eine Materie, die vom Wohlwollen des Parlamentes in Westminster abhängig ist.

Der entsprechende Wikipedia-Eintrag stützt diese Auffassung:

Es gab unterschiedliche Ansichten, ob das schottische Parlament die Befugnis hat, gesetzliche Entscheidungen für ein Referendum bezüglich der Angelegenheit der schottischen Unabhängigkeit zu treffen. Im gegenwärtigen System der Regionalisierung in Schottland hat das schottische Parlament nicht das Recht, einseitig die Abtrennung vom Vereinigten Königreich zu erklären, weil die Verfassung eine dem Parlament des Vereinigten Königreichs vorbehaltene Angelegenheit ist. Die schottische Regierung vertrat den Standpunkt, dass das vorgeschlagene Referendum ein beratendes Referendum über die Erweiterung der Macht des schottischen Parlaments sei, dessen Ergebnis keinen rechtlichen Effekt auf das Vereinigte Königreich habe.

Im Januar 2012 erklärte die Regierung des Vereinigten Königreichs, dass die Abhaltung eines Referendums, das die Verfassung betrifft, außerhalb der rechtlichen Kompetenz des schottischen Parlaments stehe. Lord Wallace Advocate General of Scotland, erklärte, dass ein Referendumsgesetz des schottischen Parlamentes vor Gericht erfolgreich angegriffen werden könne. Um dies zu verhindern, entstand das Konzept, dass das Parlament des Vereinigten Königreiches entsprechende rechtliche Befugnisse vorübergehend auf das schottische Parlament übertragen könne, unter der Voraussetzung, dass lediglich über ein Ja oder Nein zur Unabhängigkeit abgestimmt werde. Dies würde bedeuten, dass eine weitere Regionalisierung als weitere Wahlmöglichkeit ausgeschlossen wäre. Die schottische Regierung lehnte diese Bedingung zunächst ab, stimmte ihr jedoch letztlich im Abkommen von Edinburgh zu.

Auch im Wikipedia-Eintrag ist von Verfassung die Rede. Die Auffassung Dieter Stegers und Arno Kompatschers, die den Union Act auf einen einfachen Vertrag herabstufen, ist nicht haltbar.

Zwei Unterschiede zur Südtirolfrage lassen sich festmachen:

1) Westminster hat den Weg für ein Referendum freigemacht und somit Vorbildcharakter für jede Demokratie eingenommen.
2) Die Mehrheitsverhältnisse zwischen der entsprechenden Delegierung der Befugnis an das schottische Parlament und einer evtl. Verfassungsänderung in Italien, die den Art. 5 aufhebt oder Südtirol davon ausnimmt, mögen unterschiedlich sein.

Dies bedeutet aber nicht, dass es in Italien nicht auch Wege gibt, den Art. 5 abzuändern oder aufzuheben. Einfordern muss man dies aber schon selber. Die SVP verteidigt jedoch lieber die nationale Einheit, anstatt hier aktiv zu werden. Besonders jetzt, wo in Italien sowieso Verfassungänderungen anstehen, wären Forderungen in diese Richtung opportun.

Die Südtirolautonomie wird weltweit verglichen  – Vergleiche mit nach Unabhängigkeit strebenden EU-Regionen sind anscheinend nicht zulässig

In diesem Zusammenhang ist es fast schon grotesk, dass laut SVP die Südtirolautonomie weltweit Vorbildcharakter hat und als solche mit allen möglichen Regionen verglichen werden kann, während im Falle von Unabhängigkeitsbewegungen plötzlich keine Vergleiche mehr zulässig sind (siehe Schottland).

Für Tibet hat laut offiziellem Landessprech die Südtirolautonomie Vorbildcharakter. Bekanntlich wird Tibet von China besetzt. Das offizielle China schert sich kaum um internationale Autonomiemodelle, obwohl es in China ja zumindest auf dem Papier autonome Regionen gibt. Vorbildcharakter hat die Südtirolautonomie für die tibetische Exilregierung. Diese ist in China weder anerkannt, noch verhandelt das offizielle China mit der tibetischen Exilregierung. Vielleicht könnte uns die SVP einmal erklären, wie sich dies mit den rechtlichen Aspekten der Südtirolautonomie in Tibet so verhält.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Es liegt mir fern mich hier über die verzweifelten Versuche der tibetischen Exilregierung lustig zu machen. Ich wäre froh, wenn es in Tibet ähnliche Schutzmaßnahmen gäbe, wie in Südtirol. Als Projektleiter des größten Tibetkulturprojektes, das es in Südtirol jemals gab, 1997 organisiert vom UFO Bruneck, als Tibetreisender und Besucher beim damaligen Außenminister der tibetischen Exilregierung im indischen Dharamsala kenne ich die Zustände in Tibet gut. Tibet liegt mir sehr am Herzen.

Nur, wenn man Südtirol zum Vorbild für Tibet erhebt, dann sollte man vielleicht auch etliche Parallelen zwischen der EU-Region Schottland und der EU-Region Südtirol erkennen und nicht mit falschen Fakten arbeiten.

Weitere Aussagen des Landeshauptmannes aus der Pressemitteilung des Landtages:

In Katalonien sei die Rechtslage gänzlich anders (Anmerkung: als in Schottland), sogar eine informelle Konsultation wolle Madrid verbieten. Die Katalanen hätten eine weit dramatischere Situation als Südtirol, sie finanzierten ganz Spanien mit.

Die SVP weigert sich sogar eine informelle Konsultation vorzunehmen. Die einzige Initiative, die in diese Richtung ging, nämlich die Befragung der STF, wurde von der SVP und Südtirols Printmedien lächerlich gemacht. Zudem ist die Situation Südtirol, was die Finanzierung des Zentralstaates betrifft, nicht wesentlich besser als die Kataloniens. Dass 7 Millionen Katalanen einen in absoluten Zahlen höheren Nettoüberschuss an Spanien abführen, als 500.000 SüdtirolerInnen, erschließt sich mit einfachsten Mathematikkenntnissen.

Diesbezüglich wäre es ein Akt von Transparenz, wenn der Landeshauptmann endlich konkrete Zahlen vorlegen würde, wieviel Prozent des Südtiroler Steueraufkommens an den Zentralstaat fließen. In Südtirol dürften ca. 75% bis maximal 80% bleiben. Das 90%-Prinzip des Autonomiestatutes existiert mittlerweile lediglich virtuell.

Selbstbestimmung bedeutet, dass ein Volk seine Zukunft bestimmen könne, und daran arbeite man seit Jahren, und zwar mit einem realistischen Projekt.

Noch einmal: Der LH und die SVP sollen hier endlich ein klares Autonomiekonzept und entsprechende Zeitpläne zur Umsetzung vorlegen. Es ist wohl eine Anmaßung, von Realismus zu sprechen, wenn Ziele und deren Umsetzung nicht definiert werden. Beim derzeitigen Tempo, das in puncto Autonomieausbau vorgelegt wird, könnten wir alles — frei nach dem schottischen Ökonomen John Maynard Keynes — so betrachten: “In the long run we are all dead”. Langfristig gesehen sind wir alle tot.

Südtirol wolle Brücke zwischen Nord und Süd sein und nicht wieder in nationalstaatliches Denken verfallen.

Ein unabhängiges Südtirol könnte seine Brückenfunktion zwischen Nord und Süd wesentlich besser wahrnehmen, als heute, wo man als Teil eines Nationalstaates einem dauernden Rechtfertigungs- und Verteidigungsdruck ausgesetzt ist. Zudem ist die nationalstaatliche Logik des Zentralstaates ein denkbar schlechter Rahmen für ein wirklich mehrsprachiges Südtirol. Ein unabhängiger, souveräner Staat Südtirol hat die Möglichkeit, einen mehsprachigen Quellcode in der Landesverfassung zu verankern

Warum verteidigt die SVP andauernd nationalstaatliche Grenzen und Prinzipien, wenn man anscheinend nationalstaatliches Denken überwinden will?
Die Autonomie war die richtige Antwort auf das falsche System. Das falsche System ist der Nationalstaat. Diesen vermag die Autonomie nicht zu überwinden.

Italien müsste eine Verfassungsänderung vornehmen, um ein Selbstbestimmungsreferendum zuzulassen.

Dies ist korrekt. Vielleicht sollte man die entsprechenden Forderungen bei Gelegenheit auch mal beim Zentralstaat deponieren. Rechte sind politisch erfolgreiche Forderungen.

Kompatscher warf den Selbstbestimmungsbetreibern vor, der Bevölkerung etwas vorzugaukeln, gestützt auf Ideen, die dem vergangenen Jahrhundert angehörten.

Da verstehe jemand die Welt noch. Die Verteidigung des Artikels 5 der italienischen Verfassung ist also 21. Jahrhundert, während die freie Ausübung des Selbstbbestimmungsrechtes dem vergangenen Jahrhundert angehören soll? In Schottland und Katalonien ist zudem in erster Linie von basisdemokratisch verankerten Bürgerrechten die Rede, man bezieht sich also nicht nur auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das tatsächlich einige Elemente des 20 Jahrhunderts aufweist.
Da scheint jemand ganz schön den Kompass verloren zu haben.
In diesem Zusammenhang sind auch das Manifest und die FAQs zu empfehlen.

Man müsse nicht ein Staat sein, um seine Zukunft gestalten zu können.

Professor Klaus-Jürgen Nagel von der Universität Pompeu Fabra in Barcelona erklärte anlässlich einer Diskussion an der Eurac am 3.10.2014, dass Katalonien im Zuge der Finanzkrise schmerzhaft feststellen musste, dass man als europäische Region fast nichts zu sagen hatte und als souveräner Staat in allen Gremien mitverhandeln konnte. Es sei immer noch sehr attraktiv, ein eigener Staat zu sein.

Es sollte wohl hoffentlich Konsens darüber bestehen, dass man als souveräner Staat über ein Vielfaches an Gestaltungsmöglichkeiten verfügt, als unter den Rahmenbedigungen einer Teilautonomie innerhalb eines zentralistischen Nationalstaates. Eine Auflistung der Punkte in denen wir über keinerlei Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten verfügen wäre ellenlang.

Wie dem auch sei, wenn man wirklich verantwortungsvolle Politik für Südtirol betreiben will, dann würde man sich nicht wie der Teufel vor dem Weihwasser einer ergebnisoffenen, gesellschaftlich breit angelegten Diskussion verweigern, die dann möglicherweise zum Schluss kommt, dass sich Südtirols Zukunft innerhalb eines eigenen, souveränen Staates am besten gestalten ließe.
Es sind die BürgerInnen Südtirols, die letztendlich darüber entscheiden sollen, innerhalb welchem Rahmen unsere Zukunft gestaltet werden soll. Die Aussage des LH ist eine Meinung, die sich möglicherweise mit den Leitlinien der SVP-Politik deckt, aber nicht mehr mit dem Grundgefühl, das in Südtirol vorherrscht. Die Themen Selbstbestimmung und Unabhängigkeit sind längst in der Mitte der Bevölkerung angelangt.
Vor den Landtagswahlen wurde uns eine neuer Politikstil versprochen. Die Themen Selbstbestimmung und Unabhängigkeit werden wie eh und je zugedeckelt. Ein Südtirolkonvent, der nicht ergebnisoffen mit diesen Themen umgeht ist von vorneherein unvollständig und unglaubwürdig.

Man solle den Leuten nicht etwas vormachen, was am Ende ins Chaos führe.

Es stellt sich hier wiederum die Frage, wer wem etwas vormacht? Die SVP mit ihrer Vollautonomierhetorik oder diejenigen, die eine ergebnisoffene, gesellschaftlich breit angelegte Diskussion fordern.

Bezüglich Erfahrungen, wie man Chaos vermeidet, wäre es dann vielleicht doch sinnvoll gewesen, eine Delegation aus Schottland einzuladen. Schottland hat ja gezeigt, wie man einen Prozess der Selbstbestimmung erfolgreich umsetzt, ohne, dass dabei Chaos entsteht. Die SVP übt sich aber lieber in einer ihrer Kernkompetenzen, der Angstmacherei, wenn es um wirklich belastbare Zukunftsvisionen für Südtirol geht.

Immerhin, Alessandro Urzì dankte dem Landeshauptmann für seine klare Stellungnahme.



Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

Comentârs

8 responses to “SVP verteidigt nationale Einheit.”

  1. ProEuregio avatar
    ProEuregio

    … Immerhin, Alessandro Urzì dankte dem Landeshauptmann für seine klare Stellungnahme. … – Das bedeutet, die Sog. VolksPartei hat begonnen, sich als Totengräber Südtirols zu betätigen ! ! !
    Berichte/Stellungnahmen/Auflistungen wie von Simon und Wolfgang (die in deren karger Freizeit entstehen) kommen halt nie von Seiten der im Lande maßgeblichen Persönlichkeiten, Medien usw. – Deshalb können die SVPler weiterhin uns Bürger mit “balle” abspeisen !

  2. hunter avatar
    hunter

    Günther Paal alias Gunkl würde wohl sagen: Da hat sich die SVP beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstoplert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez’n, die sie da gerissen haben.

  3. Steve avatar
    Steve

    Weiß man eigentlich, ob Schottland schon irgendwelche weitreichenderen Rechte erhalten hat? Laut Cameron sollte dies ja innerhalb von drei Monaten vonstatten gehen…sowie eine umfassende Föderalisierung des gesamten UK.

  4. Simon avatar

    Ich finde diese beiden Satzpaare echt sehr bemerkenswert.

    Erstens:

    Für die SVP sei das Selbstbestimmungsrecht unverzichtbar, erklärte Dieter Steger. Er glaube aber, dass die Autonomie verbesserbar sei.

    Mittels eines Selbstbestimmungsreferendums können doch die BürgerInnen gerade entscheiden, ob sie die verbesserbare Autonomie verbessern möchten oder ob sie sich für Südtirol eine andere Zukunft wünschen. Dass die Autonomie verbesserbar ist (und wie sie das ist!) steht nicht im Widerspruch zur Selbstbestimmung.

    Zweitens:

    Die italienische Verfassung sehe die Unteilbarkeit des Staates vor. Die Zukunft liege in einem Europa der Regionen und mit überwundenen Grenzen.

    Wie kann jemand diese beiden Sätze hintereinander aufsagen, ohne ob des eklatanten Widerspruchs vor Scham im Boden zu versinken?

    1. Steve avatar
      Steve

      Wie kann jemand diese beiden Sätze hintereinander aufsagen, ohne ob des eklatanten Widerspruchs vor Scham im Boden zu versinken?

      Indem er/sie wirkliche KEINE Ahnung davon hat, wovon er/sie redet. Oder diese Ahnungslosigkeit bei den Zuhörern vermutet…

  5. Simon avatar

    Man müsse nicht ein Staat sein, um seine Zukunft gestalten zu können.

    Professor Klaus-Jürgen Nagel von der Universität Pompeu Fabra in Barcelona erklärte anlässlich einer Diskussion an der Eurac am 3.10.2014, dass Katalonien im Zuge der Finanzkrise schmerzhaft feststellen musste, dass man als europäische Region fast nichts zu sagen hatte und als souveräner Staat in allen Gremien mitverhandeln konnte. Es sei immer noch sehr attraktiv, ein eigener Staat zu sein.

    Auch Thomas Benedikter schreibt diesbezüglich:

    In einer Welt von Staaten bedeutet Staatlichkeit immer noch ”internationale Rechtsfähigkeit”. Erst als Staat hat eine territoriale Gemeinschaft auf ihrem Gebiet die volle Kontrolle, die sie freiwillig mit einem Staatenverbund teilen kann, etwa mit der EU. Oder auch nicht wie die Schweiz, Norwegen, Island. Erst als Staat hat sie alle Möglichkeiten des Völkerrechts. Verschiedene solcher territorialer Gemeinschaften haben in Europa Sezession angewandt […]

    Aber natürlich hat der Landeshauptmann streng genommen recht, wenn er sagt, man müsse kein Staat sein, um seine Zukunft zu gestalten. Auch — bewusste Überspitzung meinerseits — ein Gefängnisinsasse kann seine Zukunft gestalten, dann eben in gewissen Schranken.

Scrì na resposta

Your email address will not be published. Required fields are marked *

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL