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Mehr Rechte für die Ladiner im Statut.
Autonomiereform (6/10)

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Das faschistische Regime hat die Dolomiten-Ladiner gleich 1923 auf drei Provinzen aufgeteilt. Im Pariser Vertrag sind die Ladiner gar nicht explizit genannt worden, obwohl Österreich das gefordert hatte. Auch in den UN-Resolutionen 1960-61 wird nur auf die »österreichischen Minderheiten« Bezug genommen. In der Nachkriegszeit nach 1945 hat das Ladinertum eine ziemlich unterschiedliche Entwicklung genommen, vor allem bei der Sprache hat man sich auseinanderentwickelt, eine einheitliche, amtliche Dachsprache existiert bis heute nicht. Das 2. Autonomiestatut führte zu einer wesentlichen Aufwertung der Ladiner, doch das Bewusstsein kultureller Eigenständigkeit wuchs erst wieder in den 1980er Jahren, wie Christoph Perathoner in dieser POLITiS-Publikation ausführt.

Das von zwei illustren Ladinern eben verfasste »Ladinische Memorandum«, am 3. Februar auf veröffentlicht, bringt einen »gesamtladinischen« Ansatz zur Stärkung der ladinischen Sprache und Kultur, ausgehend von der bestehenden Überwindung der Dreiteilung ihres Gebiets. Ein einheitlicher rechtlich-administrativer Rahmen könnte optimal in einer Provinz, suboptimal in einer Region ausgestaltet werden. Die »Wiedervereinigung« der Ladiner als Teil Südtirols scheitert derzeit weniger an Venetien als an Rom, an Trient und am mangelnden Druck der Ladiner selbst. Auch die Aufteilung der Ladiner auf zwei autonome Provinzen ist von Nachteil für einen ganzheitlichen Rechtsrahmen. Warum handeln Staat, Region Trentino-Südtirol, Provinz Trient eigentlich nicht im Interesse einer der kleinsten ethnischen Minderheiten Italiens? Was würde es sie denn kosten, rund 30.000 Dolomitenladiner in einem einheitlichen Rechtsrahmen ihre kulturelle Entfaltung besser zu gestatten als bisher?

Den wesentlichen Programmpunkten im genannten »Vorschlag für ein politisch-kulturelles Programm zugunsten der ladinischen Volksgruppen« von Trebo und Valentini ist zuzustimmen, mit Ausnahme von Punkt 6 (auch mit verkehrsberuhigten Dolomitenpässen lässt sich die ladinische Kultur schützen, meine Herren). Deshalb hier, in Ergänzung dazu, 11 ganz konkrete, überfällige Änderungen am geltenden Autonomiestatut, um die Ladiner als Sprachgruppe möglichst gleichberechtigt im Regelwerk des Statuts zu berücksichtigen:

  1. Der Proporz bei den höheren Positionen im öffentlichen Dienst. Aufgrund ihres geringen Anteils (4,5%) werden nur sehr wenige Stellen für Ladiner ausgeschrieben. Auch bei Gericht waren zwar Stellen für Ladiner ausgeschrieben worden, doch bis 2013 hatte es keine Bewerber gegeben. Man müsste an spezielle Förderungen denken.
  2. Ein Ladiner kann heute Landeshauptmann werden, nicht aber LH-Stellvertreter. Dieser muss laut Statut der italienischen oder deutschen Sprachgruppe angehören.
  3. Vertretung in der Landesregierung: Derzeit gibt es nur eine Kann-Bestimmung und damit ist es dem Gutdünken der Mehrheitspartei überlassen, einen Ladiner aufzunehmen. Dafür muss ein Rechtsanspruch für die Ladiner geschaffen werden, genau wie beim Vertretungsrecht der Ladiner im Landtag (Art.48 A-St.), auch in der Exekutive vertreten zu sein, und zwar auch ohne formale Koalitionsvereinbarungen, nur als ethnische Vertretung wie bei der italienischen Sprachgruppe.
  4. Vetorecht bei der Verabschiedung des Landeshaushalts. Wenn die getrennte Abstimmung über ein Haushaltskapitel verlangt wird und eine Sprachgruppe ein Kapitel ablehnt, kommt eine deutsch-italienisch gemischte Vermittlungskommission zum Einsatz. Gelingt die Vermittlung nicht, muss das Verwaltungsgericht entscheiden. In diesem Ausschuss sitzt kein Ladiner. Vorgeschlagen wird eine 3er-Kommission mit einem Vertreter aller Sprachgruppen.
  5. Paradoxerweise wird auch das Verwaltungsgericht Bozen paritätisch mit 4 Richtern der deutschen und 4 Richterinnen der italienischen Sprachgruppe besetzt. Ein Ladiner kann in ganz Italien Verwaltungsrichter werden, in Südtirol nicht, wie Perathoner ausführt. Künftig soll mindestens einer der vier vom Landtag ernannten Verwaltungsrichter ein Ladiner sein (Art.91 A-St.)
  6. Staatsbedienstete: Höchstens 10% der Staatsbediensteten dürfen in andere Regionen versetzt werden. Hier hat man die Ladiner schlicht vergessen. Auch ladinische Richter am Landesgericht dürfen im Unterschied zu Richtern der deutschen Sprachgruppe beliebig versetzt werden. Die Ladiner müssen künftig denselben Schutz vor Versetzung genießen wie die Deutschen.
  7. Staatsrat (Art.93 A-St.): Südtirol darf zwei Staatsräte vorschlagen, aber Ladiner werden nicht genannt. Art. 93 muss so abgeändert werden, dass sowohl ein Deutscher als auch ein Ladiner zum Staatsrat ernannt werden kann.
  8. Von Rechts wegen sitzt auch keine Ladinerin in den paritätischen Kommissionen, die die Durchführungsbestimmungen ausarbeiten. Dabei hat es auch innerhalb der SVP Meinungsverschiedenheiten in diesen Kommissionen gegeben (Perathoner, 2014, 12). Es muss ein Rechtsanspruch zur Vertretung der Ladiner auch in der 6er-Kommission geschaffen werden, die durchaus auch zur 8er-Kommission werden kann. In der 12er-Kommission (Art. 107 A-St. — so der Verfassungsgesetzentwurf Berger/Zeller — sollen die beiden Landtage von Trient und Bozen künftig jeweils drei Mitglieder benennen. Die drei vom Südtiroler Landtag zu benennenden Mitglieder sollen sich auf die drei offiziellen Sprachgruppen aufteilen.
  9. Ein Ladiner muss auch in der Regionalregierung vertreten sein, sofern die Region als Institution in der derzeitigen Form aufrecht bleibt.
  10. Alle drei Sprachgruppen sollen auch in den Bezirksgemeinschaften und öffentlichen Körperschaften von Landesinteresse vertreten sein, gemäß ihrer Vertretung in den Gemeinderäten, so wie es auch bei der Besetzung der Gemeindeausschüsse heute schon vorgesehen ist (Art. 62 A.-St.).
  11. Eigene Wahlkreise für die ladinischen Täler nach dem Vorbild des Fassatals würden die Vertretung der Ladiner im Landtag stärken und eine Vertretung im Parlament sichern.

Die ehemals zu Tirol gehörigen Gemeinden Anpezo, Col und Fodom (derzeit Provinz Belluno) sind während des Faschismus von Südtirol abgetrennt und der Provinz Belluno zugeschlagen worden. Schon 2007 hatten sich die Bewohner dieser Gemeinden in gleichzeitigen Volksabstimmungen für die Rückgliederung an Südtirol ausgesprochen (78% dafür bei einer Beteiligung von 56%). Dadurch würde die Bildung einer ladinischen Bezirksgemeinschaft mit besonderen Rechten in Südtirol und einer ladinischen Kulturgemeinschaft in der Region Trentino-Südtirol ermöglicht. In Souramont leben rund 8.000 Einwohner, die sich zu einem Drittel als Ladiner erklären könnten. Der Anteil der italienischen Sprachgruppe an der Gesamtbevölkerung Südtirols würde sich um rund 1% erhöhen.

Sowohl der Regionalrat Venetien als auch der frühere LH Durnwalder haben diesem demokratischen Wunsch der Buchensteiner schon zugestimmt. Im Unterschied zu weiteren 11 Gemeinden Venetiens haben diese drei Gemeinden vor allem historisch-kulturelle Gründe für eine Angliederung an Südtirol geltend gemacht. Die Minderheitenrechte werden zudem in Venetien extrem vernachlässigt. Immerhin hat am 25.2.2013 der Regionalrat von Venetien den Weg frei gegeben, damit das Parlament die gewünschte Angliederung gemäß Art. 132 der Verfassung umsetzen kann. Doch Rom missachtet den demokratischen Willen der Bevölkerung von Souramont. Konkret wurde nur wenig unternommen, um die Angliederung an Südtirol zu ermöglichen.

Daran ändert auch die willkürliche, taktisch bestimmte Entscheidung der Provinz Belluno nichts, gleich weitere 36 Gemeinden als »ladinische Gemeinden« zu erklären. Die Zentralregierung hat im Zuge der Sparmaßnahmen Provinzen mit weniger als 300.000 Einwohnern abgeschafft und dazu gehört auch die Provinz Belluno. Statt der erträumten Autonomie verlieren die Belluneser auch die Provinz. Die Buchensteiner Ladiner würden dann in Venetien eine anteilsmäßig noch unbedeutendere Minderheit stellen als heute, während sie in Südtirol die grundlegenden Minderheitenrechte wahrnehmen könnten und Teil der dritten gleichberechtigten Sprachgruppe im Land wären.

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Siehe auch: 01 02 || 01


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Comentârs

3 responses to “Mehr Rechte für die Ladiner im Statut.
Autonomiereform (6/10)

  1. RoMo avatar
    RoMo

    Geschlossene Pässe ohne Alternativen (Bahntunnel…) wären für die Ladiner wie ein geschlossener Brenner für die Deutschen.

  2. ola avatar
    ola

    Daran ändert auch die willkürliche, taktisch bestimmte Entscheidung der Provinz Belluno nichts, gleich weitere 36 Gemeinden als »ladinische Gemeinden« zu erklären.

    Willkürlich oder sprachwissenschaftlich belegt?
    http://uni-salzburg.at/fileadmin/oracle_file_imports/550553.PDF
    Ich sehe bei einer legitimen und längst überfälligen Forderung wie diesem Memorandum – dem man wirklich nur zustimmen kann – kein Bedarf daran, den Forderungen Anderer ihre Legitimität abzusprechen.

    1. pérvasion avatar

      Diese Diskussion wurde übrigens schon hier geführt.

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