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Gazeas kritisiert Generalstaatsanwaltschaft.
Er sei überrascht, dass alle Vorwürfe der spanischen Seite übernommen wurden

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Nachdem die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein zur Frage der Auslieferung von Carles Puigdemont (PDeCAT) bekannt wurde, hat Zeit-Redakteurin Lisa Caspari hierzu ein Gespräch mit dem deutschen Strafrechtsexperten Nikolaos Gazeas geführt. Der sieht

[w]egen der schweren politischen Straftat der Rebellion […] nach deutschem Recht jedoch keine auslieferungsfähige Tat.

Wenn allein die theoretische Möglichkeit, dass es zu Gewalt kommt, den Rebellionsvorwurf rechtfertigen würde

dann könnte letztlich jeder Organisator einer Demonstration am Ende des Tages wegen schwerster politischer Straftaten angeklagt werden. Das wäre ein tiefer Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die unser freiheitlich-demokratisches Grundgesetz schützt.

Seiner Meinung nach sei die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein

hier sehr weit, ich meine zu weit, gegangen

weshalb die Entscheidung des Oberlandesgerichts, ob Puigdemont tatsächlich wegen Rebellion — bzw. nach deutschem Recht Hochverrat — ausgeliefert wird, auch für die Rechtsauslegung in Deutschland wichtig sein werde:

Ein offener und weiter Gewaltbegriff gilt im Zweifel auch bei uns. Und das würde massiv ein ganz elementares Grundrecht in jeder Demokratie, die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit, aber auch die Grenzen zulässiger politischer Betätigung womöglich einschränken.

Im Übrigen macht Gazeas einen Konstruktionsfehler beim Europäischen Haftbefehl aus, da darauf verzichtet wurde, einen der ältesten Grundsätze im Auslieferungsrecht zu berücksichtigen, der besage,

dass bei politischen Straftaten selbst unter engsten Verbündeten grundsätzlich keine Auslieferungspflicht besteht.

Der Fall Puigdemont hat also das Zeug, sich zu einer wichtigen Grundsatzfrage der europäischen Rechtsstaatlichkeit zu entwickeln.

Siehe auch: 01 02 03 04 || 01



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