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Nicht ausreichend, aber gut.
Gestern wurde das neue Direkte-Demokratie-Gesetz verabschiedet

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von der Initiative für mehr Demokratie

Nach vier Jahre dauerndem Ringen mit Bürgerinnen und Bürgern und ihren Organisationen und, vor allem zuletzt, zwischen den Parteien und innerhalb der Parteien um einen tragbaren Kompromiss, ist vom Landtag ein neues Gesetz zur Direkten Demokratie beschlossen worden. Festzuhalten ist, dass trotz weiter bestehender Mängel jetzt zweifellos ein besseres Gesetz zur Ausübung des Mitbestimmungsrechtes zur Verfügung steht, als das seit 2005 geltende.

Veranlasst vom Referendum 2014 gegen ein nur von der SVP gewolltes Gesetz, sind jetzt die Mitbestimmungsrechte auf eine anwendbare Weise geregelt worden: Vor allem mit dem auf 25 % abgesenkten Beteiligungsquorum und mit einer auf sechs Monate verlängerten Sammelzeit für die leider weiterhin erforderlichen 13.000 Unterschriften (anstatt der ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen 8.000); eine bessere Anwendbarkeit ist auch mit dem sogenannten Abstimmungsheft garantiert, mit dem alle Haushalte im Land über den Inhalt von Volksabstimmungen und über die befürwortende und ablehnende Position informiert werden.

Mit der Einführung des echten (bestätigenden) Referendums über Landesgesetze ruht Direkte Demokratie in Südtirol jetzt wirklich auf ihren zwei Säulen: auf dem Recht zur Volksinitiative, mit der Gesetzesvorschläge aus dem Volk diesem zur Volksabstimmung vorgelegt werden können, und auf dem Referendumsrecht, d.h. mit der Möglichkeit, vor Inkrafttreten eines vom Landtag beschlossenen Gesetzes in einer Volksabstimmung festzustellen, ob das Gesetz von einer Mehrheit der Wähler angenommen wird und ob es in Kraft treten soll. Das ist genauso ein Novum in Italien, wie mit dem Gesetz von 2005 die Einführung der „gesetzeseinführenden Volksabstimmung“ (Volksinitiative), mit der den Bürgerinnen und Bürgern gesetzgebende Gewalt übertragen worden ist. Südtirol bleibt mit dieser neuen Regelung Vorreiter der Direkten Demokratie in Italien.

Beschämend war jedoch die Art und Weise der Behandlung dieses Gesetzentwurfes im Plenum des Landtages. Sie ist in das Ende der Legislatur gedrängt worden, so dass jede Zeit, zum Teil aber auch der Wille gefehlt hat, sich angemessen mit den Verbesserungsvorschlägen der Landtagsminderheit auseinanderzusetzen, die grundsätzlich alle von der Mehrheit abgewiesen worden sind, obwohl sie großteils nur technischer Art waren. Eine parteiübergreifende Behandlung der Materie hat nicht stattgefunden und „Daumen rauf/Daumen runter“ hat munter regiert.
Besonders schmerzlich ist die Streichung aus dem Gesetzentwurf der beratenden Volksabstimmung über Beschlüsse und damit über Projekte der Landesregierung. Das ist der Mangel am neuen Gesetz, an dem die Notwendigkeit weiterer Arbeit am deutlichsten sichtbar wird.

Es ist jedenfalls in jederlei Hinsicht ein Gesetz der Bürgerinnen und Bürger verabschiedet worden. Es wäre nicht entstanden ohne die jahrelange Tätigkeit der Initiative für mehr Demokratie mit fünf Volksbegehren und zwei Volksabstimmungen, wenn nicht viele Organisationen viele Jahre lang die Bestrebungen unterstützt hätten, wenn im vergangenen Sommer nicht wieder 12.000 Bürgerinnen und Bürger diesen Gesetzentwurf im Landtag eingebracht hätten, aber freilich auch nicht, wenn es nicht eine mutige Abgeordnete der SVP und eine Parteigrenzen überwindende der Grünen gegeben hätte, eine Opposition, die jetzt zusammengehalten hat und eine SVP, die, vom Landeshauptmann zur Konsenssuche angehalten, zuletzt doch noch über ihren Schatten gesprungen ist.

Direkte Demokratie bringt die Demokratie schon auf dem Weg ihres Zustandekommens in Bewegung, jetzt wird sie diese allein schon mit ihrer besseren Anwendbarkeit in Bewegung halten!

Siehe auch: 01


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