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Wegweiser: Mehrsprachig.

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ai

In der Debatte um die Wegweiser ist seit einigen Wochen das Argument aufgetaucht, die Mehrzahl davon befinde sich gar nicht auf öffentlichem Boden. Daher könne — jedenfalls für die geschätzten 80 Prozent der Schilder, die auf privatem Grund stehen — auch niemand die Anwendung des Prontuario anordnen. Diese juristische Spitzfindigkeit ist ein legitimes Argument, um sich dem überzogenen Italianisierungsanspruch einiger zu entziehen — aber auch nicht mehr als das.

Im Grunde offenbart die Notwendigkeit solcher Spitzfindigkeiten die Unfähigkeit der Politik, endlich eine klare und allgemein gültige Toponomastikregelung zu verabschieden. Dass zwischenzeitlich AVS und CAI damit beauftragt wurden, dies zu übernehmen, ist realitätsfremd und mit demokratischen Standards unvereinbar.

Gleichzeitig wäre das Beharren auf der Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Grund jedoch ein unlauteres Mittel, um den AVS einer Verantwortung zu entziehen, die er mit der Beschilderung öffentlich zugänglicher Wege — volens nolens — sehr wohl eingegangen ist: Die Zwei- und Dreisprachigkeit (nicht die Zwei- und Dreinamigkeit!) ist in Südtirol eine Frage des gegenseitigen Respekts und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sollten die soeben von der Landesregierung verabschiedeten Richtlinien für die Beschilderung greifen, wäre es daher verantwortungslos, weiterhin die Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Grund vorzuschieben, um nur jene 20 Prozent der Schilder anzupassen, die auf öffentlichem Boden stehen. Selbst wenn der AVS damit juristisch in Ordnung wäre.



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Comentârs

6 responses to “Wegweiser: Mehrsprachig.”

  1. gorgias avatar
    gorgias

    Ist der AVS wirklich juristisch in Ordnung? Sowei es die Grünen behauptet haben, ist die Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Grund nicht zulässig, da es sich um eine Ausübung einer öffentlichen Funktion handelt, die bestimmten gesetzlichen Auflagen unterliegt.

    Auch würde ein juridisch relevante Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Grund dazu führen dazu führen, dass eine erarbeitete Lösung niemals eine gesetzliche Grundlage finden könnte und dem Gutwillen der aktuellen politischen Situation unterworfen wäre.

    Der Artikel weisst auf die Zweischneidigkeit in der praktischen Ausübung einer solchen Gesetzesauslegung hin.

  2. niwo avatar
    niwo

    Möglicherweise hat tatsächlich niemand eine Handhabe einen privaten Grundeigentümer dazu zu zwingen, ein zweisprachiges bzw. zweinamiges Schild aufzustellen. Er könnte es jederzeit entfernen, es sei denn das Recht ein Schild aufzustellen wird aufgrund eines öffentlichen Interesses erzwungen. Damit würden wir uns aber auf sehr brüchiges Terrain begeben, funktioniert unser Wander- und Radwegenetz doch nur aufgrund der positiven Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern, die vielfach auch unsere Kulturlandschaft pflegen und diese erst zu jener touristischen Attraktion machen, die sie darstellt.

    Die Unterscheidung privat-öffentlich kann aber natürlich keine Grundlage sein um diese Materie zu regeln:

    1) Die alleinige Kompetenz zur Lösung des Toponomastikproblems liegt beim Landtag. Diese Frage muss politisch entschieden werden und darf nicht auf private Vereine, wie dem AVS bzw. CAI delegiert werden.
    Dies wurde vom AVS in den letzten Monaten übrigens immer wieder betont. Politisch entscheiden bedeutet aber, dass letztendlich Mehrheiten, die demokratisch zustande kommen, zählen. Die Bolzanini werden nicht darüber zu entscheiden haben, wie die Mikrotoponomastik in Prettau, Villnöß oder Gsies auszusehen hat.
    2) Das was derzeit abläuft ist doch keine Verhandlungsgrundlage um diese Materie zu lösen. Die Kampfpostille AA läuft tagtäglich, flankiert durch römische Regierung, Staatsanwalt, Quästor und CAI in Höchstform auf, treibt dadurch die Politik vor sich her, die sich nie auf eine klare Argumentationslinie festgelegt hat und nun von einer peinlichen “Kompromisslösung” zur nächsten schlittert. Eben eine klassische Vorgehensweise à  la italiana, Südtiroler Ausprägung. Von internationalen Standards in ähnlichen Fällen sind wir Lichtjahre entfernt.
    3) Wir brauchen Politiker, die zu einer Argumentationslinie fähig sind, die erklärt, warum es nicht machbar ist in Südtirol en gros faschistische Namenserfindungen ins dritte Jahrtausend zu retten. Für diese Argumentationslinie gilt es massive Lobby- und Aufklärungsarbeit in Südtirol, auf italienischer Ebene und auf internationaler Ebene zu betreiben.

  3. Thomas Benedikter avatar
    Thomas Benedikter

    Niwo hat den Punkt getroffen. Die Mehrheitspartei hat es in den letzten Jahrzehnten einfach versäumt, eine rechtlich schlüssige, wissenschaftlich fundierte und politisch konsequente Position in der zukünftigen Regelung der Toponomastik aufzubauen. Sie hat es versäumt, klar zu machen, dass die große Mehrheit der Südtiroler nicht bereit ist, mit den von Mussolini durchgesetzten Erfindungen des Prontuario Tolomeis zu leben. Sie hat bei der Streitbeilegungserklärung 1992 einfach vergessen, anzumerken, dass einige wenige, aber nicht unwichtige Punkte in der Überwindung faschistischer Relikte offen geblieben sind und demokratisch im Sinne eines modernen Kulturverständnisses so lösen wären. Nur so konnte die Offensive italienischer nationalistischer Kreise, den Prontuario auch auf das gesamte Wegenetz auszudehnen, überhaupt gewagt werden. Nun schlittert man, wie Niwo schreibt, von einem Kompromissvorschlag zum anderen, ohne klare Argumentationslinie. Wie Bruno Frick kürzlich angemerkt hat, wäre die SVP besser beraten gewesen, ein Landesgesetz zur Toponomastik (unter Berücksichtigung der Pflicht zur Zweisprachigkeit, nicht aber der durchgehenden Zweinamigkeit) auch ohne den Konsens aller Koalitionspartner zu verabschieden, um damit eine Klärung der Frage vor dem Verfassungsgericht und eventuell auch vor dem IGH zu erreichen. Man hätte Rom damit deutlich signalisiert, dass das Erbe von Tolomei eingegrenzt und nicht weiter aufgewertet gehört.

  4. Steffl avatar
    Steffl

    Eine Videoreportage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von heute (also nicht gerade ein “Kasblattl”) über die Italianisierungsversuche des ital. Staates im Jahre 2010. Ich hoffe Frau Foppa und allen anderen die es “gut” oder weniger gut meinen mit uns Südtirolern, wird endlich ein Lichtlein aufgehen.

    http://www.faz.net/s/Rub0D783DBE76F14A5FA4D02D23792623D9/Doc~EE906CFD225BB4B5BB151CFD9A3C6CAF2~ATpl~Ecommon~SMed.html

  5. Beppi avatar
    Beppi

    @ Steffl: Das ist keine Reportage der FAZ, sondern von der “Deutschen Welle”; insofern ein feiner Unterschied, als dass diese die Funktion des deutschen Auslandsrundfunkes einnimmt und damit zu den öffentlich-rechtlichen Sendern gehört (vom Bund finanziert).

  6. Beppi avatar
    Beppi

    P.S.: Dank’ dir aber für den Link. Interessant (:

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