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Pressekonferenz des Bozner Stadtrats: Italienisch.

Am Ende der Stadtratssitzungen wird in der Landeshauptstadt stets eine Pressekonferenz abgehalten, bei der in der Regel Bürgermeister (Renzo Caramaschi) und Vizebürgermeister (Luis Walcher, SVP) die gefassten Beschlüsse erläutern.

Ausschnitt aus Video der PK vom 22. November 2021

Ich habe mir die letzten sechs davon auf dem Youtube-Kanal der Gemeinde Bozen angeschaut (‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6) und festgestellt, dass — bis auf ein Guten Nachmittag oder ein Pfiat enk von Herrn Walcher — alles ausschließlich auf Italienisch abläuft.

Dabei sind wir doch im ach so mehrsprachigen Südtirol, Brücke aller Sprachen und Kulturen. Und der Vizebürgermeister sitzt nur deshalb auf seinem Posten, weil er dort laut Autonomiestatut die deutsche Sprachgruppe zu vertreten hat. Das tut er im Namen einer Partei, die sich als autonomistische Vertretung der deutschen und ladinischen Minderheiten sieht. Doch nix, er redet ausschließlich auf Italienisch. Journalistinnen deutschsprachiger Medien (deren Anwesenheit bei den Pressekonferenzen man aufgrund der unprofessionellen Technik übrigens sehen kann – siehe Bild) müssen dann schon selbst für eine Übersetzung sorgen. Von deutschsprachigen Bürgerinnen, die sich die Youtube-Videos anschauen möchten, ganz zu schweigen.

Selbst die Moderation (Begrüßung, Anweisungen…) ist einsprachig in der Mehrheitssprache.

Vor rund einem Jahr hatte ich bereits bemerkt und darauf hingewiesen, dass die deutsche Sprache auch in den Stadtviertelräten der Landeshauptstadt so gut wie inexistent ist.

Während dort, wo die deutsche Sprache majoritär ist, alles übersetzt werden muss, ist dies umgekehrt nicht der Fall, weil nur eine Sprache niemals fehlen darf: Italienisch.

Pressekonferenzen der Landesregierung sind entsprechend schwerfällig, weil nicht nur beide großen Landessprachen verwendet werden, sondern alles doppelt gesagt werden muss.

Und könnte sich jemand vorstellen, dass eine italienische Vizebürgermeisterin in einer mehrheitlich deutschsprachigen Gemeinde bei Pressekonferenzen nur Deutsch spricht, obschon sie aufgrund des Proporzes die italienische Sprachgruppe zu vertreten hat? Wohl kaum.

◊ ◊

In anderen vergleichbaren Gebieten wird es sowieso umgekehrt gehandhabt: Im Vordergrund steht die Minderheitensprache. So spricht Ada Colau, Bürgermeisterin einer Metropole wie Barcelona, bei offiziellen Anlässen — im Sinne der affirmative action — fast ausschließlich Katalanisch, obschon ihre Muttersprache Kastilisch (Spanisch) ist. Etwas anderes kommt gar nicht in Frage. Und A Coruña hat 2021 als letzte Gemeinde Galiciens beschlossen, Galicisch zur bevorzugten Sprache zu machen.

Im Vorzeigeland Südtirol, von dem angeblich alle lernen sollen, spricht nicht einmal jemand, der ausdrücklich als Vertretung der Minderheit in der Regierung der Landeshauptstadt sitzt, bei einer öffentlichen Pressekonferenz die Minderheitensprache.

Siehe auch ‹1 ‹2 | 1› 2› 3›

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Russisch in der Ukraine verboten?

In dem bereits von Wolfgang Mayr kommentierten TAZ-Interview zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine behauptet die Landtagsabgeordnete Ulli Mair (F), in dem osteuropäischen Land sei die russische Sprache verboten worden. Sie ist mit dieser Auffassung nicht alleine, doch sie liegt falsch — und wer diese Lüge verbreitet, macht sich gewollt oder ungewollt zum Sprachrohr der Putin’schen Propaganda.

Russisch ist die Muttersprache eines erheblichen Teils der Ukrainerinnen, vor allem im Ostteil des Landes, aber zum Beispiel auch in der Hauptstadt Kiew. Obwohl die Sprache rechtlich nicht mit Ukrainisch gleichgestellt ist, ist sie keineswegs verboten. Es gibt eine äußerst rege und völlig legale russische Sprach- und Kulturlandschaft im ganzen Land. Russisch ist außerdem unter anderem die Muttersprache des Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und des Kiewer Bürgermeisters Vitali Klitschko. Beide sprechen Russisch deutlich besser als Ukrainisch und wurden trotzdem von Bürgerinnen beider Zungen gewählt und anerkannt.

Nach westlichen Maßstäben genießt die russische Sprache in der Ukraine keinen ausdrücklichen Minderheitenschutz, Autonomierechte für bestimmte Regionen (nicht aber zum Beispiel für die Krim vor der russischen Annexion) wurden bislang verweigert.

Diese Tatsachen (und selbst Maßnahmen zur Einschränkung der russischen Sprache in der Ukraine) sind aber nach meinem Dafürhalten äußerst vorsichtig und differenziert zu betrachten:

  • Erstens, weil die sprachliche Dimension von Moskau seit dem Zerfall der Sowjetunion immer wieder bewusst dazu missbraucht wurde, um aggressiv eigene Propaganda in den angrenzenden Staaten zu platzieren, sie zu destabilisieren und sich auch massivst — nichtmilitärisch und militärisch — in innere Angelegenheiten einzumischen.
  • Zweitens, weil die ukrainische Sprache zwar Staatssprache ist, historisch jedoch konstant benachteiligt wurde bzw. unter starkem Druck des Russischen stand. Obschon sie heute (zumindest auf dem Papier) von der Mehrheit der Bevölkerung gesprochen wird, hat sie nach wie vor Charakterzüge einer Minderheitensprache, die sie ja lange Zeit auch tatsächlich war. Ähnlich wie — natürlich nicht eins zu eins vergleichbar — auch die irische Sprache heute Staatssprache ist, aber besonderer Schutz- und Revitalisierungsmaßnahmen (affirmative action) bedarf.

Russisch ist in dieser Hinsicht auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion eher mit der weltweiten Lingua franca Englisch (die manchmal auch als »Killersprache« bezeichnet wird) zu vergleichen als mit einer klassischen Minderheitensprache. Ob sie tatsächlich aktiven Schutz benötigt, darf zumindest in Frage gestellt werden.

Wichtig wäre mittelfristig — zumindest im Ostteil der Ukraine und in der Hauptstadt — sicherlich ein ganz oder teilweise gleichgestellter Status der russischen Sprache als Amtssprache, den es seit 2012 teilweise schon wieder gab, sowie die Aufhebung von ausdrücklichen Einschränkungen, die allerdings nach (und wegen) der Annexion der Krim eingeführt wurden.

Neben der russischen existieren hingegen mehrere kleinere Sprachgemeinschaften in der Ukraine, die tatsächlich eines ausdrücklichen Minderheitenschutzes bedürfen und (in noch unzureichendem Maße) genießen.

Immerhin hat jedoch die Ukraine (anders als Russland1aber auch anders als Italien oder Frankreich) die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ratifiziert und unterzieht sich folglich regelmäßig der einschlägigen Evaluierung und Beratung durch Expertinnen des Europarats.

Nicht zu vergessen ist abschließend, dass wir hier Maßstäbe ansetzen, die zwar möglichst überall gelten sollten, aber selbst in sogenannten westlichen Demokratien alles andere als selbstverständlich sind.

Und vor allem, dass auch wenn all das, was ich hier ausgeführt habe, falsch (und Russisch in der Ukraine tatsächlich verboten) wäre, dies den brutalen russischen Überfall in keinster Weise rechtfertigen würde.


Siehe auch ‹1 | 1› 2›

  • 1
    aber auch anders als Italien oder Frankreich
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Minorities and the oppressing freedom.
Quotation

[T]he classical liberal response to the problem of language minorities has been to practice benign neglect, that is, to allow any group to organise their group life in the language that they choose. Since the language of the institutions and forums of the state results of past or present power, benign neglect must always be a reinforcement of that power. Together with blindness to group difference it favours the majority because it encourages a default language, which is always that of the majority.

Laissez-faire policies mean that the languages of power and prestige will eventually take over in all situations of contact. Benign neglect, and the accompanying claim of blindness to group difference, are always de facto support for the language of the group that is already dominant and, if this is not acceptable, then there must be some form of protection for the language of minority groups. As the French revolutionary, Lacordaire, pointed out, where no law constrains, the rule of might prevails:

Entre le fort et le faible, entre le riche et le pauvre, entre le maître et le serviteur, c’est la liberté qui opprime et la loi qui affranchit. [Between the strong and the weak, between the rich and the poor, between the lord and the slave, it is freedom which oppresses and the law which sets free.]

Sue Wright (University of Portsmouth, UK), Language Policy and Language Planning – From Nationalism to Globalisation, 2nd edition, Palgrave Macmillan 2016 (Lacordaire translation added by )

See also ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 | 1›

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Canada: immigrazione «a tutela» delle minoranze.

Da quasi vent’anni il Canada tiene conto anche dell’aspetto linguistico nella programmazione dell’immigrazione volontaria a livello federale. Ne è esclusa la provincia francofona del Québec, che ha una politica linguistica propria con competenze forti anche nel campo dell’inclusione e dell’integrazione.

Nel 2003 a livello federale si decise di definire misure per la salvaguardia e il mantenimento della francofonia anche all’esterno del Québec, prendendo come riferimento quel 4,4% della popolazione che nel censimento popolare del 2001 aveva indicato il francese come lingua materna o come lingua ufficiale (tra l’inglese e il francese) che conosceva meglio. Tale — il 4,4% — era la percentuale minima da garantire anche tra coloro che in futuro sarebbero immigrati in una delle province altre rispetto al Québec.

Pur avendo modificato, rendendoli più severi, i criteri per individuare gli immigranti francofoni nel 2006 (escludendo dal conteggio quelli bilingui inglese-francese), il peso demografico della popolazione d’espressione francese hors Québec fino al censimento del 2016 era già sceso al 3,8%.

In questi giorni, in vista anche del tagliando alle misure previsto nel 2023, il Commissario alle lingue ufficiali, Raymond Théberge, è tornato sulla questione con delle proposte molto chiare:

Presa di posizione di Raymond Théberge, stralcio infografica

A suo avviso, fatte le dovute analisi, cercare di mantenere la soglia del 4,4% può solo contenere, ma non fermare il declino delle comunità francofone, da ricondurre anche all’immigrazione interna, alla migrazione tra regioni, a fattori demografici (nascite, invecchiamento) e alla trasmissione e agli usi linguistici intergenerazionali.

Chiede dunque alla politica di

  • adottare una nuova soglia più elevata che porti a risultati nel breve, medio e lungo termine;
  • definire e mettere a disposizione strumenti di supporto, strategie e una politica d’immigrazione per le comunità francofone in situazione di minoranza;
  • stabilire obiettivi chiari e fondati su un’analisi completa dei fattori che influenzano il peso demografico.

In sostanza, trovandosi in situazione minoritaria e quindi soggetta a un naturale declino, rispetto al suo peso reale la francofonia dovrà venire sovracompensata dall’immigrazione.

Vedi anche ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 | 1›

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Reisepass: Māori first.
Aotearoa/Neuseeland

Der neuseeländische Reisepass wird einer sicherheitstechnischen — und damit einhergehend einer sprachlichen — Überarbeitung unterzogen. Wie das Te Tari Taiwhenua Department of Internal Affairs von Aotearoa mitteilt, wird der neue Reisepass nicht nur fälschungssicherer gemacht, sondern auch eine deutliche Aufwertung der Landessprache Māori mit sich bringen.

Datenseite des neuen neuseeländischen Reisepasses

Im gesamten Dokument wird die Minderheitensprache nicht nur gleichwertig mit Englisch angeführt, sondern — dem Prinzip der positiven Diskriminierung folgend — sogar erstgereiht sein, wie auch den bereits in Umlauf gebrachten Bildern zu entnehmen ist. Dies obschon (oder gerade weil) rund 95% der Bevölkerung von Neuseeland Englisch und etwa 4% Māori sprechen.

Zum Vergleich: Im italienischen Reisepass sind Minderheitensprachen, sofern sie nicht gleichzeitig Amtssprachen eines EU-Landes sind, gar kein Thema.

Datenseite des italienischen Reisepasses (Quelle: Italienische Staatsdruckerei)

Die Datenseite etwa ist auf Italienisch, Englisch und Französisch gehalten. Auf Seite 6 gibt es ein Glossar mit Übersetzungen aller Begriffe in die Amtssprachen der Europäischen Union.

Friaulisch, Sardisch, Ladinisch, Okzitanisch und andere kommen in dem Dokument gar nicht vor, geschweige denn in gleicher Größe oder gar erstgereiht.

Vorderseite des neuen neuseeländischen Reisepasses

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 / ‹5 ‹6 | 1›

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Sprachbeharrung.

Linguistic Assertiveness for Minority Language Speakers — kurz Listen — ist ein von der EU im Rahmen von Erasmus+ gefördertes Projekt, das das Sprachbewusstsein von Sprachminderheiten stärken soll. Insbesondere sollen dabei Sprecherinnen von kooffiziellen, gefährdeten, indigenen, regionalen oder Minderheitensprachen Strategien erlernen, um freundlich aber bestimmt auf ihrer Sprache zu beharren. Die Tendenz, unter gewissen Umständen und in bestimmten Settings vorauseilend die Sprache zu wechseln — etwa wenn das Gegenüber oder auch nur anwesende Dritte die nationale Mehrheitssprache sprechen — wird als »Unterwürfigkeit« (submissiveness) und »Selbstzensur« bezeichnet, die der Minderheitensprache schaden. Da es sich dabei jedoch um Gewohnheiten und erlernte Verhaltensweisen handelt, könne man sie auch wieder ablegen.

Erprobt wird die bewusste Vermittlung des Strategiewechsels derzeit in Gebieten mit so unterschiedlichen Voraussetzungen wie Cymru/Wales (Walisisch), Fryslân (Friesisch), Irland (Irisch) und Rumänien (Ungarisch).

Einige Zitate, die von den Projektbetreiberinnen auf Facebook und Twitter veröffentlicht wurden, geben Aufschluss darüber, was man unter Sprachbeharrung, wie ich den Begriff der linguistic assertiveness unwissenschaftlich übersetzt habe, verstehen kann:

…wenn ich ein Treffen im Gebiet der Samen oder mit Regierungsvertreterinnen habe, erwarte ich, dass sie Übersetzerinnen dabei haben. Wenn nicht müssen sie ein anderes Mal wiederkommen.

Ich starte Konversationen immer in meiner eigenen Sprache und glaube, dass es in der Verantwortung der Gegenseite ist, mich zu informieren, wenn sie mich nicht versteht.

Ich fahre auch in meiner Sprache fort, wenn ich weiß, dass sie mich verstehen, auch wenn sie mir in einer anderen Sprache antworten.

Von mir übersetzt

Interessant ist übrigens auch, dass neben den Universitäten von València und Transsilvanien (Siebenbürgen) sowie unterschiedlichen Sprachförderungsvereinen der betroffenen Minderheitenregionen auch das staatliche italienische Forschungsinstitut CNR an dem Projekt beteiligt ist. Trotzdem wurde offenbar keine Minderheit auf italienischem Staatsgebiet konkret in das Projekt eingebunden.

Auch hier in Südtirol ist ja bekannt, dass Menschen beim geringsten Widerstand — oder selbst um einem potenziellen Widerstand aus dem Weg zu gehen — ins Italienische wechseln.

Eine gewisse »Beharrlichkeit« habe ich mir schon vor Jahren angeeignet und damit fast nur positive Erfahrungen gemacht. Gerade in Umgebungen, wo man Deutschkenntnisse weniger vermutet, trifft man oftmals auf unerwartet offene Reaktionen und wird in den meisten Fällen zumindest verstanden. Andernfalls hat man durch die deutsche Anrede wenigstens die Erwartung deponiert, in dieser Sprache kommunizieren zu können. Am Anfang gilt es natürlich ein gewisses Unbehagen zu überwinden, wie auch in der Projektbeschreibung von Listen nachzulesen ist. Dann aber geht es fast von allein. Zugewanderten aus Italien oder dem nicht deutschsprachigen Ausland wird damit auch vermittelt, dass die deutsche Sprache hierzulande nicht entbehrlich, ja fast vernachlässigbar ist. Es kann für einige vielleicht sogar der fehlende Ansporn sein, sie zu erlernen — und bietet ihnen dann die Möglichkeit, sie zu praktizieren. Wenn wir hingegen all unsere Energie darauf verschwenden, Anderssprachige möglichst wenig in Kontakt mit der deutschen oder der ladinischen Sprache kommen zu lassen, schließen wir diese Menschen aus und tragen gleichzeitig — bewusst oder unbewusst — zur Sprachverdrängung bei.

Wenn wir sprachbeharrend sind, tun wir im Grunde nichts anderes, als Sprecherinnen der staatsweiten Mehrheitssprache ohnehin und auf völlig natürliche Weise tun.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 | 1› 2› 3› 4› 5›

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Europarat empfiehlt València Immersion.
Mehrsprachige Schule wird kritisiert

Am 31. März hat der Europarat einen Bericht seines einschlägigen Expertinnenenkomitees über die Umsetzung der Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Spanien veröffentlicht. Konkret wurde überprüft, inwieweit die vom Komitee im Rahmen der fünften periodischen Evaluation empfohlenen Maßnahmen bereits in die Tat umgesetzt wurden.

Der Region València (País Valencià) wurde dabei — nicht zum ersten Mal — der Immersionsunterricht in valencianischer Sprache, einer Variante des Katalanischen, empfohlen. Gemeint ist (wie hier beschrieben) nicht etwa eine mehrsprachige Schule, sondern ein Schulmodell in der Minderheitensprache.

Ein mehrsprachiges Modell, das die valencianische Regierung vorantreiben will, wird in dem Bericht sogar ausdrücklich kritisiert, weil es die valencianische Sprache schwächen würde: es sieht jeweils mindestens 25% Unterrichtszeit auf Valencianisch (Katalanisch), 15% auf Englisch und 25% auf Kastilisch (Spanisch) vor. Dieses Verhältnis, bei dem die Minderheitensprache auf maximal 60% begrenzt wird, verhindere den Immersionsunterricht in der Minderheitensprache, so das Expertinnenkomitee.

Schon vor Jahren hatte der Europarat das Modell von Katalonien — eine weitgehend katalanische Schule für alle — zur Best Practice erklärt. Doch selbst dieses Modell scheint den Fortbestand der Minderheitensprache im spanischen Nationalstaat nicht langfristig sicherzustellen.

Siehe auch 1›

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A Coruña definisce l’uso delle lingue.
Affirmative action

Ultimo in Galizia, giovedì scorso il Consiglio comunale della città di A Coruña ha approvato — con l’unica astensione del PP, ma senza voti contrari — un’ordinanza sull’uso della lingua galiziana. Con ciò si completa, oltre trent’anni dopo, un ciclo iniziato nel lontano 1988 con l’approvazione della Legge sull’uso del galiziano nelle amministrazioni locali.

A Coruña è il capoluogo dell’omonima provincia, nella quale si trova anche la capitale galiziana, Santiago de Compostela.

Oltre a confermare che chiunque ha il diritto a dirigersi a qualsiasi servizio dell’amministrazione locale scegliendo tra lingua castigliana e galiziana, e a venir servito nella stessa lingua (come comunque già garantito dallo Statuto di autonomia), l’ordinanza prevede che la lingua d’uso preferenziale dell’amministrazione sia il galiziano e che tutta la comunicazione interna, quella esterna verso le altre amministrazioni con sede in Galizia, la cartellonistica e la comunicazione pubblica saranno per default in tale lingua.

Al fine di favorire la diffusione della lingua propria della Galizia, anche gli organismi che dipendono dal Comune — organi autonomi, società, fondazioni, centri di formazione, musei, archivi, biblioteche e scuole dell’infanzia comunali — saranno soggetti alle stesse regole definite dall’ordinanza.

Il Servizio per la Normalizzazione Linguistica (SNL) del Comune sarà dotato del personale aggiuntivo necessario a rendere effettive le nuove regole linguistiche.

Vedi anche ‹1 ‹2 ‹3

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