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Zwang zur Beherrschung der italienischen Sprache.

In Italien soll demnächst die Verfassung so abgeändert werden, dass Italienisch auch offiziell als Amtssprache festgeschrieben wird — und zwar vielsagenderweise in Artikel 12, der die Trikolore als Staatsflagge definiert. Die Sprache wird also zu den Symbolen des Staates gereiht und im übertragenen Sinn wie eine Fahne geschwenkt.

Laut italofonia.info gab sich der Vorsitzende der Kulturkommission im italienischen Abgeordnetenhaus, Fabio Mollicone von der neofaschistischen Regierungspartei FdI, im Jänner sicher, dass die Verfassungsänderung in wenigen Monaten umgesetzt werden kann.

Ganz besonders besorgniserregend ist dabei, dass dem Portal zufolge jede Staatsbürgerin nicht nur das Recht haben soll, die italienische Sprache zu gebrauchen, sondern ganz ausdrücklich auch die Pflicht, sie zu beherrschen. Das ist heute nicht so. Es gibt auch sonst nur sehr wenige Länder, wo die Beherrschung der Staatssprache verfassungsmäßig (oder sonstwie gesetzlich) vorgeschrieben ist.

Mit einer derartigen Norm würde Italien sein Selbstverständnis und seine Natur als »mononationaler Nationalstaat« noch einmal betonen und wesentlich verstärken, und zwar naturgemäß zum Nachteil aller anderen Sprachen, die im Staat gesprochen werden.

Insbesondere auch in Südtirol, wo die deutsche der italienischen Sprache laut Autonomiestatut gleichgestellt sein sollte, hätte die Pflicht zur Kenntnis der Staatssprache unabsehbare Folgen. Heute besteht zwar bereits eine Art Recht, die italienische Sprache (zum Beispiel im öffentlichen Schulwesen) zu erlernen, der Minderheitenschutz fußt aber auch auf dem Recht und auf der zumindest theoretischen juristischen Annahme, dass es nicht zwangsläufig nötig ist, die Staatssprache zu beherrschen.

Im Prinzip könnte man von der Gleichstellung des Deutschen mit dem Italienischen auch abzuleiten versucht sein, dass die Pflicht zur Beherrschung des Italienischen in Südtirol automatisch auf die Beherrschung des Deutschen ausgeweitet würde, doch aus der Praxis wissen wir, dass Vorschriften zu Schutz und Förderung der Staatssprache (bei der Beschriftung von Produkten, als Voraussetzung zur Berufsausübung, als Bedingung zur Erlangung der Staatsbürgerschaft etc.) auch heute schon nicht im Lichte von Artikel 99 des Autonomiestatuts ausgelegt werden. Ganz im Gegenteil. Und das wäre wohl auch bei einer verfassungsmäßig vorgeschriebenen »Sprachpflicht« nicht anders.

Nicht zuletzt hätte der Sprachartikel in der Verfassung vermutlich auch »psychologische« Auswirkungen. Auf die Sprecherinnen von minorisierten Sprachen, die sich noch stärker als bisher einseitig in der Pflicht fühlen würden, vorrangig die Staatssprache zu erlernen. Und auf die Sprecherinnen der Staatssprache, die sich — noch mehr als ohnehin schon — dazu veranlasst sehen könnten, sich auf das siamo in Italia, si parla italiano zu berufen.

Wir sind also möglicherweise bald wieder so weit, dass Sprachen als nationalistische Waffe missbraucht und anderen aufgezwungen werden.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Minderheitenschutzbericht des Europarats.
Italien

Der beim Europarat angesiedelte Beratende Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten hat am 13. Februar einen Bericht zum Minderheitenschutz in Italien veröffentlicht.

Darin wird der Staat dringendst dazu aufgefordert, Schutzmaßnahmen zu verbessern und auszubauen. Insbesondere seien Rundfunkprogramme in Minderheitensprachen zu erweitern und Lehrpersonen auszubilden, die den Schulunterricht in diesen Sprachen gewährleisten können. Außerdem sei eine rechtliche Grundlage für den Schutz von Roma, Sinti und Camminanti nötig, die derzeit fehlt.

Ferner müsse unter anderem

  • energisch gegen Hassrede vorgegangen werden, die Minderheiten, Migrantinnen und Geflüchtete im politischen Diskurs, in den Medien und in den sozialen Netzwerken treffe;
  • die offizielle Terminologie zur Bezeichnung von Roma und Sinti überprüft werden — was so viel bedeutet, dass Behörden diskriminierende Begriffe verwenden;
  • speziell im Fall der slowenischen Minderheit endlich sichergestellt werden, dass Vor- und Nachnamen nicht verhunzt werden;
  • der Unterricht in den Minderheitensprachen ausgebaut und besser finanziert, Schulbücher verfügbar gemacht werden;
  • die Inklusion von Mitgliedern der Roma- und Sinti-Gemeinschaften sowie ihre Arbeits- und Wohnbedingungen verbessert werden.

Insbesondere müsse der Schutz für kleinere Minderheiten verbessert werden.

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist ein sehr schwaches Schutzinstrument. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat Italien jedoch nie ratifiziert.

Siehe auch ‹1 ‹2

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Assimilierende soziale Medien.

Einem Bericht des Belfast Telegraph zufolge könnten die sozialen Medien den Fortbestand von Minderheitensprachen und sogar die psychische Gesundheit ihrer Sprecherinnen gefährden. Dies gehe aus einer Studie hervor, die Wissenschafterinnen der Universität Abertawe/Swansea mit 800 Waliserinnen englischer bzw. walisischer Muttersprache im Alter von 13 bis 15 Jahren durchgeführt haben.

Nahezu 70% der walisischen Mutterspachlerinnen gaben dabei an, sich in den sozialen Medien »häufig« oder »immer« der englischen Sprache zu bedienen, wobei eine große Mehrheit öfter Englisch als Walisisch benutzt. Walisischsprechende, die in die Mehrheitssprache wechselten, würden die Vitalität ihrer Sprache gefährden.

Angesichts der Bedeutung von Sprache für die kulturelle und soziale Identität von Sprecherinnen einer Minderheitensprache würde die Erosion einer Sprache im Netz auch die kulturelle Identität einer Nation [bzw. Minderheit] bedrohen, zitiert der Belfast Telegraph Dr. Richard Jones von der Psychologischen Fakultät.

Die Daten legten nahe, dass der Wunsch von Walisischsprecherinnen, die sozialen Medien in ihrer Sprache zu nutzen, vom Willen nach Steigerung ihres Selbstwerts, nach besserer sprachlicher Gleichstellung mit Englischsprecherinnen sowie nach Kontakten mit anderen Walisischsprecherinnen geleitet sein könnte.

Die Studie zeigt, dass Regierungen die Auswirkungen sozialer Netzwerke nicht nur auf die psychische Gesundheit und aufs Wohlbefinden berücksichtigen sollten, sondern auch ihre Auswirkungen auf die Kultur von Minderheitengruppen, die dazu gezwungen sein könnten, bei der Suche nach digitalen Interaktionen, die für das alltägliche Leben immer wichtiger werden, wichtige und stabilisierende Einflüsse aufzugeben.

— Prof. Phil Reed, Universität Abertawe/Swansea

Übersetzung von mir

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Deutsch im Gesundheitswesen wird verschrottet.

Am 10. Jänner hatte die Landesregierung die sprachlichen Anforderungen an Ärztinnen im öffentlichen Gesundheitswesen zum wiederholten Mal aufgeweicht.1BLR Nr. 4/2023 Zur »befristeten Einstellung von sanitären Leiterinnen als Ärztinnen in der Facharztausbildung« reicht demnach ab sofort der Zweisprachigkeitsnachweis B2 (nach GERS) statt C1.

Nur eine Woche später fasste die Landesregierung2BLR Nr. 37/2023 den nächsten folgenschweren Beschluss: Insgesamt 310 befristete und unbefristete Vollzeitstellen im Gesundheitsbetrieb3Ärztinnen, Biologinnen, Chemikerinnen, Physikerinnen, Psychologinnen, Apothekerinnen, Pflegekräfte, Technikerinnen, Präventions- und Reha-Mitarbeiterinnen, Fach- und Verwaltungsmitarbeiterinnen darf der Gesundheitsbetrieb schon wieder am Proporz vorbei an Bewerberinnen der italienischen Sprachgruppe vergeben.

Die Befristung der privatrechtlichen Werk- und Arbeitsverträge im Gesundheitswesen — und somit auch die Frist zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises — war erst 2019 drastisch (von drei auf fünf Jahren4L.G. Nr. 8/2019, Art. 29) angehoben worden. Sabes-Generaldirektor Florian Zerzer war damals erfreut, weil gar manche Fachkraft den Nachweis in drei Jahren nicht zu erlangen imstande schien.

Doch nun ist es schon wieder so weit: Die Ärztegewerkschaften BSK und Anaao fordern bereits, die erst am 10. Jänner für das Personal in Facharztausbildung beschlossene Absenkung des Sprachniveaus auf alle Ärztinnen auszudehnen. Gleichzeitig wollen sie die Frist zur Erlernung der zweiten Sprache noch einmal verdoppeln — im Vergleich zu 2019 wäre das dann mehr als eine Verdreifachung.

Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache ist für die deutschsprachige Bevölkerung in einem der sensibelsten Bereiche des öffentlichen Diensts (vgl. ‹1 ‹2 ‹3) auf dem Weg der Abschaffung.

Dazu kommt noch erschwerend, dass auch

  • die Pflicht zu zweisprachigen Packungsbeilagen missachtet wird (vgl. ‹1 ‹2), was nicht mit dem Personalmangel begründbar ist;
  • die Einführung eines Dolmetschdiensts abgelehnt wurde;
  • die überbordende Anerkennungsbürokratie die Zuwanderung aus dem deutschsprachigen Raum einseitig erschwert;
  • Apotheken ihre Rolle als Nahversorgerinnen im Gesundheitswesen in sprachlicher Hinsicht oft nicht ernstnehmen (vgl. ‹1 ‹2).

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 / ‹7 / ‹8

  • 1
    BLR Nr. 4/2023
  • 2
    BLR Nr. 37/2023
  • 3
    Ärztinnen, Biologinnen, Chemikerinnen, Physikerinnen, Psychologinnen, Apothekerinnen, Pflegekräfte, Technikerinnen, Präventions- und Reha-Mitarbeiterinnen, Fach- und Verwaltungsmitarbeiterinnen
  • 4
    L.G. Nr. 8/2019, Art. 29
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Minderheitenpolitik in Österreich.
Veranstaltungshinweis

Am Donnerstag, den 26. Jänner findet um 18.00 Uhr an der Eurac eine Diskussionsrunde zum Thema

Minderheitenpolitik in Österreich: Eine Herzensangelegenheit?

statt.

Teilnehmende:

  • Katharina Crepaz, Senior Researcher am Center for Advanced Studies – Eurac Research
  • Clemens Mantl, Österreichischer Generalkonsul in Mailand
  • Heinrich Neisser, Emeritierter Professor an der Universität Innsbruck
  • Benedikt Sauer, Journalist und Vorstandsmitglied der Initiative Minderheiten

Es moderiert Günther Rautz, Leiter des Instituts für Minderheitenrecht an der Eurac.

Die Veranstaltung wird vom Institut für Minderheitenrecht gemeinsam mit dem Center for Autonomy Experience organisiert und findet in deutscher Sprache statt.

Ausstellung

Die österreichische Politik erklärt Südtirol immer wieder zur »Herzensangelegenheit«. Die Schutzfunktion Österreichs für die deutsch- und ladinischsprachige Minderheit in Südtirol ist international abgesichert. Ist der Schutz der Minderheiten aber auch innenpolitisch eine Herzensangelegenheit für Österreich? Der Kärntner »Ortstafelsturm« liegt bereits 50 Jahre zurück. Die Verpflichtungen aus Artikel 7 Staatsvertrag von Wien aus 1955 wurden durch das Volksgruppengesetz von 1976 nur teilweise umgesetzt. Die kroatische, die slowenische, die ungarische, die tschechische, die slowakische Volksgruppe sowie die Roma und Sinti sind in Österreich mittlerweile als Volksgruppen anerkannt. Aber gerade der Ortstafelkompromiss zeigt, wie schwierig es sein kann, gesetzliche Regelungen zu finden, die den Volksgruppen zu ihrem Recht verhelfen, aber gleichzeitig auch politisch von der Mehrheit mitgetragen werden.

Minderheitenpolitik begegnet also stets neuen Herausforderungen. Im Koalitionsprogramm der aktuellen Regierung wird dem Thema der Minderheiten besondere Aufmerksamkeit gewidmet und Reformen angekündigt. Was also hat sich in den letzten Jahren getan? Geschichte und zentrale Forderungen unterschiedlicher Minderheiten in Österreich stehen im Mittelpunkt der Wanderausstellung »Was wir fordern! Minderheitenbewegungen in Österreich«. Neben den ethnischen Minderheiten thematisiert sie etwa auch die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention, oder das Ringen gegen die Kriminalisierung von Homosexualität. Damit weist die Ausstellung auch auf die verschiedenen Definitionen des Begriffs Minderheit hin und zeigt die Vielfalt der Minderheitenbewegungen in Österreich.

Die gezeigte Ausstellung wurde von der »Initative Minderheiten« mit Sitz in Wien konzipiert. Die Ausstellungstexte sind deshalb in deutscher Sprache.

Ausstellungsdauer: 26. Jänner bis 28. Februar 2023

— offizielle Ankündigung

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Über ein halbes Jahr für einen Reisepass.

Auch die STF weist auf unfassbar lange Wartezeiten für die Beantragung und den Erhalt eines neuen italienischen Reisepasses in Südtirol hin. Allein auf einen entsprechenden Termin müsse man derzeit in der Landeshauptstadt länger als ein halbes Jahr warten, in Meran sogar über sieben Monate. Anschließend vergingen noch einmal drei Wochen, bis der Pass abholbereit ist.

Die Onlineplattform, über die der Termin für den Antrag gebucht werden muss, sei ferner teils einsprachig italienisch.

Aufgrund der chronischen Inneffizienz des Staates fordert die STF unter anderem eine Intervention der Landesregierung. Auch wenn Südtirol in dem Bereich nicht zuständig ist, solle sich das Land für eine Reform einsetzen.

In Österreich, so die Bewegung, würden Reisepässe innerhalb von fünf Tagen ab Beantragung zugestellt, in dringenden Fällen — gegen Aufpreis — sogar schon am nächsten Tag. Ein Termin sei nicht erforderlich.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Uni: Mehrsprachigkeit in der Kritik.

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt ist im Umfeld der Freien Universität Bozen (FUB) ein Streit um die Mehrsprachigkeit entbrannt. Was für Südtirols Schulen als heilsbringend angepriesen wird, steht der Entwicklung der FUB angeblich im Weg.

So schreibt der Journalist Massimiliano Boschi etwa Folgendes:

Ein externer Beobachter kann nicht übersehen, wie im Inneren der Uni Bozen dieselben Fragen auftreten, die auch dieses Gebiet [Südtirol] kennzeichnen. Eine über allen anderen: die Meinung, dass sich die Welt an Südtirol anpassen müsste und nicht umgekehrt. Es sind nämlich die Entscheidungen, die mit lokalen Erfordernissen verbunden sind, die einen großen Teil der strukturellen Probleme von Unibz erklären. Der außerordentliche Erfolg der niederländischen Universitäten entspringt einer präzisen Politik, die im Laufe der letzten 20 Jahre von der holländischen [sic] Regierung gestartet wurden und die auch und vor allem auf einem äußerst breiten Angebot an englischsprachigen Veranstaltungen beruht. Ein Angebot, das dazu führt, dass die Quote an internationalen Studenten in Holland [sic] über 20% beträgt. In Südtirol hat man hingegen aufgrund rein lokaler Erfordernisse den Weg der Dreisprachigkeit eingeschlagen, ohne sich zu fragen, warum ein Student aus Deutschland in Bozen Italienisch lernen sollte, statt in Florenz, Rom oder Bologna. Das ist eine Entscheidung, die übrigens viele Studenten dazu veranlasst, die Universität Bozen zu verlassen, sobald sie verstehen, wie sehr die Dreisprachigkeit das Studium erschwert.

— Massimiliano Boschi

Übersetzung von mir

Sollte die Mehrsprachigkeit also nur ein Zwischenschritt hin zur englischen — oder italienischen — Einsprachigkeit sein?

Universitäten auf dem restlichen Staatsgebiet ist es teilweise ja sogar untersagt, Kurse in anderen Sprachen als Italienisch anzubieten, was die regierende FdI noch weiter verschärfen möchte. Doch gerieben wird sich wie üblich nicht daran, sondern am Südtiroler Universitätsmodell, das nun ausgerechnet aufgrund seiner Mehrsprachigkeit als kleingeistig und provinziell dargestellt wird.

Warum gerade wir als mehrsprachiges und sprachsensibles Gebiet uns ein Beispiel an den Niederlanden nehmen sollten, erschließt sich mir nicht.

Mir ist schon klar, dass Universität und Schule zwei paar Schuhe sind. Und dennoch: Gleichen die von Boschi vorgetragenen Argumente nicht verdächtig denen der Industriellen, auf deren Geheiß nun die Landesregierung die ersten englischsprachigen Schulzüge einrichten will?

Warum sollte im Fall der Schule nicht ebenfalls nach wenigen Jahren »auffallen«, dass die Landessprachen — insbesondere Deutsch — einer guten Schulbildung angeblich im Weg stehen? An den paritätischen Schulen in den ladinischen Ortschaften wird schon heute so gut wie kein Ladinisch unterrichtet, man könnte also dem zitierten Diskurs folgend irgendwann auch die mehrsprachigen Schulen auf die linguæ francæ Italienisch (national) und Englisch (international) umstellen.

Wollt ihr lieber eine gute Mathematiklehrerin, die kein Deutsch spricht — oder eine schlechte? Und warum wollt ihr eine deutschsprachige Supplentin in Geschichte, wenn es doch in Italien nur so von arbeitslosen Historikerinnen wimmelt? Seid doch mal nicht so kleinlich und provinziell! Nicht die Welt soll sich an Südtirol anpassen müssen, sondern umgekehrt. Und »die Welt« ist eben so mehrsprachig wie Aosta, Sardinien oder Friaul.

Wir kennen die Argumente ja auch aus dem Gesundheitsbereich.

Siehe auch ‹1 ‹2

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Ladinische Ansagen in Bus und Bahn.

Seit heute werden die fünf Bahnhöfe Bruneck/Bornech, Bruneck/Bornech Nord, St. Lorenzen/S. Laurenz, Waidbruck/Pruca und Klausen/Tluses — aber offenbar nicht Bozen/Bulsan — in den Landeszügen auch auf Ladinisch angekündigt.

Im Laufe der kommenden Wochen und Monate sollen dann einer Ankündigung des zuständigen Landesrats Daniel Alfreider (SVP) zufolge auch für sämtliche rund 350 Bushaltestellen in Ghërdeina, Badia una Fascia Ansagen in ladinischer Sprache hinzukommen. Anscheinend gilt dies aber nicht für Anpezo, wohin ebenfalls Südtiroler Busse (Linie 445) fahren.

Mit dieser Neuerung wird der ältesten und kleinsten Landessprache im öffentlichen Nahverkehr fortan etwas mehr Präsenz und Gleichberechtigung verliehen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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