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Katalanisches Entscheidungsrecht im Parlament.
Heute soll das Referendum auf den Weg gebracht werden

Mit einem umstrittenenen beschleunigten Verfahren will die Parlamentsmehrheit, bestehend aus der Junts-pel-Sí-Fraktion (PDeCAT+ERC) und Candidatura d’Unitat Popular (CUP), heute das Gesetz verabschieden, das die Grundlage für die Abhaltung des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober bilden soll. Während die rechte Volkspartei (PP), Ciudadanos (C’s) und die Sozialisten ihre Gegnerschaft angekündigt haben, dürfte es in der linken Fraktion von Catalunya sí que es pot (CSQP) zu einem differenzierten Abstimmungsverhalten kommen, da sich die zugrundeliegenden Parteien nicht einig sind.

Derweil drohte die spanische Regierung heute schon mit harten Gegenmaßnahmen. Die bereits angeklagte Parlamentspräsidentin Carme Forcadell soll genauso angezeigt werden wie das gesamte Parlamentspräsidium, das der Behandlung des Gesetzentwurfs zugestimmt hatte. Die stellvertretende spanische Ministerpräsidentin Sáenz de Santamaría (PP) bemerkte, dass heute die Demokratie gestorben sei.

Bis zum 25. September — also kaum zufällig wenige Tage vor dem geplanten Abstimmungstermin — müssen die »Verantwortlichen« der nicht bindenden Abstimmung vom 9. November 2014, darunter der katalanische Ex-Präsident Artur Mas, beim spanischen Rechnungshof eine Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro hinterlegen. Andernfalls soll Privatvermögen der bereits verurteilten Politikerinnen gepfändet werden.

Während schon Spendensammlungen anlaufen, um Mas, Ortega und Rigau zu unterstützen, dürfte sich die katalanische Parlamentsmehrheit kaum noch einschüchtern lassen. Ob und wie die beharrliche Ablehnung politischer Verhandlungen durch die Madrider Regierung mit Demokratie zu vereinbaren ist, ist schleierhaft. Die Bürgermeisterin von Barcelona, Ada Colau, bezeichnete die derzeitige Situation heute als Versagen von Premierminister Mariano Rajoy (PP).

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1›

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Madrid für das Entscheidungsrecht.

Wenige Wochen vor dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober gehen in Madrid am 17. September Befürworterinnen des »Entscheidungsrechts« aus Solidarität mit Katalonien auf die Straße. Die Organisatorinnen wollen damit — wie sie sagen — ein demokratisches Grundprinzip unterstützen und fordern die spanische Regierung auf, den Bevölkerungswillen zu respektieren.

Solange man sich hingegen duckt und politischen Konflikten lieber ausweicht, als sie demokratisch auszutragen, verzichtet man auch auf Synergien und Komplizenschaften. Das ist leider allzu häufig das Modell Südtirol, sowohl in Bezug auf einen dezidierten Autonomieausbau, als auch was die ergebnisoffene Betrachtung des besten institutionellen Rahmens für unser Land (Autonomie, Eigenstaatlichkeit…) betrifft.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 | 1›

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Entscheidungsrecht ist legitim.
Gutachten bewertet Unabhängigkeitsbestrebungen

Das katalanische Außenministerium hat vier namhafte Expertinnen beauftragt, die Rechtmäßigkeit der katalanischen Selbstbestimmungsbestrebungen zu untersuchen:

  • Projektleiter: Dr. Nicolas Levrat, Professor für Europäisches und Internationales Recht an der Universität Genf, Vorsitzender des Départements für Internationales Recht und Internationale Organisationen an der Rechtsfakultät und früherer Direktor des Europäischen Instituts der Universität Genf (2007-2013).
  • Dr. Sandrina Antunes, Assistant Professor am Département für Internationale Beziehungen und Öffentliche Verwaltung der Universidade do Minho (Portugal).
  • Dr. Guillaume Tusseau, Professor für Öffentliches Recht an der Sciences-Po-Universität in Paris, Mitglied des Institut universitaire de France und des Centre Bentham.
  • Dr. Paul R. Williams, Mitbegründer und Präsident des Public International Law & Policy Group (PILPG) und Professor für Recht und Internationale Beziehungen an der American University in Washington, DC.

Inzwischen liegt ein über 160 Seiten starkes Gutachten vor, das zum Teil die spezifische katalanische Situation analysiert, andererseits aber auch allgemeingültige Aussagen trifft, die durchaus auf andere Gebiete und ihre jeweiligen Zugehörigkeitsstaaten übertragen werden können.

So wird unter anderem das Konzept des demokratischen Entscheidungsrechts unter die Lupe genommen, das sich vom Recht auf Sezession unterscheidet bzw. diesem vorgelagert ist.

Ein verfassungsrechtliches Sezessionsverbot kann laut Auffassung der Autorinnen niemals als starr und unveränderlich angesehen werden:

What is crucial in a constitutional state that is faithful to the ambitions of constitutionalism is the ongoing dialogue about, and engagement with, constitutional values and principles. Only this makes the constitution a living document, infused by the competing interpretations of values and principles that, by their very nature, admit various readings and conceptions. The quest for the final word is useless, illusory and possibly lethal from the political viewpoint of a sane deliberative community.

This is why simply dismissing this claim as “unconstitutional” cannot be an attitude that lives up to the high standard of political morality that is imposed by the ideal of constitutionalism.

Es wird festgestellt, dass in einer Demokratie ein Dialoggebot herrscht, dem man sich nicht aufgrund verfassungsrechtlicher Festlegungen entziehen könne:

However, when conflicting political legitimacies compete, there is a duty for democratic authorities to negotiate. This is confirmed by the observation of international practice that in almost all instances, the substate entity and national state negotiate the contours of the assessment of political will.

Die Autorinnen vertreten ferner die Auffassung, dass der EU bei der Lösung des Konflikts, auch im Sinne einer EU-Vollmitgliedschaft für Katalonien, eine wichtige Rolle zukommen könnte.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7

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Madrid stellt Katalonien unter Kuratel.
Referendum: Hohe Beteiligungsabsicht

Im Umgang mit dem mehrheitlichen Selbstbestimmungswunsch in Katalonien lässt Madrid weiterhin keinen konstruktiven, lösungsorientierten Ansatz erkennen: Das zentralstaatliche Finanzministerium kündigte nun an, ein wöchentliches Audit von Einnahmen und Ausgaben jedes einzelnen katalanischen Ministeriums (Conselleria) vorzunehmen, um Ausgaben für die Abstimmung vom 1. Oktober (1O) zu verhindern. Begründet wurde die Maßnahme in Madrid mit dem in der Wirtschaftskrise errichteten Fondo de Liquidez Autonómica (FLA: Fonds für die Liquidität der Autonomen Gemeinschaften) — wobei sich umgehend Politikerinnen und Ökonominnen zu Wort gemeldet und zu bedenken gegeben haben, dass die Gelder des FLA gar nicht durch die Kassen der Autonomen Gemeinschaften, sondern direkt in die Bezahlung von Dienstleistungen etc. fließen. Die rechtliche Grundlage für die Audits ist also dünn. Andererseits lehnte es die sozialistische Partei (PSOE) unter Pedro Sánchez, die das Referendum vom 1O ebenfalls verhindern will, entschieden ab, die katalanische Autonomie unter eine kommissarische Verwaltung stellen zu lassen, wie von der spanischen PP-Minderheitsregierung zunächst ins Auge gefasst. Ohnehin hatten Verfassungsrechtlerinnen darauf hingewiesen, dass die vorläufige Außerkraftsetzung einer Autonomie (laut Art. 155/Verf.) lange Vorlaufzeiten in Anspruch nimmt und niemals vor dem 1O umsetzbar gewesen wäre.

Inzwischen hat das katalanische Meinungsforschungsinstitut CEO (Centre d’Estudis d’Opinió) eine im Juni und im Juli durchgeführte Umfrage veröffentlicht, wonach zum jetzigen Zeitpunkt — trotz staatlichen Verbots  — 67,5% der Befragten an der Abstimmung vom 1O teilnehmen und davon rund 60% für die Unabhängigkeit stimmen wollen. Sollte sich dies bewahrheiten, wäre es für den Zentralstaat eine Hiobsbotschaft: An keinem staatsweiten, aber auch an keinem katalanischen Referendum (Verfassung von 1978, NATO-Beitritt, EU-Verträge, katalanisches Autonomiestatut von 2006…) hatten jemals 67,5% der Stimmberechtigten teilgenommen.

Siehe auch ‹1 ‹2

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Katalanisches Referendum am 1. Oktober.
Bürgerinnen sollen sich zu Staatszugehörigkeit äußern

Die katalanische Regierung hat am heutigen Vormittag im Palau de la Generalitat das Datum und die Fragestellung des geplanten Unabhängigkeitsreferendums präsentiert.

Demnach soll die katalanische Bevölkerung am 1. Oktober 2017 über die Frage

Voleu que Catalunya sigui un estat independent en forma de república?

zu Deutsch etwa:

Wollen Sie, dass Katalonien ein unabhängiger Staat in Form einer Republik wird?

abstimmen. Der Stimmzettel wird dreisprachig (Katalanisch, Kastilisch, Okzitanisch) sein und eine klare Ja/Nein-Antwort vorsehen.

Die derzeitige Regierungskoalition Junts pel Sí­ (Gemeinsam fürs Ja [zur Unabhängigkeit Kataloniens]) aus Linksrepublikanern (ERC) und Liberalen (CDC/PDeCAT) war angetreten, um die Loslösung von Spanien vorzubereiten und — womöglich in Verhandlungen mit Madrid, die jedoch gescheitert sind — ein Unabhängigkeitsreferendum zu organisieren.

Junts pel Sí­ wird in seinem Bestreben von der linken CUP unterstützt. Andere Parteien und Bewegungen (wie Podemos), die ein Unabhängigkeitsreferendum grundsätzlich gutheißen, hatten ihre Zustimmung von einer Einigung mit Madrid abhängig gemacht.

Der spanische Zentralstaat will das Referendum mit allen Mitteln verhindern und hatte bereits versucht, den Ankauf von Abstimmungsurnen zu unterbinden.

Ein letztes Verhandlungsangebot, dem laut katalanischem Vizepräsidenten Oriol Junqueras (ERC) 17 weitere vorangegangen waren, hatte Premierminister Mariano Rajoy (PP) erst vor wenigen Tagen ausgeschlagen.

Siehe auch 1›

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Gefährliche Urnen.

Die katalanische Regierung hat die Lieferung von Wahlurnen ausgeschrieben. Da vermutet wird, dass diese Urnen zur Durchführung des geplanten Unabhängigkeitsreferendums angeschafft werden, hat die spanische Zentralregierung Unternehmen, die an der Ausschreibung teilnehmen, mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht.

Dies wiederum hat in der abtrünnigen Region die Frage aufgeworfen, ob man dann irgendwann sogar gegen Waffenexporteure strafrechtlich vorgehen wird.

Siehe auch ‹1 ‹2

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Spanien: Justiz statt Politik?
Rajoy will Unterstützung von der EU

Nach der erstinstanzlichen Verurteilung dreier katalanischer Spitzenpolitikerinnen wegen Ungehorsams will die spanische Regierung offenbar Rückendeckung aus Europa für ihre Strategie der Judizialisierung. Mehrere spanische und katalanische Medien berichten derzeit übereinstimmend, dass Premierminister Rajoy (PP) Druck auf die europäsichen Partner ausübt, damit eine direkte oder zumindest eine indirekte Legitimierung dieses Wegs Eingang in die geplante »Erklärung von Rom« findet, die die Mitgliedsstaaten im Zuge der 60-Jahr-Feierlichkeiten der Römischen Verträge abgeben wollen. Dabei könnte es sich zum Beispiel um ein gemeinsames Bekenntnis zum Vorrang der (innerstaatlichen) Gesetze vor politischen Forderungen handeln.

Statt europäischer Scheidungsregeln könnte uns also ein europäischer Scheidungsriegel bevorstehen.

Inzwischen scheint der Weg der Judizialisierung jedoch innerhalb Spaniens nur noch die regierende PP zu überzeugen. Auch die sozialdemokratische PSOE hat den Ministerpräsidenten zu Verhandlungen mit Katalonien aufgerufen. Und selbst der scheidende Präsident des spanischen Verfassungsgerichts, Francisco Pérez de los Cobos, sagte während seiner Abschiedsrede in Anwesenheit des spanischen Justizministers, dass das Verfassungsgericht das politische Problem mit Katalonien nicht lösen könne und die einschlägigen Urteile kein nützliches Ergebnis gezeitigt hätten. Verhandlungen (zwischen Madrid und Barcelona) seien »eine dringende und unumgängliche Notwendigkeit«.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

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Weiterhin Justiz gegen Politik in Katalonien.

Am gestrigen Mittwoch hat das spanische Verfassungsgericht zwei von Junts pel Sí­ (JxS) und CUP im katalanischen Parlament verabschiedete Resolutionen aufgehoben, die der Vorbereitung eines Unabhängigkeitsreferendums im Jahr 2017 dienen sollten. Der katalanische Präsident, Carles Puigdemont (JxS), bedauerte zwar die Tatsache, dass auch die neue Regierung von Mariano Rajoy (PP), trotz gegenteiliger Ankündigung, politische Probleme der Justiz überantworte, versicherte jedoch gleichzeitig, dass der Unabhängigkeitsprozess »innerhalb der katalanischen Legalität« fortgeführt werde. So soll es am kommenden 23. Dezember ein Gipfeltreffen aller unabhängigkeitsbefürwortenden Kräfte geben, um die genaue Roadmap für 2017 zu definieren.

Indes steht nun neben dem ehemaligen Präsidenten der Generalitat, Artur Mas, seiner damaligen Stellvertreterin Joana Ortega sowie Bildungsministerin Irene Rigau — die wegen der Abstimmung vom 9. November 2014 angeklagt sind — auch die derzeitige katalanische Parlamentsvorsitzende Carme Forcadell (JxS) vor Gericht.

Das Verfahren gegen Forcadell wurde eingeleitet, weil sie im Parlament Debatten zur Unabhängigkeit zugelassen hatte, womit die Judizialisierung der katalanischen Politik vorerst einen neuen Höhepunkt erreicht hat: Nicht mehr Taten stehen hier im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens, sondern Meinungen, respektive deren Zulassung in einem Parlament.

Dass der Gedanke an eine demokratisch zustandekommende territoriale Reorganisation auch im Europa des 21. Jahrhunderts noch so verpönt ist, dass dafür das hohe Gut der Meinungsfreiheit geopfert werden kann, scheint vollkommen absurd.

Siehe auch 1›

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