{"id":10630,"date":"2012-03-26T16:53:09","date_gmt":"2012-03-26T14:53:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=10630"},"modified":"2022-01-22T12:32:48","modified_gmt":"2022-01-22T11:32:48","slug":"verfassung-kommentar%c2%b2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=10630","title":{"rendered":"Verfassung: Kommentar\u00b2."},"content":{"rendered":"<p>K\u00fcrzlich haben die <em>Freiheitlichen<\/em> ihren Verfassungsvorschlag f\u00fcr ein unabh\u00e4ngiges S\u00fcdtirol unterbreitet, der auf <img class=\"bbdlogo\" src=\"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/wp-content\/uploads\/bbdsmileys\/bbde.png\"> <a title=\"Alles \u00e4ndern, damit alles gleich bleibt.\" href=\"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=10569\">bereits thematisiert<\/a> wurde. Am vergangenen Donnerstag ist in den <em>Dolomiten<\/em> \u2014 unter dem Titel \u00bbFreistaat w\u00e4re ein Schuss ins Knie\u00ab \u2014 ein Artikel erschienen, der Karl Zellers (<abbr title=\"S\u00fcdtiroler Volkspartei\">SVP<\/abbr>) Kritik an einzelnen Punkten des Entwurfes zusammenfasst. Ein Kommentar zum Kommentar:<\/p>\n<blockquote><p>Freiheitliche: Der Freistaat strebt die Mitgliedschaft in der Europ\u00e4ischen Union an. (Art. 8)<\/p>\n<p>Karl Zeller: De facto bedeutet der Freistaat einen Austritt aus der EU. Ein Beitritt dauert Jahre und muss von allen Staaten, also auch von Italien, gebilligt werden, was kaum der Fall sein d\u00fcrfte. Bis zum Ende der Beitrittsverhandlungen ist S\u00fcdtirols Wirtschaft ruiniert und der Brenner eine EU-Au\u00dfengrenze. S\u00fcdtirol baut die Grenzbalken wieder auf, die Italien 1998 mit Schengen-Abkommen abbaute.<\/p><\/blockquote>\n<p>Verfassungs- und V\u00f6lkerrechtsexperten in Katalonien und Schottland sind zum Schluss gekommen, dass ein Land, das sich von einem EU-Mitglied abspaltet, voraussichtlich Anspruch auf Beibehaltung der Mitgliedschaft h\u00e4tte. Diese Auffassung ist zwar nicht unumstritten \u2014 weshalb sie sich erst in einem konkreten Fall beweisen m\u00fcsste \u2014 doch Zellers absolutes Urteil ist nicht gerechtfertigt. Wom\u00f6glich wird auch gar nicht S\u00fcdtirol, sondern Schottland den Pr\u00e4zedenzfall proben, so sich die Mehrheit der dortigen Einwohner f\u00fcr eine Abspaltung vom Vereinigten K\u00f6nigsreich entschlie\u00dft.<\/p>\n<p>Selbst falls S\u00fcdtirol die EU zun\u00e4chst verlassen m\u00fcsste, w\u00e4re jedoch kaum zu erwarten, dass sich Italien einem Wiedereintritt widersetzen w\u00fcrde: Schlie\u00dflich l\u00e4ge sonst neben dem Gotthard- mit dem Brennerpass die zweite wichtige Verkehrsverbindung zwischen Italien und der \u00fcbrigen Zollunion au\u00dferhalb der EU.<\/p>\n<p>Warum S\u00fcdtirols Wirtschaft bis zum Abschluss etwaiger Beitrittsverhandlungen ruiniert sein soll, erschlie\u00dft sich nicht: Die Schweiz, Andorra, Norwegen und all die erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt in die EU eingetretenen L\u00e4nder sind Beispiel genug daf\u00fcr, dass man auch au\u00dferhalb der Union wirtschaftlich \u00fcberlebensf\u00e4hig ist (wenngleich ich diesen Status nicht f\u00fcr erstrebenswert halte). Schlie\u00dflich bietet die derzeitige Wirtschaftssituation Italiens ja auch nicht rosige Aussichten.<\/p>\n<p>Was die W\u00e4hrung anlangt, gibt es \u2014 f\u00fcr den Fall, dass S\u00fcdtirol die Eurozone vor\u00fcbergehend verlassen m\u00fcsste \u2014 mehrere M\u00f6glichkeiten: 1. Passive Euronutzung (wie Andorra, Kosovo und Montenegro) ohne Mitgliedschaft in der EZB, wo wir ja schon heute nicht bzw. nur \u00fcber Italien vertreten sind; 2. Passive oder aktive Nutzung einer anderen W\u00e4hrung; 3. eigene \u00dcbergangsw\u00e4hrung. Die erste dieser Varianten w\u00e4re wohl vorzuziehen.<\/p>\n<blockquote><p>Freiheitliche: Die Mehrheit der deutschen, ladinischen und italienischen Abgeordneten im Landtag muss der Verfassung zustimmen. (Art. 88)<\/p>\n<p>Karl Zeller: Die Italiener werden dies nicht tun, wenn man ihnen sogar Gemeindenamen nimmt, sofern sie nicht 15% der Ortsbev\u00f6lkerung stellen (Art. 4)<\/p><\/blockquote>\n<p>Dass der Verfassung die Mehrheit der Abgeordneten aller Sprachgruppen zustimmen m\u00fcssen, damit sie in Kraft tritt, sagt im Grunde nichts \u00fcber die G\u00fcte der Unabh\u00e4ngigkeit aus. Im Gegenteil: Dass die <em>Freiheitlichen<\/em> eine solche Beschr\u00e4nkung in Kauf nehmen, ist grunds\u00e4tzlich positiv. Schlie\u00dflich k\u00f6nnte die Verfassung (und somit die Unabh\u00e4ngigkeit, als deren Voraussetzung sie sich ja sieht) nur im Konsens beschlossen werden. Dass dies mit dem vorliegenden Entwurf schwierig ist, ist ein anderes Thema \u2014 und diese Auffassung Zellers teile ich auch.<\/p>\n<blockquote><p>Freiheitliche: Auf Vorschlag der betreffenden Sprachgruppe wird festgelegt, ob in den Grundschulen ab der 2. und 3. Klasse sowie in Sekundarschulen der Unterricht in der Zweitsprache Pflicht ist. (Art. 84)<\/p>\n<p>Karl Zeller: Damit k\u00f6nnte eine Sprachgruppe sogar festlegen, dass kein Zweitsprachenunterricht ab der 2. oder 3. Klasse und in den Sekundarschulen mehr stattfindet. Wenn es nach den Freiheitlichen geht, sagen wir also Adieu zum mehrsprachigen S\u00fcdtirol. Das wird den Italienern sicher gefallen: Sie m\u00fcssen Deutsch b\u00fcffeln, weil die Deutschen sie nicht mehr verstehen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Dieser Aspekt wurde auch bei <img class=\"bbdlogo\" src=\"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/wp-content\/uploads\/bbdsmileys\/bbde.png\"> angesprochen, die Kritik Zellers teile ich \u2014 wobei unklar ist, warum das nur die Italiener st\u00f6ren sollte.<\/p>\n<blockquote><p>Freiheitliche: Staatsb\u00fcrger des Freistaates werden alle im Staatsgebiet ans\u00e4ssigen Personen. (Art. 87)<\/p>\n<p>Karl Zeller: Staatsvolk sind nur die drei offiziellen Sprachgruppen. Die Staatsb\u00fcrgerschaft wird aber allen Ans\u00e4ssigen, das hei\u00dft also auch allen Nicht-EU-B\u00fcrgern verliehen, die mehr sind als die Ladiner.<\/p><\/blockquote>\n<p>Aus <img class=\"bbdlogo\" src=\"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/wp-content\/uploads\/bbdsmileys\/bbde.png\">-Sicht ist mir lieber, dass die <em>Freiheitlichen<\/em> mit ihrem Entwurf gro\u00dfz\u00fcgig sind, als wenn sie versucht h\u00e4tten, hier ihre Vision von einem m\u00f6glichst zuwanderungsarmen, \u00bbexklusivistischen\u00ab S\u00fcdtirol einzuflechten. Dass das Staatsvolk aus den drei Sprachgruppen besteht ist wohl dahingehend zu verstehen, dass die <em>Freiheitlichen<\/em> nach wie vor eine Zugeh\u00f6rigkeitserkl\u00e4rung (der sich auch die Migranten unterzuordnen h\u00e4tten) vorsehen. Dies halte ich zwar f\u00fcr anachronistisch, weil es die Vorz\u00fcge eines unabh\u00e4ngigen Staates m.E. ad absurdum f\u00fchrt, ist aber <em>per se<\/em> kein Widerspruch.<\/p>\n<blockquote><p>Freiheitliche: Die Ladiner von Cortina, Colle Santa Lucia und Buchenstein geh\u00f6ren zum Volk S\u00fcdtirol und k\u00f6nnen sich \u00fcber das Selbstbestimmungsrecht mit dem Freistaat S\u00fcdtirol vereinigen. (Art. 2)<\/p>\n<p>Karl Zeller: Aus Cortina d\u00fcrfen nur die Ladiner kommen. Das sind aber h\u00f6chstens 40 Prozent. Was ist mit den Italienern?<\/p><\/blockquote>\n<p>Zeller hat Recht. Ist zwar vielleicht gar nicht so gemeint, steht aber so da.*<\/p>\n<blockquote><p>Freiheitliche: Der Ministerpr\u00e4sident ernennt und entl\u00e4sst die Richter. (Art. 49)<\/p>\n<p>Karl Zeller: Wo hat man das schon gesehen? Wie kann da ein Richter unabh\u00e4ngig sein?<\/p><\/blockquote>\n<p>Ich habe diesen (in der Tat bedenklich erscheinenden) Punkt in meiner Auseinandersetzung mit der Vorlage nicht erw\u00e4hnt, da er \u2014 was Zeller verschweigt \u2014 in Artikel 59 abgeschw\u00e4cht wird. Dort hei\u00dft es: \u00bbIm \u00dcbrigen d\u00fcrfen Richter nur in den vom Gesetz vorgeschriebenen F\u00e4llen auf Grund einer f\u00f6rmlichen richterlichen Entscheidung ihres Amtes entsetzt oder wider ihren Willen an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden. [&#8230;]\u00ab und \u00bbdie Ernennung, der Amtseid und die Rechtsstellung der Richter werden im \u00dcbrigen durch Gesetz geregelt. Dieses Gesetz hat auch vorzusehen, dass bei Ernennung und Anstellung der Richter ein richterlicher Senat mitzuwirken hat\u00ab. Dem Ministerpr\u00e4sidenten werden also wohl vor allem exekutive Befugnisse zukommen. Insgesamt bin aber auch ich der Meinung, dass hier die Gewaltenteilung L\u00fccken aufweist.<\/p>\n<blockquote><p>Der Ministerpr\u00e4sident kann uneheliche Kinder auf Ansuchen der Eltern zu ehelichen erkl\u00e4ren. (Art. 49)<\/p>\n<p>Was hat die Anerkennung unehelicher Kinder in einer Verfassung zu suchen? Will man die Ehe durch einen F\u00fcrstenerlass ersetzen?<\/p><\/blockquote>\n<p>Voll und ganz mit Zeller einverstanden.<\/p>\n<blockquote><p>Freiheitliche: Die Mitglieder der Staatsregierung behalten die Abgeordneten-Immunit\u00e4t, bis ihr Mandat erl\u00f6scht. (Art 46)<\/p>\n<p>Karl Zeller: Nicht nur die Mitglieder der Staatsregierung, sondern alle Abgeordneten erhielten totale Immunit\u00e4t vor Strafverfolgung. Sofern die Mehrheit im Landtag nicht zustimmt, k\u00f6nnte die Justiz nicht einmal Ermittlungen aufnehmen. Das geht weit \u00fcber das heute geltende System in Italien hinaus, wo jederzeit ermittelt werden kann, ohne Parlamentsbeschluss, bis zum rechtskr\u00e4ftigen Urteil aber keine Inhaftierung m\u00f6glich ist.<\/p><\/blockquote>\n<p>Davon abgesehen, dass die Immunit\u00e4t meines Wissens nicht \u00bberl\u00f6scht\u00ab, sondern \u00bberlischt\u00ab, ist diese Regelung auch meiner Ansicht nach viel zur weitreichend (vgl. <img class=\"bbdlogo\" src=\"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/wp-content\/uploads\/bbdsmileys\/bbde.png\">-Artikel). Eine Immunit\u00e4t muss, falls \u00fcberhaupt n\u00f6tig (und da bin ich sehr skeptisch), so eng wie m\u00f6glich gesteckt sein. In keinem Fall sollte sie \u00fcber die w\u00e4hrend der Aus\u00fcbung des Amtes begangenen Rechtsbr\u00fcche hinausgehen.<\/p>\n<blockquote><p>Freiheitliche: Dem Volk des Freistaates geh\u00f6ren die B\u00fcrger der deutschen, italienischen und ladinischen Sprachgruppen an: Ihre Sprachen sind Staatssprachen. (Art. 4)<\/p>\n<p>Karl Zeller: Ladinisch wird Amtssprache im ganzen Land, womit ein Ladiner z.B. das Recht hat, auch in Meran oder Neumarkt auf Ladinisch mit einem Amt zu verkehren. Gleichzeitig wird Ladinisch aber nicht zur Gerichtssprache, was weniger ist als heute, wo Ladinisch zumindest vor den Friedensgerichten in den ladinischen T\u00e4lern als Gerichtssprache anerkannt ist.<\/p><\/blockquote>\n<p>Dass ein Ladiner automatisch das Recht h\u00e4tte, in Meran oder Neumarkt auf Ladinisch mit einem Amt zu verkehren, ist wohl bl\u00f6dsinn. Die Bundesverfassung der Schweiz definiert R\u00e4toromanisch (neben Deutsch, Franz\u00f6sisch und Italienisch) ebenfalls als \u00bbLandessprache\u00ab, ohne dass deren Sprecher das Recht h\u00e4tten, sich auf R\u00e4toromanisch an ein lokales Amt in Z\u00fcrich oder Lugano zu wenden. Dass aber die Ladiner das Recht bekommen, mit einem Staatsamt in Bozen ihre Sprache zu ben\u00fctzen, w\u00e4re durchaus zu begr\u00fc\u00dfen (und ist auch im <img class=\"bbdlogo\" src=\"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/wp-content\/uploads\/bbdsmileys\/bbde.png\">-Verfassungsvorschlag vorgesehen).<\/p>\n<p>Die Vernachl\u00e4ssigung des Ladinischen als Gerichtssprache hatte ich ebenfalls kritisiert.<\/p>\n<blockquote><p>Freiheitliche: Voraussetzung f\u00fcr das passive Wahlrecht zum Landtag ist die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie eine vierj\u00e4hrige Ans\u00e4ssigkeit im Freistaat. (Art. 34)<\/p>\n<p>Zeller: Die vierj\u00e4hrige Ans\u00e4ssigkeitsklausel beim Wahlrecht beizubehalten ist ein Nonsens, wenn S\u00fcdtirol sich von Italien trennt, da sie als Schutz vor italienischer Zuwanderung kurz vor Wahlen gedacht ist.<\/p><\/blockquote>\n<p>Dasselbe gilt aber auch f\u00fcr den Proporz.<\/p>\n<blockquote><p>Freiheitliche: Der Freistaat bekennt sich zur Tr\u00e4gerschaft der Europ\u00e4ischen Akademie in Bozen als besondere Forschungseinrichtung. (Art. 83)<br \/>\nZeller: Die Europ\u00e4ische Akademie erh\u00e4lt Verfassungsrang, die Universit\u00e4t Bozen aber nicht.<\/p><\/blockquote>\n<p>Stimmt \u2014 m\u00fcsste man \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Alles in allem k\u00f6nnte man sagen, dass ein unabh\u00e4ngiges S\u00fcdtirol <em>mit dieser Verfassung<\/em> wohl ein Schuss ins Knie w\u00e4re. Grunds\u00e4tzliche Argumente gegen ein unabh\u00e4ngiges S\u00fcdtirol habe ich aus Zellers Argumentation jedoch nicht herausgelesen, jedenfalls nicht stichhaltige.<\/p>\n<p><small><em>*) wobei diese Formulierung vielleicht in Anlehnung an das V\u00f6lkerrecht \u2014 demzufolge das Selbstbestimmungsrecht ja auch nur den Mitgliedern indigener V\u00f6lker zukommt \u2014 so gew\u00e4hlt. Mit dem V\u00f6lkerrecht kommen wir in dieser Angelegenheit aber wohl nicht weiter bzw. ist dies eher nicht erstrebenswert.<\/em><\/small><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcrzlich haben die Freiheitlichen ihren Verfassungsvorschlag f\u00fcr ein unabh\u00e4ngiges S\u00fcdtirol unterbreitet, der auf bereits thematisiert wurde. Am vergangenen Donnerstag ist in den Dolomiten \u2014 unter dem Titel \u00bbFreistaat w\u00e4re ein Schuss ins Knie\u00ab \u2014 ein Artikel erschienen, der Karl Zellers (SVP) Kritik an einzelnen Punkten des Entwurfes zusammenfasst. 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