{"id":16850,"date":"2013-10-07T18:31:29","date_gmt":"2013-10-07T16:31:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=16850"},"modified":"2026-02-16T22:23:16","modified_gmt":"2026-02-16T21:23:16","slug":"ein-modernes-buergerrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=16850","title":{"rendered":"Ein modernes \u203aB\u00fcrgerrecht\u2039."},"content":{"rendered":"<p><em>Gastbeitrag f\u00fcr den \u00bbSkolast\u00ab, Zeitschrift der S\u00fcdtiroler Hochsch\u00fclerInnenschaft.<\/em><\/p>\n<blockquote><p>Es ist wohl am wahrscheinlichsten, da\u00df diese Menschen in das Gebirge zogen, weil sie das ungewisse Dasein in der Wildnis der Unterjochung durch m\u00e4chtigere Nachbarn vorzogen. Trotz der Unsicherheit, trotz der Gefahr w\u00e4hlten sie die Freiheit. Ich spiele oft und gerne mit dem Gedanken, da\u00df insbesondere die schweizerische und die Tiroler Tradition der Freiheit bis auf jene Tage der pr\u00e4historischen Besiedelung der Schweiz zur\u00fcckgeht.<\/p>\n<p><em>\u2014 Karl R. Popper in \u2018Alles Leben ist Probleml\u00f6sen\u2019, Piper, M\u00fcnchen 1994, S. 155<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Akte kollektiver Selbstbestimmung, ob gewaltsam oder friedlich, kann man \u00fcber die Jahrhunderte zur\u00fcckverfolgen. Nicht selten haben sie, wie die Franz\u00f6sische Revolution oder die amerikanische Unabh\u00e4ngigkeitserkl\u00e4rung, zu einem Paradigmenwechsel gef\u00fchrt. Und fast immer widersprachen sie der g\u00fcltigen Rechtslage.<\/p>\n<p>Auf ein kodifiziertes Selbstbestimmungsrecht musste die Welt hingegen lange warten: Gemeinhin wird seine Entstehung auf US-Pr\u00e4sident Woodrow Wilson zur\u00fcckgef\u00fchrt, der Europa nach dem ersten Weltkrieg nicht nur aufgrund von Macht\u00fcberlegungen neu geordnet wissen wollte, sondern erstmals auch nach \u00bbv\u00f6lkerrechtlichen\u00ab und demokratischen Prinzipien. Ein hehres Ziel, das freilich nur ansatzweise verwirklicht werden konnte, zumal etwa Angeh\u00f6rige der besiegten \u00bbNationen\u00ab (auch die S\u00fcdtiroler) erst gar nicht ber\u00fccksichtigt wurden. Gew\u00e4hrt wurde die Selbstbestimmung nur V\u00f6lkern, denen die Abspaltung von Deutschland und der Habsburgermonarchie in Aussicht stand. Zudem war die Auffassung dessen, was ein Volk \u00fcberhaupt sei, dem damaligen Zeitgeist entsprechend stark von der nationalstaatlichen Idee durchdrungen.<\/p>\n<p>Erst nach 1945 f\u00fchrten der erstarkende Druck aus besetzten Weltregionen (so der zivile Widerstand Mahatma Gandhis in Indien) und die Gr\u00fcndung der Vereinten Nationen zu einer substantiellen Fortentwicklung und Konkretisierung des Selbstbestimmungsrechtes. Binnen relativ kurzer Zeit konnte auf seiner Grundlage eine weitgehende Entkolonialisierung der Welt herbeigef\u00fchrt werden, durch die sich zahlreiche L\u00e4nder von europ\u00e4ischer Bevormundung und Ausbeutung befreien konnten. In kolonialer \u00c4ra festgelegte Grenzziehungen blieben dabei fast immer erhalten.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend setzte sich aber wieder eine extrem konservative Auslegung des Selbstbestimmungsrechtes durch. Dies kann darauf zur\u00fcckgef\u00fchrt werden, dass es stets die etablierte Staatengemeinschaft ist, die das V\u00f6lkerrecht gestaltet und durchsetzt. Ihrem nat\u00fcrlichen Selbsterhaltungstrieb entspricht es, dass fortan fast nur noch Minderheiten, denen von einem Staat fundamentale Rechte verweigert wurden, ein \u00bbNotwehrrecht\u00ab auf Sezession zustand.<\/p>\n<p>Doch seit einigen Jahren beginnt sogar die grunds\u00e4tzliche Auffassung zu br\u00f6ckeln, dass die Selbstbestimmung nur \u00bbV\u00f6lkern\u00ab oder klar definierten Ethnien zusteht. Im Laufe der Geschichte bewegten sich die individuelle und die kollektive Selbstbestimmung, v\u00f6llig voneinander losgel\u00f6st, h\u00e4ufig auf zwei unterschiedlichen Ebenen. Immer wieder standen sie sogar im Widerstreit: Letztere hatte mitunter die Aufgabe der ersteren zur Folge, wo das Wohl des Einzelnen g\u00e4nzlich jenem der Gemeinschaft untergeordnet wurde.<\/p>\n<p>Im Scho\u00dfe unserer modernen, liberalen Demokratien bahnt sich ein neuerlicher Wandel des Selbstbestimmungsrechtes an. Massive weltweite Wanderungsbewegungen in nie dagewesenem Ausma\u00df und ungeahntem Tempo zeigen den Nationalstaaten \u2014 bisherige Tr\u00e4ger der kollektiven Selbstbestimmung \u2014 ihre Grenzen auf. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit f\u00f6rdern gleichzeitig den Wunsch nach immer ausgepr\u00e4gterer individueller (informationeller, gesundheitlicher, sexueller, politischer) Selbstbestimmung, Subsidiarit\u00e4t und Partizipation.<\/p>\n<p>In diesem Kontext kann die kollektive Selbstbestimmung nicht mehr unabh\u00e4ngig von der individuellen Selbstbestimmung \u2014 oder gar in Widerspruch dazu \u2014 gesehen werden. Als ein \u00bbRecht der V\u00f6lker\u00ab scheint sie, wiewohl noch darauf Bezug genommen wird, zunehmend obsolet. Daf\u00fcr erstarkt besonders in Europa der Wunsch, die kollektive Souver\u00e4nit\u00e4t als Ergebnis individueller Selbstbestimmung zu verstehen. Nicht mehr (angeblich) unver\u00e4nderliche oder angeborene Merkmale verleihen einen Rechtstitel auf Eigenregierung; immer mehr sehen es Menschen, die in einem Territorium zusammenleben, hingegen als demokratische Selbstverst\u00e4ndlichkeit, in gemeinsamer Aus\u00fcbung der individuellen Selbstbestimmung auch \u00fcber die Organisation ihres Zusammenlebens, die Regierungsform und ihre kulturelle Entwicklung v\u00f6llig frei entscheiden zu d\u00fcrfen. Als Grenzen ihrer eigenverantwortlichen Entscheidung anerkennen sie in logischer Konsequenz nur die allgemeinen \u2014 universellen \u2014 Menschenrechte, nicht aber \u00fcberkommene, als Selbstzweck wahrgenommene Prinzipien wie die Integrit\u00e4t von (National-)Staaten.<\/p>\n<p>Die derzeit laufenden Unabh\u00e4ngigkeitsbestrebungen in Schottland und Katalonien sind hervorragende Beispiele f\u00fcr ein neues Selbstverst\u00e4ndnis, das sich aus dem europ\u00e4ischen Friedensprojekt n\u00e4hrt. \u00c4u\u00dferst breite Bev\u00f6lkerungsteile fordern auf Grundlage ihrer demokratischen M\u00fcndigkeit, frei \u00fcber die Zukunft ihres Gemeinwesens entscheiden zu d\u00fcrfen; und da die Grundrechte weder in Frage stehen, noch wesentlich an die Staatszugeh\u00f6rigkeit gekn\u00fcpft sind, wird es aus demokratischer Sicht \u00e4u\u00dferst schwierig sein, den mehrheitlichen Bev\u00f6lkerungswillen zu ignorieren oder gar mit Verweis auf die Rechtslage zur\u00fcckzuweisen.<\/p>\n<p>Mitunter wird \u00fcbrigens argumentiert, neue Staatenbildungen st\u00fcnden im Widerspruch zum europ\u00e4ischen Einigungsprozess. Doch w\u00e4hrend sich Schotten und Katalanen ausdr\u00fccklich zur EU bekennen, sind es bislang vor allem Br\u00fcsseler Institutionen, die den demokratischen Bestrebungen dieser Regionen kalt bis ablehnend gegen\u00fcberstehen. Das ist einerseits verst\u00e4ndlich, da die EU noch immer stark unter dem Einfluss der Nationalstaaten steht. Doch es ist andererseits auch unklug und wenig mutig: Gerade die \u2014 auch materielle \u2014 Dekonstruktion der Nationalstaaten st\u00e4rkt die Bedeutung einer \u00fcbergeordneten, harmonisierenden Instanz. Burkhard M\u00fcller formulierte das in der <i>\u00bbS\u00fcddeutschen Zeitung\u00ab<\/i> vom 8. November 2012 folgenderma\u00dfen:<\/p>\n<blockquote><p>Die neuen Regionalstaaten [w\u00fcrden] nicht so sehr aus ihrem bisherigen Mutterstaat heraus- \u2013 als vielmehr in den Scho\u00df Europas mit seinen innig verschlungenen Wirtschaftsbeziehungen hineinfallen. [&#8230;] Solch ein Staatenverfall w\u00e4re nicht Ausdruck von Desintegration, sondern im Gegenteil als Folge gesteigerter Integration zu werten.<\/p><\/blockquote>\n<p>Und dies wiederum w\u00e4re ein dringend n\u00f6tiger Paradigmenwechsel: Die Regionalisierung der EU w\u00fcrde den Einigungsprozess unwiderruflich sanktionieren, w\u00e4hrend die Umdeutung des kollektiven Selbstbestimmungsrechts von einem \u00bbRecht der V\u00f6lker\u00ab in ein demokratisches \u00bbRecht selbstbestimmter B\u00fcrgerInnen\u00ab de facto das Ende der nationalen \u00c4ra besiegeln k\u00f6nnte, die unserem Kontinent im 19. und 20. Jahrhundert so viel Gewalt beschert hat.<\/p>\n<p><strong><span style=\"font-family: Helvetica, Arial, sans-serif; text-transform: uppercase;\">C\u00ebla enghe:<\/span><\/strong> <a title=\"Politische Assoziationsfreiheit \u2014 ein Grundrecht.\" href=\"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=44743\"><span style=\"color: #ff8c00\"><code>01<\/code><\/span><\/a> <a title=\"Un fenomeno illegittimo che diventa legittimo.\" href=\"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=94459\"><span style=\"color: #ff8c00\"><code>02<\/code><\/span><\/a> &#8211; <a title=\"Un nuovo \u00abdiritto civile\u00bb.\" href=\"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=29879\">\u24be<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gastbeitrag f\u00fcr den \u00bbSkolast\u00ab, Zeitschrift der S\u00fcdtiroler Hochsch\u00fclerInnenschaft. 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