{"id":21649,"date":"2014-11-13T11:36:48","date_gmt":"2014-11-13T10:36:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=21649"},"modified":"2024-11-24T21:41:17","modified_gmt":"2024-11-24T20:41:17","slug":"groeaz-justiz-zustaendigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=21649","title":{"rendered":"Gr\u00f6AZ: Justiz-Zust\u00e4ndigkeit."},"content":{"rendered":"<p>Wie die Tageszeitung <em>A. Adige<\/em> in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, gibt es in Rom wieder einmal einige Schwierigkeiten und R\u00fcckschl\u00e4ge bez\u00fcglich neuer Durchf\u00fchrungsbestimmungen zum Autonomiestatut. Beim \u00dcbergang der Zust\u00e4ndigkeiten zum Nationalpark Stilfser Joch an die L\u00e4nder hatte sich das Umweltministerium quergelegt, daher wird offenbar an einer neuen L\u00f6sung gebastelt. Dass wir auch f\u00fcr den lombardischen Teil des Parks bezahlen d\u00fcrfen\/m\u00fcssen, dar\u00fcber hatten wir <a title=\"Wir zahlen auch den Nationalpark.\" href=\"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=21282\">bereits berichtet.<\/a> Bei Geb\u00e4udeabst\u00e4nden, Justiz und Ortsnamen gibt es laut <em>A. Adige<\/em> ebenfalls kaum Fortschritte.<\/p>\n<p>Erst neulich hatte LH Kompatscher die S\u00fcdtiroler Selbstregierung wie in alten Zeiten zur Gr\u00f6AZ <em>(Gr\u00f6\u00dften Autonomie aller Zeiten)<\/em> erkl\u00e4rt und behauptet, auch die Katalanen w\u00fcrden uns darum beneiden. Deshalb hatte ich schon \u2014 ohne Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit \u2014 <a title=\"Der Autonomie-Vergleich.\" href=\"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=21539\">eine vergleichende Aufstellung ver\u00f6ffentlicht.<\/a> Dass Katalonien die <a title=\"Ortsnamen \u00c2\u00b7 Toponomastica: Catalunya.\" href=\"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=6375\">ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Toponomastik<\/a> besitzt und diese auch im Sinne der historischen Ortsnamen genutzt hat, wissen wir schon.<\/p>\n<p>Nun also zur Justiz. Der <em>A. Adige<\/em> schreibt heute:<\/p>\n<blockquote><p>Si \u00e8 discusso anche del trasferimento alla Regione delle competenze sul personale amministrativo [!] della Giustizia. A riguardo appare difficile la concessione di una sub-delega alla Provincia.<\/p><\/blockquote>\n<p>Ich zitiere im folgenden aus dem geltenden katalanischen Autonomiestatut, offizielle deutsche \u00dcbersetzung der <em>Generalitat<\/em> \u2014 und man wird sehen: Ja, die Katalanen beneiden uns auch in diesem Bereich \u00bbganz bestimmt\u00ab um unsere (nicht existierende) Autonomie. Dass das Zitat etwas l\u00e4nger ausf\u00e4llt, wof\u00fcr ich mich entschuldige, liegt an den mannigfaltigen Kompetenzen der Katalanen im Unterschied zu uns S\u00fcdtirolern.<!--more--><\/p>\n<blockquote><p><strong>KAPITEL III. ZUST\u00c4NDIGKEITEN DER GENERALITAT IN DER JUSTIZVERWALTUNG<\/strong><\/p>\n<p><strong>ARTIKEL 101. BEAMTENPR\u00dcFUNG UND STELLENAUSSCHREIBUNG<\/strong><br \/>\n1. Die Generalitat schl\u00e4gt je nach Zust\u00e4ndigkeit der Staatsregierung oder dem Richterwahlausschuss die Abhaltung von Beamtenpr\u00fcfungen und die Bekanntmachung von Stellenausschreibungen vor, um unbesetzte Stellen von Einzel- und Kollegialrichtern und in der Staatsanwaltschaft zu besetzen.<br \/>\n2. (au\u00dfer Kraft)<br \/>\n3. Die in diesem Artikel geregelten Pr\u00fcfungen f\u00fcr Stellenausschreibung und Beamtenstellen k\u00f6nnen, sofern sie in Katalonien abgehalten werden, nach Wahl des Kandidaten in einer der beiden offiziellen Sprachen erfolgen.<\/p>\n<p><strong>ARTIKEL 102. PERSONAL DES JUSTIZWESENS UND ANDERES PERSONAL IM DIENST DER JUSTIZVERWALTUNG IN KATALONIEN<\/strong><br \/>\n1. Die Einzel- und Kollegialrichter sowie die Staatsanw\u00e4lte, die eine Stelle in Katalonien antreten, haben eine ausreichende und angemessene Kenntnis des Katalanischen nachzuweisen, um dem Recht der B\u00fcrger auf freie Wahl der Sprache im vollen Umfang des Gesetzes gerecht zu werden.<br \/>\n2. Die Einzel- und Kollegialrichter, sowie die Staatsanw\u00e4lte, die eine Stelle in Katalonien antreten, haben in der gesetzlich festgelegten Form und Umfang eine angemessene Kenntnis des in Katalonien g\u00fcltigen eigenen katalanischen Rechts nachzuweisen.<br \/>\n3. Auf jeden Fall ist die ausreichende Kenntnis der katalanischen Sprache und des katalanischen Rechts in spezieller und besonderer Weise zu bewerten, um auf dem Versetzungsweg eine ausgeschriebene Stelle zu erhalten.<br \/>\n4. Das im Dienst der Justizverwaltung und der Staatsanwaltschaft Kataloniens stehende Personal hat eine angemessene und ausreichende Kenntnis der beiden offiziellen Sprachen nachzuweisen, um die ihrer Stelle oder Arbeitsplatz entsprechenden Aufgaben in geeigneter Weise erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>ARTIKEL 103. ZUR VERF\u00dcGUNG STEHENDES PERSONAL<\/strong><br \/>\n1. Der Generalitat obliegt unter Beachtung der vom Gerichtsverfassungsgesetz vorgegebenen rechtlichen Regelungen die gesetzgebende Zust\u00e4ndigkeit \u00fcber das im Dienst der Justizverwaltung stehende Verwaltungspersonal. Im Rahmen der genannten Bestimmungen beinhalten diese Befugnisse folgende Regelungen:<br \/>\na) Gliederung des Verwaltungspersonals in Laufbahngruppen und Dienstr\u00e4nge.<br \/>\nb) Auswahlprozesse.<br \/>\nc) Aufstiegsm\u00f6glichkeiten, Grundausbildung und Weiterbildung.<br \/>\nd) Bereitstellung von Stellen und Aufstiegsm\u00f6glichkeiten.<br \/>\ne) Beamtenstatus.<br \/>\nf) Besoldungsordnung.<br \/>\ng) Arbeitstage und Arbeitszeiten.<br \/>\nh) Regelung der beruflichen T\u00e4tigkeit und der Aufgabenbereiche.<br \/>\ni) Freistellungen, Sonderurlaub, Jahresurlaub und Inkompatibilit\u00e4ten.<br \/>\nj) Personalregister.<br \/>\nk) Disziplinarverfahren.<br \/>\n2. Zu den gleichen Bedingungen wie in Absatz 1 hat die Generalitat die ausschlie\u00dfliche ausf\u00fchrende und Verwaltungszust\u00e4ndigkeit der Angestellten im Dienst der Justizverwaltung. Diese Zust\u00e4ndigkeit beinhaltet:<br \/>\na) Genehmigung des \u00f6ffentlichen Stellenangebots.<br \/>\nb) Ausschreibung und Durchf\u00fchrung aller Auswahlprozesse, sowie die Zuordnung der Stellen.<br \/>\nc) Bestellung der Beamten, die die Auswahlprozesse erfolgreich durchlaufen haben.<br \/>\nd) Durchf\u00fchrung der Aus- und Weiterbildung.<br \/>\ne) Erstellung des Stellenschl\u00fcssels.<br \/>\nf) Ausschreibung und Durchf\u00fchrung aller Verfahren zur Besetzung der Stellen.<br \/>\ng) Ausschreibung und Durchf\u00fchrung aller Aufstiegsverfahren.<br \/>\nh) Verwaltung des Personalregisters in Koordination mit dem staatlichen Register.<br \/>\ni) Gesamte Verwaltung dieses Personals unter Anwendung der Beamten- und Besoldungsordnung.<br \/>\nj) Aus\u00fcbung der Disziplinargewalt und Verh\u00e4ngung der entsprechenden Strafen, bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.<br \/>\nk) Aus\u00fcbung aller weiteren notwendigen Funktionen, um ein effizientes Personalwesen im Dienst der Justizverwaltung sicherzustellen.<br \/>\n3. Im Rahmen der Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes k\u00f6nnen per Parlamentsgesetz vom \u00f6ffentlichen Dienst der Generalitat abh\u00e4ngige Beamtenk\u00f6rper im Dienst der Justizverwaltung geschaffen werden.<br \/>\n4. Die Generalitat verf\u00fcgt \u00fcber die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit \u00fcber das Personalwesen im Dienst der Justizverwaltung.<\/p>\n<p><strong>ARTIKEL 104. S\u00c4CHLICHE AUSSTATTUNG<\/strong><br \/>\nDie Generalitat ist f\u00fcr die s\u00e4chliche Ausstattung der Justizverwaltung in Katalonien zust\u00e4ndig. Diese Zust\u00e4ndigkeit beinhaltet auf jeden Fall:<br \/>\na) Bau und Umbau der Geb\u00e4ude f\u00fcr Justiz und Staatsanwaltschaft.<br \/>\nb) Bereitstellung der beweglichen und materiellen G\u00fcter f\u00fcr die R\u00e4umlichkeiten der Justiz und Staatsanwaltschaft.<br \/>\nc) Schaffung, Einf\u00fchrung und Wartung der EDV- und Kommunikationssysteme, unbeschadet der in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Staates fallenden Zust\u00e4ndigkeiten bez\u00fcglich Koordination und Homologierung, um die Kompatibilit\u00e4t des Systems sicherzustellen.<br \/>\nd) Verwaltung und Verwahrung von Archiven, Beweisst\u00fccken und beschlagnahmten Gegenst\u00e4nden ohne hoheitsrechtlichen Charakter.<br \/>\ne) Beteiligung an der Budgetverwaltung der Depots und richterlichen Konsignationen, sowie der daraus entstehenden Ertr\u00e4ge, auf Grund des Umfangs der in dieser autonomen Gemeinschaft ge\u00fcbten Rechtspflege und der realen Kosten dieses Dienstes.<br \/>\nf) Verwaltung, Endabrechnung und Einziehung der von der Generalitat im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeiten im Bereich der Justizverwaltung festgelegten Gerichtsgeb\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>ARTIKEL 105. R\u00c4UMLICHE UNTERBRINGUNG, UNTERST\u00dcTZENDE INSTITUTIONEN UND DIENSTE<\/strong><br \/>\nDer Generalitat obliegt laut Bestimmung des Gerichtsverfassungsgesetzes die Entscheidung \u00fcber die Schaffung, Auslegung, Aufbau, Mittelausstattung und F\u00fchrung der Gerichte, sowie der die Gerichtsbeh\u00f6rde unterst\u00fctzenden Organe und Dienste, einschlie\u00dflich der Regelung der gerichtsmedizinischen und toxikologischen Institutionen, Institute und \u00c4mter.<\/p>\n<p><strong>ARTIKEL 106. KOSTENLOSE RECHTSSPRECHUNG. MEDIATIONS- UND SCHLICHTUNGSVERFAHREN<\/strong><br \/>\n1. Die Generalitat verf\u00fcgt \u00fcber die Zust\u00e4ndigkeit zur Regelung der kostenlosen Rechtsberatung und kostenlosen Inanspruchnahme der Gerichte.<br \/>\n2. Die Generalitat kann im Rahmen ihres Zust\u00e4ndigkeitsbereichs die Instrumente und Verfahrensweisen f\u00fcr Mediation und Schlichtung bei Konflikten schaffen.<\/p>\n<p><strong>ARTIKEL 107. GERICHTSBEZIRKE, STELLENSCHL\u00dcSSEL UND VERWALTUNGSSITZ DER GERICHTE<\/strong><br \/>\n1. Die Regierung der Generalitat hat zumindest alle f\u00fcnf Jahre nach vorherigem Bericht des Justizrats von Katalonien der Staatsregierung einen Vorschlag zur Festlegung und \u00dcberpr\u00fcfung der Gerichtsbezirke und des Stellenschl\u00fcssels in Katalonien vorzulegen. Dieser zwingend vorgeschriebene Vorschlag muss von einem Gesetzentwurf, den die katalanische Regierung den Cortes Generales \u00fcbermittelt, begleitet werden.<br \/>\n2. \u00c4nderungen im Stellenschl\u00fcssel, die zu keiner Gesetzesreform f\u00fchren, k\u00f6nnen der Regierung der Generalitat zustehen. Ebenso kann die Generalitat durch Delegierung der Staatsregierung und gem\u00e4\u00df den im Gerichtsverfassungsgesetz festgelegten Bedingungen neue Kammern und Einzelgerichte schaffen.<br \/>\n3. Der Verwaltungssitz wird f\u00fcr jeden Gerichtsbezirk per Parlamentsgesetz festgelegt.<\/p>\n<p><strong>ARTIKEL 108. FRIEDENSGERICHTSBARKEIT UND B\u00dcRGERNAHE GERICHTSBARKEIT<\/strong><br \/>\n1. Die Generalitat ist nach Ma\u00dfgabe des Gerichtsverfassungsgesetzes zust\u00e4ndig f\u00fcr die Friedensgerichtsbarkeit und b\u00fcrgernahe Gerichtsbarkeit. Ebenso obliegt dem Justizrat von Katalonien die Bestellung dieser Richter. Die Generalitat \u00fcbernimmt die Bezahlung ihres Entgelts und ist verantwortlich f\u00fcr die Bereitstellung der zur Aus\u00fcbung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel. Ihr obliegt auch die Einrichtung von Sekretariaten und deren Besetzung.<br \/>\n2. Die Generalitat kann in \u00dcbereinstimmung mit den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes f\u00fcr bestimmte Ortschaften darauf dringen, ein b\u00fcrgernahes Gerichtsverfahren zur raschen und erfolgreichen Beilegung kleinerer Streitigkeiten einzurichten.<\/p>\n<p><strong>ARTIKEL 109. SURROGATIONSKLAUSEL<\/strong><br \/>\nDie Generalitat \u00fcbt zus\u00e4tzlich zu den ausdr\u00fccklich in diesem Autonomiestatut festgelegten Zust\u00e4ndigkeiten alle Funktionen und Befugnisse aus, die das Gerichtsverfassungsgesetz der Staatsregierung in Hinblick auf die Justizverwaltung in Katalonien zuweist.<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie die Tageszeitung A. Adige in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, gibt es in Rom wieder einmal einige Schwierigkeiten und R\u00fcckschl\u00e4ge bez\u00fcglich neuer Durchf\u00fchrungsbestimmungen zum Autonomiestatut. Beim \u00dcbergang der Zust\u00e4ndigkeiten zum Nationalpark Stilfser Joch an die L\u00e4nder hatte sich das Umweltministerium quergelegt, daher wird offenbar an einer neuen L\u00f6sung gebastelt. 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