{"id":22221,"date":"2015-01-16T10:46:19","date_gmt":"2015-01-16T09:46:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=22221"},"modified":"2023-01-04T12:30:28","modified_gmt":"2023-01-04T11:30:28","slug":"uni-innsbruck-autonomie-und-selbstbestimmung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=22221","title":{"rendered":"Uni Ibk: Autonomie &amp; Selbstbestimmung."},"content":{"rendered":"<p>An der Rechtswissenschaftlichen Fakult\u00e4t der Uni Innsbruck fand am 14.01.2015 eine <a title=\"Tagung zu Autonomie + Selbstbestimmung.\" href=\"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=22147\">Tagung<\/a> zum Thema &#8220;Autonomie und Selbstbestimmung in Europa und im internationalen Vergleich&#8221; statt.<\/p>\n<p>F\u00fcr <img class=\"bbdlogo\" src=\"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/wp-content\/uploads\/bbdsmileys\/bbde.png\"> verfolgten Simon Constantini und der Autor des Artikels die Veranstaltung.<\/p>\n<p>Mit einer bestimmten Verwunderung vernahm man am 15.01.2015 die selektive Berichterstattung von RAI S\u00fcdtirol \u00fcber die von Prof. Peter Hilpold organisierte Tagung.<\/p>\n<blockquote><p>Das Modell der Autonomie zur L\u00f6sung von Minderheitenfragen erf\u00e4hrt international wachsende Akzeptanz. Hingegen sind Versuche, Grenzen zu verschieben und neue Staaten, unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht, zu bilden, wenig erfolgreich.<br \/>\nDas war der Tenor einer hochkar\u00e4tig besetzten Tagung von V\u00f6lkerrechtsexperten an der Universit\u00e4t Innsbruck, zu der auch das S\u00fcdtiroler Bildungszentrum geladen hat.<\/p><\/blockquote>\n<p>Benedikt Sauer hat f\u00fcr den Bericht mit dem V\u00f6lkerrechtler Prof. Hans-Joachim Heintze -\u00c2\u00a0 Universit\u00e4t Bochum und Prof. Peter Hilpold &#8211; Universit\u00e4t Innsbruck gesprochen. In den Fernsehnachrichten von RAI S\u00fcdtirol wird zudem Eugenia Lopez-Jacoiste &#8211; Universit\u00e4t Navarra erw\u00e4hnt.<\/p>\n<p>Interessanterweise werden in den Berichten ausschlie\u00dflich zwei Referenten erw\u00e4hnt, die eine durchwegs traditionelle, ja beinahe statische Auffassung des V\u00f6lkerrechts vertreten. Zudem sollte Prof. Peter Hilpold, der als Moderator durch die Veranstaltung f\u00fchrte, das Ergebnis in den Medien doch etwas differenzierter darstellen. Vom oben wiedergegebenen Tenor kann in dieser Art und Weise nicht die Rede sein.<\/p>\n<p>Beobachtungen und Feststellungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Einige Referenten vertraten eine sehr traditionelle und dogmatische Auffassung des Selbstbestimmungsrechtes (Prof. Hans-Joachim Heintze &#8211; Universit\u00e4t Bochum, Eugenia L\u00f3pez-Jacoiste &#8211; Universit\u00e4t Navarra, Prof. Stefan Oeter &#8211; Universit\u00e4t Hamburg)<\/li>\n<li>Interessanterweise werden im Bericht von RAI S\u00fcdtirol ausschlie\u00dflich zwei &#8220;Traditionalisten&#8221; zitiert.<\/li>\n<li>Prof. Daniel Turp &#8211; Universit\u00e4t Montr\u00e9al, widersprach dieser traditionellen Auffassung und im Referat von Prof. Xabier Arzoz &#8211; Universit\u00e4t des Baskenlandes und Mitglied des Spanischen Verfassungsgerichtshofes, lie\u00dfen sich h\u00f6chst interessante Zwischent\u00f6ne heraush\u00f6ren, die f\u00fcr die zuk\u00fcnftigen Entwicklungen in Spanien von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung sein k\u00f6nnten.<\/li>\n<li>Einige Referenten schienen zum eigentlichen Thema nicht allzuviel beitragen zu k\u00f6nnen, wie etwa Prof. Marco Pertile &#8211; Universit\u00e4t Trient und Prof. Giuseppe Nesi &#8211; Universit\u00e4t Trient. Mit ihrer Anwesenheit wollte man wohl dem Anspruch einer Veranstaltung der Europaregion Tirol gerecht werden.<\/li>\n<li>Kurioserweise wurden bei der Tagung keine Belege vorgebracht, dass das Modell der Autonomie international wachsende Akzeptanz erf\u00e4hrt. Es wurden weder existierende Autonomiemodelle vorgestellt, noch Regionen erw\u00e4hnt, wo man diesbez\u00fcglich vor neuen Durchbr\u00fcchen st\u00fcnde. So stellt Prof. Peter Oeter &#8211; Universit\u00e4t Hamburg einschr\u00e4nkend fest, dass die Kurden kein prinzipielles Recht auf Selbstbestimmung h\u00e4tten. In wichtigen L\u00e4ndern (T\u00fcrkei) sei wohl nur ein ausgebauter und institutionell abgesicherter Minderheitenschutz denkbar. Dies klingt jedenfalls nicht nach einer international wachsenden Akzeptanz f\u00fcr Autonomie, den man als Tenor der Tagung feststellen wollte.<\/li>\n<li>Christoph Perathoner referierte \u00fcber die S\u00fcdtirol-Autonomie. Der Referent beschr\u00e4nkte sich weitgehend auf die allseits bekannte Modellautonomie-These. F\u00fcr eine wissenschaftliche Tagung w\u00e4re es zumindest interessant gewesen, st\u00e4rker auf die aktuellen Zentralisierungstendenzen in Rom und die damit zusammenh\u00e4ngende Krise der S\u00fcdtirolautonomie einzugehen. Zudem enthielt der Beitrag keinerlei vergleichende Ans\u00e4tze mit anderen Autonomien Europas. Die These der Vorzeigeautonomie schr\u00e4nkte in der anschlie\u00dfenden Diskussion sogar LH-Kompatscher ein, der ausdr\u00fccklich lediglich von einem Beispiel sprechen wollte.<\/li>\n<li>Prof. Peter Hilpold betonte im Beitrag von RAI S\u00fcdtirol besonders die Rolle der Europaregion Tirol. Kurioserweise war dies bei der Tagung in Innsbruck in keiner Weise ein Thema. Weder wurden Europaregionen vorgestellt, noch wurde er\u00f6rtert, ob sich innerhalb der EU \u00fcberhaupt Tendenzen in Richtung Regionalisierung feststellen lassen.<\/li>\n<li>Last but not least h\u00e4tte es der Tagung nicht geschadet, wenn der Moderator Prof. Peter Hilpold mit etwas weniger Lobhudelei, die teils fast ein wenig peinlich wirkte, und mehr wissenschaftlicher Gediegenheit durch die Veranstaltung gef\u00fchrt h\u00e4tte.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Dogmatisches Festhalten an Definitionen<\/strong><\/p>\n<p>Fast symptomatisch scheint bei einigen V\u00f6lkerrechtlern die Suche nach exakten Definitionen zu sein. So etwa auch bei Prof. Hans-Joachim Heintze. H\u00e4ufig Definitionen von Sachverhalten, die sich gar nicht in dieser Art und Weise exakt definieren lassen und somit die Wirklichkeit nur ungen\u00fcgend abbilden. Ein klassisches Beispiel ist der Versuch den Begriff Volk zu definieren.<\/p>\n<p>Die Anerkennung als Volk ist die Voraussetzung des Selbstbestimmungsrechts. Aus dieser Definition leitet sich das Konzept der nationalen Minderheit ab. Bei der Gr\u00fcndung von neuen Staaten w\u00fcrden neue Minderheitensituationen entstehen. Dies wird von einigen Referenten (Prof. Hans-Joachim Heintze &#8211; Universit\u00e4t Bochum, Prof. Rein M\u00fcllerson &#8211; Universit\u00e4t Tallinn und Prof. Stefan Oeter &#8211; Universit\u00e4t Hamburg) als h\u00f6chst problematisch betrachtet.<\/p>\n<p>Auf den Ansatz territorialer, nicht nach nationalstaatlichen und &#8220;v\u00f6lkischen&#8221; Kritierien organisierten Staaten kommen diese Referenten nicht oder nur am Rande. Dies scheint sich derzeit noch au\u00dferhalb der v\u00f6lkerrechtlichen Dogmatik zu bewegen.<\/p>\n<p>Fast schon am\u00fcsant in diesem Zusammenhang die Feststellung von Prof. Hans-Joachim Heintze, dass man im Zuge der deutschen Wiedervereinigung in rechtswissenschaftlichen Kreisen dar\u00fcber diskutierte, ob es sich um ein Volk oder zwei verschiedene V\u00f6lker handelte. Was hat das eigentlich zur Sache? H\u00e4tte man zuerst diese Frage kl\u00e4ren m\u00fcssen, bevor es zur Wiedervereinigung kam?<\/p>\n<p>Prof. Thomas Burri &#8211; Dozent f\u00fcr V\u00f6lker- und europ\u00e4isches Recht der Universit\u00e4t St. Gallen, wohnte der Tagung als H\u00f6rer bei und war \u00fcber den Definitionszwang, der h\u00e4ufig die Sicht auf praktisch sinnvolle und anwendbare L\u00f6sungen vernebelt, ebenfalls verwundert.<\/p>\n<p><strong><a href=\"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=21337\">Prof. Daniel Turp<\/a> widerspricht der traditionellen Interpretation des Selbstbestimmungsrechts<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Prof. Daniel Turp &#8211; Universit\u00e4t Montr\u00e9al, widersprach einigen Argumenten. So wird laut traditioneller Doktrin das Recht auf Selbstbestimmung vom Prinzip der terrtorialen Intergrit\u00e4t eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Laut Prof. Turp ist dies nicht korrekt. Die territoriale Intergrit\u00e4t bezieht sich auf das Verh\u00e4ltnis von souver\u00e4nen Staaten untereinander um Agressionen zu vermeiden, nicht jedoch auf Unabh\u00e4ngigkeitsbestrebungen innerhalb von Staaten.<\/p>\n<p>Auch der Internationale Gerichtshof habe diese Auffassung best\u00e4tigt. Von Turp, in einer Zwischendiskussion angesprochen, best\u00e4tigte auch Hans-Joachim Heintze diesen Sachverhalt.<\/p>\n<p>Auch in S\u00fcdtirol wird dieses Argument h\u00e4ufig vorgebracht. Es scheint aber Konsens dar\u00fcber zu geben, dass das sogenannte Prinzip der territorialen Intergrit\u00e4t das Selbstbestimmungsrecht nicht einschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Prof. Daniel Turp betonte zudem, dass eine Grundlage des Rechts auf Selbstbestimmung das Prinzip der Demokratie sei. Dies habe auch der Oberste Gerichtshof von Kanada festgehalten, als man Qu\u00e9bec prinzipiell ein Recht auf Selbstbestimmung einr\u00e4umte. Der Oberste Gerichtshof von Kanada berief sich auf zwei Grundprinzipien: das Prinzip der Demokratie und das Prinzip nach F\u00f6deralismus.<\/p>\n<p><strong>Prof. Xabier Arzoz: Insiderinformationen aus Spanien<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Xabier Arzoz &#8211; Universit\u00e4t des Baskenlandes und Mitglied des spanischen Verfassungsgerichtshofes, referierte \u00fcber die Entwicklungen und M\u00f6glichkeiten, die sich im Zuge der Unabh\u00e4ngigkeitsbestrebungen in Katalonien ergeben.<\/p>\n<p>Laut Prof. Arzoz bestehe die Notwendigkeit einer Verfassungsreform, um Spanien in einen multinationalen Staat umzuwandeln, den autonomen Gemeinschaften das Recht auf Volksbefragungen zu gew\u00e4hren oder das Recht auf Selbstbestimmung einschlie\u00dflich der Trennung von Spanien zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Laut ihm sei man in einer verfassungsrechtlichen Sackgasse angelangt, da die Minderheitenregionen, die eine Verfassungs\u00e4nderung vornehmen m\u00f6chten, ohne die Unterst\u00fctzung der beiden gro\u00dfen nationalen Parteien nie die notwendigen Mehrheiten erreichen.<\/p>\n<p>Sollte sich die Verfassung zu einem starren Instrument, das von der Mehrheit kontrolliert wird, entwickeln, m\u00fcssen sich die Minderheitenregionen auf andere Prinzipien berufen, wie zum Beispiel auf das Selbstbestimmungsrecht, auf das Demokratieprinzip oder neue, kreative politische Aktionen, wie dem &#8220;Recht zu entscheiden&#8221;. Dies liefert dann die Grundlagen entweder f\u00fcr mehr Autonomie oder nach Eigenstaatlichkeit.<\/p>\n<p>Prof. Xabier Arzoz r\u00e4umt den gesellschaftlichen Entwicklungen in Katalonien, die sich in Massendemonstrationen oder neuartigen, kreativen Aktionen der Regionalregierung manifestieren h\u00f6chste Bedeutung ein, die nicht ohne Folgen bleiben werden.<\/p>\n<p>Im Gegensatz zu anderen Referenten erkennt Prof. Arzoz auch aus praktischer Erfahrung am Verfassungsgericht eine Symbiose zwischen juristischer Ebene und politischer Ebene. Wenn die rechtlichen Rahmen f\u00fcr die Umsetzung einer w\u00fcnschenswerten gesellschaftlichen Entwicklung nicht gegeben sind, dann muss die Politik kreative Ans\u00e4tze entwickeln, um den rechtlichen Rahmen zu \u00e4ndern. Eine Einsch\u00e4tzung, die von den Dogmatikern des V\u00f6lkerrechts nicht erkannt wird.<\/p>\n<p>Einen ersten Erfolg konnten die Minderheitenregionen schon erringen. Im Urteil 42\/2014 des Verfassungsgerichtshofs spricht man mittlerweile von einem multiregionalen Gebilde. Die &#8220;Begleitmusik&#8221; zum Urteil war laut Prof. Arzoz wesentlich minderheitenfreundlicher als noch vor wenigen Jahren. Dies sei auch dem Druck der Stra\u00dfe geschuldet.<\/p>\n<p>In S\u00fcdtirol hei\u00dft es immer, dass bestimmte Forderungen rechtlich nicht m\u00f6glich seien. Es wird aber auch nichts unternommen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu \u00e4ndern. In Katalonien befindet man sich jetzt genau in dieser Phase. Dass die Massendemonstrationen und Entscheidungen der Regionalregierung sehr wohl einen Einfluss auf die Entwicklung des Rechts haben, best\u00e4tigt immerhin ein Mitglied des spanischen Verfassungsgerichtshofes und RAI S\u00fcdtirol ist dies kein Wort in der Berichterstattung wert.<\/p>\n<p><strong>Prof. Hannes Hofmeister: In Schottland bald erneutes Unabh\u00e4ngigkeitsreferendum?<\/strong><\/p>\n<p>Prof. Hannes Hofmeister von der Universit\u00e4t Bozen er\u00f6rterte die Schottlandfrage. Er referierte vor allem \u00fcber die potentiellen Folgen einer schottischen Unabh\u00e4ngigkeit. (m\u00f6glicher Ausschluss aus der EU usw.). Interessant, dass Prof. Hofmeister zeitnah ein weiteres Unabh\u00e4ngigkeitsreferendum in Schottland als wahrscheinlich bezeichnete. Entgegen der Auffassung von David Cameron, aber auch Karl Zeller, k\u00f6nnte die Schottlandfrage also sehr rasch wieder auf die politische Tagesordnung kommen.<\/p>\n<p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich festhalten, dass die Ergebnisse der Tagung in Innsbruck wesentlich differenzierter zu betrachten sind, als dies von RAI S\u00fcdtirol und dem Tagungsmoderator Prof. Peter Hilpold im entsprechenden Bericht dargestellt wurde.<\/p>\n<p>Die V\u00f6lkerrechtler, die eher eine traditionelle Auffassung von Selbstbestimmung vertreten, berufen sich vor allem auf vergangene Entwicklungen (Selbstbestimmungsrecht der V\u00f6lker um die Zeit des 1. Weltkrieges, Dekolonialisierung) und den bestehenden juristischen Status Quo. Ein bestimmter Hang zu dogmatischen Definitionen ist feststellbar.<\/p>\n<p>Referenten, die die Auffassung vertreten, dass die Aus\u00fcbung des Selbstbestimmungsrechtes sehr wohl m\u00f6glich sei, berufen sich, neben juristischen Prinzipien, auf das Prinzip der Demokratie, das Primat der Politik und die Bedeutung von gesellschaftlichen Entwicklungen und Bed\u00fcrfnissen, die letztendlich die Grundlage f\u00fcr eine Neuinterpretation und \u00c4nderung von juristischen Rahmenbedingungen sei.<\/p>\n<p>S\u00fcdtirol hat bei der Tagung in Innsbruck bis auf die Abschlussdiskussion der Politiker sowie die Referate von Perathoner und Prof. Tancredi &#8211; Universit\u00e4t Palermo, keine Rolle gespielt. Entweder bezog man sich auf historische Beispiele von Selbstbestimmung oder auf die Entwicklungen in Schottland, Katalonien oder Qu\u00e9bec. Aus den Entwicklungen in Schottland und Katalonien hat man sich in S\u00fcdtirol ausgeklinkt, da die Mehrheitsparteien selbst eine traditionelle und r\u00fcckw\u00e4rtsgewandte Auffassung von Selbstbestimmung vertreten. Anstatt mit politischer Kreativit\u00e4t und dem Beginn einer ergebnisoffenen Diskussion \u00fcber S\u00fcdtirols Zukunft an einer \u00c4nderung der juristischen Rahmenbedingungen zu arbeiten, beschr\u00e4nkt man sich auf die Zementierung des Status Quo.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>An der Rechtswissenschaftlichen Fakult\u00e4t der Uni Innsbruck fand am 14.01.2015 eine Tagung zum Thema &#8220;Autonomie und Selbstbestimmung in Europa und im internationalen Vergleich&#8221; statt. F\u00fcr verfolgten Simon Constantini und der Autor des Artikels die Veranstaltung. 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