{"id":3184,"date":"2009-09-29T12:07:22","date_gmt":"2009-09-29T10:07:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=3184"},"modified":"2025-12-23T18:31:38","modified_gmt":"2025-12-23T17:31:38","slug":"der-grose-bluff","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=3184","title":{"rendered":"SVP: Liegen die Nerven blank?"},"content":{"rendered":"<p><em>Die <\/em>Initiative f\u00fcr mehr Demokratie<em> verurteilt in einer Pressemitteilung die undemokratische Strategie der Sammelpartei, die Landesreferenden vom 25. Oktober zu torpedieren und zu delegitimieren. Ich gebe sie hier in vollem Umfang wieder:<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p><strong>Der gro\u00dfe Bluff der SVP-Strategen und die Missachtung und Verletzung der Informationspflicht durch die Landesregierung<\/strong><\/p>\n<p>Verschiedene Rechtsgutachten zur gleichen Frage k\u00f6nnen sich in ihrer Aussage vollkommen widersprechen. Und bestimmte Experten der Universit\u00e4ten Innsbruck und Trient sind alles eher als eine Garantie f\u00fcr glaubhafte Gutachten. Sie haben schon zig Auftr\u00e4ge von der S\u00fcdtiroler Landesregierung erhalten und wollen sicher noch weitere bekommen. Sie wissen, was sie schreiben m\u00fcssen, ohne dass man es ihnen sagt.<\/p>\n<p>Wir sehen voraus, dass LH Durnwalder in der letzten Woche vor der Abstimmung ein Gutachten vorlegt, das ihm Recht gibt. Was anderes kann der Zweck sein, als Verunsicherung \u2013 verursacht durch ein wertloses Gutachten, dem etliche mit gegenteiliger Aussage gegen\u00fcbergestellt werden k\u00f6nnen. Wir erinnern daran, dass die Landesregierung von gesetzeswegen angehalten ist, \u201ceine objektive und ausgewogene Darstellung des Abstimmungsgegenstandes\u201d zu garantieren (LG. 11\/2005, Art 12.) Wir halten folglich diese Verhaltensweise genauso wie die Finanzierung solcher Gutachten mit \u00f6ffentlichen Geldern f\u00fcr rechtswidrig. So wie die Ver\u00f6ffentlichung von Ergebnissen von Meinungsbefragungen in den letzten 15 Tagen vor Wahlen und Abstimmungen verboten ist, weil B\u00fcrger damit einseitig beeinflusst werden k\u00f6nnen, so m\u00fcsste auch eine solche Handlung verboten sein. F\u00fcr uns ein Fall f\u00fcr die Gerichte, aber wir lassen uns weder auf einen Rechtsstreit, noch auf einen Rechtsgutachtenstreit ein, obwohl wir schon ein Gutachten vorliegen haben, das unsere Position best\u00e4tigt. Wir freuen uns auf die Volksabstimmung und \u00fcber die tausendfachen Diskussionen \u00fcber Demokratie, die sie im Land ausl\u00f6st.<\/p>\n<p>Unsere \u00dcberzeugung von der Konformit\u00e4t unseres Vorschlags mit Verfassung und Autonomiestatut beruht auf uneigenn\u00fctzigen Ausk\u00fcnften von Verfassungsrechtlern, solchen, die an der letzten Verfassungsreform mitgearbeitet haben. Vor allem aber auf Pr\u00e4zedenzf\u00e4llen, die von keinem Gutachten aus der Welt geschafft werden k\u00f6nnen. In der Region Aosta sind schon zwei Mal Volksinitiativen lanciert worden unter Bedingungen, die mit den unseren vollkommen \u00fcbereinstimmen. Der Rahmen daf\u00fcr ist identisch, n\u00e4mlich das reformierte Autonomiestatut und ebenso, im Prinzip, der Gegenstand der Volksabstimmung: in beiden F\u00e4llen handelt es sich um Grundgesetze, die die Regierungsform regeln, also genau um jene Materien, von denen die SVP-Strategen behaupten, dass nur der Landtag sie mit Gesetzen regeln d\u00fcrfe. Dazu geh\u00f6rt auch das staatliche Wahlgesetz, das gerade Gegenstand einer Volksabstimmung gewesen ist.<\/p>\n<p>Im Jahr 2003 ist in Aosta eine Volksinitiative gestartet worden, mit der eine urspr\u00fcnglich unverbindliche Wirkung des referendum propositivo in eine verbindlich beschlie\u00dfende Form umgewandelt werden sollte. 2006 wurde die Anregung dieser Volksinitiative vom Regionalrat aufgenommen, womit ihr Zweck erf\u00fcllt und die Volksabstimmung entfallen ist. Kein Hahn hat damals nach der Verfassungsfrage gekr\u00e4ht. Anders dann im Jahr 2006, als eben mit diesem referendum propositivo (gesetzeseinf\u00fchrende Volksabstimmung) eine Volksinitiative lanciert worden ist, mit der das Wahlgesetz zu Ungunsten der regierenden Union Valdotain reformiert werden sollte. Von den Regierenden wurde die Verfassungskonformit\u00e4t angezweifelt. Mit der Kl\u00e4rung der Frage wurde die vom Gesetz vorgesehene Juristenkommission beauftragt. In ihrem Gutachten und Entscheid kommt sie zum Schluss, dass<\/p>\n<p>1.) das Autonomiestatut (dort Art. 15, der genau dem Art. 47 in unserem entspricht) in keinerlei Weise eine Volksabstimmung \u00fcber Wahlgesetz (und damit auch ein Gesetz zur Regelung der Direkten Demokratie) ausschlie\u00dft;<\/p>\n<p>2.) das Satzungsgesetz (entspricht unserem Landesgesetz Nr.11\/2005) keinerlei Regel enth\u00e4lt, die eine Volksabstimmung \u00fcber Wahlgesetz und Gesetz zur Regelung der Direkten Demokratie ausschlie\u00dfen w\u00fcrde;<\/p>\n<p>3.) die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes davon ausgeht, dass eine Einschr\u00e4nkung der Aus\u00fcbung politischer Rechte (wie es das Stimmrecht ist) immer nur explizit festgelegte sein kann, also nicht durch eine implizite, d.h. angenommene Schranke, in diesem Fall durch die Postulierung eines Vorrangs der repr\u00e4sentativen Demokratie gegen\u00fcber der direkten erfolgen kann;<\/p>\n<p>4.) dieser verfassungsrechtliche Grundsatz zu jenen z\u00e4hlt, mit denen das Autonomiestatut \u00fcbereinstimmen muss;<\/p>\n<p>5.) folglich ein Vorbehalt, der letztlich sogar auch die M\u00f6glichkeit einer abschaffenden Volksabstimmung vorenthalten w\u00fcrde, in keiner Weise begr\u00fcndbar ist;<\/p>\n<p>6.) das propositive Referendum (die gesetzeseinf\u00fchrende Volksabstimmung) schon in einer Materie angewandet worden ist, f\u00fcr die das Autonomiestatut einen besonders Gesetzwerdungsweg vorgesehen hat.<\/p>\n<p>Die Volksabstimmung ist dann auch am 18. November 2007 durchgef\u00fchrt worden.<\/p>\n<p>Wenn es je eine implizite Schranke gegeben hat, so die Auskunft der Verfassungsrechtler, dann vor der letzten Verfassungsreform im Jahr 2001. Seit dieser gilt eine de facto Gleichstellung der Initiative der Institutionen und jener der B\u00fcrger. Das hei\u00dft: repr\u00e4sentative Demokratie und direkte Demokratie sind gleichwertig. Ganz zu Recht verlangt das r\u00f6mische Parlament eine qualifizierte Mehrheit f\u00fcr das parlamentarische Zustandekommen so wichtiger Gesetze wie das Wahlgesetz und das \u00fcber die Aus\u00fcbung der Stimmrechte. Das hei\u00dft aber nicht, dass das Volk dar\u00fcber nicht abstimmen kann, wo es doch eigens auch ein besonderes Referendumsrecht (Satzungsreferendum) dar\u00fcber erhalten hat. Das Volk entscheidet immer qualifiziert, weil es als ganzes anwesend ist, au\u00dfer es gilt ein Beteiligungsquorum, das wenigen das (Un)recht gibt, vielen das Stimmrecht zu entziehen. Bei grunds\u00e4tzlichen Entscheidungen der politischen Vertretung muss hingegen gesichert sein, dass sie in Vertretung einer klaren Mehrheit der Bev\u00f6lkerung erfolgen.<\/p>\n<p>Die SVP-Strategen haben eine Behauptung in den Raum gestellt, deren ausschlie\u00dflicher Sinn der ist, zu diskreditieren, zu verunsichern, zu entt\u00e4uschen. Wir k\u00f6nnen darauf vertrauen, dass die B\u00fcrger dieses Spiel durchschauen.<\/p>\n<p>Stephan Lausch<br \/>\n<em> Initiative f\u00fcr mehr Demokratie<\/em><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Initiative f\u00fcr mehr Demokratie verurteilt in einer Pressemitteilung die undemokratische Strategie der Sammelpartei, die Landesreferenden vom 25. Oktober zu torpedieren und zu delegitimieren. 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