{"id":33812,"date":"2017-02-22T12:25:07","date_gmt":"2017-02-22T11:25:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=33812"},"modified":"2022-05-01T22:53:19","modified_gmt":"2022-05-01T20:53:19","slug":"der-berg-kreisste-und-gebar-eine-maus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=33812","title":{"rendered":"Der Berg krei\u00dfte und gebar eine Maus."},"content":{"rendered":"<!-- Snippets by WebberZone Snippetz --><div class=\"ata_snippets\"><hr style=\"height: 20px; border: none; margin-top: 0em; background-color: darkred;\"\/><\/div><p>Schon dreimal hat der Landtag seit 2001 das Landtagswahlrecht novelliert, 2003, 2008 und 2013, hat dabei meist nur kleinere, zum Teil technische Aspekte im Sinne der Mehrheitspartei angepasst. Nun soll mit dem neuen <abbr title=\"S\u00fcdtiroler Volkspartei\">SVP<\/abbr>-Gesetzentwurf \u2014 laut Ersteinbringer Noggler (SVP) \u2014 erstmals die dem Land zustehende Gesetzesinitiative vollumf\u00e4nglich ausge\u00fcbt werden, indem sogar grundlegende Pfeiler der Regierungsform betrachtet werden. Darunter versteht Noggler die Beziehungen zwischen Landtag und Landeshauptmann, das Sitzzuteilungsverfahren und Garantien f\u00fcr die Ladinervertreter. Diesen hohen Anspruch entt\u00e4uscht die SVP prompt und klar. Denn im \u00fcberlangen Gesetzeswerk finden sich keine echten Reformans\u00e4tze, sondern vor allem der Versuch, einen einzigen Hebel so zu justieren, dass zumindest eine Kleinpartei aus dem Landtag gedr\u00e4ngt wird und m\u00f6glichst die SVP einen Sitz mehr ergattert. Mit anderen Worten: Der Gesetzentwurf ist zwar umfassend in den Details, bringt aber kaum Reformen.<\/p>\n<p>Nachdem in der Landtagskommission die Direktwahl des Landeshauptmanns und die Korrektur des Sitzzuteilungsverfahrens auf der Strecke blieben, konzentriert sich das ganze \u201cReformwerk\u201d auf eine neue Regelung der politischen Vertretung der ladinischen Sprachgruppe. Bekanntlich muss mindestens einer der 35 Landtagsabgeordneten laut Autonomiestatut ein Ladiner sein. Wie dieser ermittelt wird, ist dem Landtagswahlgesetz \u00fcberlassen. Ob dieser Ladiner \u00fcber ein blo\u00dfes Reststimmenmandat auf einer gr\u00f6\u00dferen Liste gew\u00e4hlt wird, oder auf einer kleinen Liste als einziger mit einem Reststimmenmandat den Einzug schafft, war bisher egal. Wenn kein Ladiner aus eigener Kraft gew\u00e4hlt wird, muss innerhalb derselben Liste jener gew\u00e4hlte Kandidat mit der geringsten Vorzugsstimmenzahl zugunsten des ersten Ladiners auf der Liste weichen. Nun wollte die SVP die neue Regel durchsetzen, dass ein Ladiner nur gew\u00e4hlt sein kann, wenn seine Liste mindestens schon einen weiteren Sitz errungen hat. Warum, das erl\u00e4utert die SVP nirgends.<\/p>\n<p>Man versuche gar nicht, das Herzst\u00fcck dieser neuen Regelung (Art. 56, Abs.2) zu verstehen. Es ist ein Meisterwerk von verklausuliertem Politik-Chinesisch, um folgenden Dreh zu bewerkstelligen: Das letzte zu vergebende Restmandat soll jener Liste, der es laut Wahlergebnis zusteht, genommen werden, um jener Liste zus\u00e4tzlich zuerkannt werden, die den Ladiner mit den absolut meisten Vorzugsstimmen aufweist. Schon schade, dass eine Partei glaubt, sich nur \u00fcber eine derart unbegr\u00fcndete Normenakrobatik einen weiteren Sitz sichern zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Bezug genommen wird dabei gar nicht auf die politische Legitimation des Ladinervertreters innerhalb der ladinischen W\u00e4hlerschaft selbst. Weil diese zu 95% in den beiden ladinischen T\u00e4lern lebt, liegt es eigentlich auf der Hand, einen eigenen Wahlkreis f\u00fcr den Ladinerabgeordneten zu bilden. Genau dies hat das Trentino zur Zufriedenheit der Fassa-Ladiner auch getan. Erst dann kann sich eine echte innerladinische politische Dialektik entfalten, w\u00e4hrend heute meist mithilfe vieler Stimmen deutschsprachiger W\u00e4hler ein SVP-Ladiner in den Landtag gehievt wird. Die Ladiner k\u00f6nnten sich zudem beklagen, dass immer noch kein Recht auf Vertretung der Ladiner in der Landesregierung eingef\u00fchrt wird, weder im sogenannten Alfreider-Gesetz zur Ab\u00e4nderung des Statuts noch in diesem Wahlgesetzentwurf.<\/p>\n<p>Weit entt\u00e4uschender als dieser Aspekt ist allerdings der Umstand, dass der SVP-Gesetzentwurf so wenig Neues bringt, was die Landtagswahl tats\u00e4chlich freier und fairer werden lie\u00dfe. Hier einige Beispiele (N\u00e4heres dazu im <a href=\"http:\/\/www.politis.it\/\">POLITiS-Dossier 8-2015<\/a>):<\/p>\n<ol>\n<li>Die Obergrenze f\u00fcr die Wahlkampfausgaben wird auf 30.000 Euro gesenkt, doch werden \u201cdem Kandidaten jene Kosten nicht angerechnet, welche von den Parteien und Listen getragen werden und mehrere Kandidaten betreffen\u201d(Art.11, Abs.2). Ein bequemer Trick, denn so k\u00f6nnen einige Arbeitnehmer, Bauern oder Unternehmer von ihrer Partei beliebig beworben werden. Den Partei-Wahlkampfausgaben sind n\u00e4mlich gar keine Grenzen gesetzt.<\/li>\n<li>Die Geschlechterparit\u00e4t bei den Kandidatenlisten wird nicht eingef\u00fchrt, es bleibt vielmehr bei der 2\/3-Regelung als maximale Pr\u00e4senz eines Geschlechts (Frauenanteil im Landtag heute: 28,5%).<\/li>\n<li>Die Regeln f\u00fcr den Zugang neuer Listen bleibt unn\u00f6tig restriktiv: 500-750 W\u00e4hler m\u00fcssen sie mit einer beglaubigten Unterschrift unterst\u00fctzen.<\/li>\n<li>Es wird keine amtliche W\u00e4hlerinformation f\u00fcr alle Wahlberechtigten (Brosch\u00fcre) eingef\u00fchrt, die eine Grundinformation \u00fcber Programme und Personen f\u00fcr alle und damit mehr Gleichberechtigung der Listen gew\u00e4hrleisten w\u00fcrde.<\/li>\n<li>Genau geregelt ist das Recht auf Briefwahl, doch bleibt es den im Ausland ans\u00e4ssigen S\u00fcdtirolern vorbehalten, anstatt es endlich zu einem echten Recht aller Wahlberechtigten zu machen.<\/li>\n<li>Keine Rede ist im ganzen Entwurf vom Panaschieren, der im deutschsprachigen Ausland schon lange mit Erfolg angewandten M\u00f6glichkeit, Vorzugsstimmen listen\u00fcbergreifend abzugeben. Dies w\u00fcrde die Freiheit der Wahl wesentlich erweitern.<\/li>\n<li>Immer noch k\u00f6nnen Landesr\u00e4te von au\u00dfen berufen werden, die der demokratischen Legitimation durch Wahlen entbehren.<\/li>\n<li>Keine Pflicht wird f\u00fcr die wahlwerbenden Listen vorgesehen, Vorwahlen abzuhalten, um ihren Mitgliedern eine transparente und demokratische Einflussnahme auf die Kandidatenauslese zu bieten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ungeregelt bleibt auch die Frage des Einflusses der Verb\u00e4nde auf die Wahlen, ein nach wie vor in S\u00fcdtirol schwerwiegender Faktor, der die Chancen im Sinne finanzstarker und \u00f6ffentlichkeitswirksamer Verb\u00e4nde verzerrt. Bezeichnend schlie\u00dflich der Umstand, dass die SVP jetzt im Eiltempo innerhalb April 2017 ein \u201cvollumf\u00e4ngliches\u201d Landtagswahlgesetz durchsetzen will (ganz ohne Partizipationsverfahren), w\u00e4hrend das seit fast drei Jahren diskutierte Direkte-Demokratie-Gesetz immer noch auf die lange Bank geschoben wird.<\/p>\n<!-- Snippets by WebberZone Snippetz --><div class=\"ata_snippets\"><hr style=\"height: 10px;border: none;margin-top: 0px;background-color: darkred\" \/>\r\n\r\n<div style=\"background-color: none;padding: 0px;font-size: 14px;font-family: Helvetica,Arial;margin: 10px 0px 0px 0px\"><span style=\"color: darkred\"><strong><small>Autor:innen- und Gastbeitr\u00e4ge widerspiegeln nicht notwendigerweise die Meinung oder die Position von BBD, so wie die jeweiligen Verfasser:innen nicht notwendigerweise die Ziele von BBD unterst\u00fctzen.<\/small><\/strong><small>\u00b7 I contributi esterni non necessariamente riflettono le opinioni o la posizione di BBD, come a loro volta le autrici\/gli autori non necessariamente condividono gli obiettivi di BBD. \u2014 <a href=\"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?page_id=11356#copyleft\"><strong>\u00a9<\/strong><\/a><\/small><\/span><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schon dreimal hat der Landtag seit 2001 das Landtagswahlrecht novelliert, 2003, 2008 und 2013, hat dabei meist nur kleinere, zum Teil technische Aspekte im Sinne der Mehrheitspartei angepasst. 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