{"id":36203,"date":"2017-09-11T22:04:46","date_gmt":"2017-09-11T20:04:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=36203"},"modified":"2019-06-21T13:05:43","modified_gmt":"2019-06-21T11:05:43","slug":"die-verfassungsbrecher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=36203","title":{"rendered":"Die Verfassungsbrecher."},"content":{"rendered":"<p>In Artikel 2 der spanischen Verfassung hei\u00dft es nahezu analog zu Artikel 5 der italienischen Verfassung: \u201eLa Constituci\u00f3n se fundamenta en la indisoluble unidad de la Naci\u00f3n espa\u00f1ola, patria com\u00fan e indivisible de todos los espa\u00f1oles, [\u2026].\u201c (Die Verfassung gr\u00fcndet sich auf die unaufl\u00f6sliche Einheit der spanischen Nation, gemeinsames und unteilbares Vaterland aller Spanier). In Italien hat das Verfassungsgericht eigenm\u00e4chtig und ohne Einbindung des Parlamentes \u00fcber diesen Unteilbarkeitspassus sogar noch eine <a title=\"VGH: Nationale Einheit ist ewig!\" href=\"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=25984\">Ewigkeitsklausel verh\u00e4ngt<\/a>. Das hei\u00dft, Artikel 5 kann auf demokratische Weise nicht mehr abge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>Womit wir bei der Frage w\u00e4ren: Wie rechtstreu muss eine demokratische Gesellschaft angesichts undemokratischen Rechts sein? Wir kennen dieses Dilemma, mit dem sich die katalanische Unabh\u00e4ngigkeitsbewegung gegenw\u00e4rtig konfrontiert sieht, nur zu gut bez\u00fcglich der Frage nach dem Ma\u00df an Toleranz gegen\u00fcber Intoleranz in einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Und so wie ich der \u00dcberzeugung bin, dass Rassismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist und sich die Toleranz gegen\u00fcber Nazis und Faschisten demnach in Grenzen halten sollte, so denke ich, dass die demokratische Willensbekundung \u2013 solange sie keine Grundrechte antastet \u2013 \u00fcber undemokratischem Recht steht. Gem\u00e4\u00df einem Motto der katalanischen Gr\u00fcnen: \u201eLegalit\u00e4t ist nicht unver\u00e4nderlich und hat sich dem demokratischen Willen anzupassen und nicht umgekehrt\u201c. Wesensmerkmal einer Demokratie ist die Ver\u00e4nderbarkeit von Regelungen. Lediglich Grundwerte wie das Recht auf Leben, die Gleichheit aller Menschen usw. stehen nicht zur Disposition. Die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Verwaltungseinheit (=Staat oder Staatengemeinschaft) tastet jedoch nicht im Geringsten Grundrechte an und kann somit selbstverst\u00e4ndlich jederzeit einer demokratischen Entscheidung unterzogen werden.<\/p>\n<p>Eine Unteilbarkeitsklausel in einer Verfassung ist somit ein \u2013 <a title=\"Verfassung laut LH \u00bbundemokratisch\u00ab.\" href=\"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=22247\">wie auch Landeshauptmann Arno Kompatscher bekennt<\/a>\u00a0\u2013 undemokratisches Recht. Ganz egal, ob es auf demokratische Art zustande gekommen ist oder nicht. Die Vergangenheit hat oft genug bewiesen, dass demokratische Entscheidungen nicht notwendigerweise demokratische Regeln nach sich ziehen m\u00fcssen. So mancher Diktator ist perfekt demokratisch an die Macht gekommen. Sollte ein Land demokratisch beschlie\u00dfen, den Frauen das Wahlrecht zu entziehen und dies in seine Verfassung aufnehmen, w\u00e4re es f\u00fcr mich somit auch legitim, wenn dann eine Region oder ein Bundesland dieses Staates demokratisch entscheidet, Frauen dennoch w\u00e4hlen zu lassen.<\/p>\n<p>Eine Unteilbarkeits- und noch mehr eine Ewigkeitsklausel sind gleich aus mehreren Gr\u00fcnden undemokratisch. Zum einen binden sie nachfolgende Generationen an die Entscheidung ihrer Vorfahren und zum anderen widersprechen Knebelvertr\u00e4ge unserer g\u00e4ngigen Rechtsauffassung. Eine Abmachung, die auf ewig oder auch nur ungerechtfertigt lange keine M\u00f6glichkeit des Ausstieges eines Vertragspartners vorsieht, gilt im Zivilrecht als sittenwidrig. Zu guter Letzt ist die Einheit eines (meiner Meinung nach abstrusen) Konstrukts wie das einer Nation alles andere als ein Grundrecht, das vor einer demokratischen Entscheidung \u201egesch\u00fctzt\u201c werden muss. Im Gegenteil. Die meisten Staatsgrenzen in Europa sind Resultat von Kriegen oder absolutistisch-monarchistischen Exzessen. Es w\u00e4re h\u00f6chst an der Zeit, sie demokratisch zu legitimieren, wie wir das mit allem anderen auch tun, was unser Zusammenleben betrifft.<\/p>\n<p>Verbindungen \u2013 sei es zwischen Personen oder Institutionen \u2013 werden in demokratischen L\u00e4ndern einvernehmlich \u2013 sprich demokratisch \u2013 eingegangen. So m\u00fcssen beide Ehepartner einer Heirat zustimmen. Und beim Beitritt zur Europ\u00e4ischen Union beispielsweise bedarf es des Einverst\u00e4ndnisses sowohl des Beitrittskandidaten als auch der aufnehmenden Institution. Eine Trennung hingegen muss nicht einvernehmlich erfolgen. So wie es also v\u00f6llig normal ist, dass ein Ehepartner allein die Scheidung einreichen kann, so sollte auch eine demokratische Verwaltungseinheit ihren Austritt aus einer Verbindung selbst entscheiden d\u00fcrfen. Nicht zuletzt deshalb, weil Organisationen ja auch im Laufe der Zeit Richtungen einschlagen k\u00f6nnen, die man einfach nicht mehr mittragen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Der Brexit (den ich im \u00dcbrigen f\u00fcr eine Fehlentscheidung halte, der jedoch als demokratische Willensbekundung zu akzeptieren ist) illustriert dieses Prinzip recht gut. Die Briten haben 1973 entschieden, der damaligen EWG (Europ\u00e4ische Wirtschaftsgemeinschaft) beizutreten, was 1975 noch zus\u00e4tzlich durch eine Volksabstimmung best\u00e4tigt wurde. Auf der anderen Seite musste die Aufnahme von allen damaligen Gemeinschaftsmitgliedern ratifiziert werden. Der nunmehrige Austritt wiederum erfolgt auf einseitigen Wunsch und gegen den Willen der meisten, wenn nicht aller anderen Vertragspartner.<\/p>\n<p>Wenn wir den Brexit jetzt auf die katalanische Situation umlegen, erkennen wir recht schnell, wie absurd und undemokratisch Unteilbarkeitsklauseln sind. Demnach h\u00e4tten das Vereinigte K\u00f6nigreich und die EWR 1973 freiwillig und demokratisch entschieden, dass weder das Vereinigte K\u00f6nigreich, noch ein anderes Mitgliedsland je wieder die Union verlassen darf. H\u00f6chstens ein Mehrheitsbeschluss aller (die aber mittlerweile nicht mehr die gleichen Personen sind, die damals die Unteilbarkeit beschlossen haben) k\u00f6nnte daran etwas \u00e4ndern \u2013 und analog zum Fall Italien nicht einmal ein solcher. Das hei\u00dft \u00fcber den Brexit h\u00e4tten nach der spanischen Verfassungslogik nicht nur die Briten, sondern ganz Europa abstimmen m\u00fcssen. Das ist ungef\u00e4hr so, wie wenn alle Bewohner eines Mehrfamilienhauses abstimmen, ob eine Familie aus ihrer Wohnung ausziehen darf, weil das die Urgro\u00dfeltern der Mieter irgendwann einmal unumst\u00f6\u00dflich so beschlossen haben. (Exkurs: Im Falle S\u00fcdtirols ist die besagte Verfassungsklausel noch absurder und undemokratischer, da unsere Vorfahren am Inkrafttreten der italienischen Verfassung nicht beteiligt waren und in sp\u00e4terer Folge zwangsbegl\u00fcckt wurden). De facto h\u00e4tte das Vereinigte K\u00f6nigreich also keine M\u00f6glichkeit, selbstverantwortlich und demokratisch \u00fcber seine Zukunft zu befinden.<\/p>\n<p>Genau das ist das katalanische Dilemma. Die gegenw\u00e4rtig von Spanien betriebene Verjudizierung der Angelegenheit halte ich angesichts obiger Analyse f\u00fcr fatal. Rechtssicherheit und Rechtstreue sind zweifellos hohe demokratische G\u00fcter. Jedoch d\u00fcrfen wir in Anbetracht zweifelsfrei undemokratischer Regelungen die politische Dimension von Demokratie nicht au\u00dfer Acht lassen. Ich verstehe, dass das vielen \u2013 Politikern zumal \u2013 schwer f\u00e4llt, weil auch Legislative und Exekutive in den meisten westlichen Demokratien mit \u00fcberproportional vielen Juristen besetzt sind. Am Ende sind es jedoch immer der politische Prozess respektive die demokratische Willensbekundung, die Recht erst entstehen lassen, die aber auch vor undemokratischem Recht nicht zur\u00fcckstecken d\u00fcrfen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"font-family: Helvetica, Arial, sans-serif; text-transform: uppercase;\">C\u00ebla enghe:<\/span><\/strong> <a title=\"Spanien: Justiz statt Politik?\" href=\"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=34034\"><code>01<\/code><\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Artikel 2 der spanischen Verfassung hei\u00dft es nahezu analog zu Artikel 5 der italienischen Verfassung: \u201eLa Constituci\u00f3n se fundamenta en la indisoluble unidad de la Naci\u00f3n espa\u00f1ola, patria com\u00fan e indivisible de todos los espa\u00f1oles, [\u2026].\u201c (Die Verfassung gr\u00fcndet sich auf die unaufl\u00f6sliche Einheit der spanischen Nation, gemeinsames und unteilbares Vaterland aller Spanier). 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