{"id":40161,"date":"2018-03-31T18:37:28","date_gmt":"2018-03-31T16:37:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=40161"},"modified":"2019-03-10T19:41:24","modified_gmt":"2019-03-10T18:41:24","slug":"spazieren-auf-dem-grat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=40161","title":{"rendered":"Spazieren auf dem Grat."},"content":{"rendered":"<p>Wenn auf Social-Media-Plattformen oder in Online-Foren Kommentare gel\u00f6scht, Regeln (Netiquette) konsequent exekutiert oder Benutzer gesperrt werden, tauchen mit beinahe an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit recht schnell das Wort \u201eZensur\u201c sowie ein Verweis auf die \u201eMeinungsfreiheit\u201c auf. Dass z. B. ein Blogbetreiber Zensur \u00fcbe und Social-Media-Unternehmen eine Gefahr f\u00fcr die Meinungsfreiheit seien, <a title=\"\" href=\"http:\/\/www.tageszeitung.it\/2018\/02\/12\/zensierte-ulli\/\">wie dies auch Ulli Mair (F) nach L\u00f6schung einer ihrer Beitr\u00e4ge diagnostizierte<\/a>, sind schwerwiegende Vorw\u00fcrfe, die die so Adressierten in ein unvorteilhaftes Licht r\u00fccken. Dabei ist das Wort Zensur in diesen Zusammenh\u00e4ngen meist v\u00f6llig fehl am Platz und auch von einer Einschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit kann in einem Gro\u00dfteil der F\u00e4lle nicht die Rede sein.<\/p>\n<p>Zensur (Vor- und Nachzensur) bezeichnet staatliche Ma\u00dfnahmen der Informationskontrolle und der Unterbindung bestimmter Meinungen und Formen des Ausdrucks. Wenn also ein privater Betreiber einer Plattform Regeln festlegt und diese exekutiert (ungeachtet dessen, wie sinnvoll oder absurd diese Regeln auch sind), dann hat das mit Zensur nichts zu tun. Es ist das gute Recht eines Blogbetreibers oder einer Firma wie Facebook innerhalb der geltenden Gesetze festzulegen, nach welchen Regeln auf deren Plattform \u2013 also in deren Haus \u2013 interagiert wird. Viele m\u00f6gen beispielsweise Facebooks \u201eNippelregel\u201c, der bereits Bilder stillender M\u00fctter oder Kunstwerke mit barbusigen Frauen zum Opfer gefallen sind, f\u00fcr l\u00e4cherlich halten. Dennoch ist es nicht Zensur, wenn Facebook diese Abbildungen nicht duldet. Diese Regeln sind vergleichbar mit einer Hausordnung. Als privater Hausbesitzer habe ich das Recht, eine Hausordnung zu erlassen (z.B. Haustiere zu verbieten, Nachtruhe festzulegen usw.) und Leute, die die Hausordnung nicht akzeptieren oder dagegen versto\u00dfen, nicht ins Haus zu lassen. Demnach ist auch der scheinbar paradoxe Umstand zul\u00e4ssig, dass ein FKK-Club bekleideten und ein Restaurant unbekleideten Menschen den Zutritt verweigert.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich verh\u00e4lt es sich mit der Meinungsfreiheit. Nur weil ich in meinem Haus (aka auf meiner Internetplattform) gewisse Ausdrucksformen nicht dulde, ist dadurch die Meinungsfreiheit noch lange nicht eingeschr\u00e4nkt. Meinungsfreiheit hei\u00dft, dass ich meine Meinung in Wort, Schrift und Bild verbreiten darf. Es bedeutet aber nicht, dass ich das \u00fcberall uneingeschr\u00e4nkt tun kann \u2013 auf fremdem Grund zumal. Es bedeutet auch nicht, dass alle meine Meinung akzeptieren m\u00fcssen, ich vor Kritik immun bin und nicht die Verantwortung f\u00fcr mein Tun \u00fcbernehmen muss. Denn wir haben uns demokratisch geeinigt, dass die Meinungsfreiheit nicht absolut ist. Sie ist ein hohes Gut, aber man kann unter ihrem Deckmantel nicht alles sagen oder zeigen. Auf den g\u00e4ngigen Ausspruch &#8220;Das wird man doch wohl noch sagen d\u00fcrfen&#8221;, kann die Antwort auch &#8220;Nein!&#8221; lauten. Wenn ich jemanden willk\u00fcrlich als Kindersch\u00e4nder bezeichne, ist das nicht Meinungsfreiheit, sondern erf\u00fcllt den Straftatbestand der Verleumdung. Wenn ich Kinder mit sexuell expliziten oder extrem gewaltt\u00e4tigen Inhalten konfrontiere, ist das nicht Meinungsfreiheit, sondern verst\u00f6\u00dft das gegen den Schutz Minderj\u00e4hriger. Wenn ich fordere, jemand m\u00f6ge meinen Nachbarn erschie\u00dfen oder wenn ich Menschengruppen pauschal verunglimpfe, dann ist das nicht Meinungsfreiheit, sondern Aufruf zum Mord bzw. Verhetzung.<\/p>\n<p>Wie weit Meinungsfreiheit geht, ist in den einzelnen L\u00e4ndern unterschiedlich geregelt. Gemein ist aber allen, dass sie Grenzen hat. Die USA beispielsweise legen die \u201eFreedom of Speech\u201c wesentlich weiter aus, als die meisten europ\u00e4ischen Demokratien. In den USA ist das Verbrennen der Flagge ein Ausdruck von Meinungsfreiheit, w\u00e4hrend es in vielen anderen L\u00e4ndern einen Gesetzesversto\u00df darstellt (was ich pers\u00f6nlich absurd finde). In den USA k\u00f6nnen Mitglieder der Westboro Baptist Church auf Begr\u00e4bnissen von an AIDS verstorbenen Homosexuellen ungestraft Schilder mit der Aufschrift \u201eGod hates Fags\u201c hochhalten, w\u00e4hrend dies in anderen L\u00e4ndern wohl gegen Ehre und Sittlichkeit versto\u00dfen und geahndet werden w\u00fcrde (was ich pers\u00f6nlich gut finde). Doch darf ich auch in den USA nicht in einem vollbesetzten Theater \u201eFeuer\u201c oder \u201eBombe\u201c rufen, ohne dass es einen konkreten Anlass daf\u00fcr gibt. Die \u00f6ffentliche Sicherheit wiegt in diesem Falle f\u00fcr den Gesetzgeber schwerer als mein Recht auf \u201eFreedom of Speech\u201c.<\/p>\n<p>Eine schwierige Frage in diesem Zusammenhang ist, wie wir mit offen antidemokratischen, die Grundrechte tangierenden Meinungen umgehen. Zugespitzt gesagt: Ist es von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn ich die Abschaffung derselben fordere? Oder weiter gedacht: K\u00f6nnen wir es zulassen, dass die Demokratie auf demokratische Weise abgeschafft wird? Dies h\u00e4tte n\u00e4mlich zur Folge, dass wir kommenden Generationen Grundrechte verwehren sowie ihnen die M\u00f6glichkeit nehmen, auf demokratischem Wege \u00fcber ihr Gemeinwesen zu befinden bzw. \u00fcberhaupt zu einem demokratischen System zur\u00fcckzukehren.<\/p>\n<p>Einer der wenigen Umst\u00e4nde, wo ich im Moment sehr wohl den Ansatz von Zensur und Einschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit sehe, ist das so genannte NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) in Deutschland. Dieses schreibt n\u00e4mlich vor, dass Betreiber von Social-Media-Plattformen, um sich nicht strafbar zu machen, \u201eoffensichtlich rechtswidrige Inhalte\u201c innerhalb von 24 Stunden l\u00f6schen m\u00fcssen. Es ist freilich keine Einschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit, wenn rechtswidrige Kommentare gel\u00f6scht und deren Verfasser zur Verantwortung gezogen werden, aber was ein \u201erechtswidriger Inhalt\u201c ist, hat in einer Demokratie die Justiz zu entscheiden und nicht eine Privatfirma wie Facebook oder Twitter. Diese Auslagerung der Verantwortung von Seiten des Staates, die in Richtung Beweislastumkehr geht und im Prinzip nur Symptombek\u00e4mpfung ist, kann also sehr wohl zu einer Einschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit f\u00fchren, da anzunehmen ist, dass die Betreiber \u2013 um einer empfindlichen Strafe zu entgehen \u2013 prophylaktisch eher l\u00f6schen als stehen lassen. Dabei exekutieren sie nicht notwendigerweise ihre eigene Hausordnung (was legitim w\u00e4re), sondern m\u00fcssen Vorgaben des Staates nach eigenem Gutd\u00fcnken interpretieren.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn auf Social-Media-Plattformen oder in Online-Foren Kommentare gel\u00f6scht, Regeln (Netiquette) konsequent exekutiert oder Benutzer gesperrt werden, tauchen mit beinahe an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit recht schnell das Wort \u201eZensur\u201c sowie ein Verweis auf die \u201eMeinungsfreiheit\u201c auf. Dass z. 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