{"id":6921,"date":"2011-01-23T17:35:00","date_gmt":"2011-01-23T16:35:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=6921"},"modified":"2017-06-15T15:08:17","modified_gmt":"2017-06-15T13:08:17","slug":"neue-grenzen-fur-klassenfahrten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=6921","title":{"rendered":"Neue Grenzen f\u00fcr Klassenfahrten."},"content":{"rendered":"<p>Die Europaregion namens <em>Tirol-S\u00fcdtirol\/Alto Adige-Trentino<\/em> w\u00e4chst immer weiter und sp\u00fcrbarer zusammen. So m\u00fcssen jetzt Schulen grenz\u00fcberschreitende Klassenfahrten jedes Mal bei der Qu\u00e4stur in Bozen melden und polizeilich genehmigen lassen. Will zum Beispiel eine Klasse von Gossensass \u00fcber die (wohlgemerkt \u00bbnicht mehr existierende\u00ab) Grenze nach Gries am Brenner \u00bbverreisen\u00ab (laut Google Maps 14,8 km) braucht es zuerst die Einwilligung der Staatsgewalt. Dadurch wird die grenz\u00fcberschreitende Freundschaft gef\u00f6rdert \u2014 eine eindeutige Verbesserung, wie wir sie seit 70 Jahren nicht mehr gekannt haben.<\/p>\n<p>Von einem Leserbrief auf diese bedeutende Neuerung aufmerksam gemacht, habe ich am 28. Dezember das Deutsche Schulamt angeschrieben und noch am selben Tag Auskunft erhalten:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>in einem Leserbrief (&#8220;Fahrt ins Ausland&#8221;), welcher im Wochenblatt ff (Nr. 51-52 vom 23. Dezember 2010) abgedruckt wurde, ist die Rede von einer Meldepflicht f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Klassenfahrten. Will ein Lehrer einen Ausflug nach Nordtirol oder M\u00fcnchen organisieren, muss er &#8211; soweit ich das verstehe &#8211; in Hinkunft bei der Polizei in Bozen um Erlaubnis bitten. Was ist an dieser Information dran?<\/p>\n<p>Bei dieser Gelegenheit m\u00f6chte ich weiters in Erfahrung bringen, ob es stimmt, dass Klassenfahrten ins n\u00f6rdliche Tirol (bzw. allgemein ins Ausland) dadurch erschwert werden, dass die Aufenthaltsgenehmigungen und Ausweispapiere von Zuwandererkindern nur innerstaatliche G\u00fcltigkeit haben, f\u00fcr sie also &#8220;Schengen&#8221; keinerlei Auswirkungen hat. Das st\u00fcnde freilich im Gegensatz zum in Sonntagsreden h\u00e4ufig bem\u00fchten Hinweis, die Grenze existiere nicht mehr. Es w\u00e4re schade, wenn junge Zuwanderer zu Hause bleiben m\u00fcssten oder Klassenfahrten ganz entfielen, nur weil absurde Regelungen dies so wollen.<\/p>\n<p>Ich danke im Voraus f\u00fcr eine Stellungnahme.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Antwort:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Constantini,<\/p>\n<p>mit der Verabschiedung der neuen Gesetzesverordnung Nr. 135\/2009 zur Anpassung an die EU-Regelung Nr. 444\/2009 wird die Pflicht der Ausstellung eines Einzelpasses nach dem Grundsatz &#8220;Eine Person &#8211; ein Pass&#8221; vorgesehen und zwar unabh\u00e4ngig vom Alter des Antragstellers. Seit dem 25. November 2009 ben\u00f6tigen Minderj\u00e4hrige mit italienischer Staatsb\u00fcrgerschaft f\u00fcr die Reise ins Ausland einen gesonderten Reisepass bzw. einen geeigneten Identit\u00e4tsnachweis. Die bisher ausgestellten Reisep\u00e4sse sind von den neuen Bestimmungen nicht betroffen; sie bleiben bis zum Verfallsdatum des Passes g\u00fcltig. Die neuen Bestimmungen werden also nur f\u00fcr die neuen Antr\u00e4ge angewandt. All die geltenden Bestimmungen \u00fcber den Kollektivpass und \u00fcber die Geburtsurkunde zur Ausreise von Minderj\u00e4hrigen bleiben unver\u00e4ndert.<br \/>\nInsbesondere f\u00fcr die Schulen von Interesse ist, dass Jugendliche unter 14 Jahren nur mehr dann in Begleitung von Personen, die nicht die Erziehungsberechtigten sind, ins Ausland reisen d\u00fcrfen, wenn die Qu\u00e4stur aufgrund der Einwilligung der Erziehungsberechtigten die sogenannte &#8220;dichiarazione di affido&#8221; ausstellt (bis November 2009 galt diese Pflicht nur f\u00fcr Minderj\u00e4hrige unter 10 Jahren).<\/p>\n<p>Minderj\u00e4hrige unter 14 Jahren mit italienischer Staatsb\u00fcrgerschaft, die in Begleitung einer anderen Person als einem Elternteil, Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vormund (gem\u00e4\u00df Angabe im Reisepass) reisen, m\u00fcssen somit bei der Ausreise aus Italien besondere Voraussetzungen erf\u00fcllen: Wie oben beschrieben, m\u00fcssen sie eine Erkl\u00e4rung (dichiarazione di affido) der lokalen Polizeidienststelle (Qu\u00e4stur) mit sich f\u00fchren. Ohne diese Genehmigung k\u00f6nnen sie das italienische Staatsgebiet nicht verlassen. Diese Einschr\u00e4nkung gilt nur f\u00fcr Personen mit italienischer Staatsb\u00fcrgerschaft; Minderj\u00e4hrige anderer Nationalit\u00e4ten sind davon nicht betroffen, da f\u00fcr Ausl\u00e4nderkinder die Bestimmungen ihres Herkunftslandes anzuwenden sind.<\/p>\n<p>Die neuen Bestimmungen wurden zur Bek\u00e4mpfung von Kindesentf\u00fchrungen, insbesondere bei getrennten Eltern, aber auch zur Bek\u00e4mpfung des Menschenhandels mit Minderj\u00e4hrigen erlassen. Dadurch wird mehr Schutz f\u00fcr die Identit\u00e4t des einzelnen B\u00fcrgers gew\u00e4hrleistet und demzufolge mehr Sicherheit f\u00fcr die reisenden Kinder.<\/p>\n<p>In der Anlage finden Sie die Mitteilung des Schulamtsleiters vom 17. November 2010, welche in diesem Zusammenhang f\u00fcr Sie von Interesse sein k\u00f6nnte. Die genannte Mitteilung zu den Klassenfahrten ins Ausland ist samt Anlage auch auf der Homepage des Deutschen Schulamtes [&#8230;] zu finden.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>Werner Clara<br \/>\nAmt f\u00fcr Schulordnung 16.1 Ufficio Ordinamento scolastico<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europaregion namens Tirol-S\u00fcdtirol\/Alto Adige-Trentino w\u00e4chst immer weiter und sp\u00fcrbarer zusammen. So m\u00fcssen jetzt Schulen grenz\u00fcberschreitende Klassenfahrten jedes Mal bei der Qu\u00e4stur in Bozen melden und polizeilich genehmigen lassen. 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