{"id":8983,"date":"2011-09-20T13:07:34","date_gmt":"2011-09-20T11:07:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=8983"},"modified":"2022-05-01T23:23:17","modified_gmt":"2022-05-01T21:23:17","slug":"kein-faires-angebot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=8983","title":{"rendered":"Kein faires Angebot."},"content":{"rendered":"<!-- Snippets by WebberZone Snippetz --><div class=\"ata_snippets\"><hr style=\"height: 15px; border: none; margin-top: 0em; background-color: darkred;\"\/><\/div><p>Kann man von einer Partei, die ihren Mitgliedern nur sehr begrenzte Mitbestimmung erlaubt, einen brauchbaren Vorschlag zur Regelung der Mitbestimmungsrechte erwarten? Kann man von der <abbr title=\"S\u00fcdtiroler Volkspartei\">SVP<\/abbr>, deren Mitglieder laut ihrem Statut nie per Urabstimmung zu irgendeinem wichtigen Thema befragt werden k\u00f6nnen, eine b\u00fcrgerfreundliche Regelung der Volksabstimmung erwarten? Heiner Gei\u00dfler scheint bei der letzten SVP-Landesversammlung umsonst f\u00fcr echte B\u00fcrgerbeteiligung geworben zu haben. Der von Schuler, Pichler-Rolle und Kuenzer jetzt vorgelegte Entwurf bringt zwar einen neuen Ansatz mit einigen positiven Neuerungen, wie etwa die Einf\u00fchrung des Informationsheftes und die M\u00f6glichkeit der Abstimmung \u00fcber Beschl\u00fcsse der Landesregierung. Auf der anderen Seite w\u00fcrde eine Regelung nach diesem Muster die B\u00fcrgerbeteiligung an der Landespolitik wieder erschweren. F\u00fcnf emblematische Beispiele:<\/p>\n<ol>\n<li>Die f\u00fcr eine Volksinitiative n\u00f6tige Unterschriftenzahl wird als Gegenleistung zur Abschaffung des Beteiligungsquorums mehr als verdoppelt, n\u00e4mlich auf 27.500. Nicht umsonst hat man sich die in Bayern bestehende H\u00fcrde zum Vorbild genommen, wo auf Landesebene bei 10% Unterschriften alle 10 Jahre ein Volksentscheid zustandekommt. 2007 hat die Plattform der Vereine f\u00fcr ein besseres Gesetz zur direkten Demokratie 26.000 Unterschriften gesammelt, eine Oppositionspartei 15.000. S\u00fcdtirol ist ein Land der Vereine. Wenn direkte Beteiligung vor allem den einfachen B\u00fcrgern und Vereinen zug\u00e4nglich sein soll, sind 27.500 Unterschriften eher abschreckend. In der Schweiz liegt die durchschnittliche Unterschriftenh\u00fcrde in den Kantonen bei 2,3%, was f\u00fcr S\u00fcdtirol 9.000 Unterschriften entspr\u00e4che. B\u00fcrgerfreundlich bedeutet einen zumutbaren Aufwand f\u00fcr die Einleitung einer Volksabstimmung, nicht der offenkundige Versuch, den B\u00fcrgern die Schneid auszutreiben.<\/li>\n<li>Das zweistufige Verfahren bei einer Volksinitiative ist der zweite gro\u00dfe R\u00fcckschritt. Wiederum ausgehend vom Modell Bayern will die SVP, dass die B\u00fcrger zun\u00e4chst eine Art Volksbegehren an den Landtag richten. Damit sollen B\u00fcrgerinitiativen daran gehindert werden, ihre L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge der Allgemeinheit zur Debatte und Entscheidung vorzulegen. Sie sollen sich zun\u00e4chst mit der Landtagsmehrheit herumschlagen und vermutlich mit halben Zugest\u00e4ndnissen abgespeist werden, die in der politischen Praxis dann v\u00f6llig verw\u00e4ssert werden: \u201cNimmt der Landtag oder die Landesregierung die B\u00fcrgerinitiative in ver\u00e4nderter Form an, die jedoch dem Grundanliegen der B\u00fcrgerinitiative entspricht, so stellt die Richterkommission fest, dass die B\u00fcrgerinitiative angenommen wurde. Es kann kein Volksentscheid herbeigef\u00fchrt werden.\u201d (Art. 13, p.3 der SVP-Vorlage). Mit diesem Gummiparagrafen k\u00f6nnte die Landtagsmehrheit die Sache immer in ihrem Sinne zurecht biegen: die Flughafen-Mediation l\u00e4sst gr\u00fc\u00dfen. Laut SVP-Vorlage ist die in der Schweiz bew\u00e4hrte Methode auch vorgesehen, n\u00e4mlich die M\u00f6glichkeit des Landtags, einen Gegenvorschlag zur Volksabstimmung zu bringen. Aus Sicht der B\u00fcrger w\u00e4re damit ein zweistufiges Verfahren \u00fcberfl\u00fcssig, weil vor der aufw\u00e4ndigen Sammlung von Unterschriften Mediationsversuche mit der politischen Vertretung gemacht werden.<\/li>\n<li>Die SVP will Projekte der Landesregierung nur dann einem Volksentscheid zug\u00e4nglich machen, wenn sie mehr als 1% des Landeshaushalts (also mindestens 50 Mio. Euro) kosten: eine Grenze, die jenseits der heutigen Realit\u00e4t bei Gro\u00dfprojekten liegt. Die allermeisten in j\u00fcngster Zeit kritisierten Vorhaben lagen unter diesem Ausgabenvolumen, denn auch wenn 5 oder 10 Millionen Euro f\u00fcr ein unsinniges Projekt eingespart werden, ist dies eingespartes Geld der Steuerzahler, das in sinnvollere Ausgaben flie\u00dfen kann.<\/li>\n<li>Aufgrund von Ausschlussklauseln vor und nach Landtagswahlen verringert sich die f\u00fcr Volksentscheide nutzbare Zeit auf weniger als die H\u00e4lfte der Legislatur. So darf etwa ein Antrag auf Volksabstimmung nicht mehr 12 Monate vor Ablauf der Legislatur beim Landtag eingereicht werden, W\u00e4re der neue SVP-Entwurf schon in Kraft, k\u00f6nnte z.B. in der laufenden Legislatur 2008-2013 kein Volksentscheid zu einem aktuellen Problem mehr abgehalten werden, sondern erst wieder ab 2014. Damit wird die B\u00fcrgerbeteiligung unvertretbar lang hinausgez\u00f6gert. Man tut so, als k\u00f6nnten die B\u00fcrger ein Jahr vor den Landtagswahlen an nichts anderes vern\u00fcnftig denken als ans Kreuzchen zu Partei und Kandidatennamen.<\/li>\n<li>Der SVP-Entwurf birgt auch hinsichtlich der Volksabstimmungen, die irgendwie mit Fragen des Verh\u00e4ltnisses der Sprachgruppen ber\u00fchren, einen gravierenden Stolperstein. Art. 13, Punkt 9, des SVP-Gesetzentwurfs lautet: \u201c\u00dcber eine B\u00fcrgerinitiative, \u00fcber die im Landtag gem\u00e4\u00df Art. 56 des Statuts nach Sprachgruppen getrennt abgestimmt wurde, kann kein Volksentscheid abgehalten werden.\u201d Im Klartext: es gen\u00fcgt, dass \u00fcber einen B\u00fcrgerantrag die Mehrheit der italienischen Rechtsopposition die getrennte Abstimmung verlangt, und die Volksabstimmung w\u00e4re vom Tisch. Schon klar, dass die SVP sich mit einem solchen Passus der italienischen Rechten anbiedern will, doch aus der Sicht der an Mitsprache interessierten B\u00fcrger aller Sprachgruppen wird damit Missbrauch T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet. Die Initiative f\u00fcr mehr Demokratie hat in ihrem mit Volksbegehren vorgelegten Entwurf f\u00fcr solche F\u00e4lle besondere Schutzklauseln bei der Volksabstimmung selbst eingebaut.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ein weiterer Mangel macht die SVP-Vorlage vollends unakzeptabel: es fehlt das in der Schweiz am h\u00e4ufigsten genutzte Instrument der direkten Demokratie g\u00e4nzlich: das best\u00e4tigende Referendum! Damit k\u00f6nnen die B\u00fcrger nach Verabschiedung eines Beschlusses durch Landtag oder Landesregierung vor dessen Inkrafttreten ein Veto einlegen und einen Volksentscheid verlangen. Diese \u201cNotbremse\u201d will die SVP den S\u00fcdtirolerWahlberechtigten g\u00e4nzlich vorenthalten.<\/p>\n<p>Zur Ausgangsfrage, ob man sich von der SVP eine gute Regelung der direkten Demokratie \u00fcberhaupt erwarten kann. Nat\u00fcrlich ja: eine moderne Volkspartei muss eine halbwegs b\u00fcrgerfreundliche Regelung des Volksentscheids zuwege bringen. Mit etwas Druck von unten hat auch die CSU die B\u00fcrgerbeteiligung in Bayern zumindest auf Gemeindeebene gut geregelt. Die SVP hat sich mit diesem Vorschlag zwar bewegt und einige Verbesserungen gegen\u00fcber dem Status quo aufgenommen. Doch w\u00e4re von Arnold Schuler, der sich mit Noggler f\u00fcr mehr Eigenst\u00e4ndigkeit und Beteiligung von B\u00fcrgern und Gemeinden schl\u00e4gt, mehr zu erwarten gewesen. Wenn dieser Entwurf nun etwa mit Hilfe der italienischen Rechtsopposition im Landtag durchgewunken wird, k\u00f6nnen die B\u00fcrger nur mit dem sog. \u201cbest\u00e4tigenden Referendum f\u00fcr die Satzungsgesetze\u201d reagieren. Dies bedeutet, dass nach wahrscheinlicher Verabschiedung des SVP-Entwurfs im Landtag 1\/50 der W\u00e4hlerschaft dar\u00fcber einen Volksentscheid ohne Quorum verlangen und auf einem faireren Angebot seitens der Gesetzgeber beharren kann.<small><\/small><\/p>\n<!-- Snippets by WebberZone Snippetz --><div class=\"ata_snippets\"><hr style=\"height: 10px;border: none;margin-top: 0px;background-color: darkred\" \/>\r\n\r\n<div style=\"background-color: none;padding: 0px;font-size: 14px;font-family: Helvetica,Arial;margin: 10px 0px 0px 0px\"><span style=\"color: darkred\"><small>I cuntribuc esterns ne spidlea nia for la minonga o la posizion de BBD, nsci coche i\/la aut\u00ebures ne sust\u00ebn nia for i fins de BBD. \u00b7 <\/small><strong><small>Autor:innen- und Gastbeitr\u00e4ge widerspiegeln nicht notwendigerweise die Meinung oder die Position von BBD, so wie die jeweiligen Verfasser:innen nicht notwendigerweise die Ziele von BBD unterst\u00fctzen.<\/small><\/strong><small> \u00b7 I contributi esterni non necessariamente riflettono le opinioni o la posizione di BBD, come a loro volta le autrici\/gli autori non necessariamente condividono gli obiettivi di BBD. \u2014 <a href=\"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?page_id=11356#copyleft\"><strong>\u00a9<\/strong><\/a><\/small><\/span><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kann man von einer Partei, die ihren Mitgliedern nur sehr begrenzte Mitbestimmung erlaubt, einen brauchbaren Vorschlag zur Regelung der Mitbestimmungsrechte erwarten? 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