{"id":95599,"date":"2025-10-22T16:42:26","date_gmt":"2025-10-22T14:42:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=95599"},"modified":"2026-03-24T17:29:29","modified_gmt":"2026-03-24T16:29:29","slug":"strategische-nichtigkeitsbeschwerde-ein-selbstversuch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?p=95599","title":{"rendered":"Strategische Nichtigkeitsbeschwerde? \u2013 Ein Selbstversuch."},"content":{"rendered":"<!-- Snippets by WebberZone Snippetz --><div class=\"ata_snippets\"><hr style=\"height: 20px; border: none; margin-top: 0em; background-color: darkred;\"\/><\/div><p><em>von Andreas Gufler Oberhollenzer<\/em><\/p>\n<p>Eigentlich sollte es in diesem Artikel darum gehen, wie ich ein national agierendes Versicherungsunternehmen zur Einhaltung meiner Sprachrechte geklagt habe \u2014 jedoch ist es zu einer Klage nicht gekommen. Nicht etwa, weil ich nicht Recht gehabt h\u00e4tte, sondern weil es nicht meine Aufgabe sein sollte, f\u00fcr das Land S\u00fcdtirol Klagen bez\u00fcglich der Minderheitenrechte zu f\u00fchren und dabei ein Prozessrisiko einzugehen. Ich m\u00f6chte aber folgend trotzdem anhand eines eigenen Beispiels darlegen, wie ungeeignet die im Moment zur Verf\u00fcgung stehenden individualrechtlichen M\u00f6glichkeiten sind, die Einhaltung der sogenannten <em>verfassungsrechtlich gesch\u00fctzten<\/em> Sprachbestimmungen zu fordern.<\/p>\n<h6>Der Ausgangspunkt: Einsprachige Versicherungsunterlagen<\/h6>\n<p>Angefangen hat alles im Juni 2025, als ich mich nach einer neuen Pflichtversicherung f\u00fcr meinen Pkw umgesehen habe. Ich bin dann irgendwann auf eine seri\u00f6se Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Mailand gesto\u00dfen, habe dort dann online einen Kostenvoranschlag gemacht und den Vertrag auch online abgeschlossen. Die ganzen Vertrags- und Polizzenunterlagen, die ich nach Abschluss des Vertrages erhalten habe, wurden mir aber nur einsprachig Italienisch zugeschickt \u2014 was nicht rechtens ist. Etwas kryptisch beinhaltet n\u00e4mlich das D.P.R 574\/1988 im Art. 2 Abs. 3 folgenden Passus:<\/p>\n<blockquote><p>In den Formularen der Akte betreffend die Pflichtversicherung mu\u00df der gemeinsame Gebrauch der italienischen und der deutschen Sprache gew\u00e4hrleistet sein.<\/p><\/blockquote>\n<h6>Beschwerde bei der Versicherung und bei der Aufsichtsbeh\u00f6rde<\/h6>\n<p>Also, in den Formularen muss eine Pflichtversicherung, unabh\u00e4ngig ihres Rechtssitzes, die Zweisprachigkeit einhalten. Aber was sind <em>Formulare?<\/em> Das Verwaltungsgericht (VerwG) Bozen hat \u00bbFormulare\u00ab mit dem <a href=\"https:\/\/mdp.giustizia-amministrativa.it\/visualizza\/?nodeRef=&amp;schema=tar_bz&amp;nrg=201400270&amp;nomeFile=201400235_01.pdf&amp;subDir=Provvedimenti\">Urteil 235\/2014 (Lang gegen <em>UnipolSai)<\/em><\/a> so interpretiert, dass darunter alle Dokumente zu verstehen sind, die sich auf das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen Versicherung und Versicherten auswirken (Datenschutzbestimmungen, Vertragsinformationen bzw. -\u00e4nderungen usw.).<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p>Gest\u00e4rkt durch dieses Urteil des VerwG habe ich daraufhin eine bewusst italienischsprachige \u2014 da ich ja wollte, dass man mein Anliegen auch versteht \u2014 und, da die rechtlichen Bestimmungen Pflichtversicherungen nicht zur Annahme deutschsprachiger Dokumente usw. verpflichten, Beschwerde an meine Versicherung geschickt, mit der Bitte, die Vertragsunterlagen, wie vom D.P.R 574\/1988 vorgesehen, zweisprachig neu abzufassen. Die Antwort der Versicherung war knapp, aber bestimmt: <em>\u00abi documenti di polizza non vengono emessi in forma bilingue.\u00bb<\/em> In derselben E\u2013Mail wurde noch auf die M\u00f6glichkeit verwiesen, Beschwerde beim IVASS, der staatlichen Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr Versicherungen, einzulegen, was ich dann auch tat. Die Seite des IVASS ist zweisprachig \u2014 Italienisch und Englisch \u2014, das f\u00fcr die Einreichung einer Beschwerde vorgesehene Formular gibt es aber nur in italienischer Sprache. So musste ich wieder mein Anliegen, deutschsprachige Versicherungsunterlagen zu erhalten, in ein italienischsprachiges Formular eintragen und darlegen. Paradox. Meine Versicherung antwortete dann innerhalb ein paar Wochen auf meine IVASS-Beschwerde, mit der Argumentation, dass sie kein \u00f6ffentlicher Konzession\u00e4r seien \u2014 was bei Pflichtversicherungen nicht stimmt \u2014 kurzgesagt folgend:<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<blockquote><p>Per la Compagn\u00eca non vi \u00e8 [\u2026] alcun obbligo di applicazione della disposizione richiesta [Anm. D.P.R 574\/1988] dal reclamante.<\/p><\/blockquote>\n<h6>Die Intervention des Landeshauptmanns, die nichts gebracht hat<\/h6>\n<p>Aufgrund meiner fehlgeschlagenen Einforderung meiner Sprachrechte bei der Versicherung selbst, habe ich mein Anliegen dem <em>Amt f\u00fcr Landessprachen und B\u00fcrger:innenrechte<\/em> geschildert. Ein paar Tage darauf landete in meinem Postfach eine E-Mail von diesem Amt zu dieser Sache, die mich erstaunt hat. Landeshauptmann Arno Kompatscher (<abbr title=\"S\u00fcdtiroler Volkspartei\">SVP<\/abbr>) habe bei meiner Versicherung interveniert: damit das Recht auf Gebrauch der Muttersprache auch in diesem Zusammenhang gewahrt ist. Diese Intervention aber scheint nichts gebracht zu haben, denn ich habe bis heute noch keine zweisprachigen Versicherungsunterlagen oder dergleichen erhalten. Das wars dann, oder? Selbst schuld, wenn ich mir diese Online-Versicherung ausgesucht habe? Nein, die Versicherungen sind schuld, wenn sie eigentlich verfassungsrechtlich gesch\u00fctzte Rechte negieren und Gerichtsurteile missachten. Nicht ich als Angeh\u00f6riger einer Minderheit sollte mich anpassen m\u00fcssen, sondern die Institutionen an mich \u2014 ansonsten brauchts auch keinen Minderheitenschutz.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<h6>Die Nichtigkeitsbeschwerde: Theorie und Praxis<\/h6>\n<p>Ich habe nun lange \u00fcberlegt, wie ich mein Recht auf deutschsprachige Versicherungsunterlagen individualrechtlich umsetzen k\u00f6nnte. Dabei habe ich dann an eine <em>Nichtigkeitsbeschwerde<\/em> gedacht, die auch vom D.P.R. 574\/1988 vorgesehen ist.<br \/>\nIm Fall von Lang gegen <em>UnipolSai<\/em> (VerwG Urteil 235\/2014) hatte Lang auch eine solche Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Schreiben seiner Kfz-Versicherung, welches ihn informiert hat, dass seine Agentur in Bozen an eine andere Versicherung abgetreten wurde, eingereicht. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist eine M\u00f6glichkeit, die B\u00fcrger:innen nutzen k\u00f6nnen, wenn sie sich durch Akte oder Ma\u00dfnahmen von \u00c4mtern oder Konzession\u00e4ren in ihren Sprachrechten verletzt sehen. Ziel ist es, diese beanstandeten Schreiben f\u00fcr nichtig erkl\u00e4ren zu lassen bzw. ggf. in der korrekten Sprache neu ausstellen zu lassen.<\/p>\n<p>Den Ablauf einer solchen Beschwerde m\u00f6chte ich folgend beispielhaft skizzieren (keine Gew\u00e4hr auf Vollst\u00e4ndigkeit):<!--more--><\/p>\n<ul>\n<li>Ich bekomme einen rein<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp; <\/span>italienischsprachigen Steuerbescheid von der Agentur der Einnahmen, m\u00f6chte diesen bspw. auf Deutsch erhalten, da ich deutscher Muttersprache bin.<\/li>\n<li>10 Tage habe ich nun Zeit, eine Nichtigkeitsbeschwerde wegen dieses Steuerbescheides aufgrund der Verletzung meiner Sprachrechte einzureichen.<\/li>\n<li>Dies kann man pers\u00f6nlich bei der Agentur der Einnahmen tun, bei der zustellenden Person des Bescheides oder eben auch bei der B\u00fcrgermeisterin der Heimatgemeinde.\n<ul>\n<li>Wird ein Akt von Amtswegen ausgestellt, muss man die Sprachgruppenzugeh\u00f6rigkeit bei der Beschwerde mit abgeben, da das Amt mutma\u00dfen darf, welche Sprache man spricht (!).<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp; <\/span>Man muss sozusagen beweisen, dass man italienischer\/deutscher Muttersprache ist \u2014 nicht aber das Amt, dass es korrekt gemutma\u00dft hat.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Das Amt, der Konzession\u00e4r, hat nun 10 Tage Zeit:\n<ul>\n<li>Die Beschwerde anzunehmen und den Bescheid in der gew\u00fcnschten Sprache zu \u00fcbersetzen.<\/li>\n<li>Unt\u00e4tig zu bleiben, womit der Bescheid nichtig wird.<\/li>\n<li>Die Beschwerde abzulehnen. Nur in diesem Fall hat man als B\u00fcrger:in die M\u00f6glichkeit, vor dem VerwG zu klagen. Sollte das VerwG die Nichtigkeit feststellen, muss das Amt den Bescheid innerhalb 20 Tagen in der gew\u00fcnschten Sprache neu ausstellen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese M\u00f6glichkeit der Nichtigkeitsbeschwerde mag zwar im Grunde geeignet sein, wenn man, sagen wir, unerw\u00fcnschte Bescheide, wie eben einen Steuerbescheid bekommt, wo es im Grunde vorteilhaft ist, wenn ein Amt die Zehntagesfrist verstreichen l\u00e4sst und somit der Bescheid nichtig wird. Jedoch gibt es auch Akte bzw. Bescheide, bei denen man Interesse hat, dass diese auch in der gew\u00fcnschten Sprache ausgestellt werden. Wenn ich beispielsweise, wie in meinem Fall, die Versicherungsunterlagen auf Deutsch erhalten m\u00f6chte, werde ich wohl kaum meine Polizze nichtig erkl\u00e4ren lassen. Zudem gibt es auch das Szenario, wo ein Amt\/Konzession\u00e4r die Zehntagesfrist verstreichen l\u00e4sst und somit eigentlich nicht mehr gezwungen werden kann, die Sprachbestimmungen einzuhalten, weil der betroffene Akt nun nichtig ist. Was eine nichtige Polizze aber beispielsweise f\u00fcr meine Versicherung, die sich ja vom D.P.R. 574\/1988 nicht betroffen sieht und es somit auch nicht anerkennt, bedeuten w\u00fcrde, ist mir wirklich unklar. Ein Rekurs vor dem VerwG, vorausgesetzt man hat die ganzen Fristen und Formalit\u00e4ten eingehalten, hat im Grunde keine Kosten, jedoch wird die unterlegene Partei zu einem Kostenersatz der Gewinnerpartei verurteilt. Somit d\u00fcrfte auch immer eine Kosten-Nutzen-Abw\u00e4gung mitspielen, ob man seine Rechte nun gerichtlich einfordert.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p>Bei dem oben erw\u00e4hnten Urteil von 2014 Lang gegen <em>UnipolSai<\/em> ist mir jedoch aufgefallen, dass die Versicherungsgesellschaft die Zehntagesfrist verstreichen hat lassen. Lang hat trotzdem geklagt und sein Rekurs wurde nicht abgewiesen. Dies ist sehr merkw\u00fcrdig, da beispielsweise <a href=\"https:\/\/mdp.giustizia-amministrativa.it\/visualizza\/?nodeRef=&amp;schema=tar_bz&amp;nrg=201600059&amp;nomeFile=201600146_01.html&amp;subDir=Provvedimenti\">im Urteil des VerwG Bozen 59\/2016 (Lang gegen <em>Itas Mutua)<\/em><\/a> darauf hingewiesen wird, dass man einen Rekurs vor dem VerwG nur dann f\u00fchren kann, wenn die vorhergehangene Nichtigkeitsbeschwerde innerhalb der Frist von 10 Tagen <em>expressis verbis<\/em> abgewiesen wird. W\u00fcrde das Amt auf eine Nichtigkeitsbeschwerde beispielsweise am 11. Tag antworten, ist der Bescheid schon nichtig. In dieser Sache habe ich auch an das VerwG geschrieben, man hat mir aber nicht geantwortet.<\/p>\n<h6>Die strategische Nichtigkeitsbeschwerde: Pkw-Stilllegung<\/h6>\n<p>Da ich meinen Pkw sowieso ab September f\u00fcr die Wintermonate stilllegen wollte, dachte ich mir, dass ich diese Stilllegung f\u00fcr eine <em>strategische Nichtigkeitsbeschwerde<\/em> ausnutzen k\u00f6nnte. Strategisch deshalb, weil ich die mir zur Verf\u00fcgung stehenden rechtlichen Instrumente eigentlich ausnutzen bzw. auch testen wollte, inwieweit sie mir bei der Mobilisierung meiner Sprachrechte helfen k\u00f6nnen.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p>Dabei dachte ich mir, wenn ich die Best\u00e4tigung der erfolgten Stilllegung nichtig erkl\u00e4ren lasse, und meine Versicherung innerhalb der 10 Tage nicht antwortet, hat das weniger Auswirkungen, als wenn ich beispielsweise die gesamte Polizze nichtig erkl\u00e4rt h\u00e4tte \u2014 was mir zu diesem Zeitpunkt sowieso nicht mehr m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. F\u00fcr dieses strategische Vorhaben habe ich mir schon im August eine Bescheinigung \u00fcber meine Sprachgruppenzugeh\u00f6rigkeit beim Friedensgericht besorgt. Dann habe ich meinen Pkw mittels eines Online-Formulars \u2014 rein einsprachig italienisch \u2014 stillgelegt. Ein paar Tage sp\u00e4ter habe ich dann ein \u2014 rein einsprachig italienisches \u2014 Schreiben meiner Versicherung erhalten, wo mir die erfolgte Stilllegung best\u00e4tigt wird und mir auch andere Informationen zur Reaktivierung usw. gegeben werden. Daraufhin habe ich mich an meine Heimatgemeinde gewandt und eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Schreiben der Versicherung eingereicht. Ich habe mich absichtlich an die Gemeindeverwaltung gewandt, da ich mir von dieser mehr institutionelle Handhabe in dieser Sache erhofft hatte. Die Gemeindeverwaltung, allem voran der Gemeindesekret\u00e4r, haben sich wirklich ausf\u00fchrlich und mich sehr unterst\u00fctzend, auch in Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft des Landes, mit meiner Nichtigkeitsbeschwerde befasst. Die Gemeinde hat dann meiner Versicherung ein zweisprachiges Dokument \u2014 dazu w\u00e4ren sie nicht verpflichtet gewesen \u2014 mit meiner Nichtigkeitsbeschwerde geschickt, jedoch die von mir beigelegte Sprachgruppenzugeh\u00f6rigkeit aufgrund der EU\u2013DSGVO, Art. 9 zur\u00fcckbehalten. Art. 9 verbietet die Verarbeitung von Daten, die auf ethnische Herkunft, politische Meinung usw. schlie\u00dfen lassen. Doch f\u00e4llt eine Sprachgruppenzugeh\u00f6rigkeit darunter? Keine Ahnung, ich bin kein Jurist \u2014 sie sollte es wahrscheinlich. Reicht es aus, wenn die Sprachgruppenbescheinigung zwar bei der Gemeinde abgegeben wird und diese der Versicherung in meinem Fall best\u00e4tigt, dass ich tats\u00e4chlich deutscher Muttersprache bin?<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp; <\/span>Jedenfalls habe ich dann die Gemeindeverwaltung trotzdem darum gebeten, meine Sprachgruppenzugeh\u00f6rigkeit der Versicherung zu schicken, da im Urteil 59\/2016 das VerwG Bozen den Rekurs (Lang gegen <em>Itas Mutua)<\/em> abgewiesen hat, nicht da er nicht Recht gehabt h\u00e4tte, sondern, unter anderem auch \u2014 <em>Itas Mutua<\/em> hat sowieso nicht Fristgerecht geantwortet \u2014 weil er seine Sprachgruppenzugeh\u00f6rigkeit nicht fristgerecht abgegeben hatte, was zur automatischen Abweisung der Nichtigkeitsbeschwerde f\u00fchrt und es somit auch keinen Klagsgrund f\u00fcr Lang mehr gab. Ich wollte auf Nummer sicher gehen und nicht meine <em>strategische Nichtigkeitsbeschwerde<\/em> gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p>Meine Versicherung hat dann tats\u00e4chlich \u2014 ich h\u00e4tte es nicht erwartet \u2014 innerhalb der Zehntagesfrist geantwortet und meine Beschwerde mit folgender Begr\u00fcndung abgelehnt:<\/p>\n<blockquote><p>la nostra Compagnia non emette documenti assicurativi nella duplice lingua italiana e tedesca. Il Decreto del Presidente della Repubblica 15 luglio 1988, n. 574 (Norme di attuazione dello Statuto speciale per la regione Trentino\u2013Alto Adige in materia di uso della lingua tedesca e della lingua ladina nei rapporti con la pubblica amministrazione e nei procedimenti giudiziari) disciplina l\u2019uso della lingua tedesca nella regione Trentino\u2013Alto Adige, alla pari dell\u2019italiano (lingua dello Stato), nei vari rapporti\/attivit\u00e0 che vengono svolti nella stessa provincia. Pertanto la nostra Compagnia non ha alcun obbligo di applicare quanto richiesto.<\/p><\/blockquote>\n<p>Nat\u00fcrlich darf auch ein nationalistischer Verweis, dass Italienisch die Staatsprache ist, nicht fehlen, wo w\u00e4ren wir da sonst?<\/p>\n<h6>Fazit: Kosten-Nutzen-Analyse und Verzicht auf die Klage<\/h6>\n<p>Nun h\u00e4tte ich die M\u00f6glichkeit, vor das VerwG zu gehen und meine Versicherung zu zwingen, mir die Best\u00e4tigung der erfolgten Stilllegung auf Deutsch zuzuschicken. Ich habe mehrere Tage hin und her \u00fcberlegt, ob ich nun einen Rekurs beim VerwG einreichen soll oder nicht. Dabei spielte eine Kosten-Nutzen-\u00dcberlegung eine zentrale Rolle. Sollte ich verlieren, auch nur wegen eines formalen Fehlers, muss ich der Gegnerpartei ihre Kosten ersetzen. Sollte ich gewinnen, muss mir meine Versicherung zwar auch die Kosten ersetzen, jedoch d\u00fcrfte das f\u00fcr ein Unternehmen mit mehreren Millionen Euro Umsatz weniger ausmachen als f\u00fcr mich, wo ich mich noch in meiner Ausbildung befinde. Zudem: Wenn ich vor dem VerwG gewinnen w\u00fcrde, w\u00fcrde meine Versicherung, die sich ja so vehement dagegen wehrt, vom D.P.R. 574\/1988 betroffen zu sein, wirklich die Sprachrechte der in S\u00fcdtirol ans\u00e4ssigen B\u00fcrger:innen in den <em>Formularen<\/em> wahren? Wahrscheinlich nicht. Auch war ich schon seit Juni daran, meine Sprachrechte bei dieser Versicherung einzufordern, was f\u00fcr mich sehr kraft- und nervenraubend war. Deshalb und auch, da mich ein Gerichtsprozess wahrscheinlich auch ressourcentechnisch noch mehr beansprucht h\u00e4tte, habe ich mich gegen eine Klage vor dem VerwG entschieden. Ich bin fest davon \u00fcberzeugt, dass ich das Recht habe, diese Best\u00e4tigung der Stilllegung, aber auch meine Versicherungsunterlagen,<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp; <\/span>auf Deutsch zu erhalten.<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p>Ich sehe dabei vor allem auch das Land S\u00fcdtirol in der Pflicht, daf\u00fcr zu sorgen, dass der theoretisch vorhanden Minderheitenschutz zur G\u00e4nze empirisch feststellbar wird. Nat\u00fcrlich kann jede:r von uns dazu beitragen, dass das Minderheitenrecht gewahrt wird, doch sehe ich B\u00fcrger:innen nicht unbedingt in der Pflicht, gerichtliche Klagen zu f\u00fchren oder aktivistisch t\u00e4tig zu werden. Diese Rolle m\u00fcsste das Land S\u00fcdtirol eigentlich f\u00fcr die B\u00fcrger:innen \u00fcbernehmen. Zudem h\u00e4tte das Land S\u00fcdtirol laut dem zweiten Autonomiestatut von 1972, Art. 32\/ter die M\u00f6glichkeit \u00bb[\u2026] vor dem ordentlichen Gericht gegen Akte zu klagen, durch die das Prinzip der Sprachgruppen verletzt wird [\u2026].\u00ab Ich habe bewusst vermieden, mich an politische Parteien zu wenden, da ich dadurch eine Instrumentalisierung meines Anliegens bef\u00fcrchtete. Dabei ging es mir auch um ein <em>Reclaiming<\/em> von Minderheitenrechten, weg von der politisch rechten Seite.<\/p>\n<p>Mein Vorhaben, eine strategische Nichtigkeitsklage zu f\u00fchren, ist mir abschlie\u00dfend nicht gelungen. Es scheitert an meinen pers\u00f6nlichen Ressourcen, zu wenig Rechtssicherheit und kaum feststellbarer institutioneller Unterst\u00fctzung. Was mir das Ganze aber gezeigt hat ist, dass der aktuelle individualrechtliche Rechtsschutz von Minderheitenrechten in S\u00fcdtirol im Grunde ungeeignet und vor allem auch nicht niederschwellig zug\u00e4nglich ist. Zudem gibt es auch sehr wenig konkret verf\u00fcgbare Informationen vom Land zum genauen Ablauf einer Nichtigkeitsbeschwerde, ich selbst habe mehrere Handb\u00fccher zur S\u00fcdtirolautonomie, Urteile des VerwG und andere eher wissenschaftliche Publikationen herangezogen, um \u00fcberhaupt zu verstehen, was zu tun und zu beachten ist.<\/p>\n<h6>Bedeutung von (Rechts-)Beratungsstellen<\/h6>\n<p>Bei meinem Versuch der Rechtsmobilisierung habe ich Anfangs das <em>Amt f\u00fcr Landessprachen und B\u00fcrger:innenrechte<\/em> kontaktiert. In einem sp\u00e4teren Moment, als es dann um die Nichtigkeitsbeschwerde ging, die Volksanwaltschaft, die mir, da meine Versicherung ein privates Unternehmen sei, nicht helfen konnte. Ansonsten gibt es meines Wissens keine \u00f6ffentlichen Beratungsstellen in S\u00fcdtirol mehr. Eine Aktuelle Studie zur Rechtsmobilisierung aus Deutschland von Nikolai Huke (2024) weist<span class=\"Apple-converted-space\">&nbsp; <\/span>jedoch darauf hin, wie wichtig (Rechts-)Beratungsstellen f\u00fcr die individuelle Rechtsmobilisierung sind. Zwar geht es im Artikel von Huke um Gefl\u00fcchtete, nichtsdestotrotz finde ich die theoretischen Konzepte auch \u00fcberlegenswert f\u00fcr die Mobilisierung von Minderheitenrechten in S\u00fcdtirol. (Rechts-)Beratungsstellen, so Huke, schaffen es, Rechtsbr\u00fcche \u2014 dann wahrscheinlich auch Verletzungen von Minderheitenrechten \u2014 zu denormalisieren!<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><hr class=\"dotted-hr\" style=\"height: 4px; width: 100%; border: none; margin-top: 0em; margin-bottom: 0em; background-color: black;\"\/><\/p>\n<p><strong><em>Literatur zum Nachlesen<\/em><\/strong><\/p>\n<p><em>Huke, Nikolai. 2024. \u00bbRechtsmobilisierung in prek\u00e4ren Lebenslagen: (Rechts-)Beratungsstellen als Voraussetzung rechtsstaatlicher Verh\u00e4ltnisse\u00ab. <\/em>Kritische Justiz<em> 57(3):406\u201320. doi:<a href=\"https:\/\/doi.org\/10.5771\/0023-4834-2024-3-406\">10.5771\/0023\u20134834\u20132024\u20133\u2013406.<\/a><\/em><\/p>\n<!-- Snippets by WebberZone Snippetz --><div class=\"ata_snippets\"><hr style=\"height: 10px;border: none;margin-top: 0px;background-color: darkred\" \/>\r\n\r\n<div style=\"background-color: none;padding: 0px;font-size: 14px;font-family: Helvetica,Arial;margin: 10px 0px 0px 0px\"><span style=\"color: darkred\"><strong><small>Autor:innen- und Gastbeitr\u00e4ge widerspiegeln nicht notwendigerweise die Meinung oder die Position von BBD, so wie die jeweiligen Verfasser:innen nicht notwendigerweise die Ziele von BBD unterst\u00fctzen.<\/small><\/strong><small>\u00b7 I contributi esterni non necessariamente riflettono le opinioni o la posizione di BBD, come a loro volta le autrici\/gli autori non necessariamente condividono gli obiettivi di BBD. \u2014 <a href=\"http:\/\/www.brennerbasisdemokratie.eu\/?page_id=11356#copyleft\"><strong>\u00a9<\/strong><\/a><\/small><\/span><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Andreas Gufler Oberhollenzer Eigentlich sollte es in diesem Artikel darum gehen, wie ich ein national agierendes Versicherungsunternehmen zur Einhaltung meiner Sprachrechte geklagt habe \u2014 jedoch ist es zu einer Klage nicht gekommen. 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