Glossâr.

Autonomie: (altgriechisch αὐτονομία, autonomí­a, »sich selbst Gesetze gebend, Eigengesetzlichkeit, selbstständig«, aus αὐτός, autos, »selbst« und νόμος, nomos, »Gesetz«). Allgemein die Fähigkeit von Individuen, Gruppen, Organisationen, Unternehmen, Verwaltungseinheiten oder Staaten, ihre Ziele und Entscheidungsprämissen im Verhältnis zur jeweiligen Umwelt soweit wie möglich selbst zu bestimmen. Im Internationalen Recht die vertraglich gesicherte, meist eingeschränkte →Selbstverwaltung eines Territoriums … Continue reading Glossâr.