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Autonomie: (altgriechisch αὐτονομία, autonomí­a, »sich selbst Gesetze gebend, Eigengesetzlichkeit, selbstständig«, aus αὐτός, autos, »selbst« und νόμος, nomos, »Gesetz«).

Allgemein die Fähigkeit von Individuen, Gruppen, Organisationen, Unternehmen, Verwaltungseinheiten oder Staaten, ihre Ziele und Entscheidungsprämissen im Verhältnis zur jeweiligen Umwelt soweit wie möglich selbst zu bestimmen.

Im Internationalen Recht die vertraglich gesicherte, meist eingeschränkte →Selbstverwaltung eines Territoriums oder einer Bevölkerungsgruppe innerhalb eines Staates, insbesondere aus Gründen des Minderheitenschutzes.

vgl. →TeilautonomieVollautonomie


Eigenstaatlichkeit: Souveränität


Freistaat:

1. (veraltend) unabhängiger Staat;
Der Begriff ist erstmals im 18. Jahrhundert zur Kennzeichnung der Unabhängigkeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation belegt.

2. (veraltend) Republik;
Ab dem 19. Jahrhundert verwendete Bezeichnung für einen von keinem Monarchen regierten, freien Staat.

3. heute Teil der amtlichen Bezeichnung der deutschen Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen;
In der Weimarer Republik war der Begriff des Freistaates die amtliche Bezeichnung der meisten deutschen Flächenländer. In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur hat die Bezeichnung Freistaat jedoch keine maßgebliche rechtliche Bedeutung, da alle Länder die gleiche verfassungsrechtliche Stellung besitzen. Daher ergeben sich für die Bundesländer, welche die Bezeichnung vornehmlich aus historischen Gründen verwenden, auch keinerlei Sonderstellungen.

In Südtirol wird der Begriff in jüngerer Zeit häufig analog zu Bedeutung (1) benützt, um einen unabhängigen Staat zu bezeichnen.


Selbstbestimmung: Allgemein die Unabhängigkeit des Individuums oder von Gruppen von jeder Art der Fremdbestimmung.

In der Politik (Lehnübersetzung vom Englischen self-determination):

1. Unabhängigkeit eines Volkes von anderen Staaten (äußere Selbstbestimmung);

2. die Unabhängigkeit im innerstaatlichen Bereich (innere Selbstbestimmung);

3. Akt oder Prozess, mittels dessen die Selbstbestimmung ausgeübt wird.

Der Begriff der Selbstbestimmung wird in Südtirol manchmal fälschlich synonym zu →Souveränität bzw. zu staatlicher →Unabhängigkeit gebraucht.

vgl. →SouveränitätSelbstbestimmungsrecht der Völker


Selbstbestimmungsrecht der Völker (vereinzelt auch Wilson’sches System genannt):

Beinhaltet, ausgehend von der Idee der Volkssouveränität, die Vorstellung, der zufolge jede Nation das Recht hat, frei — also unabhängig von ausländischen Einflüssen — über ihren politischen Status, ihre Staats- und Regierungsform und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker gehört heute zu den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts. Diskussionsspielraum besteht aber nach wie vor darüber:

(a) wer sich als Volk qualifiziert (→Sezession),

(b) welche Rechte nationalen Minderheiten einzuräumen sind (föderale Selbstbestimmung; begrenzte Autonomie) und

(c) wie die Menschenrechte als Ausdruck individueller Selbstbestimmung zu schützen sind.


Selbstverwaltung: unabhängige, eigenverantwortliche Verwaltung von etwas.

vgl. →AutonomieSouveränität


Sezession: (lat. secessio »Abspaltung«, »Abseitsgehen«)

Bezeichnet im Politischen die Loslösung einzelner Landesteile aus einem bestehenden Staat mit dem Ziel, einen neuen souveränen Staat zu bilden. Sezessionsbestrebungen einer Teilbevölkerung werden auch als Separatismus (aus dem Lateinischen separatus, »getrennt, abgesondert«) bezeichnet. Im engeren Sinne bezeichnet Separatismus die ideologische Grundlage oder die politisch-soziale Aktion, die bei Erfolg zur Sezession führt. Separatismus kann, aber muss nicht identisch sein mit Regionalismus oder Nationalismus von Minderheiten.


Souveränität:  (lat. supranus, »darüber befindlich«)

1. höchste Gewalt; Oberhoheit des Staates;

2. →Unabhängigkeit eines Staates (vom Einfluss anderer Staaten);

3. (gehoben) das Souveränsein: Überlegenheit, Sicherheit.

Im Völkerrecht wird Souveränität als die grundsätzliche Unabhängigkeit eines Staates von anderen Staaten (Souveränität nach außen, vgl. →äußere Selbstbestimmung) und als dessen Selbstbestimmtheit in Fragen der eigenen staatlichen Gestaltung (Souveränität nach innen, vgl. →innere Selbstbestimmung) verstanden. Die äußere Souveränität eines Staates besteht somit in seiner Völkerrechtsunmittelbarkeit, während seine innere Souveränität umgekehrt durch die Fähigkeit zu staatlicher Selbstorganisation bestimmt wird. Der moderne territorial definierte souveräne Staat ist demnach in seinem Handeln ein unabhängiges, gegenüber anderen Staaten prinzipiell gleiches und freies Subjekt wie auch der wesentliche Akteur im internationalen System.


Teilautonomie: Eine Verwaltungseinheit oder ein Bundesstaat eines Staates kann in bestimmten Kompetenzbereichen vollständig unabhängig über seine eigenen Belange entscheiden. Bestimmte Verwaltungseinheiten eines zentralistisch regierten Staates haben gewisse Kompetenzbereiche, in denen sie frei über ihre Belange entscheiden dürfen (→Autonomie).

Italien: Der Staat Italien hat durch Devolution einige seiner Kompetenzen an die Regionen übertragen. Die Inseln Sizilien und Sardinien und die von Minderheiten bewohnten Grenzregionen Friaul-Julien, Aostatal und Trentino-Südtirol verfügen über eine durch ein Sonderstatut (ein Gesetz in Verfassungsrang) geregelte Autonomie. In Italien werden diese Regionen als autonome Regionen bezeichnet.

In Südtirol wird vielfach fälschlicherweise der Begriff →Vollautonomie gebraucht, um eine besonders stark ausgeprägte Form der innerstaatlichen Teilautonomie zu bezeichnen.


Unabhängigkeit: Staatliche Unabhängigkeit bezeichnet das Recht eines Staatswesens, seine Entscheidungen unabhängig von Bevormundung durch einen anderen Staat zu treffen. Damit ist sie juristisch dasselbe wie völkerrechtliche →Souveränität. Trotzdem sind beide Begriffe nicht synonym.


Vollautonomie: Volle Autonomie (→Souveränität) genießt ein Staat, der keiner Gesetzgebung, Exekutive und Rechtsprechung außerhalb seiner selbst untersteht.

Der Begriff wird in Südtirol oft fälschlich benutzt, um eine weitreichende innerstaatliche →Teilautonomie zu bezeichnen

vgl. →Autonomie



Quellen:
  • Dieter Nohlen, Lexikon der Politikwissenschaft Bd. 1 + 2: Theorien, Methoden, Begriffe
  • Rudolf Weber-Fas, Lexikon Politik und Recht: Geschichte und Gegenwart
  • www.duden.de
  • www.historisches-lexikon-bayerns.de
  • www.wikipedia.de
  • www.politik-lexikon.at

Erste Fassung: 5. September 2011 – Letzte Aktualisierung: 16. September 2011

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