Richard Theiner/
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Die Raucher-Zentralisierung.
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Laut Meldung des Landespresseamts hat die »Vorzeigeautonomie« nicht die Zuständigkeit, ein Rauchergesetz zu erlassen. Das Verfassungsgericht in Rom hat das entsprechende Landesgesetz zur Gänze aufgehoben (Urteil Nr. 59/2006). Darüber kann ein gewöhnlicher deutscher Landesgesundheitsminister wohl nur lachen. “Dieses Urteil gibt zur Sorge Anlass, weil dadurch die sekundäre Gesetzgebungskompetenz Südtirols insgesamt in Frage gestellt wird”, so…