Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vorgestern gleich mehrere schallende Ohrfeigen verteilt: eine dem EU-Parlament, eine weitere dem Europäischen Gericht (EuG) und eine dritte der rechtsextremen Vox und ihren Gesinnungsgenossinnen.
Die europäischen Richterinnen befanden, dass die Aufhebung der parlamentarischen Immunität der katalanischen EU-Abgeordneten Carles Puigdemont, Toni Comín und Clara Ponsatí vom 9. März 2021 gegen das Gebot der Unparteilichkeit verstoßen hat und daher nichtig ist.
Das Parlament hatte die Immunität der drei JxC-Mitglieder aufgehoben, um die Vollstreckung spanischer Haftbefehle im Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober 2017 zu ermöglichen. Unter anderem wurde Carles Puigdemont aus diesem Grund 2021 kurzzeitig auf Sardinien festgesetzt, anschließend jedoch wieder freigelassen. Zu einer tatsächlichen Auslieferung an Spanien kam es nie.
Zentral für das jetzige Urteil des EuGH war die Auswahl des Berichterstatters im parlamentarischen Rechtsausschuss. Der mit dieser Aufgabe betraute bulgarische Abgeordnete Angel Dzhambazki — der 2022 im EU-Parlament den Hitlergruß gezeigt hat — gehörte derselben Fraktion wie die neofranquistische Vox an, nämlich den Europäischen Konservativen und Reformern (EKR). Vox hatte in Spanien die Rolle der Mitanklägerin gegen die katalanischen Politikerinnen vor Gericht übernommen.
Der EuGH stellte klar, dass das Parlament damit gegen das Recht auf eine gute Verwaltung1laut Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen habe, demzufolge Organe der EU unter anderem unparteiisch und gerecht handeln müssen. Die entscheidende Mitwirkung einer Person, die politisch und ideologisch so eng mit einer der beteiligten Gegenparteien verflochten ist, sei mit diesem Grundsatz unvereinbar.
Der EKR-Fraktion gehörten damals wie heute auch die neofaschistischen Fratelli d’Italia an, die zum fraglichen Zeitpunkt mit Raffaele Fitto sogar den Fraktionsvorsitz innehatten.2Heute ist Nicola Procaccini (FdI) Co-Fraktionsvorsitzender.
Das EuG hatte den Widerspruch der katalanischen Abgeordneten gegen die Aufhebung ihrer Immunität am 5. Juni 2023 noch abgewiesen. Dabei habe es laut EuGH »einen für das Erfordernis der Unparteilichkeit besonders relevanten Gesichtspunkt außer Acht gelassen«: Am 6. März 2019 habe Dzhambazki nämlich im EU-Parlament eine Veranstaltung organisiert, die in einem Beitrag des Generalsekretärs von Vox zum Thema »Katalonien ist Spanien« bestanden habe. Seine Rede habe dieser mit den Worten »Es lebe Spanien, es lebe Europa und Puigdemont ins Gefängnis!« beendet.
Dass sich Vox in Spanien als Klägerin und im EU-Parlament als Scharfmacherin gegen die katalanischen Unabhängigkeitsberfürworterinnen betätigt hat, war also aus heutiger Sicht ein Schuss ins eigene Knie.
Das EU-Parlament hatte vor Gericht argumentiert, nichts deute darauf hin, dass sich Dzhambazki die Parole »Puigdemont ins Gefängnis!« zueigen gemacht habe — ein formalistisches Manöver, das der EuGH unmissverständlich zurückwies.
Das EU-Parlament wurde zur Übernahme sämtlicher Prozesskosten verurteilt, der eigenen und jener der drei zu unrecht ihrer Immunität beraubten Parlamentarierinnen — und zwar für beide Instanzen.
In einer ersten Stellungnahme nach dem Urteil hob Carles Puigdemont die unrühmliche Rolle der Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hervor, die die Aufhebung der Immunität stets verteidigt und den drei Abgeordneten sogar eine persönliche Anhörung verweigert habe.
Festzuhalten ist: Die Rechte hunderttausender europäischer Wählerinnen aus Katalonien wurden verletzt. Noch größerer Schaden für die europäische Demokratie konnte letztendlich nur deshalb abgewendet werden, weil Gerichte der Mitgliedsstaaten sich weigerten, die spanischen Haftbefehle zu vollstrecken. Den EU-Institutionen selbst — einschließlich des EuG — ist diese Zurückhaltung nicht zu verdanken. Hätte es eine Auslieferung gegeben, wäre auch das jetzige Urteil zu spät gekommen.
Immerhin wird das Parlament fortan seine Praxis überdenken und die Unparteilichkeit besser gewährleisten müssen.
Von den betroffenen Abgeordneten ist heute nur noch Toni Comín Mitglied des EU-Parlaments. Carles Puigdemont und Clara Ponsatí kandidierten nicht mehr für dieses Amt.
Den Tatbestand der Rebellion hat Spanien übrigens 2023 abgeschafft — also genau das Delikt, das den katalanischen Politikerinnen ursprünglich zur Last gelegt worden und für das mehrere von ihnen zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren.
Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07
- 1laut Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- 2Heute ist Nicola Procaccini (FdI) Co-Fraktionsvorsitzender.


darauf hin, dass amtlich-olympisch nur »Anterselva« aufscheint. Zweisprachig? Fehlanzeige. Es gibt den »Anterselva Lake«, nicht aber den Antholzer See. Simon nennt das
EuGH watscht EU-Parlament ab