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  • Die åländische ›Ansässigkeitsklausel‹.
    Ein Vergleich

    In Südtirol soll die sogenannte Ansässigkeitsklausel mit der anstehenden Autonomiereform von vier auf zwei Jahre halbiert werden. Der Landeshauptmann sagt, sie wurde »erneuert, zeitgemäßer geschrieben und nicht irgendetwas einer Sprachgruppe gegeben.«

    Auch auf Åland gibt es eine Art Ansässigkeitsklausel, die dort Hembygdsrätt (Heimat- oder Ansässigkeitsrecht) heißt. Finnische Bürgerinnen dürfen sich zwar ohne Einschränkungen auf Åland niederlassen, das passive und aktive Wahlrecht sowie eine Landerwerbsgenehmigung und das Gewerberecht erhalten sie in der Regel erst mit dem Hembygdsrätt. Zudem sind Personen, die das Heimatrecht vor Vollendung ihres zwölften Lebensjahres erwerben, von der Wehrpflicht befreit.

    Die offizielle Internetseite der Regierung von Åland klärt über die komplexe Regelung auf:

    • Kinder erwerben das Recht mit der Geburt, sofern ihre Wohnsitzgemeinde in Åland liegt und mindestens ein Elternteil bereits das Hembygdsrätt besitzt.
    • Personen unter 18 Jahren, bei denen mindestens ein Elternteil das Hembygdsrätt besitzt, erwerben das Recht ebenfalls automatisch.
    • Andere finnische Staatsbürgerinnen können das Recht nur auf Antrag erwerben, wenn sie ausreichende Schwedischkenntnisse nachweisen können und ihren Wohnsitz auf Åland haben. Grundsätzlich sind mindestens fünf Jahre ununterbrochene Ansässigkeit notwendig, doch es gibt auch Ausnahmen:
      • Wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist, beträgt die Frist drei Jahre:
        • Die antragstellende Person hatte schon einmal das Hembygdsrätt.
        • Die antragstellende Person hatte bereits zuvor einmal fünf Jahre lang ununterbrochen auf Åland gelebt.
        • Die antragstellende Person hatte schon insgesamt mindestens sieben Jahre ihren Wohnsitz auf Åland (also auch mit Unterbrechungen).
        • Mindestens ein Elternteil der antragstellenden Person hat oder hatte das Recht auf ein Eigenheim.
      • Sofort nach dem Umzug auf Åland kann das Hembygdsrätt beantragen, wer eine dieser Voraussetzungen erfüllt:
        • Insgesamt mindestens zwölf Jahre Wohnsitz auf Åland (also auch mit Unterbrechungen).
        • Insgesamt mindestens zehn Jahre Wohnsitz auf Åland (also auch mit Unterbrechungen), falls die antragstellende Person schon einmal das Hembygdsrätt besaß.
      • Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen bei der Landesregierung von Åland eine Sonderprüfung beantragt werden. Personen, die mindestens ein Jahr auf Åland gelebt haben, kann das Hembygdsrätt auch gewährt werden, wenn eine signifikante und langjährige Verbindung zu Åland nachgewiesen werden kann.
    • Wer fünf oder mehr Jahre nicht mehr auf Åland gelebt hat, verliert das Hembygdsrätt wieder. Diese Frist kann nur durch eine Rückkehr von mindestens sechs Monaten unterbrochen werden. Studierende können das Hembygdsrätt während ihres Studiums nicht verlieren, wenn sie eine åländische Studienbeihilfe erhalten oder wenn sie ihr Studium den Behörden melden.
    • Nach vier Jahren der Abwesenheit von Åland, die nicht von einer Rückkehr von mindestens sechs Monaten unterbrochen wurde, erhalten Inhaberinnen des Hembygdsrätts von den åländischen Behörden eine Mitteilung über den drohenden Verlust ihrer Rechte. Der Brief enthält auch Informationen über den spätestmöglichen Rückzug, um den Anspruch auf das Hembygdsrätt nicht zu verlieren und über die etwaige Meldung ihres Studiums.

    Das Hembygdsrätt ist die einzige Möglichkeit, das passive und aktive Wahlrecht auf Åland zu erwerben. Mit ihm erwirbt man zwar auch eine Landerwerbsgenehmigung und das Gewerberecht, doch es gibt auch andere Wege, diese zu erlangen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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  • Foppa bezeichnet Italienerinnen als Minderheit.

    Astrid Tötsch berichtet für Salto, dass der zuständige Sonderausschuss des Landtags der Autonomiereform zugestimmt hat. Sie weist dabei unter anderem darauf hin, dass die Möglichkeit, die Landesregierung fortan nach dem Bevölkerungsproporz zusammenzusetzen, von manchen Parteien kritisch gesehen wird. Brigitte Foppa von den Grünen wird folgendermaßen zitiert:

    Nicht, weil wir nicht hinter einer stärkeren Repräsentanz der italienischsprachigen Minderheit stehen – ganz im Gegenteil. Doch wir befürchten, dass diese Regelung der SVP zu viel politischen Spielraum für fragwürdige Absprachen eröffnen könnte.

    – Brigitte Foppa (Grüne)

    Es ist zum Haareraufen. Jetzt verbreiten auch schon die Grünen die aberwitzige Mär von der Titularnation als Sprachminderheit im eigenen Staat. Implizit wird damit auch die Grundlage der Südtirolautonomie — der Schutz der deutschen und der ladinischen Minderheit — in Frage und auf den Kopf gestellt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 | 06 07 08



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  • Ausschuss winkt Autonomiereform durch.

    Am 22. April war es beim Sonderlandtag über die Autonomiereform zum Eklat gekommen, weil Landtagspräsident Arnold Schuler (SVP) keine Abstimmung zu den einzelnen Punkten des Entwurfs zulassen wollte. Die gesamte Opposition hatte deshalb den Saal verlassen — womit die Sitzung zu Ende war, noch bevor sie richtig begonnen hatte.

    Keine Auflagen

    Tags darauf war der Sonderausschuss des Landtags einberufen, der die Aufgabe hatte, die offizielle Stellungnahme zur Reform für das Plenum vom 6. Mai vorzubereiten. Doch die Mehrheit aus SVP und Rechten machte unmissverständlich klar, dass es sich bei dem Entwurf um ein fertiges Verhandlungsergebnis handle und sie deshalb — nach dem Motto »Vogel friss oder stirb« — keinen Auflagen zustimmen werde, obwohl sie dem Landtag sehr wohl zustehen würden.

    Der Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber hat auf der Website der Freien Fraktion die von ihm eingebrachten Änderungsvorschläge veröffentlicht. Sie hätten folgende Punkte umfasst und wurden allesamt niedergestimmt:

    • Buchstabe q) des Entwurfs: nach dem »Autonomieniveau« (it. livelli di autonomia) sollte auch ein Verweis auf den Minderheitenschutz (it. tutela delle minoranze) eingefügt werden;
    • Buchstabe r) des Entwurfs: nach den »besonderen Autonomiebedingungen« (it. particolari condizioni di autonomia) sollte auch hier der Minderheitenschutz (it. tutela delle minoranze) erwähnt werden;
    • Buchstabe s) des Entwurfs: die Bezeichnung »Trentino-Südtirol« statt »Trentino-Südtirol/Alto Adige« in der deutschen Übersetzung sollte beibehalten werden (vgl.).

    Zumindest die beiden ersten Punkte hätte man durchaus als nötige und hoffentlich unstrittige Präzisierung statt als inhaltliche Abänderung verstehen können, doch wurden sie beide mit 18 zu 17 Stimmen abgelehnt. Auch SVP und F wollten also — im Unterschied zur gesamten Opposition! — nicht ausdrücklich und rechtsverbindlich im Text festhalten lassen, dass bei einseitigen Änderungen des Autonomiestatuts durch den Zentralstaat neben dem Autonomie- auch das Minderheitenschutzniveau beizubehalten ist.

    Leiter Reber macht auf das nicht unwesentliche Detail aufmerksam, dass bei diesem Abstimmungsergebnis nur 14 Abgeordnete der Sprachminderheiten dagegen- und 16 dafürgestimmt haben.

    (Ich weiß nicht, ob das in diesem Fall möglich ist, aber vielleicht sollte ja im Plenum vom 3. Mai die nach Sprachgruppen getrennte Abstimmung gemäß Artikel 56 des Autonomiestatuts angedacht werden?)

    Nur Bemerkungen

    Angenommen wurden vom Sonderausschuss lediglich unverbindliche »Bemerkungen«, von denen auf der Website der Freien Fraktion ebenfalls einige nachzulesen sind. Dabei sind die von der Regierungsmehrheit eingebrachten und genehmigten Bemerkungen größtenteils peinliches Eigenlob. So wurde festgehalten, dass

    • die vorgeschlagenen Änderungen des Autonomiestatuts in ihrer Gesamtheit einen wesentlichen und begrüßenswerten Fortschritt für die Entwicklung der Autonomie darstellen;
    • mit den vorgeschlagenen Änderungen des Autonomiestatuts wichtige Schritte im Sinne der Wiederherstellung bzw. Rückgewinnung der durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes geschmälerten Gesetzgebungsbefugnisse gesetzt werden;
    • die Anpassungen im Bereich der Sprachgruppenvertretung in den Exekutivorganen und in Bezug auf die Mindestansässigkeitsdauer für die Ausübung des aktiven Wahlrechtes mit der Zielsetzung des Minderheitenschutzes vereinbar und in deren Lichte auszulegen und anzuwenden sind;
    • die vorgeschlagene Präzisierung hinsichtlich der Rolle der Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut deren Funktion zur dynamischen Anpassung und Weiterentwicklung der Autonomie stärkt;
    • für künftige Änderungen des Autonomiestatuts auch innerstaatlich ein Einvernehmensprinzip zum Schutze und zur Wahrung des geltenden Autonomieniveaus eingeführt wird;
    • mit dem gegenständlichen Verfassungsentwurf keine vollständige Anpassung des Autonomiestatuts an die Verfassungsreform von 2001 erfolgt und die Besserstellungsklausel gemäß Artikel 10 des Verfassungsgesetzes Nr. 3/2001 in Bezug auf die im Verfassungsgesetzentwurf nicht explizit geregelten Bereiche weiterhin Anwendung findet;
    • die vorgeschlagenen Änderungen eine Reihe von Maßnahmen des »Südtirol-Paketes« betreffen, so dass der Verfassungsgesetzentwurf aus diesem Grund und in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis der einvernehmlichen bilateralen Vorgangsweise auch an die Republik Österreich zu übermitteln ist.

    Etwas Substanz haben höchstens die beiden letzten Punkte, doch damit sie irgendeine Wirkung entfalten, hätten sie in den Reformentwurf (oder zumindest in den offiziellen Begleitbericht) gehört. Als »Bemerkung« sind sie ein zahnloser Tiger.

    Genauso zahnlos übrigens wie jetzt die Feststellung, dass der Staat bei einseitigen Abänderungen des Autonomiestatuts neben dem Autonomie- auch das Minderheitenschutzniveau einhalten sollte. Dieser Punkt wurde schlussendlich nämlich doch genehmigt, aber lediglich als »Bemerkung« anstatt als Auflage. Damit wischt sich das Verfassungsgericht im Zweifelsfall höchstens den Allerwertesten ab.

    Insgesamt wurde der unabänderliche Reformentwurf mit 28 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheißen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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  • Der LH zu Ansässigkeitsklausel und: Panzern.
    Im Fokus

    Bei der Sendung im Fokus vom 15. April hat der Landeshauptmann auf Rai Südtirol die Halbierung der Ansässigkeitsklausel folgendermaßen verteidigt:

    Wir würden nie, im Gegenzug für etwas was wir verlangen, Minderheitenschutz aufgeben. Wir müssen uns die Regelung anschauen: Diese vier Jahre Ansässigkeit sind in einer Zeit entstanden, wo es noch eine völlig andere Situation und Bedrohungssituation in Südtirol gab. Die sind ja auch letztlich ein Verwehren eines fundamentalen Rechts an Personen, die Ausübung des Wahlrechts. Sie haben sich übrigens nicht nur gegen die Italiener ausgewirkt, diese vier Jahre, auch gegenüber unseren Schülerinnen und Studentinnen und Studenten, die aus verschiedenen Gründen den Wohnsitz verlegt haben ins Ausland — nicht alle behalten den Wohnsitz, wenn sie studieren gehen —, die mussten genauso vier Jahre warten, bis sie nicht mehr (sic) wählen konnten. Angesichts welcher Gefahr? Einer Zwangs-Massenumsiedlung oder einer geplanten Massenumsiedlung, um in Südtirol das Wahlrecht (sic) zu beeinflussen, damit nicht mehr bestimmte Parteien die Mehrheit haben? Das ist doch ein Szenario, das in die heutige Welt nicht mehr passt. Wenn man Südtirol überrollen würde, dann würde man wahrscheinlich das mit Panzern tun und nicht mit einer solchen, sehr langwierigen Methode. Da reichen zwei Jahre in unserer Einschätzung als Schutz genauso wie vier. Übrigens, wir haben auf die zwei Jahre bestanden, Aosta, Friaul, die ja eben auch Minderheitensituationen haben, die haben ein Jahr. Wir haben gesagt: »Nein, nein, Südtirol braucht das Doppelte. Wir wollen die zwei Jahre haben.« Und gleichzeitig haben wir den historischen Wohnsitz eingeführt, das dient dann unseren Südtirolerinnen und Südtirolern, die ins Ausland gehen, die sofort, sobald sie zurückkommen — weil sie hier geboren sind, weil sie Südtirolerinnen sind — dürfen gleich wählen. Also wir haben bei dieser Gelegenheit die ganze Norm erneuert, zeitgemäßer geschrieben und nicht irgendetwas einer Sprachgruppe gegeben.

    – Arno Kompatscher

    Transkription von mir

    Dazu einige Gedanken:

    • Man kann natürlich unterschiedlicher Ansicht darüber sein, wie schwer die Schwächung der Ansässigkeitsklausel wiegt. Die Behauptung »wir würden nie, im Gegenzug für etwas was wir verlangen, Minderheitenschutz aufgeben«, ist aber faktisch falsch, denn genau das findet unzweifelhaft statt.
    • Dass der »historische Wohnsitz« keinerlei Auswirkungen auf Menschen hat, die vorübergehend im Ausland waren, habe ich schon an anderer Stelle thematisiert. Mir hat inzwischen übrigens auch ein Jurist geschrieben, der mir dies bestätigt hat. (Wink mit dem Zaunpfahl: Vielleicht wäre das ja ein Thema für eine Landtagsanfrage.)
    • Ob diejenigen, die im Ausland waren, den Wohnsitz dorthin verlegt hatten oder nicht, ist übrigens unerheblich.
    • Das Szenario einer geplanten Massenumsiedlung ist gar nicht nötig, um die etwaige Notwendigkeit der Ansässigkeitsklausel zu belegen. Wir haben schon heute eine massive Zuwanderung aus Italien, sodass die Konsistenz der deutschen und der ladinischen Sprachgruppen heute vielerorts sogar geringer ist, als zum Zeitpunkt der Einführung der Ansässigkeitsklausel.
    • Heute kann man leider wirklich gar nichts mehr ausschließen, doch warum es wahrscheinlicher sein sollte, dass man Südtirol mit Panzern überrollt, erschließt sich mir wirklich nicht. Angesichts der internationalen Bedrohungslage ist die Wiedereinführung der Wehrpflicht, die zu einer noch größeren Zuwanderung aus dem Staatsgebiet führen könnte, nicht mehr so unwahrscheinlich wie noch vor wenigen Jahren. Aber Panzer? Nicht einmal die Faschisten haben Südtirol mit Panzern überrollt.
    • Unverständlich ist auch, warum wir laut Landeshauptmann überhaupt die zweijährige Ansässigkeitsklausel benötigen, wenn er die Szenarien, die für eine vierjährige Klausel gesprochen hätten, quasi ausschließt. Welches Szenario kann es geben, für das die vierjährige Ansässigkeitsklausel zu lang, aber die zweijährige genau richtig ist? Das klingt doch eher so, als wollte Kompatscher einfach die von der Zentralregierung oktroyierte Kürzung schönreden.
    • Dass er uns die Halbierung der Ansässigkeitsfrist zudem mit dem Argument der »Verdoppelung« im Vergleich zu Aosta und Friaul schmackhaft machen will, ist zwar verständlich, aber nichts als ein rhetorischer Trick. Außerdem sind mehrere Minderheiten in beiden genannten Regionen weitgehend assimiliert, weshalb sich die dortige Lage kaum als Maßstab (oder gar zur Beruhigung) eignet.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01



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  • Urzì wollte Grundpfeiler des Minderheitenschutzes beseitigen.
    Autonomiereform

    Bei der Autonomiereform ging es der Südtiroler Seite von Anfang an in erster Linie um die Wiederherstellung von Zuständigkeiten, die das Verfassungsgericht entzogen hatte sowie um deren Absicherung gegen eine erneute Aushöhlung. Der Minderheitenschutz als solcher — sowie ganz allgemein das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen — waren nicht Gegenstand der Forderungen. Schon gar nicht stand jemals eine Benachteiligung der italienischen Sprachgruppe im Raum.

    Die rechtsrechte Regierung setzte jedoch durch, dass Südtirol für die Reform einen Preis zu bezahlen habe, und zwar:

    Die konkreten Forderungen wurden von Alessandro Urzì, seines Zeichens Abgeordneter der neofaschistischen Fratelli d’Italia und Vorsitzender der Sechserkommission, eingebracht, der sich neuerdings als großer Autonomist aufspielt.

    Der aber wollte am liebsten sogar das ohnehin häufig verweigerte Recht auf Gebrauch der Muttersprache massiv einschränken — und somit den Minderheitenschutz entscheidend schwächen. Wie die TAZ schreibt, hatte der Rechtsaußen allen Ernstes gefordert, dass Beamte künftig im mündlichen Verkehr nicht mehr dazu verpflichtet sein sollten, in der Sprache der Bürgerinnen zu antworten.

    Mit dieser extremen Forderung konnte er sich zwar letztendlich in den Verhandlungen nicht durchsetzen, doch wird klar, wie er nach wie vor denkt und worum es ihm geht. Keineswegs ist er zum Autonomisten und zum Unterstützer eines gleichberechtigten Zusammenlebens mutiert, sondern agiert — jetzt als Wolf im Schafspelz und Koalitionspartner der SVP — noch immer ungeniert in Richtung Abschaffung von Minderheitenrechten und Assimilierung. Eine Art Fortführung von Tolomei mit den Mitteln des 21. Jahrhunderts.

    Scheibchenweise, langsamer als ihm vermutlich lieb wäre, gelingt ihm das immer wieder. Unter anderem mit den Maßnahmen, die es in die Reform geschafft haben und ausschließlich zu Lasten des Minderheitenschutzes gehen. Wes Geistes Kind sie sind ist somit klar.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 || 01



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