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  • Gälisch und Scots sind Amtssprachen.
    Alba

    Das schottische Parlament hat im Juni 2025 mit dem Scottish Languages Act die beiden autochthonen Sprachen Gälisch und Scots in den Rang von Amtssprachen erhoben. Die Regelung trat symbolträchtig am 30. November, dem schottischen Nationalfeiertag St. Andrew’s Day, in Kraft.

    Die Anerkennung selbst ist aber nicht symbolisch: Die schottische Regierung und zahlreiche öffentliche Einrichtungen werden verpflichtet, Sprachstrategien auszuarbeiten und den Gebrauch beider Sprachen aktiv zu fördern. In jenen Gebieten, in denen Gälisch oder Scots besonders stark verwurzelt sind, können spezielle Sprachzonen eingerichtet werden, für die gezielte Fördermaßnahmen vorgesehen sind. Darüber hinaus soll der Zugang zum Unterricht in beiden Sprachen ausgebaut, ihre Verwendung im öffentlichen Leben erleichtert und ihre Entwicklung durch die Vorgabe von Standards und regelmäßige Erhebungen begleitet werden.

    Die meisten Menschen mit Kenntnissen der gälischen Sprache leben heute noch in Na h-Eileanan Siar, den Äußeren Hebriden.

    Der Umgang mit Scots ist auch aus Südtiroler Sicht interessant: Je nach Ansatz wird Scots nämlich entweder als eigenständige Sprache oder als Gruppe englischer Dialekte eingeordnet. Davon ungeachtet erhält es nun denselben rechtlichen Schutz wie Gälisch.

    Im schottischen Parlament selbst dürfen beide Sprachen schon länger verwendet werden, was auch tatsächlich geschieht. Für Gälisch steht dabei ein eigener Dolmetschdienst zur Verfügung, während Scots nicht übersetzt wird, obwohl viele Englischsprachige, selbst wenn sie in Schottland aufgewachsen sind, es nur eingeschränkt verstehen.

    Anders als Schottland hätte Südtirol nicht die Zuständigkeit, seine Amtssprachen selbst festzulegen oder deren Status zu verändern. Ebenso wenig kann das Land übrigens gesetzliche Feiertage einführen. Während das schottische Parlament den erwähnten St. Andrew’s Day 2006 dazu machte, betteln Südtiroler Politikerinnen seit Jahrzehnten in Rom um die Wiedereinführung des Josefitags.

    Im Gegensatz zu Gälisch im schottischen Parlament darf Ladinisch im Südtiroler Landtag nicht gesprochen werden. Auch einen entsprechenden Dolmetschdienst gibt es demzufolge nicht. Und während Scots zur Amtssprache erklärt wird, wurde hierzulande im Landtag sogar ein Dialektverbot verhängt.

    Auch eine aktive Sprachpolitik zur Steigerung der Sprecherinnenzahlen, wie sie in nahezu allen fortschrittlicheren Minderheitengebieten existiert, wird in Südtirol nicht betrieben — noch nicht einmal für eine hoch gefährdete Sprache wie Ladinisch.

    Cëla enghe: 01



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  • Die zweisprachigen… Marescialli.

    Ende April machte das Land auf eine Stellenausschreibung der italienischen Finanzpolizei aufmerksam. Gesucht wurden 17 Anwärterinnen für eine Laufbahn bei der Behörde, die Aufnahmeprüfungen konnten sowohl in italienischer als auch in deutscher Sprache abgelegt werden.

    Quelle: LPA (Bewerbungen waren übrigens nicht »innerhalb«, sondern bis 27. Mai möglich)

    Die Ausschreibung richtet sich an Personen im Alter unter 26 Jahren mit Zweisprachigkeitsnachweis. Sie dient zur Zulassung von 17 Marescialli-Anwärtern und -Anwärterinnen zum Ausbildungskurs an der “Scuola Ispettori e Sovrintendenti della Guardia di finanza” der Finanzwache.

    – Landespresseamt (Auszug)

    Hervorhebung aus dem Original

    Interessanterweise ist dies im Jahr 2026 noch immer eine besondere Nachricht. Dass sich Angehörige der deutschen Sprachgruppe bei einer staatlichen Behörde in ihrer Sprache bewerben und die Auswahlprüfung in ihrer Muttersprache ablegen können, sollte in einem offiziell zwei- bzw. dreisprachigen Gebiet eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein — und kein Grund für eine (Jubel-)Meldung.

    Bei näherem Hinsehen zeigt sich zudem, dass die Gleichstellung in engen Grenzen bleibt:

    • Die Ausbildung selbst findet ausschließlich auf Italienisch statt.
    • Für den Dienstgrad Maresciallo gibt es bis heute keine amtliche deutsche Bezeichnung.
    • Für die (zweisprachigen) Wettbewerbsunterlagen wird auf eine ausschließlich italienischsprachige Website verwiesen, auf der auch die Bekanntmachungen zum zweisprachigen Verfahren nur auf Italienisch veröffentlicht werden.

    Die Zweisprachigkeit endet spätestens dort, wo die Berufsausbildung beginnt.

    Man stelle sich die umgekehrte Situation vor: Eine Ausschreibung des Landes sähe zwar Prüfungen auf Deutsch und Italienisch vor, würde aber über eine ausschließlich deutschsprachige Website abgewickelt, die Ausbildung fände nur auf Deutsch statt und die Berufsbezeichnung existierte ausschließlich auf Deutsch. Niemand würde dies als Ausdruck von Gleichberechtigung feiern — ganz im Gegenteil.

    Ein solches Verfahren wäre sicher ebenfalls eine Nachricht wert, aber mit Sicherheit keine positive. Allein dieses Gedankenexperiment zeigt das krasse Ungleichgewicht, an das wir uns inzwischen gewöhnt haben.

    Hinzu kommt, dass die Finanzpolizei noch nicht einmal die Übersetzung der Ausschreibung und der Wettbewerbsunterlagen selbst auf die Reihe bekommt. Dies wurde ebenso wie die Bereitstellung deutschsprachiger Lehrpersonen für die Prüfungskommissionen vom Land übernommen.

    Der Landeshauptmann freut sich da über etwas, was sein Stellvertreter für die eigene Sprachgruppe niemals dulden würde.

    Es wäre interessant zu erfahren, wie viele Bewerberinnen deutscher Muttersprache tatsächlich an diesem Wettbewerb teilgenommen und die Prüfungen auf Deutsch abgelegt haben. Mich würde es nicht überraschen, wenn ihre Anzahl äußerst gering oder gar null wäre. Was soll die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung in deutscher Sprache schon ändern, wenn die Ausbildung ausschließlich auf Italienisch stattfindet und die Arbeitssprache vermutlich ebenfalls (fast) ausschließlich Italienisch ist?

    Regelmäßig wird beklagt, der Staat habe Schwierigkeiten, deutschsprachiges Personal für seine Stellen in Südtirol zu rekrutieren. Dann werden Ausnahmen beschlossen, um weiterhin nur italienische Mitarbeitende einzustellen. Wenn aber schon die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Angehörige der Minderheiten wenig attraktiv sind, ist dieses Problem zu einem guten Teil hausgemacht.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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  • Führerscheinentzüge: Landespersonal fürs Regierungskommissariat?

    Im Rahmen der aktuellen Fragestunde thematisierte Waltraud Deeg (SVP) kürzlich im Landtag die teils erheblichen Verzögerungen bei der Wiedererlangung des Führerscheins nach einem behördlichen Entzug. Ihren Angaben zufolge häuften sich in letzter Zeit die Beschwerden von Betroffenen.

    Laut LR Daniel Alfreider (SVP), der die Anfrage beantwortete, liege die Zuständigkeit beim Regierungskommissariat. Dieses müsse in bestimmten Fällen zunächst eine »Nulla-Osta-Erklärung« (sic) ausstellen, bevor der Führerschein zurückgegeben werden könne. Auf diese Erklärung müssten Betroffene teilweise mehrere Wochen warten.

    Damit verlängert sich die Wirkung des Führerscheinentzugs faktisch über die gesetzlich vorgesehene Dauer hinaus. So legitim eine behördlich angeordnete Entzugsmaßnahme auch sein mag, so strikt muss sich auch ihre Beendigung an geltendes Recht halten. Gerade für Menschen, die beruflich oder familiär dringend auf das Auto angewiesen sind, kann dies erhebliche Folgen haben. Wer seinen Führerschein nach Ablauf der vorgesehenen Frist zurückerhalten müsste, soll nicht wegen organisatorischer Probleme der Verwaltung länger darauf warten müssen. Für einen Rechtsstaat ist das ein unhaltbarer Zustand.

    Als Ursache nannte Alfreider den inzwischen nahezu reflexartig bemühten Personalmangel. Gemeinsam mit LRin Ulli Mair (F) habe man diesbezüglich bereits mit dem Regierungskommissariat gesprochen und Unterstützung angeboten.

    Wir wären auch bereit, Mitarbeiter des Landes zur Verfügung zu stellen, um diese Verfahren abzuwickeln.

    – LR Daniel Alfreider

    Wenn das Land dem Regierungskommissariat Personal anbietet, dieses Angebot aber bislang offenbar entweder ausgeschlagen oder zumindest nicht angenommen wurde, liegt das Problem jedenfalls nicht ausschließlich an den fehlenden Mitarbeiterinnen.

    Andererseits ist es unglaublich, dass sich das Land erneut veranlasst sieht, einer staatlichen Behörde eigene Mitarbeiterinnen anzubieten, damit sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen angemessen nachkommen kann. Dasselbe ist bereits bei der Staatspolizei zur Ausstellung von Reisepässen der Fall. Wenn staatliche Institutionen systematisch außerstande sind, ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, müsste dies eigentlich Anlass genug sein, das Zuständigkeitsmodell zu hinterfragen. Wenn jedoch — nach aostanischem Vorbild — die Übernahme der Zuständigkeiten des Regierungskommissariats durch das Land gefordert wird, gehen die Zentralistinnen auf die Barrikaden. Trotz mehrerer Entschließungen des Landtags in diese Richtung hat der Staat bis heute nicht einmal entsprechende Verhandlungen aufgenommen.

    Mit dem Regierungskommissariat würde man jedenfalls eine Institution unterstützen, deren schiere Existenz im Widerspruch zur Autonomie — wenn nicht gar zur Demokratie — steht und die seit Jahrzehnten außerstande oder außerwillens ist, ihrer Bestimmung gemäß wirksam für die Einhaltung der Zwei- und Dreisprachigkeitsbestimmungen zu sorgen. So einer Behörde Landespersonal zur Verfügung zu stellen, wäre paradox.

    Letztlich bezahlen die Südtirolerinnen dieses System aber ohnehin — entweder durch miserable Dienstleistungen oder durch die (mehrfache) Übernahme von Kosten, die dem Staat obliegen würden.

    Auch eine symbolische Randnotiz soll dabei nicht unerwähnt bleiben: Allfällig entsandte Landesangestwllte würden ihren Dienst in einem Gebäude (dem Sitz des Regierungskommissariats) verrichten, wo bis heute das Relief eines »Siegesengels« mit großem faschistischem Liktorenbündel () prangt.

    In einer Replik wies Deeg übrigens darauf hin, dass es ihr gar nicht um Verzögerungen von wenigen Wochen gegangen sei. Ihr seien Fälle bekannt, in denen Betroffene anderthalb bis zwei Monate über den Entzugszeitraum hinaus auf die Wiedererlangung ihres Führerscheins warten mussten.

    (Zum Schluss noch eine sprachliche Anmerkung: Laut offizieller Terminologiekommission lautet die korrekte amtliche Bezeichnung für ein Nulla Osta auf Deutsch »Unbedenklichkeitserklärung«.)



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  • Il Tour de France e l’indipendentismo.

    Pochi giorni fa l’assessore Christian Bianchi (FI) aveva pesantemente insultato alcuni tifosi della selezione austriaca che, durante una partita dei mondiali di calcio, avevano esibito una bandiera con la scritta «Südtirol ist nicht Italien». Secondo lui, si tratterebbe di persone «malate di testa».

    Come avevo già osservato, sfruttare grandi eventi sportivi internazionali per dare visibilità alle proprie rivendicazioni politiche è una pratica comune a tante minoranze nazionali e «nazioni senza stato». Non si tratta assolutamente di una stranezza sudtirolese, anzi.

    Uno degli esempi più noti sono gli striscioni «Catalonia is not Spain» che ormai sono un classico delle partite del Barça, ma il fenomeno va ben oltre il calcio.

    In occasione della recentissima partenza del Tour de France dalla Catalogna, numerose associazioni della società civile hanno promosso una campagna unitaria per riempire il percorso con migliaia di estelades, le bandiere catalane con la stella, simbolo delle rivendicazioni indipendentiste del paese.

    Screenshot da esteladesaltour.cat

    Per l’occasione è stato persino creato un apposito sito, esteladesaltour.cat, che invitava apertamente cittadine e cittadini a trasformare

    il passaggio del Tour per le terre catalane in una grande dimostrazione civica e democratica per rivendicare l’indipendenza della Catalogna.

    – esteladesaltour.cat

    Obiettivo esplicito: riempire le prime tre tappe del Tour (del 4, 5 e 6 luglio) con migliaia di bandiere, striscioni e messaggi favorevoli all’indipendenza.

    L’iniziativa non solo è pienamente riuscita, con un’enorme presenza di estelades lungo il percorso, ben visibili nelle immagini della regia internazionale, ma ha anche ottenuto un’ampia attenzione mediatica. Quotidiani come Le Parisien avevano perfino dedicato spazio alla mobilitazione ancor prima che partisse la corsa, contribuendo alla visibilità internazionale della causa catalana.

    Nessuno ovviamente è obbligato a condividere le rivendicazioni politiche, peraltro perfettamente legittime. Ma in una democrazia la risposta dovrebbe essere il dissenso politico, non l’insulto e la patologizzazione di chi le esprime.

    In Sudtirolo, purtroppo, siamo abituati a vedere le manifestazioni sportive dominate dai nazionalisti italiani e — non di rado — anche da gruppi neofascisti. In molte altre regioni d’Europa e del mondo, invece, sono soprattutto gli autonomisti e gli indipendentisti espressione delle relative minoranze nazionali a darsi maggiormente da fare.

    Per Bianchi, evidentemente, saranno tutti «malati». Ma questo rivela soprattutto la sua concezione poco democratica della libertà d’espressione e una profonda insofferenza verso idee diverse dalle sue — mentre dice ben poco sulla bontà di tali iniziative.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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  • Entkolonisiert Südtirol?


    Der britische Rechtswissenschaftler Mohammad Shahabuddin und seine post- und dekoloniale Sicht auf Minderheiten

    Minderheiten werden belagert, sagt Professor Shahabuddin von der Universität Birmingham, deshalb müssen sie befreit und entkolonisiert werden. Laut Shahabuddin basieren die gängige Definition von Minderheiten und der Begriff des Minderheitenschutzes auf kolonialen Grundlagen.

    Professor Mohammad Shahabuddin stellte seine Thesen an der Europäischen Akademie in Bozen vor. Der Professor für Internationales Recht und Menschenrechte sagt es unmissverständlich, der Diskurs über Minderheitenrechte ist eng mit Machtverhältnissen und eingeschränkten Handlungsfähigkeiten verbunden. Das nennt Shahabuddin Kolonialismus.

    Ein Podcast von Wolfgang Mayr:

    Cëla enghe:


    Autor:innen- und Gastbeiträge widerspiegeln nicht notwendigerweise die Meinung oder die Position von BBD, so wie die jeweiligen Verfasser:innen nicht notwendigerweise die Ziele von BBD unterstützen. · I contributi esterni non necessariamente riflettono le opinioni o la posizione di BBD, come a loro volta le autrici/gli autori non necessariamente condividono gli obiettivi di BBD. — ©


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  • Die Pinzetten-Autonomie.

    In der TAZ vom 23. Mai ist ein Interview mit Karl Zeller (SVP) zur Autonomiereform erschienen, bei dem er mehrere große Fragezeichen hinter die neuen und alten autonomen Spielräume stellt. Er plädiert dafür, »immer noch vorsichtig« zu sein, um keine »negativen Präzedenzentscheidungen« des Verfassungsgerichts (VfG) herbeizuführen, »die auch künftig gegen uns verwendet werden können«. Zwar seien die wirtschaftlichen und sozialen Reformen als Schranke der autonomen Gesetzgebung weggefallen, doch es könne sein, dass das VfG »etwas anderes erfindet [!], zum Beispiel indem er erklärt, dass im Interesse der Konkurrenz im ganzen Staat eine einheitliche Regelung gelten muss und sich daher auch Südtirol daran halten muss.«

    Wir müssen jetzt einfach mit Augenmaß und Logik vorgehen. Wir dürfen den Staat und den Verfassungsgerichtshof nicht provozieren. Dazu könnten wir zum Beispiel das Grundgerüst des staatlichen Gesetzes, das ja nicht immer schlecht ist, als Muster anwenden und für eigene Belange so anpassen, dass wir den Bereich zum Vorteile der Südtiroler Bevölkerung gestalten. Je weniger weit wir uns vom Grundgerüst entfernen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der autonome Spielraum anerkannt wird.

    – Karl Zeller

    Anders gesagt: Wir sind so lange autonom, wie wir unsere Autonomie nicht nutzen. Es zu tun, wäre eine unnötige und gefährliche Provokation, deshalb schreiben wir auch weiterhin vor allem Staatsgesetze ab — und nennen das dann »innere Selbstbestimmung« oder wahlweise »Vorzeigeautonomie«.

    Wir haben zwar eine große Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Finanzautonomie, der Staat und der Verfassungsgerichtshof sind aber zentralistisch ausgerichtet. Gerade in letzter Zeit waren die Auslegungen sehr restriktiv.

    – Karl Zeller

    Bei »heiklen Themen« müsse man »mit der Pinzette hingehen, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass das Verfassungsgericht rigoros vorgeht«. Es ist also alles wie immer.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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  • Hassrede vom Landesrat.
    »Südtirol ist nicht Italien«

    Kürzlich ist das Foto einiger Fußballfans aufgetaucht, die beim WM-Spiel zwischen Österreich und Algerien eine Südtirol-ist-nicht-Italien-Flagge dabei hatten. Dies veranlasste Landesrat Christian Bianchi (FI) zu einer schwerwiegenden Entgleisung: Laut einem Bericht des Corriere pathologisierte er die Fans als geisteskrank.1im Original: malati di testa

    Nun ist es international gang und gäbe, dass Minderheiten und Unabhängigkeitsbewegungen große Sportveranstaltungen nutzen, um Sichtbarkeit zu erlangen und für ihre Anliegen zu werben. Riesengroße Catalonia-is-not-Spain-Banner haben bei Spielen des FC Barcelona eine lange Tradition — ebenso wie politische Symbolik aus Schottland oder Kurdistan.

    Dass hierzulande etwa Spiele des FC Südtirol oder des HC Bozen regelmäßig von italienisch-nationalistischen bis faschistischen Gruppierungen (01 02) monopolisiert werden, dürfte diesbezüglich nahezu einmalig sein.

    Uns war bereits aufgefallen, dass Landesrat Bianchi Schwierigkeiten mit demokratischen Grundregeln hat. Doch eine derartige Stellungnahme ist selbst für ihn außergewöhnlich.

    Gerade jemand, der die Regenbogenflagge mit Verweis auf eine angeblich gebotene Neutralität der öffentlichen Institutionen aus der Landespressekonferenz verbannen wollte, hält von Neutralität offenbar wenig, wenn es um die Beleidigung von Menschen geht, deren politische Ideen ihm missfallen. Es mag ihm gegen den Strich gehen, doch dass Südtirol nicht Italien sei, ist eine demokratisch völlig legitime Position. Man kann sie inhaltlich scharf kritisieren, ablehnen oder bekämpfen — aber man darf ihr, schon gar als Mitglied der Landesregierung, nicht mit Hassrede und Pathologisierungen begegnen.

    Wenn Andersdenkende als krank dargestellt werden, ist eindeutig eine Grenze überschritten.

    Die SVP als Seniorpartnerin in der Regierungsmehrheit, die für die Ernennung von Bianchi verantwortlich ist, sollte die undemokratische Äußerung ihres Koalitionspartners klar verurteilen. Hier geht es ausdrücklich nicht darum, ob man für oder gegen eine Loslösung Südtirols von Italien ist, sondern um demokratische Mindeststandards und Meinungsfreiheit.

    Wozu macht das Land teure Kampagnen für Respekt (pardon: Respect) und für Verantwortung im Netz, wenn die Mitglieder der Landesregierung wiederholt selbst mit schlechtem Beispiel vorangehen?

    Cëla enghe: 01 02 03 04 | 05 06 || 01

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      im Original: malati di testa


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