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Banaler Nationalismus.

Vor einiger Zeit bin ich in einem Text auf den Sozialwissenschafter Michael Billig, einen der einflussreichsten und meist zitierten Nationalismusforscher überhaupt, gestoßen. Mir war er bis dahin unbekannt. Spätestens ab 1995, als er ein Werk dazu herausgab, theorisiert er den sogenannten banalen Nationalismus, der die Schaffung und Aufrechterhaltung von Zugehörigkeit und Loyalität zu einem etablierten Nationalstaat beschreibt.

Mit »banal« ist dabei gemeint, dass es sich um einen kaum wahrgenommenen, allgegenwärtigen, routinehaften und fast alles durchdringenden Nationalismus handelt. Er ist umso gefährlicher und unausweichlicher, weil er vorwiegend auf einer unbewussten Ebene wirkt. Man kann also zwar versuchen, ihn und seine »banalen« Äußerungen aktiv zu ignorieren oder differenzierend zu sehen, doch trotz des enormen damit verbundenen Aufwands sickert er schön langsam in uns ein.

Beispiele für diesen unterschwelligen Nationalismus sind Flaggen in alltäglichem Kontext (etwa an öffentlichen Gebäuden, Grenzübergängen…), Nationalmannschaften, Nationalhymnen, aber auch die unzähligen Formen unhinterfragt vorausgesetzter Zugehörigkeit, wie sie beispielsweise von Medien (der Staatspräsident, unsere Mannschaft etc.) reproduziert wird. Meist sind es jedoch die nationalstaatlichen Institutionen selbst, einschließlich der Schulen, die den banalen Nationalismus transportieren.

Darin erkenne ich vieles von dem wieder, was wir auch hier immer wieder bezüglich dessen geschrieben haben, was wir »nationalstaatliche Logik« getauft haben.

So fällt mir zum Beispiel eine Frage ein, die mir Wolfgang Mayr bei 12 nach 12 gestellt hatte:

In Ihren Texten kritisieren Sie immer wieder Verstöße des Staates gegen autonomiepolitische Bestimmungen, die Diskriminierung der deutschen und ladinischen Sprache beispielsweise. Für Sie der Beleg dafür, dass der Nationalstaat engstirnig ethnisch agiert? Oder anders formuliert: Ist der Nationalismus des Staates salonfähiger als der Nationalismus einer Minderheit?

Salonfähiger würde ich vielleicht nicht sagen, aber der Nationalstaat muss seinen intrinsischen Nationalismus nicht rechtfertigen, der ist einfach im System immanent und der wirkt sich einfach aus, ob man es will oder nicht.

Dieser systemimmanente Nationalismus, den wir hier immer wieder aufzuzeigen respektive zu demaskieren zu versuchen — was uns nicht selten als Erbsenzählerei ausgelegt wird — ist wohl nichts anderes, als ein Ausdruck von banalem Nationalismus.

So banal wie übrigens auch die allseits bekannte Aussage »siamo in Italia e quindi si parla italiano« (wir sind in Italien, also ist Italienisch zu sprechen) funktioniert, wiewohl man versucht, sie als falsch zu enttarnen. Die fortschreitende Etablierung der nationalen lingua franca in Politik, Verwaltung und Wirtschaft beruht mit hoher Wahrscheinlichkeit auch darauf.

Dass Südtiroler Spitzensportlerinnen Teil der italienischen Nationalmannschaften sind, dürfte für viele hierzulande ferner eine Art mehr oder minder bewusste »Einstiegsdroge« sein, um sich grundsätzlich zunächst sportlich, dann vielleicht auch politisch mit dem Nationalstaat und der nationalen Gemeinschaft zu identifizieren. Wer dies nicht tut, ist immer wieder einem gewissen (latenten) Rechtfertigungsdruck — oder zumindest Unverständnis und fragenden Blicken — ausgesetzt. Je mehr wir hingegen in der nationalen Gemeinschaft aufgehen, desto mehr wird dies als völlig natürliches Ablegen ewiggestriger Ansichten geadelt und begrüßt.

Auch das unhinterfragte, großteils passive Festhalten vieler Linker in Südtirol am monoethnischen Nationalstaat und die reflexhafte Ablehnung der demokratischen Selbstbestimmung würde ich übrigens hier einordnen. Während die Gründung eines neuen, wenngleich offenen und mehrsprachigen — nicht (ethno-)national definierten — Staates als Gefahr dargestellt wird, muss sich das Etablierte keinen allzu kritischen Fragen stellen. Es ist einfach und hat alle Mittel zur Verfügung, um sich langsam in uns allen einzunisten und auszubreiten.

Dass der moderne Nationalismus der Nationalstaaten ohne großes Aufsehen zu erregen im Hintergrund agiert und uns ständig daran erinnert, dass wir zu einer bestimmten Nation gehören, macht ihn laut Billig zu einer sehr mächtigen Ideologie, die auch nur sehr selten ernsthaft kritisch hinterfragt wird. Es handle sich dabei aber keineswegs um einen leichten, weichen Nationalismus, sondern um den idealen Nährboden, auf dem auch der »gefährliche Nationalismus« gedeiht.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 / ‹8 | 1›

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Innere und äußere Kolonien.
Libyen, Eritrea, Sizilien und Südtirol

Auf Laying Claim, einen Text von Mia Fuller über den italienischen Kolonialismus, war ich schon vor einigen Jahren gestoßen. In Bezug auf die Unbeständigkeit natürlicher Grenzen — und die Ortsnamen von Ettore Tolomei — hatte ich daraus bereits im Mai 2019 kurz zitiert.

Aufschlussreich finde ich aber besonders die Überlegungen von Fuller über die externen und internen Kolonien, wobei sie zu letzteren im Fall von Italien neben Sizilien auch Südtirol zählt.

In Italien tendiere man dazu, die nach 1861 erfolgten Grenzänderungen nicht im Lichte der kolonialen Expansion zu betrachten, obschon die Einwohnerinnen in beiden Fällen die Oktroyierung der italienischen und das Verbot anderer Sprachen als eine Form kolonialer Unterjochung abgelehnt hätten.

Wie die Professorin am Department of Italian Studies an der University of California – Berkeley argumentiert, sollte man die »Konsolidierung« der italienischen Grenzen nicht nur im engeren Kontext der Staatswerdung, sondern auch im Lichte der imperialistischen Expansion des Landes betrachten. Die ab 1869, noch bevor Rom in den Staat eingegliedert wurde, diskutierte Eroberungspolitik sei ausdrücklich als Mittel des Nation Buildings gerechtfertigt worden. Demnach sollte der Kolonialismus einen einenden patriotischen Geist im Lande fördern und dem Regionalismus entgegenwirken. Kolonialistische Besetzungen in Afrika und und interne Einigung fanden nicht nur im selben Zeitraum statt, ihre Methoden waren dieselben, so Fuller.

Gewaltsame staatliche Kontrolle und Herabwürdigungen, wie sie für den Kolonialismus typisch sind, seien ab 1861 auf Sizilien und später in Venetien, Trentino oder Südtirol brutal auf diejenigen angewandt worden, die nicht dem Bild entsprachen, das die italienische Regierung von italienischen Staatsbürgerinnen hatte.

Gleichzeitig seien auch externe Kolonien wie Eritrea und Libyen oft in absichtlicher Aberkennung ihrer grundsätzlichen Andersheit bewusst als a priori italienisch dargestellt worden.

Auf Sizilien hätten sich Menschen vor allem in der Hoffnung auf wirtschaftlichen Aufschwung und auf eine Landreform Garibaldis Tausend angeschlossen — doch schon in den 1860ern sei dieser Optimismus verflogen, als Bauernaufstände gerade von den angeblichen Befreiern gewaltsam unterbunden wurden. Und während in Frankreich und Großbritannien die kolonisierten Völker Afrikas und Asiens studiert wurden, wähnte Italien seine eigenen »Primitiven« in den Gebirgsregionen von Abruzzen und Molise sowie auf Sardinien und Sizilien, also im Inneren des neu zusammengeflickten Landes.

Wie in Libyen habe Italien auch in Südtirol davon geträumt, ein historisches Kontinuum wiederherzustellen und dort anzusetzen, wo das Römische Reich aufgehört hatte. Als wäre die Geschichte in den dazwischenliegenden Jahrhunderten gestoppt worden. Eine räumliche und zeitliche Grenze sei gleichzeitig erfunden und erobert worden, um an eine glorreiche Vergangenheit anzuknüpfen und sich eine noch hellere Zukunft zu sichern.

Der Umgang mit Libyen und der mit Südtirol folgte in der Zwischenkriegszeit laut Fuller demselben Muster. Das Staatsgebiet wurde erweitert und die Anzahl von Italienerinnen innerhalb der neuen Grenzen nahm zu, weil die ursprünglichen Einwohnerinnen sowohl physisch als auch kulturell verdrängt wurden.

In 1939 sei die Agenda für beide Gebiete zusammengeflossen. Das bereits kolonisierte Libyen sei auch formell an Italien angegliedert und zu italienischem Festland erklärt worden. Über Nacht habe man so eine Kolonie zur italienischen Provinz gemacht. In Südtirol sollte die Option mehr Raum für eine zu intensivierende Italianisierung machen, die ohne den Zweiten Weltkrieg wohl ihr Ziel erreicht hätte. Die kulturelle Säuberung, die Italien in Südtirol umsetzte, sei viel detaillierter und mit Sicherheit wirksamer gewesen als jene in Libyen oder in jeder anderen externen Kolonie. Es habe sich nicht nur um eine Kolonisierung, sondern um eine radikale Auslöschung der Andersheit in der Gegenwart und in der Vergangenheit gehandelt.

Aus all den genannten Gründen sei im Falle von Italien die übliche historische Differenzierung zwischen Mutterland und Kolonien, wie sie etwa auf das französische und britische Empire Anwendung findet, nicht haltbar.

Die von Tolomei aufgezwungenen Ortsnamen sind bis heute gültig und — so Fuller — werden wohl die Grenze überleben, die Italien für ewig hielt. Während das Eis in den Alpen schmelze, erweise sich die nördliche Staatsgrenze aus dem kolonialistischen Blickwinkel als eine willkürlich gezogene Grenze statt als prädestinierte Markierung für alle Zeiten. Der Klimawandel bedrohe die symbolische Beständigkeit des Nationalstaats.

Mia Fullers Beitrag ist in A Moving Border: Alpine Cartographies of Climate Change (Hrsg. A. Bagnato, M. Ferrari, E. Pasqual – 2019) erschienen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 ‹9 ‹10 | 1› 2› 3› 4› 5› 6›

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Eine Topographie des Grauens.
Südtirol

Anlässlich des morgigen Yekatit 12 und der entsprechenden vom Wu-Ming-Kollektiv initiierten Aktion veröffentlichen wir auf eine eigene Topographie des Grauens für Südtirol.

Sie ist entstanden, weil ich vorhatte, Wu Ming zur Vervollständigung ihrer Karte auf weitere Orte in Südtirol hinzuweisen. Allerdings geht es bei der für Yekatit 12 geplanten Guerrillaaktion in erster Linie um Spuren des Kolonialismus, während ich es interessant fand, eine umfassendere, nicht nur zu diesem Anlass passende Bestandsaufnahme zu machen:

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Es handelt sich dabei um ein work in progress und erhebt allein schon deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Was die berücksichtigten Orte betrifft, haben wir uns unter anderem auch vom Postcolonial-Italy-Projekt inspirieren lassen.

Über Korrekturhinweise, Anregungen und Ergänzungsvorschläge — in den Kommentaren zu diesem Beitrag — freuen wir uns.

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Politische Assoziationsfreiheit — ein Grundrecht.
Recht auf Sezession

Beim Wissenschaftsverlag SpringerVS ist in der Reihe essentials eine Publikation von Burkhard Wehner mit dem Titel Die politische Logik der Sezession – Zu einem neuen Paradigma der Friedenspolitik erschienen. Sie kann hier heruntergeladen werden.

Der Autor beschreibt darin die Vorteile dessen, was er »politische Assoziationsfreiheit« nennt.

Die Geschichte der Sezession bezeichnet er als eine Erfolgsgeschichte:

Durch Sezession sind immer wieder leistungs- und wettbewerbsfähige neue Staaten entstanden, die zu einer Bereicherung für die eigenen Bürger, für ihre Weltregion und für die gesamte Staatengemeinschaft wurden.

Eine Erfolgsgeschichte sind Sezessionen aus Sicht der Bürger, aber auf lange Sicht haben zumeist auch die verbleibenden Rumpfstaaten von der Sezession profitiert.

Sämtliche Hervorhebungen (Fettschrift) in Zitaten von hinzugefügt.

Obschon dies wenig mit wohlüberlegtem Eigeninteresse zu tun habe, gebe es nach wie vor einen Reflex, Abspaltungswünsche abzulehnen. Wehner nimmt dabei — unter anderem — ausdrücklich auf Südtirol Bezug:

Was hätte es zum Beispiel Italien und den Italienern geschadet, wenn sie das winzige Südtirol aus ihrem Staatsgebiet entlassen hätten – eine Provinz, die weniger als zwei Prozent des italienischen Territoriums ausmacht und nur etwa ein Prozent der Bevölkerung?

Sowohl hier, als auch in Tibet oder im kurdischen Teil der Türkei wäre die Folge von Sezession laut dem Autor eine Befriedung.

Solche Sezessionen würden auch dem sich verkleinernden Staat Frieden bringen und ihn von der Last der Auseinandersetzung mit Separatisten befreien. Zumindest rational ist die Verweigerung solcher Sezessionen insofern nicht begründbar. Zu erklären ist sie u. a. mit unzeitgemäßem Besitzdenken, aber auch mit der Angst, solche Sezessionen nicht geordnet und friedlich abwickeln zu können.

Dabei wird der Widerspruch zwischen dem Selbstbestimmungsrecht und dem Prinzip der territorialen Integrität kritisiert. Nicht sosehr die Bürgerinnen, sondern vielmehr die Staatengemeinschaft entscheide letztendlich — zudem auf inkonsistente Weise — im Einzelfall über Sezessionen. Und:

Ein fundamentaler Fehler war es, die Völker zu den Subjekten dieses Selbstbestimmungsrechts zu machen, nicht aber die Bürger. Völker sind fiktive Rechtssubjekte, die nicht präzise und vor allem nicht konfliktfrei abgegrenzt werden können. Ein so definiertes Selbstbestimmungsrecht taugt nicht als politische Handlungsanweisung.
Das Prinzip der territorialen Integrität ist letztlich nichts anderes als eine weitere Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts. Seine Botschaft an die Bürger ist: Wenn ihr über eure Staatszugehörigkeit selbst bestimmen wollt, müsst ihr die Zustimmung der Staaten einholen, deren Grenzen ihr verändern wollt. Es war abzusehen, dass eine so radikal eingeschränkte Selbstbestimmung keinen nachhaltigen Frieden stiften würde.

Der oft erbitterte Kampf um dieses Selbstbestimmungsrecht zeigt auch, dass es hierbei um eine der elementarsten staatsbürgerlichen Freiheiten geht und damit um ein Grundrecht. Die Geschichte der hierfür geführten Kämpfe lehrt auch, dass es hierbei um nicht weniger als Menschenwürde geht und damit um ein Mindestmaß an individuellem und kollektivem Glück. Wenn die Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Recht auf Streben nach Glück über jeden Zweifel erhabene Grundrechte sind, dann hätte dies demzufolge auch für die Entscheidungsfreiheit darüber zu gelten, wer mit wem in einem gemeinsamen Staat lebt.

Aufgrund dieser Prämissen arbeitet Wehner zunächst ein beispielhaftes Regelwerk für die politische Assoziationsfreiheit heraus, die sowohl auf der Verfassungsebene einzelner Staaten, als auch im internationalen Recht verankert werden könnte.

Dazu gehören etwa auch eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Vor- und Nachteile (bzw. Gefahren) einer konkreten Sezession, Regeln für Unabhängigkeitsreferenda oder das Verbot, mit Sanktionen oder Gewalt gegen Abspaltungen vorzugehen.

Auf sehr lange Sicht wird sich die politische Assoziationsfreiheit so wenig verweigern lassen wie die Grundrechte bestehender Verfassungen und des Völkerrechts. Wie stark der Drang zu dieser Freiheit ist, zeigt sich in den weltweit anhaltenden Konflikten um unfreiwillige Staatszugehörigkeiten, und es zeigt sich im wachsenden Selbstbewusstsein, mit dem auch in etablierten Demokratien separatistische Ansinnen gestellt werden. Die Widerstände gegen diese Freiheit sind daher letztlich Rückzugsgefechte.

Eine wichtige Rolle im Bewusstseinswandel zur politischen Assoziationsfreiheit könnten auch informelle Referenden über separatistische Anliegen spielen. Wo Staaten formelle Referenden über sezessionistische Anliegen verweigern, werden sich künftig immer leichter informelle Online-Referenden hierzu abhalten lassen, und diese werden sich in Genauigkeit und Vollständigkeit immer weniger noch von formellen Referenden unterscheiden.

Schlussendlich könnte es, skizziert der Autor weiter, gar so weit kommen, dass sich geographische Gebiete je nach politischem Sachbereich (Sozialstaat, Bildung, Kultur, Verteidigung etc.) mit unterschiedlichen Regionen zusammenschließen. Damit würde sich die separatistische — oder eben die unionistische — Frage je nach politischem Ressort getrennt stellen.

Auf diese Weise können sich für verschiedene Politikbereiche verschiedene politische Landkarten herausbilden. Daraus ergäbe sich insgesamt ein mehrschichtiges politisches Landkartengebilde.

Alles in allem, so Wehner, handle es sich beim nötigen Bewusstseinswandel um eine Jahrhundertaufgabe.

Gebieten wie Südtirol (oder Katalonien) kommt darin jedoch eine Pioniersaufgabe zu.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 | 1› 2› 3› 4›

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Zur Lage der Nation.
Oder warum das Wort Nation nichts mit Nationalismus zu tun haben muss

Im Volksmund werden die Wörter Nation, Land und Staat nicht selten synonym gebraucht. Folglich wird, wenn die Bevölkerung eines Gebietes nach Eigenstaatlichkeit strebt, auch schnell einmal das Wort „Nationalismus“ in den Mund genommen. Und Nationalismus ist böse. Ganz gleich ob er in Form der traditionellen Nationalstaaten oder als „Mikronationalismus“ (ganz so, als ob die Größe einen Unterschied machen würde) bei separatistischen Bewegungen auftritt. Doch so einfach ist die Sache nicht. Nicht überall wo „Nation“ draufsteht, muss „Nationalismus“ drin sein. Der Versuch einer Differenzierung.

Das Wort Nation leitet sich vom lateinischem Wort für Geburt, natio, ab. Die klassische nationalistische Idee geht demnach davon aus, dass die Menschheit sich von Natur aus in Völker aufteilt, innerhalb derer die Menschen gewisse Merkmale teilen. Das geht von der Sprache über die Kultur bis hin zu Charaktereigenschaften. Das heißt, seine Nation kann man sich nicht aussuchen. Man wird in sie hineingeboren und kann sie somit auch Zeit seines Lebens nicht wechseln. Mesut Özil mag zwar in Gelsenkirchen auf die Welt gekommen sein, über einen deutschen Pass verfügen und sogar in der deutschen „Nationalmannschaft“ spielen, jedoch ist er im klassisch-nationalen Sinne Türke. Nationalität (im Gegensatz zu Staatszugehörigkeit) ist eine Frage des Blutes, nicht des Willens oder des Bodens – nach der Vorstellung eines Nationalisten wohlgemerkt. In seiner intensivsten Ausprägung paart sich dieser Nationalismus mit Chauvinismus, welcher der eigenen Nation ein gewisses Maß an Überlegenheit anderen Nationen gegenüber attestiert. Nationalismus ist somit eine elitäre Angelegenheit.

Wenn wir heute das Wort „Nation“ hören oder verwenden, muss das allerdings nicht notwendigerweise mit obigem Konzept in Zusammenhang stehen. Ja die Bezeichnung „Nation“ kann dem sogar widersprechen, weil – abhängig vom Sprachraum und vom gesellschaftspolitischen Hintergrund – das Wort unterschiedlich konnotiert ist.

Im angloamerikanischen Raum – wie auch in anderen Weltgegenden – hat sich das Wort „Nation“ wesentlich weiter von seiner ursprünglichen Bedeutung entfernt als im Deutschen. Das ist wenig verwunderlich, haben sich doch die USA von Beginn an als Nation verstanden und auch als solche bezeichnet, obwohl sie im traditionellen Sinne keine Nation sind. Die US-Amerikaner berufen sich bei ihrem „Nationalismus“ nicht auf Abstammung, sondern auf eine gemeinsame Idee, ein gemeinsames Ideal. Und jeder, der diese Idee, dieses Ideal teilt, darf selbstverständlicher Teil der Nation sein. Dieser Logik folgend kann jemand mit dem Namen Barack Hussein Obama ein typischer Amerikaner, niemals aber ein typischer Deutscher oder Italiener sein. Die USA sind eine so genannte Willensnation (ein Oxymoron, denn der klassischen Idee der Nation folgend, ist die Zugehörigkeit ja nicht dem Willen unterworfen, sondern eine Frage der Abstammung), deren Kitt der Verfassungspatriotismus ist. Dieser amerikanische Nationalismus ist elitär bis chauvinistisch. „God bless you and may God continue to bless the greatest nation on earth, the United States of America“ ist eine Phrase, die in den USA nicht bloß von rechten Politikern geradezu inflationär verwendet wird, aus dem Munde eines deutschen Politikers jedoch undenkbar wäre. Gleichzeitig ist ihr Nationalismus aber kein ausschließender, da er nicht an ein äußeres oder unveränderliches Merkmal gekoppelt ist.

Aus einem ähnlichen Grund hat auch die schottische Unabhängigkeitspartei SNP (Scottish National Party) kein gravierendes Problem damit, das Wort „National“ im Namen zu führen, wenngleich die Vorsitzende Nicola Sturgeon den Namen ändern würde, wenn sie in die Zeit der Parteigründung zurückreisen könnte. Die SNP vertritt ein Politikverständnis und ein Gesellschaftsmodell, das linksliberal und ökosozialdemokratisch ist und der ursprünglichen Idee des Nationalismus diametral entgegensteht. Sie und ihre Mitstreiter von den Scottisch Greens begründen ihren Wunsch nach Unabhängigkeit nicht mit der Andersartigkeit eines „schottischen Volkes“. Wie denn auch: kulturell unterscheiden sich Schottland, Irland, England und Wales nicht großartig. Auch eine etwaige gemeinsame Sprache ist nach dem beinahe Aussterben des Gälischen kein einendes Element mehr. Wenn Alex Salmond (ehemaliger First Minister) oder jetzt Nicola Sturgeon von „Nation“ sprechen, dann meinen sie damit nicht ein „Volk“, wie es den traditionellen Nationalisten vorschwebt, die sich immerzu auf des Völkerrecht und das dort verankerte Selbstbestimmungsrecht berufen. SNP-Politiker sprechen in ihren Reden auch so gut wie nie von „the Scottish people“, sondern fast immer von „the people of Scottland“. Der politikwissenschaftliche Begriff für dieses Gesellschaftsverständnis ist „civic nationalism“ oder „inclusive nationalism“ und hat mit Nationalismus im wörtlichen Sinne nichts zu tun. Es ist das genaue Gegenteil. Die SNP leitet von ihrem Verständnis von Nation weder ein Überlegenheitsgefühl ab, noch koppelt sie die Zugehörigkeit zu dieser Nation an irgendwelche (äußerlichen oder unveränderlichen) Merkmale. Was die Schotten eint ist ein Gesellschaftsmodell, das sie im Verbund mit England, Wales und Nordirland nur schwer verwirklichen können: Sie sind proeuropäischer als die restlichen Bewohner der Insel (was sich bei der Brexit-Abstimmung zeigte, wo die Schotten mit Zweidrittelmehrheit für den Verbleib stimmten), sie sind sozialer als das turbokapitalistische London (soziale Marktwirtschaft und Sozialstaat nach skandinavischem Vorbild, keine Studiengebühren usw.), sie sind pazifistischer als die konservativen Tories (Ablehnung der Stationierung von Atomwaffen, Opposition zu den britischen Militäreinsätzen usw.), sie sind solidarischer, ökologischer und inklusivistischer als die Zentralregierung (Entwicklungshilfeetat gegenüber London verdoppelt, stärkere Förderung erneuerbarer Energien, Ablehnung der strikten Zuwanderungspolitik usw.). Folgerichtig haben bei der Abstimmung über Schottlands Unabhängigkeit aufgrund eines progressiven Modus, der seinesgleichen sucht, nicht nur Menschen mit britischem Pass, sondern – mit wenigen Ausnahmen – alle Bewohner Schottlands abstimmen dürfen; also auch deutsche, italienische, australische, kanadische, indische, pakistanische, südafrikanische usw. Staatsbürger, obwohl bekannt war, dass viele ausländische Mitbürger der schottischen Unabhängigkeit auch skeptisch bis ablehnend gegenüberstanden. Auch Engländer, Waliser und Nordiren, die in Schottland einen Wohnsitz haben, durften mitstimmen. In Schottland geborene oder aufgewachsene Menschen, die nicht (mehr) in Schottland wohnen, hingegen nicht. Bei einem Ja hätte Schottland zudem eines der liberalsten Staatsbürgerschaftsgesetze der Welt bekommen.

Im deutschsprachigen Raum dagegen ist der Begriff „Nation“ nach wie vor eng mit dem eingangs beschriebenen Gesellschaftsverständnis verknüpft. Ein Grund dafür wird wohl auch die leidvolle Geschichte des 20. Jahrhunderts sein, wo die extremste Ausprägung des Nationalismus, die wir bislang gesehen haben, von „deutschem Boden” ausging. Die Nationalsozialisten trieben das Konzept Nation auf die Spitze, indem sie von ihrer behaupteten Überlegenheit des deutschen Volkes sogar das Recht zu töten ableiteten und mit dem Ariernachweis das Blut als alleinige Identifikationsbasis akzeptierten. Der Gedanke, dass Nation auch egalitäre Willensgemeinschaft und somit das Gegenteil einer elitären Blutsnation sein kann, ist daher für viele Deutschsprachige schwer vorstellbar.

Dennoch lässt sich beobachten, dass sich auch in unseren Breiten das Verständnis von Nation vom „Ethnos“ (Volk) in Richtung „Demos“ (Bevölkerung) verändert. Zwar herrscht im Gegensatz zu den USA und beinahe allen anderen nord- und südamerikanischen Ländern in Europa mehrheitlich noch das Prinzip des Ius sanguinis vor, doch haben nach französischem bzw. britischem Vorbild beispielsweise auch Deutschland und Irland erste Schritte hin zu einem Ius soli unternommen. Traditioneller Nationalismus geht von kultureller und ethnischer Homogenität aus und erklärt sie zur Norm (Stichwort Kulturnation). In einer Willensnation ist hingegen die Heterogenität die Norm. Aufgrund der demographischen Entwicklung – hauptsächlich durch Migrationsbewegungen – entfalten so auch die klassischen europäischen Nationalstaaten immer mehr Anzeichen von Willensnationen und passen ihre Gesetze und ihr Verständnis von Nation entsprechend an. Oft ist diese Entwicklung mit Widerständen von Seiten rechtsnationaler Gruppierungen verbunden, die in diesem Zusammenhang von Überfremdung, Umvolkung und Austausch des Volkes sprechen.

Versuch einer Einordnung verschiedener Staaten und Konzepte

Meines Erachtens unbestritten ist aber, dass es für die Organisation eines Gemeinwesens eine Art kollektiver Identifikationsbasis braucht, die das Gemeinwesen erst zu einem solchen macht und dieses rechtfertigt. Das Problem am Nationalismus ist, dass diese Basis angeboren, unveränderlich, exklusiv und elitär ist bzw. es große Hürden gibt (Stichwort Staatsbürgerschaftsprinzip und –recht), doch irgendwie Teil der Gemeinschaft zu werden. Ist der Zugang zu dieser Basis jedoch ohne große Hürden dem freien Willen unterworfen, inklusiv und egalitär, so sollte man nicht von Nationalismus sprechen, sondern eben vielmehr von der minimal notwendigen Voraussetzung für ein Gemeinwesen. Auf einer Matrix könnte man somit grob vier Kategorien von Staatsordnungen ausmachen: elitäre Blutsnationen (Extrembeispiel Drittes Reich), egalitäre Blutsnationen (viele klassische europäische Nationalstaaten wie Deutschland, Schweden usw.), elitäre Willensnationen (USA) und egalitäre Willensnationen (Unabhängigkeitsbewegung Schottland), wobei letztere kein Merkmal der klassischen nationalen Idee erfüllen und folglich auch nicht nationalistisch sind.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

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Das Kündigungsrecht.
Eine Sezession muss keine Kettenreaktion auslösen und wenn doch, wäre es nicht weiter schlimm

Ein Argument, das neben jenem der „Verfassungswidrigkeit“ stets gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung – und nicht nur gegen diese – ins Treffen geführt wird, ist der befürchtete Dominoeffekt. „Wenn wir die Sezession erlauben, würden andere folgen und viele Staaten würden zerfallen“. Auf dieses Argument hätte ich zwei mögliche Antworten parat:

Antwort 1

„Na und? Wo liegt das Problem?“ Wenn wir alle eine konsequent demokratische Einstellung an den Tag legen und den Mehrheitswillen von Bewohnern nach Selbstbestimmung trachtender Territorien anerkennen, können wir Sezessionen doch ganz entspannt sehen. Die „Einheit der Nation“ ist ja kein physikalisches Gesetz, noch berührt sie irgendwelche Grundreche. Staatsgrenzen verändern sich laufend und warum sollten die meist durch Kriege entstandenen Verwaltungsgrenzen im 21. Jahrhundert in einem vereinten Europa nicht demokratisch festgelegt werden? Auch die Angst vor einem Rückfall in die mittelalterliche Kleinstaaterei wäre unbegründet, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass sich die neuen (Klein)-Staaten angesichts der Globalisierung in irgendeiner Weise isolieren würden. Vielmehr haben sie ein verstärktes Interesse an einer auf den Prinzipien des Föderalismus und der Subsidiarität basierenden europäischen Integration als die großen Flächenstaaten, die bis zu einem gewissen Grad auch alleine überleben können. Die Europäische Union sollte solch „internen Erweiterungen“ also positiv gegenüberstehen, die Entwicklung als Chance gegen die derzeitige institutionelle Krise begreifen und die neuen Staaten umgehend als Mitglieder anerkennen (falls diese das möchten). Deren Bewohner sind ja bereits EU-Bürger, sie verwenden den Euro und sämtliches EU-Recht ist bereits umgesetzt. Es gibt keinen Grund für langwierige Beitrittsverhandlungen. Die EU bräuchte lediglich ein standardisiertes Prozedere.

Antwort 2

„Ein garantiertes Sezessionsrecht auf allen Ebenen ist ein guter Garant für stabil funktionierende Staaten und sozialen Frieden.“ Was auf den ersten Blick etwas paradox klingt, ist bei genauerer Betrachtung völlig logisch und in anderen Bereichen unseres Zusammenlebens (Ehe, Wirtschaft, Gesellschaftsleben usw.) längst umgesetzt. Die Feststellung beruht auf der in unseren Breiten gängigen Annahme, dass Zwang auf Dauer demotivierend und kontraproduktiv ist.

Stellen wir uns ein Unternehmen vor, in dem die Mitarbeiter zur Arbeit gezwungen werden und sie jeden noch so niedrigen Lohn sowie sämtliche widrigen Arbeitsumstände akzeptieren müssen, weil es kein Kündigungsrecht gibt. Mehr noch, sie sind vertraglich gezwungen, ihr ganzes Leben für dieses Unternehmen zu arbeiten.

Wie motiviert würden die Arbeiter in einem solchen Betrieb wohl zu Werke gehen? Welche „Incentives“ hätte die Unternehmensführung angesichts ihrer Machtposition ein angenehmes Arbeitsklima zu schaffen oder den Arbeitnehmern entgegenzukommen, wo sie doch stets nur darauf verweisen muss, dass der Arbeiter nicht kündigen kann? Würde es früher oder später nicht zu Aufständen kommen?

Was die Staatsorganisation betrifft, folgen wir somit einer Logik aus vorindustriellen Zeiten, in denen die nunmehrigen Errungenschaften der Arbeiterbewegung als herannahender Untergang interpretiert wurden.

Stellen wir uns nun ein zweites Unternehmen vor, in dem die Mitarbeiter freiwillig zur Arbeit kommen und jederzeit von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen können. Sie haben die Möglichkeit zu einem anderen Betrieb zu wechseln oder sich selbstständig zu machen.
Wäre dieses Unternehmen nicht wesentlich produktiver und auch stabiler als das erste, da alle Seiten im Gegensatz zum Zwangsbetrieb ein inhärentes Interesse an konstruktiver Zusammenarbeit haben? Würde es je zu Rebellionen gegen die Unternehmensführung kommen? Wäre es nicht sogar wahrscheinlicher, dass in einem solchen Unternehmen die Mitarbeiter viel loyaler sind und auch einmal freiwillig Überstunden leisten, um für einen Kollegen einzuspringen oder eine Zeit lang auf Teile ihres Lohnes verzichten, wenn es im Unternehmen einmal nicht so gut laufen sollte?

Gleichzeitig wäre ein allgemeines Sezessionsrecht auch ein guter Parameter wo die Schmerzgrenze für eine konstruktive Kooperation liegt. Sollten sich die Partner trotz guter struktureller Voraussetzungen dennoch überworfen oder entfremdet haben – was durchaus passieren kann und nicht „Schuld“ einer Seite sein muss, macht es in letzter Konsequenz nämlich wenig Sinn, sie durch (einseitigen) Zwang beisammen zu halten. Dann wäre es Zeit für eine organisierte Scheidung.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Warum immer Völkerrecht?

In der heutigen Sendung pro & contra auf Rai Südtirol warfen sich Eva Klotz (STF) und Christoph Perathoner (SVP) minutenlang juristische Spitzfindigkeiten und Rechtsgutachten zum Völkerrecht an den Kopf. Wobei zur Verteidigung beider zu sagen ist, dass sie stellenweise auch sehr schlüssig argumentiert haben. Aber im Mittelpunkt stand immer wieder das Völkerrecht und die Frage, ob es ein Recht auf Sezession gibt und wann innere und äußere Selbstbestimmung erfüllt sind. Gilt das Sezessionsrecht im Übrigen nur für Kolonien? Muss Gewalt und Unterdrückung im Spiel sein? usw.

Eine solche Diskussion mutet irgendwie schrecklich anachronistisch an. Wollen wir tatsächlich Konflikte des 21. Jahrhunderts mit Lösungsmodellen, die auf der Gesellschaftsstruktur und dem Gesellschaftsverständnis von vor 100 Jahren basieren, bewältigen? Wir scheitern ja bereits daran, zu definieren, was ein Volk ist.

Einfache Annahme: 

  • Die spanische Verfassung beinhaltet nach wie vor den Unteilbarkeitspassus.
  • Die katalanischen Abgeordneten im Parlament beantragen eine Verfassungsänderung.
  • Lediglich die baskischen Abgeordneten ziehen mit den Katalanen mit und das Parlament entscheidet sich mit mehr als zwei Drittel für die Beibehaltung der Unteilbarkeit.
  • Die Katalanen organisieren eine zwar illegale aber formal allen demokratischen Richtlinien entsprechende Volksabstimmung, an der sich — um die Sache etwas einfacher und offensichtlicher zu machen — 100 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen und zu 100 Prozent für die Unabhängigkeit in einem eigenen Staat aussprechen.

Wollen wir jetzt wirklich diskutieren, ob das Völkerrecht die Sezession erlaubt?

Mit welchem, auf demokratischen Prinzipien basierenden, Argument könnte man eine derartige Willensbekundung mit Verweis auf die Verfassung ignorieren?

Und welchen Sinn würde es – wiederum von einem demokratischen Standpunkt aus – machen, die gesamte Bevölkerung eines Territoriums gegen ihren Willen zu zwingen, Teil eines Staates zu sein?

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Die Umkehrung.

Es sei vorausgeschickt, dass

  • ich nicht der Meinung bin, dass die Katalanen in ihrem Bestreben in Richtung Unabhängigkeit immer alles richtig gemacht haben;
  • man die Unabhängigkeitsbestrebungen durchaus überflüssig wie einen Kropf finden kann;
  • sogar die Ablehnung des Referendums wegen Rechtswidrigkeit eine legitime Sicht der Dinge ist, die ich als Demokrat zwar nicht verstehe, aber akzeptiere.

Des Weiteren sei angemerkt, dass

  • ich nicht verstehe, wie bereits die Abhaltung eines Referendums gegen die Verfassung verstoßen kann, da die Abstimmung allein ja nicht jener Akt ist, der die „Unteilbarkeit“ Spaniens angreift;
  • ein entsprechendes Referendum ja durchaus auch mit „Nein“ ausgehen könnte und somit erst recht nicht zu einer „verbotenen“ Teilung Spaniens führen würde;
  • ein Verbot des Referendums heißt, dass man bezüglich der Zugehörigkeit Kataloniens zum spanischen Staat keine divergierende Meinung haben darf, was eine grobe Missachtung der demokratischen Meinungsfreiheit darstellt; eine Meinung wohlgemerkt, die nicht im geringsten irgendwelche Grundrechte antastet oder irgendwie menschenverachtend wäre und somit keiner Sanktionierung bedarf;
  • sich die Frage stellt, wie rechtstreu eine demokratische Gesellschaft angesichts undemokratischen Rechts sein muss und ob das universelle Recht der Meinungsfreiheit nicht über einem eben diese Meinungsfreiheit verbietenden Verfassungsartikel steht;
  • man in dieser Angelegenheit wohl zwischen Recht und Gesetz unterscheiden muss und die bedingungslose Durchsetzung des Rechtsstaates zwar gesetzeskonform (was sie im Falle der Guardia Civil in Katalonien nicht war), aber nicht rechtens ist. Oder wie es ein Kommentator auf FAZ.net treffend formuliert:

Es mag sein, dass das, was die Katalonen (sic) machen, gegen spanische Gesetze verstößt – wie sollte es im Übrigen anders sein, wenn genau die Unabhängigkeit von eben diesen Gesetzen angestrebt wird? Ein Rechtsstaat aber liegt nicht dann vor, wenn moralisch falsche Gesetze in Kadavergehorsam ausgeführt werden (mit dieser Argumentation wäre das Dritte Reich auch ein Rechtsstaat gewesen oder, um nicht die Keule zu schwingen, die Niederschlagung der Revolution nach 1848 durch Preußen rechtens), sondern wenn der Staat das Recht schützt, das über den Gesetzen steht. Zu diesem vorpositiven Recht gehören die Menschenrechte ebenso wie das Selbstbestimmungsrecht der Völker.

– Dr. Karsten Jung auf FAZ.net

Das alles tut aber eigentlich nichts zur Sache, denn gestern ist etwas viel Schwerwiegenderes passiert. Dramatisch ausgedrückt wurde eine relativ junge europäische Demokratie zu Grabe getragen und das europäische Projekt von Freiheit und Demokratie nachhaltig geschädigt, wenn nicht zerstört – aber nicht von den Katalanen. Dass viele Medien und Politiker nun auch noch beiden Seiten das gleiche Maß an Schuld an der Eskalation geben oder gar – wie Reinhard Veser in der FAZ – schreiben, dass Spanien das Richtige getan habe, schlägt dem Fass den Boden aus. Ursache und Wirkung werden vertauscht, indem den Katalanen Umstände vorgeworfen werden, die das Resultat der spanischen Aggression sind.

So schrieb beispielsweise Martin Schulz auf Twitter:

Mehr Deeskalation als sich mit erhobenen Händen niederprügeln zu lassen geht wohl kaum. Lediglich ein Verzicht auf Grundrechte wäre vielleicht deeskalierender. Aber ein solcher kommt für Millionen Katalanen offenbar nicht in Frage.

Auch die Wortwahl in den Medien mutete mitunter befremdlich an. So war vielfach von „Ausschreitungen“ und „Zusammenstößen“ die Rede. Es mag einige wenige kleinere Scharmützel gegeben haben, aber der Großteil der Gewalt war – soweit man das angesichts der Berichte beurteilen kann – einseitige Aggression der Guardia Civil, die Frauen, Senioren und Feuerwehrleute attackierte. Auch die mehrfach geäußerte Behauptung, dass Spanien gegen Separatisten und Unabhängigkeitsbefürworter vorging, ist falsch. Rund 200.000 Menschen haben gegen eine Abspaltung von Spanien gestimmt. Die Guardia Civil ging gegen Abstimmungsbefürworter vor und hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch Menschen verletzt, die für einen Verbleib Kataloniens bei Spanien sind.

Auch der folgende Satz, der offenbar aus einer Agenturmeldung stammt, da er genau in dieser Form von Dutzenden Zeitungen und Online-Plattformen wiedergegeben wurde, unterstreicht den Hang zu eigenartigen Schlussfolgerungen:

Die Wahlbeteiligung lag nach Angaben der Regionalregierung nur bei rund 42 Prozent. In diesem Wert dürfte zum Ausdruck kommen, wie tief Katalonien in der Frage der Unabhängigkeit gespalten ist.

Ganz so, also ob die Tatsache, dass die Wählerinnen und Wähler um ihre körperliche Unversehrtheit fürchten mussten, überhaupt keinen Einfluss auf die Beteiligung gehabt hätte. Wer damit rechnen muss, mit Gummigeschossen und Schlagstöcken attackiert zu werden, überlegt es sich – bei allem Idealismus – wohl zweimal, ob er/sie sich und seine/ihre Familie in Gefahr bringt. Zudem wurden ja tausende bereits abgegebene Wahlzettel konfisziert. Laut Umfragen sind nämlich rund 80 Prozent der Bevölkerung Kataloniens für die Abhaltung eines Referendums. Überdies werden die Separatisten oft auch als katalanische Nationalisten bezeichnet, wobei das von ihnen propagierte Gesellschaftsmodell (Katalane ist, wer in Katalonien lebt und arbeitet) das Gegenteil eines Nationalismus im klassischen Sinne ist.

Derartige suggestive Unschärfe zieht sich wie ein roter Faden durch einen großen Teil der medialen Berichterstattung und politischen Analysen.

Exemplarisch kommentiere ich einige Passagen aus dem Spiegel-Kommentar „Sucht endlich den Kompromiss!“ von Claus Hecking und dem FAZ-Kommentar „Warum Spanien das Richtige tut“ (der eigentlich keines Kommentares würdig ist) von Reinhard Veser:

Mit seinem konsequenten Vorgehen in Katalonien beweist Spanien, dass es ein Rechtsstaat ist.

Dieser Satz ist angesichts der massenhaften, massiven und auf Videos dokumentierten Menschenrechtsverletzungen durch die paramilitärische Guardia Civil ein Hohn.

In dieser Konfrontation ist die spanische Regierung im Recht.

Wie oben bemerkt, mag sie vielleicht das Gesetz auf ihrer Seite haben (was die Sache an sich, nicht aber die Art und Weise der Niederschlagung betrifft), jedoch ist es ein Gesetz, das Grundrechte verbietet. Nach der Logik dieser Art von Gesetzestreue hätten wir heute noch immer kein Frauenwahlrecht und in Südafrika Apartheid. Zudem wurde von der spanischen Regierung einmal mehr die politische Dimension von Demokratie völlig ausgeblendet, indem durch Dialogverweigerung die Angelegenheit verjudiziert wurde.

Noch mit dem Polizeieinsatz am Tag des Referendums hat er [Anm.: Rajoy] der von den Separatisten verbreiteten Mär Nahrung gegeben, Spanien sei ein autoritärer Staat in der Tradition des Diktators Franco.

Diese Mär ist nicht so weit hergeholt. Rajoys Partei „Partido Popular“ (vormals Alianza Popular) wurde von Franquisten (u.a. Manuel Fraga Iribarne) gegründet. Und die paramilitärische Guardia Civil, die gestern friedliche, unbewaffnete EU-Bürger niederknüppelte und – laut Rajoy – somit die Demokratie, den Rechtsstaat und die Verfassung verteidigte, ist jene Einheit, die maßgeblich an der Machtergreifung Francos beteiligt war, unter ihm über Jahrzehnte die Zivilbevölkerung terrorisierte und nach Einführung der Demokratie gegen diese im Februar 1981 einen Putschversuch unternahm, der Dank des beherzten Vorgehens von König Juan Carlos I. scheiterte.

In Spanien gibt es keine Instanz, die als Vermittler auftreten kann – und auch die EU kann das nicht tun. Sie kann und sollte nichts anderes tun, als der spanischen Regierung den Rücken zu stärken, da diese auf der Seite des Rechtsstaats steht. Alles andere wäre nicht nur eine Aufwertung von notorischen Rechtsbrechern – es würde auch ihre Glaubwürdigkeit in den Konflikten mit den Regierungen in Warschau, Budapest und Bukarest schwächen.

Vesers Beitrag ist nicht als Satire gekennzeichnet. Daher ist obiger Satz in aller Tatsächlichkeit ernst gemeint. In Katalonien ist es gestern zu schwersten Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen gekommen. Menschenrechtsverletzungen, die die EU für gewöhnlich – gerade in Warschau, Budapest und Bukarest, aber auch anderswo – aufs Schärfste verurteilt. Tut sie das in diesem Fall nicht (und sie hat es bislang nicht getan), verliert sie dadurch ihre Glaubwürdigkeit und nicht durch die „Aufwertung notorischer Rechtsbrecher“. Denn wenn schon (wenn man Vesers Logik folgt), hätte Spanien die katalanischen Politiker verhaften müssen, die das Referendum genehmigt haben. Stattdessen hat man auf Menschen eingeschlagen, die nichts Gesetzeswidriges getan haben, denn die Wenigsten wurden direkt bei der Stimmabgabe misshandelt. Und selbst wenn sie „inflagranti“ ertappt worden wären, wäre die massive Gewalt nicht gerechtfertigt gewesen.

Claus Heckings Artikel im Spiegel ist zwar etwas weniger hanebüchen, aber dennoch von einer erstaunlichen Undifferenziertheit geprägt.

Vermummte Uniformierte, die Wahlhelfern die Urnen entreißen. Menschen mit blutüberströmten Gesichtern und Wunden von Gummigeschossen, die bloß friedlich abstimmen wollten. Es sind hässliche Szenen, die aus Katalonien um die Welt gehen. […] Sie sind das Ergebnis einer Eskalation, die verantwortungslose Politiker auf beiden Seiten geschehen ließen. Allen voran die Chefs: der Katalane Carles Puigdemont und Spaniens Mariano Rajoy.

Das klingt so, als hätten Puigdemont und die katalanische Bevölkerung Spanien gezwungen, so zu reagieren. Beide Seiten trifft Schuld an den verhärteten Fronten – ob in gleichem Maße sei dahingestellt (meiner Meinung nach nicht). Aber an der Eskalation mit für eine Demokratie undenkbaren Gewaltexzessen trägt nur eine Seite Schuld: der spanische Staat und die Regierung Rajoy. Allein die Tatsache, dass die katalanischen Wählerinnen und Wähler die Prügel und Misshandlungen großmehrheitlich ohne gewalttätigen Widerstand – zum Teil mit erhobenen Händen – über sich ergehen haben lassen, zeugt von einer beeindruckenden Entschlossenheit, Reife und Souveränität, die keinen Zweifel an ihrer moralischen Überlegenheit in dieser Situation aufkommen lässt. Ein herausragendes Beispiel von Civil Disobedience.

Anstatt ernsthaft den Dialog miteinander zu suchen – in Demokratien der wichtigste Job jedes Politikers – haben beide auf Konfrontation geschaltet.

Seit Jahren haben katalanische Regierungschefs ein Gesprächsangebot nach dem anderen nach Madrid geschickt. Schon Puigdemonts Vorgänger Mas forderte von der Zentralregierung mehrmals einen ergebnisoffenen Dialog ein und wurde nahezu immer enttäuscht. Puigdemont erging es ähnlich.

Puigdemont und seine Einflüsterer haben zuerst ein fragwürdiges Gesetz für das Plebiszit durch das katalanische Parlament gepeitscht:

Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Verjudizierung Rajoys. Und fragwürdig ist es nur deshalb, weil die Katalanen laut spanischem Verfassungsgericht gar keine Möglichkeit haben, demokratisch und legal über ihren eigenen Status zu befinden, selbst wenn das 100 Prozent der katalanischen Bevölkerung wollten.

Allein mit der Mehrheit ihrer eigenen Mandate – die sie nur dem merkwürdigen katalanischen Wahlrecht verdanken. Denn gewählt hatten diese Regierung nicht mal 48 Prozent der Katalanen.

So merkwürdig ist das nicht, dass man mit knapp unter 50 Prozent der Stimmen dennoch eine Mandatsmehrheit im Parlament erreichen kann. Gibt es in anderen Ländern auch. Dem Referendum somit indirekt die Legitimation abzusprechen, weil es „nur“ von einer knappen Parlamentsmehrheit initiiert wurde, ist eigenartig. Generell sind die Hürden für Volksabstimmungen eher niedrig. In Italien kann beispielsweise ein Fünftel der Abgeordneten einer Kammer ein bestätigendes Referendum für ein Verfassungsgesetz einfordern.

Er riskiert, dass Katalonien aus der EU und dem Binnenmarkt fliegt – obwohl Hunderttausende Arbeitsplätze an Exporten in den Rest Spaniens und die Union hängen. Das ist, freundlich gesagt, abenteuerlich.

Da hat Heckings nicht ganz Unrecht. Wobei es aus demokratischer Sicht schon eigenartig ist, dass selbst wenn eine Sezession im Einvernehmen geschieht, der sich abspaltende Teil laut jüngster Aussendung der EU-Kommission automatisch aus der EU fliegen würde. Sämtliches EU-Recht in diesen Regionen ist umgesetzt, die Bewohner sind EU-Bürger und es kann doch in niemandes Interesse sein, dass so ein Staat ein langes Beitrittsverfahren durchlaufen muss. Wobei die EU-Kommission nicht die alleinige Deutungshoheit über diese Angelegenheiten hat und eine politische Lösung durchaus im Rahmen des Möglichen erscheint. Die automatische Aufnahme der ehemaligen DDR war so eine pragmatische politische Lösung.

Exkurs: Sollte sich Katalonien einseitig unabhängig erklären und Spanien dies nicht anerkennen, würden die Katalanen doch weiterhin EU-Bürger bleiben, da sie ja einen spanischen Pass hätten. Mit welchem Recht könnte ihnen Spanien diesen entziehen bzw. wenn sie ihn einziehen würden, würden sie ja die Unabhängigkeit Kataloniens anerkennen. Nur so ein Gedanke am Rande.

Der massive Einsatz von Polizeigewalt, das Traktieren von Wehrlosen mit Schlagstöcken, die Gummigeschosse – das war nicht nur überzogen. Es war unnötig.

Das war ein Verbrechen.

Denn keine halbwegs vernünftige Regierung in Europa hätte dieses Referendum anerkannt. Es war nicht nur verfassungswidrig, sondern verletzte auch diverse Prinzipien einer freien, geheimen, demokratischen Wahl. […] Noch vor der Abstimmung musste die katalanische Regierung zugeben, dass es nicht einmal genug Briefumschläge gab. Nun war das Referendum endgültig eine Farce. […] Warum hat Madrid nicht das Pseudo-Plebiszit laufen lassen, das sowieso ungültig war?

Das ist lustig. Die Katalanen wollten – und haben alles daran gesetzt – eine freie, geheime und demokratische Wahl zu organisieren, wurden aber mit Gewalt daran gehindert. Und dann wird ihr Referendum als Farce und Pseudo-Plebiszit bezeichnet?

Jetzt müssen sie zeigen, dass sie verantwortungsvolle Politiker sind. Und endlich den Kompromiss suchen: zum Beispiel mit einem neuen Autonomiestatut für Katalonien.

Dieses Autonomiestatut gibt es bereits. Es wurde aber vom PP-gesteuerten Verfassungsgericht (dessen Vorsitzender war PP-Mitglied) „einkassiert“.

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