Das katalanische Nachrichtenportal Vilaweb hat mit Prof. Huw Evans, der an der Cardiff Metropolitan University Recht doziert, ein Interview über das Thema Selbstbestimmung geführt (englische Fassung). Der Autor der Studie mit dem Titel »Law and Legitimacy: The denial of the Catalan Voice« (Gesetz und Rechtmäßigkeit: Die Verweigerung der katalanischen Stimme) argumentiert, dass eine Verfassung nicht losgelöst von den Prinzipien, auf denen sie gründet, betrachtet werden kann. Er stellt eine Parallele zu Québec her, wo schon mehrmals über die Loslösung von Kanada abgestimmt wurde: Das kanadische Verfassungsgericht hatte dies zugelassen, da es nicht nur den Wortlaut der Verfassung berücksichtigt hatte, die eine einseitige Abtrennung verbietet, sondern die allgemeinen demokratischen Prinzipien. Wenn ein Land dagegen der Bevölkerung einer Region eine Abstimmung mit Verweis auf die Verfassung verweigere, schränke es das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und verliere an demokratischer Legitimierung: Eine demokratische Verfassung könne nicht die Demokratie aufheben.
Medium: Vilaweb/
Studie bezweifelt EU-Ausschluss.
Wie das katalanische Nachrichtenportal Vilaweb berichtet, stellt eine französische Studie den EU-Ausschluss separatistischer Regionen nach Abtrennung von ihrem Mutterstaat in Frage.
Die renommierte Zeitschrift Politique étrangère habe einen entsprechenden Beitrag von Yves Gounin veröffentlicht, der bis 2012 Stabschef des französischen Ministeriums für Europaangelegenheiten war. Gounin stelle darin fest, dass die Situation sezessionistischer Regionen durchaus komplex, aber nicht mit anderen Beitrittskandidaten, wie Montenegro oder Türkei, gleichsetzbar sei. Aufgrund einer logischen Schlussfolgerung empfehle er, in redlicher Absicht miteinander zu verhandeln: »Sobald der Rubikon der Unabhängigkeit überschritten wurde, kann Europa nur verlieren, wenn es einen neu enstandenen Staat unter Quarantäne stellt.« Man müsse eine realitätsnahe und effiziente Lösung finden, die er in einer gleichzeitigen Umsetzung von Unabhängigkeit und Wiedereintritt in die EU sieht. Somit wären neue Staaten zwar nicht »automatisch« EU-Mitglieder, in der Praxis jedoch könnten sie sich am selben Tag vom alten Staat loslösen und als neuer Staat wieder in die Union aufgenommen werden.
Für eine derartige Lösung sehe Gounin verschiedene Gründe:
- Ein zeitweiliger EU-Ausschluss zur Verhandlung des Wiedereintritts hätte negative Auswirkungen auf Europa als Ganzes, beispielsweise aufgrund der vorläufigen Wiedererrichtung von Binnengrenzen.
- Die Zulassung eines Staates, dessen Gebiet niemals Teil der EU war könne nicht mit der Wiederzulassung eines Gebietes gleichgesetzt werden, das zwar einen neuen Staat gebildet hat, wo jedoch EU-Gesetze bereits angewandt wurden.
- In Anbetracht der Gründungswerte der Union (Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit) wäre die Ablehnung der Selbstbestimmung eine »demokratische Regression«.
- Die EU sei vertraglich nicht nur als eine Union von Staaten, sondern auch als Union von Bürgerinnen definiert. Bisherigen EU-Bürgerinnen diese erweiterte Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH.
Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 ‹9 ‹10 ‹11 ‹12 ‹13 ‹14
»Consell per a la Transició Nacional.«
Gestern wurde von der katalanischen Regierung jener Rat gegründet, der laut Abkommen zwischen CiU und ERC den Unabhängigkeitsprozess begleiten soll. Er wurde bereits beim Gründungsakt damit beauftragt, rund 15 Gutachten auszuarbeiten, die es Regierungschef Artur Mas und seinen Ministern (Consellers) gestatten sollen, die Einleitung eines Referendums und die etwaige Vorbereitung der katalanischen Institutionen auf die Unabhängigkeit möglichst fachkundig anzugehen.
Die vier Themenbereiche, denen die Arbeit — und somit auch die Ausarbeitung der Gutachten — zugeordnet wird, sind:
- Die Schaffung von Staatsstrukturen, unter anderem: Steuereintreibung, Zentralbank, Regulierungsbehörden, Justiz, Wahlen, Verhältnis zum Ausland.
- Prozesse, unter anderem: das Unabhängigkeitsreferendum, Überführung in ein eigenes Rechtssystem (Zivil- und Strafgesetz, Handelsgesetz…), Verhältnis zur EU, internationale Organisationen, Verhältnis zum spanischen Staat.
- Wirtschaft, unter anderem: öffentlicher Haushalt, Steuern, Umgang mit Aktiva und Passiva gegenüber dem spanischen Staat, Rechtsnachfolge des Staates im Inland.
- Der vierte Themenbereich ist Angelegenheiten vorbehalten, die aufgrund ihrer weitreichenden Komplexität gesondert behandelt werden müssen, unter anderem: Sozialfürsorge, Energie, Sicherheit, doppelte Staatsbürgerschaft, Sprache.
Regierungssprecher Francesc Homs (CiU) wies auf die »enorme« Arbeit hin, die auf den hochkarätig besetzten Rat zukommen wird. Noch vor dem Sommer soll in jedem Fall das Gutachten über das Unabhängigkeitsreferendum vorliegen. Homs wies darauf hin, dass der Rat nicht Befindlichkeiten berücksichtigen werde, sondern Informationen über Fakten und Möglichkeiten auszuarbeiten habe, wie die Ziele der Regierung erreicht werden könnten.
Die derzeitigen Mitglieder des Rates sind:
- Carles Viver i Pi-Sunyer als Ratspräsident, Direktor des Institut d’Estudis Autonomics (Institut für Autonomiestudien).
- Enoch Albertí i Rovira, Professor für Verfassungsrecht an der Universitat de Barcelona.
- Carles Boix i Serra, Professor der Politikwissenschaften an der Universität Princeton (USA).
- Núria Bosch i Roca, Professorin für Staatsfinanzwesen an der Universitat de Barcelona.
- Salvador Cardús i Ros, Soziologieprofessor an der Universitat Autonoma de Barcelona, Journalist.
- Àngel Castiñeira i Fernàndez, Direktor des Lehrstuhls für Leadership and Democratic Governance sowie des Departements für Sozialwissenschaften an der Barcelona Business School ESADE-URL.
- Francina Esteve i Garcia, Professorin für internationales Recht an der Universität Girona.
- Joan Font i Fabregó, Unternehmer.
- Rafel Grasa, Direktor des Institut Català Internacional per la Pau (Internationales katalanisches Friedensinstitut).
- Pilar Rahola i Martínez, Journalistin und Schriftstellerin.
- Josep Maria Reniu i Vilamala, Professor der Politikwissenschaften an der Universitat de Barcelona.
- Ferran Requejo i Coll, Professor der Politikwissenschaften an der Universitat Pompeu Fabra.
- Joan Vintró i Castells, Professor für Verfassungsrecht an der Universitat de Barcelona.
Der Rat kann weitere Mitglieder ernennen. Er wird unter anderem sämtliche juridischen Alternativen für jeden Bereich des Übergangsprozesses analysieren, die Regierung beraten, Verfahrensoptimierungen vorschlagen, die internationale Wahrnehmung des Prozesses fördern sowie Synergien und Unterstützungsmöglichkeiten suchen.
Quelle der Informationen: Vilaweb.cat, Ara.cat.
Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 5› 6› 7›
Eine Roadmap für Euskadi.
Während seiner öffentlichen Konferenz zum Thema Souveränität, die am 17.01.08 in Barcelona stattfand, präsentierte der baskische Lehendakari Juan José Ibarretxe (lies: Ibarretsche) seinen Zeitplan für den Mitbestimmungsprozess der baskischen Gesellschaft über den künftigen Status der Region:
Es besteht also ein genau durchdachter Plan zur Durchführung mehrerer Befragungen, die auch dann stattfinden sollen, wenn die spanische Zentralregierung die Einladung zu einer politischen Einigung ablehnt. Hier ist eine aussagekräftige Video-Zusammenfassung der Konferenz.
Bericht von Vilaweb (17.01.08):
Ibarretxe proklamiert in Barcelona das »Recht zu Entscheiden«
Der baskische Regierungschef, Juan José Ibarretxe, hat [am 17. Jänner 2008] während einer Konferenz in Barcelona, sein politisches Angebot wiederholt: Er erklärte, er werde das baskische Parlament um die Einberufung einer Volksbefragung zum 25. Oktober 2008 bitten. Falls die baskischen Bürger sich darin das »Recht zu Entscheiden« zuerkennen, werde er einen Verhandlungsprozess zwischen allen Parteien initiieren, der mit einem Unabhängigkeitsreferendum im Jahr 2010 enden soll.
[…]
Das AXA-Auditorium (wo die Konferenz stattfand, Anm. d. Ü.) war so voll, dass zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden mussten.
Die Worte des Lehendakari verfolgten u. a. der Präsident der Generalitat i. R. Pasqual Maragall, die Führungskräfte von CiU Quico Homs, Felip Puig und Oriol Pujol sowie Joan Ridao von ERC. Ibarretxe wurde mehrmals von langen Ovationen unterbrochen.
Die Thesen Ibarretxes
Der Vorsitzende der baskischen Regierung sagte, das 21. Jahrhundert sei jenes der freien Wahl zwischen politischen Projekten, und nicht jenes der Zwänge; er stellte klar, dass die baskische Gesellschaft über ihre eigene Zukunft entscheiden müsse und unterstrich, dass dieses Prinzip nicht zur Diskussion stehe. Die Ablehnung des Prozesses durch die spanische Regierung sei inakzeptabel, es könne nicht sein, dass Madrid mit der ETA verhandle, und gleichzeitig Verhandlungen mit der baskischen Regierung meide. Nie wieder solle es die ETA sein, die den Basken Hoffnungen eröffne; nur die baskischen Bürger selbst dürften in einem demokratischen Prozess und unter Anwendung des Selbstbestimmungsrechtes über ihre Entwicklung befinden.
Ibarretxe erläuterte außerdem seinen Zeitplan für eine baskische Volksbefragung. Vor dieser Befragung, die am 25. Oktober durchgeführt werden soll, bietet Ibarretxe dem spanischen Präsidenten, der aus den Wahlen vom 9. März hervorgehen wird einen Gipfel an, um gemeinsame Kriterien für die Durchführung festzulegen. Im Juni will Ibarretxe die baskische Regierung bitten, die Befragung einzuberufen; dann sollen die Bürger darüber entscheiden, ob die baskischen Parteien innerhalb 2010 eine politische Einigung über ein Zukunftskonzept des Baskenlandes finden sollen. Im Falle der Zustimmung, und sobald die gewünschte Einigung stehe, wolle man sie dem Volk in Form eines Referendums vorlegen.
Siehe auch ‹1