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FdI gegen Schutzfunktion Österreichs.

Wie viel Kreide sie im Hinblick auf die baldige Landtagswahl auch fressen, um sich als mögliche Koalitionspartner der SVP zu positionieren, so richtig aus ihrer Haut können die neofaschistischen Fratelli d’Italia (FdI) anscheinend nicht. Wie die TAZ berichtet, hat sich der Nachfolger von Alessandro Urzì im Landtag, Marco Galateo (beide FdI), ausgerechnet während einer Wienreise von Landtagspräsidium und Fraktionsvorsitzenden zur unerhörten Forderung hinreißen lassen, die Schutzfunktion Österreichs für Südtirol abzuschaffen. Weil es nichts zu schützen gebe.

Dabei musste Wien auch während der letzten Jahre intervenieren, unter anderem um die Wiederherstellung der schwer ramponierten Autonomie zu fordern. Erst kürzlich hatte der ehemalige Präsident des EU-Parlaments, Antonio Tajani (FI), nach seiner Ernennung zum Außenminister für schnelle Euphorie unter Autonomistinnen gesorgt, als er der Schutzmacht in dieser Angelegenheit Zusammenarbeit versprach.

Seitdem wurde Rechtsaußen Urzì, der einen U-Ausschuss mit den Südtiroler Bombenjahren befassen möchte, zum Mitglied der Sechserkommission ernannt, auf Vorschlag von Regionenminister Roberto Calderoli (Lega) der Haushaltsvorschlag angefochten und nun auch noch die Beendigung der Schutzmachtfunktion gefordert. Grandios.

Siehe auch 1›

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Sprachverbot in Korsika.

Schon seit Jahren nutzen die korsischen Institutionen selbstbewusst die korsische Sprache und sind dabei manchmal sogar mutiger als die Südtiroler Vorzeigeautonomie.

So werden auch im Französischen sehr häufig nur noch die korsischen statt der in der Staatssprache gebräuchlichen italienischen Ortsnamen1kolonialistische Erfindungen wie in Südtirol gibt es erst gar nicht genutzt (Aiacciu statt Ajaccio, Portivechju statt Porto-Vecchio) und der offizielle Webauftritt ist unter www.isula.corsica (statt www.ile-de-corse.fr o. ä.) zu finden.

Nun aber gab es für den amtlichen Gebrauch der Landessprache einen Rückschlag: Das Verwaltungsgericht von Bastia urteilte, die Gleichstellung von Korsisch und Französisch im korsischen Parlament, wo tatsächlich regelmäßig Korsisch gesprochen wird, widerspreche Artikel 2 der Verfassung, der Französisch als Sprache der Republik festlegt.

Eingeführt worden war die Gleichstellung vom Landesparlament sogar mit einstimmigem Votum, dennoch fühlte sich der damalige Präfekt, Pascal Lelarge, als Wachhund des Zentralstaats dazu berufen, die Neuerung gerichtlich anzufechten. Das Urteil stellt den wiederholten »Missbrauch« von Artikel 2 durch die französische Justiz dar, war dieser doch eingeführt worden, um den wachsenden Einfluss der englischen Sprache zu bremsen und nicht, um die Minderheitensprachen zu schwächen — was dazumal sogar ausdrücklich versprochen worden war.

Der Präsident der Insel, Gilles Simeoni, und die Präsidentin der Assemblea di Corsica, Marie-Antoinette Maupertuis, veröffentlichten eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Urteil, in der sie darauf hinweisen, dass den Abgeordneten die Verwendung ihrer eigenen Sprache verboten würde und die Umsetzung des Sprachverbots als »undenkbar« bezeichnen.

Wer nun dazu geneigt wäre, den Vorfall als »typisch französisch« abzutun, hätte zwar vielleicht nicht ganz unrecht. Dennoch ist in den meisten italienischen Regionalparlamenten — anders als zumindest bislang in Korsika oder Bretagne — der Gebrauch von Minderheitensprachen untersagt (vgl. ‹1). Meines Wissens machen da nur Aoste und Südtirol-Trentino eine Ausnahme, wobei auch in unserem Landtag bis heute die Verwendung des Ladinischen nicht vorgesehen ist.

  • 1
    kolonialistische Erfindungen wie in Südtirol gibt es erst gar nicht
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Kiko in Südtirol und Katalonien.
Sprachpolitik wirkt

Auch in Südtirol spielen Ladenketten und Franchises im Einzelhandel inzwischen eine sehr wichtige Rolle. Unsere Städte sind voll damit, die Einkaufszentren sowieso.

Schon mehrmals haben wir hier darauf hingewiesen, wie wichtig deshalb eine Sprachpolitik wäre, die auch in diesem Bereich für die Berücksichtigung der Minderheitensprachen sorgt. So wie es in vergleichbaren Gebieten in Europa (und darüber hinaus) gemacht wird.

Leider wurde diesbezüglich in Südtirol nie etwas unternommen. Und das Ergebnis dieser absoluten Gleichgültigkeit ist — wie könnte es auch anders sein? — eindeutig.

An dieser Stelle möchte ich aufzeigen, wie unterschiedlich beispielsweise eine italienische Kette in Südtirol und Katalonien auftritt: Kiko Make Up Milano.

Südtirol

Begibt man sich bei uns (konkretes Beispiel: Brixen) in ein Geschäft dieser Kette, findet man kaum Spuren der Minderheitensprache Deutsch. So gut wie alles ist einzig in der nationalen Mehrheitssprache Italienisch gehalten. Zwischen einer Filiale in Südtirol, Rom oder Neapel dürfte es aus sprachlicher Sicht kaum einen Unterschied geben.

Obschon Deutsch in Südtirol die Muttersprache der Bevölkerungsmehrheit ist, hat es als minorisierte Sprache gegen Italienisch im Handel keine Chance.

Kiko-Geschäft in Brixen: alles Italienisch

Katalonien

Als ich vor einigen Monaten in Barcelona war, hatte ich mich ebenfalls in einer Kiko-Filiale umgesehen.

Auch dort sind sämtliche Beschriftungen einsprachig, diesmal allerdings — im Sinne dessen, was affirmative action genannt wird — in der Minderheitensprache Katalanisch. Kiko stünde es natürlich frei, zusätzlich zu Katalanisch auch Kastilisch (Spanisch) zu verwenden.

Kiko-Geschäft in Barcelona: alles Katalanisch

Wie man sieht, schafft es Katalonien, die Landessprache im Handel zu fördern, obschon es sich bei Katalanisch nicht um eine große, internationale Sprache handelt und somit alles eigens übersetzt werden muss. Dafür vertraut man weder auf irgendwelche Zauberformeln noch auf Bettelei, genausowenig wie man sich auf die Sensibilität der einzelnen Firmen verlässt. Stattdessen wurden die für den Schutz der Minderheitensprache nötigen gesetzlichen Maßnahmen erlassen und auch exekutiert.

So bedienen sich jetzt selbst internationale Ketten, die (wie Kiko) in ihren eigenen Herkunftsländern keinerlei Sensibilität für Minderheitensprachen an den Tag legen, der katalanischen Sprache — weil sie es müssen.

Der Unterschied zwischen Südtirol und Regionen, in denen der Minderheitenschutz im Handel ernst genommen wird, könnte dabei größer kaum sein: Während Ladenketten bei uns meist einen aktiven Beitrag zur sprachlichen Assimilierung leisten, wurden sie etwa in Katalonien durch gezielte Maßnahmen zu wichtigen Verbündeten im Bestreben um die Förderung und Normalisierung der Minderheitensprache gemacht.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 ‹7 ‹8 ‹9

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Mit Urzì die Autonomie wiederherstellen.

Der italienische Regionenminister, Rassist Roberto Calderoli (Lega), hat Alessandro Urzì (FdI) zum Mitglied der Sechserkommission ernannt, deren Aufgabe die Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut ist. So sieht also der erste konkrete Schritt zur in Aussicht gestellten Wiederherstellung der verlorenen Zuständigkeiten aus: es wird ein Zentralist und Ultranationalist ins dafür zuständige Gremium entsandt. Einer, der die Annexion unseres Landes durch Italien als Befreiung von der Tyrannei betrachtet, stets jede Überwindung faschistischen Unrechts bekämpft hat und nie müde wurde zu betonen, dass sein »einziges Interesse« den Italienerinnen gilt, die er sogar als die eigentliche Minderheit im Lande betrachtet.

Wenn das ein Omen ist, ist es mit Sicherheit kein erfreuliches. Gut möglich natürlich, dass der ehemalige Landtagsabgeordnete versucht, als Mitglied der Sechserkommission ein wenig über seinen Schatten zu springen, um sich als Nachfolger der Lega als Koalitionspartner der SVP in Position zu bringen. Das würde sich dann allerdings spätestens nach der kommenden Landtagswahl rächen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 | 1›

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Komplexität als Schutz vor dem Verfassungsgericht.

Die rechtsrechte Regierung von Giorgia Meloni (FdI) will Südtirol angeblich die in Vergangenheit vom Verfassungsgericht beschnittenen autonomen Zuständigkeiten zurückgeben. LH Arno Kompatscher und Landesrat Philipp Achammer (beide SVP) haben sich zu diesem Zweck mit der Neofaschistin kürzlich auf die Einrichtung eines Arbeitstisches mit Vertreterinnen von Staat und Land geeinigt.

Wie Rai Südtirol berichtet, fordert der Verfassungsrechtler Francesco Palermo in diesem Zusammenhang

klarere, komplexere und unmissverständliche Formulierungen.

– Rai Südtirol

Das kann dann auch zur Folge haben, dass die Texte nicht nur länger, sondern auch komplexer werden.

– Francesco Palermo

In modernen Demokratien wird grundsätzlich versucht, Gesetzestexte klar, aber auch so einfach wie möglich zu formulieren1vgl. z.B. § 42 Absatz 5 Satz 1 GGO in Deutschland, sodass sie möglichst nicht nur von Juristinnen verstanden werden. In Italien und speziell im Kontext der Autonomie ist aber offenbar das Gegenteil erforderlich: Da das Verfassungsgericht in Vergangenheit bewiesen hat, dass es nicht versucht, loyal dem Geist von Bestimmungen, also der Intention der Gesetzgebenden, zu folgen, sondern jeden Interpretationsspielraum nutzt und sich gar Neuerungen (wie die Querschnittkompetenzen) aus den Fingern saugt, um den Zentralstaat zu stärken und die Autonomien zu schwächen, sind nun »längere« und »komplexere« Formulierungen nötig.

Was aber ist eine Autonomie wert, die nach Punkt und Beistrich nicht nur gegen die Zentralregierungen, sondern auch gegen den Schiedsrichter verteidigt werden muss? Man wird Autonomiebestimmungen wohl nie so komplex formulieren können, dass Richterinnen mit einer politischen Agenda sie nicht wider ihren eigentlichen Sinn auslegen können. Und: Je komplexer und detaillierter das Autonomiestatut verfasst sein muss, desto weniger wird es auf künftige (rechtliche, gesellschaftliche, technologische) Entwicklungen vorbereitet sein, die heute noch nicht vorhersehbar sind.

Vielleicht wäre es wirklich an der Zeit, dem Verfassungsgericht die Zuständigkeit für das Autonomiestatut weitgehend zu entziehen und sie einem eigenen Gericht zu übergeben.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5

  • 1
    vgl. z.B. § 42 Absatz 5 Satz 1 GGO in Deutschland
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Deutsch im Gesundheitswesen wird verschrottet.

Am 10. Jänner hatte die Landesregierung die sprachlichen Anforderungen an Ärztinnen im öffentlichen Gesundheitswesen zum wiederholten Mal aufgeweicht.1BLR Nr. 4/2023 Zur »befristeten Einstellung von sanitären Leiterinnen als Ärztinnen in der Facharztausbildung« reicht demnach ab sofort der Zweisprachigkeitsnachweis B2 (nach GERS) statt C1.

Nur eine Woche später fasste die Landesregierung2BLR Nr. 37/2023 den nächsten folgenschweren Beschluss: Insgesamt 310 befristete und unbefristete Vollzeitstellen im Gesundheitsbetrieb3Ärztinnen, Biologinnen, Chemikerinnen, Physikerinnen, Psychologinnen, Apothekerinnen, Pflegekräfte, Technikerinnen, Präventions- und Reha-Mitarbeiterinnen, Fach- und Verwaltungsmitarbeiterinnen darf der Gesundheitsbetrieb schon wieder am Proporz vorbei an Bewerberinnen der italienischen Sprachgruppe vergeben.

Die Befristung der privatrechtlichen Werk- und Arbeitsverträge im Gesundheitswesen — und somit auch die Frist zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises — war erst 2019 drastisch (von drei auf fünf Jahren4L.G. Nr. 8/2019, Art. 29) angehoben worden. Sabes-Generaldirektor Florian Zerzer war damals erfreut, weil gar manche Fachkraft den Nachweis in drei Jahren nicht zu erlangen imstande schien.

Doch nun ist es schon wieder so weit: Die Ärztegewerkschaften BSK und Anaao fordern bereits, die erst am 10. Jänner für das Personal in Facharztausbildung beschlossene Absenkung des Sprachniveaus auf alle Ärztinnen auszudehnen. Gleichzeitig wollen sie die Frist zur Erlernung der zweiten Sprache noch einmal verdoppeln — im Vergleich zu 2019 wäre das dann mehr als eine Verdreifachung.

Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache ist für die deutschsprachige Bevölkerung in einem der sensibelsten Bereiche des öffentlichen Diensts (vgl. ‹1 ‹2 ‹3) auf dem Weg der Abschaffung.

Dazu kommt noch erschwerend, dass auch

  • die Pflicht zu zweisprachigen Packungsbeilagen missachtet wird (vgl. ‹1 ‹2), was nicht mit dem Personalmangel begründbar ist;
  • die Einführung eines Dolmetschdiensts abgelehnt wurde;
  • die überbordende Anerkennungsbürokratie die Zuwanderung aus dem deutschsprachigen Raum einseitig erschwert;
  • Apotheken ihre Rolle als Nahversorgerinnen im Gesundheitswesen in sprachlicher Hinsicht oft nicht ernstnehmen (vgl. ‹1 ‹2).

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4 ‹5 ‹6 / ‹7 / ‹8

  • 1
    BLR Nr. 4/2023
  • 2
    BLR Nr. 37/2023
  • 3
    Ärztinnen, Biologinnen, Chemikerinnen, Physikerinnen, Psychologinnen, Apothekerinnen, Pflegekräfte, Technikerinnen, Präventions- und Reha-Mitarbeiterinnen, Fach- und Verwaltungsmitarbeiterinnen
  • 4
    L.G. Nr. 8/2019, Art. 29
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Hochspannung: Terna statt Edyna.
Zentralismus

Wie die italienischsprachige Südtiroler Rai berichtet, tritt die Alperia-Gruppe ihre Tochter Edyna Transmission GmbH zu 100% an den staatlichen Netzbetreiber Terna ab. Konkret gehe es um Hochspannungsleitungen mit einer Gesamtlänge von 34 Kilometern und um zwei Umspannwerke. Das Abkommen sei nicht näher genannten aufschiebenden Bedingungen untergeordnet.

Üblicherweise versuchen autonome Gebiete ja, strategische Infrastruktur vom Zentralstaat zu übernehmen und selbst zu verwalten. Warum die öffentliche Alperia in Südtirol den umgekehrten Weg beschreitet, erschließt sich mir deshalb nicht.

In dem Rai-Beitrag ist zwar davon die Rede, dass Terna durch die Zentralisierung eine höhere Effizienz anstrebt — doch genau die angebliche Effizienzsteigerung ist immer wieder ein Totschlagargument zentraler Akteure.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Minderheiten brauchen endlich internationalen Schutz.

Kein Geringerer als Fernand de Varennes, seines Zeichens UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten, hielt gestern an der Eurac in Bozen die jährliche Vorlesung über Minderheitenrechte.1Annual Minority Rights Lecture Dabei zeichnete er ein relativ düsteres Bild über den aktuellen Zustand des Minderheitenschutzes und plädierte für neue, rechtlich bindende und einklagbare Maßnahmen.

Er verglich Minderheiten mit dem Harry-Potter-Charakter Lord Voldemort, dessen Namen fast niemand auszusprechen wagte, wohingegen er meist als »Der, dessen Name nicht genannt werden darf« bezeichnet wurde. Das Wort »Minderheit« sei — als ob es sich um ein gefährliches Konzept handle — sogar bei den Vereinten Nationen eine Art Lord Voldemort.

Wie er in einem Bericht angeprangert habe, sei es zum Beispiel im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung vorsätzlich wieder aus der umfassenden Liste der vulnerablen Gruppen gestrichen worden. Doch genauso würden Minderheiten in vielen anderen Bereichen der Vereinten Nationen fehlen, weil viele Staaten grundsätzlich nicht über dieses Thema sprechen wollten.

Diskriminiert unter Diskriminierten

Minderheiten seien deshalb nicht in demselben Ausmaß durch internationales Recht geschützt, wie es die meisten anderen empfindlichen Gesellschaftsgruppen sind — und zwar durchaus auch in Europa.

In den späten 1980er und in den 1990er Jahren habe es noch viel Zuversicht gegeben. Aufgrund des Zusammenbruchs von Jugoslawien, des Kriegs in Bosnien, aber auch der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Korsika, Baskenland oder Nordirland sei viel politische und intellektuelle Energie in die Frage des Minderheitenschutzes geflossen. Daraus seien die Deklaration über Minderheitenrechte2Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen
oder sprachlichen Minderheiten angehören
(UNO), das Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (beide: Europarat) oder das Mandat des Hohen Kommissars für nationale Minderheiten (OSZE) hervorgegangen, aber auch das Kriterium des Minderheitenschutzes als Voraussetzung für die Aufnahme neuer EU-Mitgliedsstaaten.

Im damaligen historischen Kontext sei allen klar gewesen, dass Schritte gesetzt werden mussten. Damit sei ein Versprechen, eine Verheißung ausgesprochen worden, der damals viele vertraut hatten. Sie für Verpflichtungen zu halten, sei naiv gewesen — und auch er selbst sei darauf reingefallen.

Die UN-Deklaration sei kein rechtlich bindendes Dokument, kein Vertrag, sondern ein politisches Statement. Auch das Rahmenabkommen sei nur das: ein Rahmen. Und in der Charta der Minderheitensprachen stehe sogar ausdrücklich, dass kein Individuum und keine Gemeinschaft auf ihrer Grundlage Rechte geltend machen können. So könne beim EGMR keine der beiden Vorlagen des Europarats eingeklagt werden. Vielmehr gebe es leider langwierige, schwerfällige und letztendlich auch zahnlose Mechanismen, mit denen die Unterzeichnerstaaten lediglich unterstützt werden, ihre Verpflichtungen umzusetzen.

Zahlreiche Minderheiten beklagten sich darüber, dass sich Staaten über deren Rechte und über ihre eigenen Verpflichtungen so leicht hinwegsetzen können. Dies führe — laut de Varennes — zu einem großen Vertrauensverlust.

Viele hätten ihre Hoffnungen auch in die EU gesetzt, sich direkt und intensiv dort eingebracht, weil sie das Potenzial sahen, dass dadurch ihre Rechte geschützt würden. Doch erst kürzlich habe sich die Kommission einfach über die Minority-Safepack-Initiative und das EU-Parlament hinweggesetzt, weil es ihrer Meinung nach nicht nötig sei, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen.

In den letzten 20 Jahren sei es zu bindenden Verträgen über die Rechte von Geflüchteten, Migrantinnen, Frauen, Kindern, Behinderten und anderen Gruppen gekommen. Für Minderheiten gebe es aber nach wie vor nichts — und während der letzten 20 Jahre seien in diesem Bereich bei den Vereinten Nationen nicht einmal symbolische Initiativen ergriffen worden.

Bei der UNO gebe es Allianzen und Netzwerke jeder Art, an denen neben Staaten auch NROs beteiligt seien und die die Unterstützung der Rechte von Kindern, indigenen Völkern, Migrantinnen, Menschen afrikanischen Ursprungs zum Ziel haben. Ja sogar für Bauern gebe es ein Netzwerk — jedoch nicht für Minderheiten.

Selbst von den freiwilligen Fonds, in die Staaten einzahlen können, um marginalisierte Gruppen zu fördern, seien Minderheiten ausgeschlossen. Es gebe welche für viele verschiedene Zwecke, aber eben nicht für diesen.

Vor allem für Menschen, die der LGBT-Community angehören, sei während der letzten Jahre von der UNO viel gemacht worden. Neben Kampagnen seien zum Beispiel auch Verhaltensstandards für Unternehmen veröffentlicht worden, um die Diskriminierung von LGBT-Personen zu bekämpfen. Das seien extrem wertvolle Ansätze und auch nötige Programme und Initiativen, von denen es während der letzten drei Jahrzehnte jedoch für Minderheiten keine einzige gegeben habe.

Trotz eines Leitfadens von 2013 ist der Versuch, die Rechte von Minderheiten bei den Vereinten Nationen zu etablieren und einzubinden, fast vollständig gescheitert. Minderheiten sind in großem Umfang und wie nie zuvor mit Ausgrenzung, Diskriminierung und sogar Aufrufen zu Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass es einen Rückschritt bei der Anerkennung und beim Schutz der Menschenrechte von Minderheiten gegeben hat.

– Antonio Guterres, UN-Generalsekretär, September 2022

Übersetzung von mir

Viele Minderheiten würden aufgrund ihres sprachlichen, ethnischen oder religiösen Hintergrundes als »nicht dazugehörig« betrachtet, manchmal sogar als Gefahr. Die meisten Staatenlosen weltweit gehörten Minderheiten an. Und die Anzahl der Konflikte wachse in einem seit Jahrzehnten nicht mehr gesehenen Ausmaß; die meisten davon seien innerstaatlich und davon wiederum beträfen die meisten Minderheiten.

Ferner gebe es durch die sozialen Medien einen Anstieg an Desinformation, falscher Berichterstattung und Hatespeech — sowie der Auswirkungen von Hatespeech auf die Realität. Denn Worte seien bedeutsam und könnten zu Taten führen. Da wo Daten verfügbar sind, zeigten sie, dass Minderheiten besonders häufig Ziel von Hassrede seien.

Er selbst sei aber zum Schluss gelangt, dass in der internationalen Gemeinschaft geleugnet werde, dass Minderheiten besonders betroffen sind.

Was nötig ist

Seiner Meinung nach gebe es jedoch — auch dank der klaren Stellungnahme des UN-Generalsekretärs — die Bereitschaft, über einen neuen Vertrag zumindest nachzudenken.

Zivilgesellschaftliche Organisationen, mit denen de Varennes sich intensiv ausgetauscht hat, seien ohnehin der einhelligen Meinung, dass rechtlicher Schutz für Minderheiten überfällig sei.

Schließlich seien Minderheiten die letzte große Gruppe in der UNO, für die es keine spezifischen Mechanismen oder Initiativen zur Stärkung ihrer Menschenrechte gibt. Es existieren kein permanentes Forum und kein freiwilliger Fonds. Menschen verzweifelten, verlören die Geduld und das Vertrauen in die Vereinten Nationen und in andere internationale Organisationen, weshalb ganz dringend gehandelt werden müsse.

Es brauche also einen rechtlich bindenden Vertrag über die Rechte von Minderheiten, um die Staaten und nichtstaatliche Akteure zu leiten. Das wäre eine Gelegenheit, den Aktivismus von Minderheiten, Diplomatie und Expertise zu kanalisieren. Dazu müsse der Ansatz übernommen werden, der auch im Falle der indigenen Völker gewählt wurde: Nichts über sie ohne sie. Minderheiten seien also in die Ausarbeitung von Normen, die ihr Leben beeinflussen, direkt einzubinden.

Wie im Falle der indigenen Völker oder der Menschen afrikanischer Abstammung sei zudem auch für Minderheiten ein permanentes Forum notwendig.

Natürlich müsse ferner über Autonomiearrangements gesprochen werden, wie zum Beispiel Südtirol bereits eines habe. Und nicht zuletzt sei das Problem der Intersektionalität zu berücksichtigen, weil etwa Menschen, die einer Minderheit und einer weiteren vulnerablen Gruppe (z.B. Frauen, LGBT…) angehören, für Diskriminierung noch anfälliger seien.

All das könne heute wie ein Traum erscheinen, da wir wieder in einer besonders dunklen Zeit lebten. Manche Staaten seien absolut dagegen, über Minderheiten auch nur zu reden. Und dennoch könne — in Anspielung wohl auf die 1980er und 1990er Jahre, als Gewalt zu Engagement geführt hatte — genau ein so schwieriger historischer Kontext der richtige Zeitpunkt sein, eine so wichtige Veränderung herbeizuführen.

Siehe auch 1›

  • 1
    Annual Minority Rights Lecture
  • 2
    Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen
    oder sprachlichen Minderheiten angehören
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