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Autorinnen und Gastbeiträge

Sonntagsgequatsche.
Beim Transit hört die Gesamttiroler Einheit auf

Der Auftritt des italienischen Verkehrsministers auf der Bozner Klimahaus-Messe in Bozen verkam zu einer undiplomatischen Attacke gegen Österreich. Minister Matteo Salvini (Lega), in einer der Vorgängerregierungen für die Innenpolitik zuständig, machte sich zum Lautsprecher der Frächter und Spediteure.

Salvini solidarisierte sich mit den Südtirolerinnen, sie litten unter den in Nordtirol gegen den ausufernden Transitverkehr ergriffenen Maßnahmen. Laut Salvini »nutzlose« Maßnahmen.

Kein Wort darüber, dass die Stickstoffdioxidbelastung in Bozen und Trient laut der Umweltschutzorganisation Legambiente hoch ist und bis 2030 um ein Drittel gesenkt werden müsste. Zu hoch sind in Bozen aber auch die Feinstaubwerte, die bis 2030 um 20% zu senken sind. Eine der Ursachen dafür ist der Verkehr. Darunter scheinen die Boznerinnen und die Autobahnanrainerinnen aber nicht zu leiden.

Die Südtirolerinnen leiden laut Salvini also unter Transitbeschränkungen und Tempolimits, nicht unter Lärm und Luftverschmutzung.

Der Lega-Politiker scheint die Lage nicht zu kennen oder — das kann unterstellt werden — nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen. Seit Oktober 2002 ist es amtlich: Die EU-Grenzwerte bei Stickstoffdioxid werden in Tirol massiv überschritten. Inzwischen hat sich die Luft zwar gebessert, aber die Belastung ist immer noch zu hoch.

Es könnte noch besser sein, ist sich Fritz Gurgiser vom Transitforum Austria sicher, wenn die Politik nicht ihre schützende Hand über den Transitverkehr halten würde. Gurgiser verweist erklärend auf die fehlende Einigkeit zwischen Bayern, Nordtirol, Südtirol und Trentino in Bezug auf Transitbeschränkungen. Im europäischen Prinzip der kurzen Transportwege sieht er das große Probleme, dadurch würden die Lkw-Kolonnen wissentlich, vorsätzlich und bewusst auf den Brenner gelockt und die Verlagerung des Straßengütertransits auf die Eisenbahn unterlaufen. Gurgiser schätzt, dass die Hälfte der am Brenner gezählten 2,5 Millionen Lkw wegen billigem Diesel und niedriger Gesamtmaut zwischen Rosenheim und Verona durch Tirol fährt.

Peter Plaikner von der Kleinen Zeitung sieht in der Transitfrage den spaltenden Keil für die Europaregion Tirol. Der Transit lasse sie auseinanderdriften. »Wie aus Bozen die in Innsbruck ersonnenen Lkw-Fahrverbote bekämpft werden, das entlarvt alle Euregio-Bemühungen als politische Sonntagsreden. Sobald ökonomische Interessen im Spiel sind, hat die Landeseinheit Pause«, kommentierte Plaikner.

Er machte ein schweres Zerwürfnis zwischen der Handelskammer im Süden und der Regionalregierung im Norden aus. Akteur dabei ist laut Plaikner Michl Ebner, Präsident der Handelskammer Bozen, ehemals SVP-Europaparlamentarier und Athesia-Präsident. Plaikner wirft Ebner vor, europaweit ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen seine Nordtiroler Parteifreunde zu orchestrieren. Und Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) kann dabei ebenso bloß hilflos zusehen, bedauert Plaikner.

Tatsächlich hörte sich Kompatscher hilflos die antiösterreichische Attacke von Salvini an. Wo blieb die energische Gegenrede des Landeshauptmannes?

Immerhin wies das Europäische Gericht (EuG) eine Klage des italienischen Frächterverbands Anita unter dem Vorsitz von Thomas Baumgartner (Fercam) gegen die EU-Kommission zurück. In ihrer Klage warf Anita der Kommission vor, es verabsäumt zu haben, wegen der verkehrsmindernden Maßnahmen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten.

Das Gericht in Luxemburg entschied aber, dass die Frächter nicht berechtigt seien, die EU-Kommission wegen Unterlassung zu verklagen. Der Vorstoß sei »unzulässig«, weshalb ein Verfahren erst gar nicht eröffnet wird.

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Transit: Anita scheitert am EuG.

Das ging schnell: Der italienische Frächterverband Anita unter dem Vorsitz von Thomas Baumgartner (Fercam) hatte am 11. November 2022 (um 11:11 Uhr?) beim Europäischen Gericht (EuG) eine Klage gegen die EU-Kommission (EU-K) eingereicht.

Der Vorwurf: Unterlassung. Die EU-K habe es verabsäumt, wegen der verkehrsmindernden Maßnahmen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten.

Schon am 2. Februar entschied nun die dritte Gerichtskammer in Luxemburg, dass die Frächter nicht berechtigt seien, die EU-K in diesem Fall wegen Unterlassung zu verklagen. Der Vorstoß sei »offensichtlich unzulässig«, weshalb ein Verfahren erst gar nicht eröffnet wird.

Das ist eine gute Nachricht für Mensch und Umwelt auch in Südtirol, aber leider noch keine vollständige Entwarnung. Gerade fährt nämlich der italienische Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega) eine aggressive Kampagne gegen Österreich und die dort ergriffenen Maßnahmen. Diesem Vorstoß setzen sich zwar Grüne und STF, nicht aber unser »nachhaltiger« Landeshauptmann (oder gar sein Umweltlandesrat-Darsteller) entschieden entgegen.

Siehe auch 1›

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EU-Kommission gegen Italien.
Whistleblowing

Einmal mehr sieht sich die EU-Kommission gezwungen, Italien vor den EuGH zu zerren. Diesmal ist der Grund, dass das Land die Vorgaben zum Schutz von Whistleblowerinnen in der öffentlichen Verwaltung nicht umgesetzt hat. Die entsprechenden Maßnahmen waren 2019 vorgegeben worden und hätten bis Ende 2021 in staatliches Recht umgewandelt werden müssen. Die Regierungen von Giuseppe Conte (5SB), Mario Draghi und Giorgia Meloni (FdI) haben dies verabsäumt. Die Richtlinie sieht vor, dass Personen, die aus dem Inneren einer Verwaltung auf Missstände hinweisen, angemessen geschützt werden.

Darüberhinaus muss sich Italien einem weiteren Verfahren stellen, weil die EU-Kommission die zehnjährige Aufenthaltsdauer als Voraussetzung für das Bürgergeld für eine unnötige Diskriminierung hält.

Ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren droht dem Staat aber auch aufgrund des heute von der Regierung Meloni gefassten Beschlusses, die Konzessionen für den Betrieb von Strandbädern ohne Ausschreibung zu verlängern.

Italien ist traditionell eines der Länder, die am häufigsten gegen EU-Recht verstoßen. Eine sehr teure Gepflogenheit, die sich in naher Zukunft wohl nicht ändern wird.

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Meta durfte CPI von Facebook ausschließen.

Was sich italienische Gerichte im Umgang mit dem Ausschluss der rechtsextremistischen Bewegungen CasaPound (CPI) und Forza Nuova (FN) aus Facebook und Instagram geleistet haben, kann wahrlich nicht als Ruhmesblatt bezeichnet werden. Nun gibt es aber wenigstens vorläufig ein gutes Ende.

Der gute Faschismus

Als der seit 2021 unter Meta Platforms firmierende Konzern 2019 beschloss, CPI den Zugang zum bekannten sozialen Netzwerk zu verwehren, nahm ein römisches Gericht den Einspruch der Faschistinnen in vollem Umfang an. Es verdonnerte Facebook zur Übernahme von Prozesskosten in Höhe von 15.000 Euro und verfügte die umgehende Freischaltung der betroffenen Seiten. Eine Pönale von 800 Euro für jeden weiteren Tag, an dem Facebook dieser Pflicht nicht nachgekommen wäre, hätte den Zugang von CPI zum sozialen Netzwerk sicherstellen sollen. Ausdrücklich wurde dabei von der Richterin festgestellt, dass die Neofaschistinnen ein Recht auf politische Teilhabe hätten, das Facebook durch seine Entscheidung verletzt hätte.

Doch die Kalifornierinnen blieben glücklicherweise hart und erhoben Einspruch, da CPI mit ihren Hetzkampagnen wiederholt gegen die Regeln der Plattform verstoßen habe. Auch die zweite Chance nahm die italienische Justiz jedoch nur zum Anlass, die wahnwitzigen Positionen der Faschistinnen zu übernehmen: Schwarz auf weiß gestand das Gericht ihnen zu, dass sie sich womöglich nicht die gesamte faschistische Ideologie zueigen gemacht hätten, sondern nur ihre positiven Seiten. Jedenfalls aber müsste Facebook das Gegenteil beweisen — denn faschistisch ist in Italien nicht gleich faschistisch. Da muss man sich schon noch die Details anschauen.

Recht und Pflicht

Meta musste eine außergewöhnliche Beharrlichkeit an den Tag (und Geld1Verfahrenskosten, Anwaltsspesen, möglicherweise Pönalen etc. auf den Tisch) legen, um Recht zu bekommen: Am 5. Dezember 2022 urteilte ein römisches Gericht nun endlich, dass das Unternehmen sehr wohl das Recht hatte, die Seite von CasaPound zu schließen. Dies sei mit italienischem und europäischem Recht kompatibel, die zuvor ausgesprochenen Verfügungen hingegen ungültig. Auch die Meinungsfreiheit habe Grenzen, beschied das Gericht, zum Beispiel wenn sie die Menschenwürde missachte. Hassrede sei folglich von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt.

Geradezu paradox erscheint — jedenfalls im Vergleich zu den vorangegangenen Entscheiden —, dass das Gericht nun festhielt, Meta Platforms habe nicht nur das Recht gehabt, den Vertrag mit CPI aufzulösen, sondern sogar die Pflicht, die Inhalte zu entfernen, da es sonst (laut einschlägiger Rechtsprechung des EuGH) hätte zur Rechenschaft gezogen werden können.

Ob es bei diesem Happy Ending bleibt, hängt auch davon ab, ob sich die Faschistinnen damit abfinden. Der Rechtsweg ist nämlich noch nicht ausgeschöpft.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3 ‹4

  • 1
    Verfahrenskosten, Anwaltsspesen, möglicherweise Pönalen etc.
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MSPI: EuG deckt Untätigkeit der Kommission.

Dass sich das Gericht der Europäischen Union (EuG) in einem Urteil kürzlich hinter die EU-Kommission von Ursula von der Leyen und ihre Vernachlässigung von Minderheitenschutzmaßnahmen stellte, ist für das angeblich in Vielfalt geeinte Europa wahrlich keine gute Nachricht.

Über eine Million Unterschriften waren vor wenigen Jahren für die Minority-Safepack-Initiative (MSPI) gesammelt worden, eine Leistung, die umso höher zu bewerten ist, als sie in erheblichem Maße von den Minderheiten selbst erbracht wurde. Dennoch verharrte die Kommission daraufhin weitgehend in Untätigkeit, weshalb die FUEN den Rechtsweg beschritt.

Das Urteil

Erstaunlich ist nicht nur, dass der bestehende Minderheitenschutz in der EU laut Einschätzung des EuG bereits ausreicht, um die Ziele der Initiative zu erreichen, sondern insbesondere auch, dass das Gericht sich zur Begründung maßgeblich auf die Europäische Charta der Minderheiten- oder Regionalsprachen stützte. Die jedoch wurde nicht von der EU, sondern vom Europarat beschlossen und kommt in mehreren wichtigen EU-Mitgliedsstaaten gar nicht zur Anwendung. So große und an Minderheiten reiche Länder wie Frankreich und Italien etwa haben die Charta zwar unterzeichnet, aber niemals ratifiziert und in staatliches Recht übertragen, womit sie dort keine Rechtswirksamkeit entfaltet.

Wenn also das Ziel der MSPI war, den Minderheitenschutz in der gesamten EU zu verbessern, zu einem Schwerpunkt der gemeinsamen Politik zu machen und verbindliche Mindeststandards festzulegen, wurde es klar verfehlt. Zahlreichen Minderheiten wird der geforderte Schutz weiterhin verweigert, da sie gar nicht in den Genuss der Maßnahmen kommen, die das EuG für sein Urteil herangezogen hat.

Dabei hatte das EU-Parlament 2020 großmehrheitlich die Umsetzung der MSPI gefordert und bei dieser Gelegenheit festgestellt, dass

die meisten nationalen und sprachlichen Minderheiten mit einer immer schneller werdenden Entwicklung zur Assimilation und zum Verlust ihrer Sprache konfrontiert sind.

Die Vielfalt, die die EU einigermaßen ernstnimmt, ist offenbar jedoch noch immer vor allem die der nationalen Mehrheiten, die sich zur Europäischen Union zusammengeschlossen haben.

Und da die postnationale Verheißung der EU nicht in Erfüllung geht, bleibt die mittelfristige Alternative für viele Minderheiten weiterhin Assimilierung oder Eigenstaatlichkeit.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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Kennzeichen: Rechtsunsicherheit.

Ein Freund von mir hat in Bayern einen Gebrauchtwagen gekauft und lässt ihn nun in Südtirol zu. Er hat das Fahrzeug selbst beim Autohaus abgeholt und mit einem deutschen Zollkennzeichen (das mit dem roten Rand und Datumsfeld) hierhergebracht.

Da er mir davon erzählt hat, dass er hier mit dem deutschen, auf ihn lautenden Kennzeichen so lange fahren wird, bis das Südtiroler Nummernschild da ist, habe ich ihm empfohlen, sich sicherheitshalber noch einmal bei der Agentur zu informieren, die die Zulassung hierzulande für ihn abwickelt.

Die Auskunft war dabei landestypisch: Genau wisse man es nicht, denn man habe sich sowohl bei der italienischen Straßenpolizei als auch bei den Carabinieri informiert und zwei völlig gegensätzliche Informationen erhalten. Während die Polizei der Agentur gesagt habe, dass mit dem Kennzeichen »problemlos« gefahren werden dürfe, insbesondere wenn nachweisbar ist, dass die sogenannte »Nationalisierung« bereits eingeleitet wurde, hätten die Carabinieri gesagt, das dürfe man auf keinen Fall.

Da seit Salvinis tollem Dekret, das der EuGH bereits als vertragswidrig eingestuft hat, bei Zuwiderhandlung möglicherweise sogar die Beschlagnahme des Fahrzeugs droht, lässt mein Freund sein Auto — auf das er privat und beruflich dringend angewiesen wäre und für das er mit dem Zollkennzeichen auch KfZ-Steuer und Versicherung bezahlt hat — nun lieber stehen. Und zwar drei Wochen lang, denn so lange dauert laut der Autoagentur ungefähr das Zulassungsverfahren.

Hier geht es aber weniger um Autos und um die Mobilität eines Einzelnen als um die miserable Rechtssicherheit in diesem Staat, an die wir uns zwar weitgehend gewöhnt haben, die aber aus Bürgerinnen Untertaninnen und Bittstellerinnen macht.

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Immunität von Puigdemont, Ponsatí und Comín wiederhergestellt.

Im März 2021 hatte das EU-Parlament die Immunität der katalanischen Abgeordneten Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín (alle JxC) aufgehoben. Den Antrag hatte die spanische Justiz gestellt, die die drei Mitglieder der katalanischen Regierung wegen des Referendums vom 1. Oktober 2017 verfolgt und vor Gericht stellen will.

Im Zusammenhang mit einem Rekurs der Betroffenen stellte der EuGH die Immunität zunächst vorläufig wieder her, um sie am 30. Juli 2021 abermals aufzuheben — mit der Begründung, dass bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache keine Festnahme der drei Katalaninnen zu befürchten sei.

Dennoch wurde Carles Puigdemont am darauffolgenden 23. September auf Sardinien kurzzeitig verhaftet, da Italien sich — im Gegensatz zu anderen Staaten — den Repressionswünschen der spanischen Behörden nicht von vornherein entzogen hatte. Erst am 4. Oktober entschied ein Gericht in Sassari, dem Auslieferungsantrag nicht Folge zu leisten.

Einem wenige Tage später, am 11. Oktober, vorgebrachten Antrag der drei katalanischen EU-Abgeordneten gab der EuGH nun statt — und stellte ihre parlamentarische Immunität bis zur finalen Entscheidung über ihren Status doch wieder her. Es ist ein Hin und Her, das vor allem dem unlauteren Vorgehen der spanischen Justiz geschuldet ist, die die Auslieferung von Puigdemont, Ponsatí und Comín weiter verfolgt, ohne den Ausgang des Verfahrens beim Gericht in Luxemburg abzuwarten.

Jenseits der Rückgabe der Immunität befinden sich im aktuellen Entscheid jedoch auch einige argumentative Bomben, die erahnen lassen, wie der EuGH letztendlich in der Sache entscheiden könnte. Unter den Punkten 200 bis 205 wird dort nämlich festgestellt, dass das Verhalten des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Adrián Vázquez von den rechten Ciudadanos, sowie des Berichterstatters im Immunitätsverfahren, dem Neonazi Angel Dzhambazki, auf Parteilichkeit und Voreingenommenheit schließen lassen könnten. Ferner wird auf die Tatsache verwiesen, dass die rechtsradikale spanische Vox, die eine aktive Rolle in der Verfolgung der katalanischen Unabhängigkeitsbefürworterinnen spielt, derselben politischen Gruppe wie Dzhambazki angehört.

Auf ein endgültiges Urteil müssen Puigdemont, Ponsatí und Comín zwar weiter warten, vor willkürlichen Verhaftungen sind sie bis dahin jedoch wieder geschützt.

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Italienische Kennzeichen-Schikane EU-vertragswidrig.

Auch aufgrund persönlicher Betroffenheit habe ich mit ganz besonderer Genugtuung erfahren, dass der EuGH die hanebüchene italienische Regelung zur Nutzung im Ausland zugelassener Fahrzeuge als rechtswidrig eingestuft hat. Die Einschränkungen waren von Innenminister Matteo Salvini (Lega) vorgeschlagen und im Rahmen der Regierung Giuseppe Conte 1 eingeführt worden.

Zu einem Fall, der ihnen vom Friedensgericht Massa vorgelegt wurde, beschieden die europäischen Richterinnen, dass Einschränkungen von Grundfreiheiten zwar grundsätzlich zulässig seien, aber unter anderem einer guten Begründung bedürften und verhältnismäßig sein müssten.

Pauschal davon auszugehen, dass Personen, die ein im EU-Ausland zugelassenes Fahrzeug führen, Steuern und Abgaben bzw. Mautgebühren hinterziehen oder sich im Fall von Verstößen gegen die Verkehrsordnung ihre Identifizierung erschweren wollen, sei unzulässig. Letzteres von Italien vorgebrachte Argument hielten die Richterinnen zudem für gar nicht nachvollziehbar.

Dass Fahrzeughalterinnen durch die Nutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs vorteilhaftere Versicherungsprämien in Anspruch nehmen könnten, sah der EuGH im Sinne des Allgemeininteresses als unproblematisch an — und hielt zudem fest, dass auch eine Verringerung der Steuereinnahmen per se nicht als hinreichende Begründung für die Einschränkung von Grundfreiheiten gelten könne.

Somit stehe die pauschale Regelung, wonach Personen, die ihren Wohnsitz seit über 60 Tagen in Italien haben, kein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen führen dürfen, im Widerspruch zum AEU-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Art. 63, Absatz 1).

Statt des Generalverdachts müssten Gerichte im Einzelfall bewerten, ob ein in einem anderen Mitgliedsstaat zugelassenes Fahrzeug »im Wesentlichen dauerhaft in Italien benutzt werden soll oder tatsächlich so benutzt wird«. Die Beweislast liegt beim Staat; die Bewertung lediglich an einer allgemeinen Frist festzumachen, ist hingegen unzulässig.

Interessant ist übrigens auch, dass Landesrat Daniel Alfreider (SVP) die absurde italienische Regelung, die nun in ihrer Anwendung als rechtswidrig eingestuft wurde, in Beantwortung einer Landtagsanfrage der STF verteidigt und gerechtfertigt hatte.

Glücklicherweise gibt es eine europäische Justiz, die uns vor einigen Schikanen dieses Staates schützt. Leider dauert dies (wie auch im vorliegenden Fall) oft Jahre, in denen wir die rechtswidrigen Normen erdulden müssen. Ob sich Italien dem Gerichtsentscheid anpasst oder nicht, bleibt ebenfalls noch abzuwarten.

Hinweis: Betrachten Sie diesen Beitrag bitte nicht als Rechtsauskunft. Informieren Sie sich bitte stets aktuell über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Siehe auch ‹1 ‹2 ‹3

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