Verfassungsgericht/
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Toponomastik auf Null gestellt.
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Die Landesregierung hat beschlossen, das Südtiroler Ortsnamengesetz außer Kraft zu setzen. Es war kurz nach seiner Verabschiedung im Landtag durch SVP und PD von der römischen Zentralregierung um Mario Monti angefochten worden — auf Zuruf der radikalen und extremen Rechten. Doch auch die angeblich autonomiefreundlichen Regierungen Letta und Renzi wollten von einem Rückzieher nichts wissen,
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San Giovanni? No, grazie.
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Potrebbe non concretizzarsi mai la richiesta della corte costituzionale italiana di aggiungere il nome di San Giovanni a quello di Sèn Jan. Si parla del comune nato dalla fusione di Vich e Poza (Fascia) il 1 gennaio 2018, e lo si evince da un’intervista col segretario comunale Luigi Chiocchetti pubblicata sulla Usc di Ladins del
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Sèn Jan, la sentenza lascia uno spiraglio.
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Pochi giorni fa la Corte costituzionale depositava la sua vergognosa sentenza sul comune ladino di Sèn Jan. Ma davvero, come alcuni vorrebbero far credere, oltre a rivelare un’incredibile sciovinismo di stato, tale decisione mette una pietra tombale su un’eventuale soluzione per la toponomastica sudtirolese? Può darsi, almeno finché la nostra terra fa parte dell’Italia. Tuttavia
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Sèn Jan muss San Giovanni sein.
Beschämender Entscheid–
Mit gestern veröffentlichtem Urteil (Nr. 210/2018) hat das italienische Verfassungsgericht beschlossen, dass die Gemeinde Sèn Jan künftig auch eine italienische Ortsbezeichnung (San Giovanni) braucht. Der Entscheid geht auf eine Anfechtung der angeblich weltoffenen und autonomiefreundlichen Mittelinksregierung von Paolo Gentiloni (PD) Ende Dezember 2017 zurück, über die sich im Regionalrat vor allem einer gefreut hatte: Postfaschist
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Barcelona verurteilt spanischen König.
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Kürzlich hatte das katalanische Parlament auf Initiative von CatComú Podem das Vorgehen des spanischen Königs in Zusammenhang mit dem Referendum vom 1. Oktober 2017 verurteilt. Während die sozialistische Zentralregierung von Pedro Sánchez (PSOE) — trotz negativen Gutachtens des Staatsrats — darauf beharrt, die betreffende Resolution vor dem Verfassungsgericht anzufechten, zog nun der Gemeinderat von Barcelona
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Wolfsgesetz angefochten.
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Wie bereits im Juli angekündigt, hat die gelbgrüne italienische Regierung im Rahmen ihrer 18. Sitzung (am 6. September) beschlossen, gegen das Südtiroler Landesgesetz über »Vorsorge und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild – Umsetzung von Artikel 16 der Richtlinie 92/43/EWG« vor dem Verfassungsgericht zu rekurrieren. Das Gesetz Nr. 11 vom 16. Juli war mit 89% Zustimmung vom Landtag
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Rom ficht Großraubwildgesetz an.
Nur wo geklagt wird, wird gerichtet–
Die neue italienische Regierung ist noch keine 40 Tage im Amt und hat nun schon erstmals die Anfechtung eines Südtiroler Landesgesetzes angekündigt, nämlich jenes über die »Vorsorge und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild – Umsetzung von Artikel 16 der Richtlinie 92/43/EWG«. Die auch als Wolfsgesetz bekannte Norm wurde erst am 6. Juli mit 25 zu drei Stimmen
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Österreich: VfGH für dritte Geschlechtsoption.
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Mit einem richtungsweisenden Entscheid stärkt der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Rechte intergeschlechtlicher Menschen: Demnach müssen Behörden die individuelle Geschlechtsidentität respektieren und eine fremdbestimmte Zuweisung vermeiden. Hierzu wird es nötig sein, im Personenstandsregister und bei der Ausstellung von Urkunden neben einem weiblichen und einem männlichen auch ein neutrales Geschlecht vorzusehen. Eine Änderung des Personenstandsgesetzes wird nicht
